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Salzbibel · Lesetext · 1. Buch

Das erste Buch · S. 111

Die Privilegien der Pfänner · S. 111 · Bl. 53r · Band 1

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Die Privilegien der Pfänner

S. 91–144 · Bl. 43r–69v · Bd. 1 · Zeitleiste: 1. Buch

S. 111

Bl. 53rBd. 11. Buch · Die Privilegien der PfännerFaksimile (ORKA)

Das Erste Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seitevonn altter, vnnd auch vonn vnnserm liebenn Herrenn vnnd Vatter seligenn gehapt hann, vnnd verbrieffet sein,

… von alters her und auch von unserem lieben seligen Herrn und Vater gehabt haben und wie sie verbrieft sind.

2

Besonnder bestettigenn wir den Pfennernn zum Sodenn mit diesem Jegennwerttigenn brieffe, Alle Jre altte rechtte, das sie vonn altter gehapt hann, das mann heissett gebaurschafft1,

Besonders bestätigen wir den Pfännern zum Soden mit diesem gegenwärtigen Brief alle ihre alten Rechte, die sie von alters her gehabt haben — was man Bauerschaft nennt —,

3

die wir Jne auch halttenn wollenn, Jnn aller massenn, als vnnser Eltternn seliger brieffe das außweisenn, vnnd sie darinne nicht verkurzenn, Ohnn alle geuerde vnnd argelist,

die wir ihnen auch halten wollen, in jeder Hinsicht so, wie es die Briefe unserer seligen Eltern ausweisen, und sie darin nicht verkürzen, ohne alle Gefährde und Arglist.

4

Vnd dis zu Vrkundt, hann wir Lanndtgraue Ludwig obgenanntte, als der Elteste Fürst zu Hessenn, vnnser grosse Mayestet Jnngesiegell, vonn vnns vnnd vnser liebenn brueder ann diesenn brieff thun henngenn

Und dies zur Urkunde haben wir, der obengenannte Landgraf Ludwig, als der älteste Fürst zu Hessen unser großes Majestätssiegel für uns und unsere lieben Brüder an diesen Brief hängen lassen.

5

Der gegebenn ist vff freitagk Sant Michaelis tagk, Anno Domini Millesimo Quadringentesimo quinquagesimo Octauo.

Der gegeben ist am Freitag, Sankt Michaels Tag (29. September), im Jahr des Herrn 1458.

6

11.

Urkunde Nr. 11.

7

Vonn Gotts gnaden Wir Ludwig Landtgraue zu Hessenn, Graue zu Ziegennhain vnnd Nidda, Bekennenn vor vnns vnnd vnnser Erbenn offenntlich, in diesemLäuft auf der nächsten Seite weiter

Von Gottes Gnaden wir Ludwig, Landgraf zu Hessen, Graf zu Ziegenhain und Nidda, bekennen für uns und unsere Erben öffentlich in diesem …

Unsichere Lesungen

  1. gebaurschafft — Wort teils mit Zierstrich; Lesung 'gebaurschafft' (Bauerschaft) wahrscheinlich

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