Salzbibel · Lesetext · Band 3
Der dritte Band · S. 15
Das fürstliche Schreiben · S. 15 · Band 3
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Das fürstliche Schreiben
S. 9–30 · Bl. 5–15 · Bd. 3 · Zeitleiste: Band 3
S. 15
Bd. 3Band 3 · Das fürstliche SchreibenFaksimile (ORKA)Holtzhawen vffs New. Der Saltzgreue neben[?]1 [Einfügungszeichen +] den vogt zu Friedwaldt vnd anderen soll vnnsere reitten vnnd besichtigenn wo dz holtz diß Jar sey zu hauen dan Man desßen biß Jnn Zehentausent Klafftern / vom Newen wid der habenn mueste / darnach vnserm gnedigen F. vnd Herrn einen vorschlag thun / wo solch holtz zu hauen sey: vnd J. F. G. resolution darüber gewartten. Heyden Streuch. Die Heyden streuch soll man an den orten d gehewe außhauen lassenn / So baldt man dj gehewe d gehöltze thut / ob dj heyde also eingethan / außgereutet werden möchte / durch[?]2 sonsten darauff Zugedenckenn / wie man solcher streuch mecht loß vnd quiet werdenn / Heinrich Jsing. Die dreyßig gulden holtzkauff[?]3 so sollenn der Saltzgreue vnd Schultheiß[?]4 an stadt feuer
Holzhauen aufs Neue. Der Salzgraf soll gemeinsam mit dem Vogt zu Friedewald und anderen ausreiten und besichtigen, wo das Holz in diesem Jahr zu schlagen ist — denn man wird bis zu zehntausend Klafter aus neuem Einschlag brauchen. Danach sollen sie unserem gnädigen Fürsten und Herrn einen Vorschlag machen, wo solches Holz zu schlagen sei, und dessen Entscheidung abwarten.
Heidesträucher. Man soll die Heidesträucher an den Stellen der Schläge aushauen lassen, sobald man die Gehölze schlägt, damit die Heide mit ausgerodet werden kann. Sonst ist darauf zu sinnen, wie man dieses Gesträuchs ledig wird.
Heinrich Ising. Die dreißig Gulden Holzkauf sollen der Salzgraf und der Schultheiß
Unsichere Lesungen
- neben[?] — Wort vor Einfügung unklar (Z. 2)
- durch[?] — evtl. auch (Z. 16)
- holtzkauff[?] — Wortende unklar (Z. 20)
- Schultheiß[?] — Amtsbezeichnung unklar (Z. 21)