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Salzbibel · Lesetext · Band 3

Der dritte Band · S. 22

Das fürstliche Schreiben · S. 22 · Band 3

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Das fürstliche Schreiben

S. 9–30 · Bl. 5–15 · Bd. 3 · Zeitleiste: Band 3

S. 22

Bd. 3Band 3 · Das fürstliche SchreibenFaksimile (ORKA)
1

vnnd Hern beuohlen1 / nichts deßfals Zuuerfahren / biß sein f. gl. selbst dahin kommen / Solln sie mans darbeij beruhenn / Bußenn 33½ fl. Bußen seindt etliche Hämer[?]2 noch Zuerlegen schuldig / von des vorg3 das sie solche besondtnis[?]4 des [gestrichen: verkaufftenn] Saltzes halbenn einsprach habenn / Dieweil sie aber solche buesß / eins theils Jtzo nit erlegen könnenn / Eins theils auch nit geheimisch gewest etc.5 So soll der Rendtmeister solche Bußen in [gestrichen: künfftiger rechnung ein bringen /]6 Saltzbuch Ist fertig / Allein das es vmb geschrieben werden muß / kenau bericht vn7 Saltzschreiber zu Cassell Quittung. Hatt derselbenn vber außgabe bestallung [gestrichen: keine Jngelegtt] / Soll aber hin furtt [gestrichen: kein] saltz außgeben / er seij dan Quittiret vnd solche Quittung

und Herrn befohlen, in dieser Sache nichts zu unternehmen, bis Seine Fürstliche Gnaden selbst dorthin kommt; dabei sollen sie es bewenden lassen.

Bußen. 33½ Gulden Bußen sind etliche noch schuldig zu erlegen, weil sie wegen des verkauften Salzes Einspruch erhoben haben. Weil sie diese Buße aber zum Teil jetzt nicht erlegen können und zum Teil auch nicht eingeweiht waren, soll der Rentmeister sie in die künftige Rechnung einbringen.

Salzbuch. Es ist fertig; allein es muss noch ins Reine geschrieben werden.

Salzschreiber zu Kassel, Quittung. Er hat über die Ausgabe keine beigelegt. Er soll künftig kein Salz mehr ausgeben, es sei denn, es ist quittiert und die Quittung

Unsichere Lesungen

  1. vnnd Hern beuohlen — Zeilenanfang angeschnitten (Z. 1)
  2. Hämer[?] — Wort unsicher (Z. 6)
  3. von des vorg — Zeilenende unsicher (Z. 7)
  4. besondtnis[?] — Wort unsicher (Z. 8)
  5. geheimisch gewest etc. — Lesung unsicher (Z. 13)
  6. [gestrichen: künfftiger rechnung ein bringen /] — Umfang der Streichung unsicher (Z. 15)
  7. kenau bericht vn — Zeilenende angeschnitten, unsicher (Z. 18)

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