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Salzbibel · Lesetext · 1. Buch

Das erste Buch · S. 130

Die Privilegien der Pfänner · S. 130 · Bl. 62v · Band 1

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Die Privilegien der Pfänner

S. 91–144 · Bl. 43r–69v · Bd. 1 · Zeitleiste: 1. Buch

S. 130

Bl. 62vBd. 11. Buch · Die Privilegien der PfännerFaksimile (ORKA)

Das Erste Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seitesollenn vnnd wollenn vnnser liebenn Getreuen, gebaurenn vom Bodenn, genanndt Pfenner, aus Irem Saltzwercke vnnd Bodenn, vnns, vnnserm Erbenn vnnd nachkommenn,

… sollen und wollen unsere lieben Getreuen, die Gebauern vom Boden, genannt Pfänner, aus ihrem Salzwerk und Boden uns, unseren Erben und Nachkommen,

2

alle Jar vf den Sonttag zu Mitfastenn, Wann mann singet in der Heiligenn kirchenn Lætare Jerusalem, gebenn vnd reichen, zweyhundert guldenn,

jedes Jahr am Sonntag zu Mittfasten, wenn man in der heiligen Kirche das „Laetare Jerusalem“ singt, zweihundert Gulden geben und reichen,

3

Damit wir, vnnser Erbenn, vnnd nachkommenn mögen thun, vnnd lassenn, gleich vnnsernn anndernn güternn,

womit wir, unsere Erben und Nachkommen, tun und lassen können wie mit unseren anderen Gütern.

4

Doch mit solchem vnnderscheidt, ob geschehe, das solch ehegenannte Saltzwercke des Saltzbrons halber, oder durch Branndt oder fhede, genntzlich oder ein theil verwustet, oder zustörtt wurde, das der almechttige Gott, aus seiner Göttlichenn vorsichtigkeit, verhuetenn wolle,

Doch mit dem Unterschied: Falls es geschähe, dass das vorgenannte Salzwerk wegen des Salzbrunnens oder durch Brand oder Fehde ganz oder zum Teil verwüstet oder zerstört würde — was der allmächtige Gott in seiner göttlichen Vorsehung verhüten wolle —,

5

als dann sollenn vnnd wollenn, vnnser liebenn Getrewenn, Gebaurenn vom Bodenn, genanndt Pfenner, der obgenanntten Summen zweyhundert gulden, nach annzahl der wuste, oder zustörunge bezahlung1, Ohnne geverde,

alsdann sollen und wollen unsere lieben Getreuen, die Gebauern vom Boden, genannt Pfänner, die obgenannte Summe von zweihundert Gulden nach dem Maß der Verwüstung oder Zerstörung bezahlen, ohne Gefährde.

6

Sollenn auch desgleichenn, vnns vnnser ErbennLäuft auf der nächsten Seite weiter

Desgleichen sollen sie auch uns, unseren Erben …

Unsichere Lesungen

  1. nach annzahl der wuste, oder zustörunge bezahlung — Sinn wohl: Zahlung anteilig nach dem Umfang der Verwuestung; Konstruktion im Original elliptisch

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