Salzbibel · Lesetext · 1. Buch
Das erste Buch · S. 141
Die Privilegien der Pfänner · S. 141 · Bl. 68r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Die Privilegien der Pfänner
S. 91–144 · Bl. 43r–69v · Bd. 1 · Zeitleiste: 1. Buch
S. 141
Bl. 68rBd. 11. Buch · Die Privilegien der PfännerFaksimile (ORKA)Das Erste Buch
Von Gottes gnadenn Wir Wilhelm der mitler Lanndtgraue zu Hessenn, Graue zu Ziegennhain vnnd zu Nidda, Bekennenn offenntlich ann diesem brieue, vor vnns, vnnser Erbenn vnnd Erbnehmenn,
Von Gottes Gnaden bekennen wir, Wilhelm der Mittlere, Landgraf zu Hessen, Graf zu Ziegenhain und zu Nidda, öffentlich mit diesem Brief für uns, unsere Erben und Erbnehmer:
da vnnd nach dem1 wir vnns mit vnnserm liebenn getreuenn, den gebaurenn zum Soden, vor vnnser Stadt Allenndorff ann der Werra gelegenn, annders genanndt die Pfenner, vormahls vmb vnnserenn Zoll, der vnns in den genannttenn Irem Sodenn eiget vnnd zustehet, vertragenn vnd vereinigt habenn,
Da und nachdem wir uns mit unseren lieben Getreuen, den Gebauern zum Sooden, gelegen vor unserer Stadt Allendorf an der Werra, anders genannt die Pfänner, vormals wegen unseres Zolls, der uns in ihrem genannten Sooden gehört und zusteht, vertragen und geeinigt haben,
also das wir, vnnser erbenn, vnd erbnehmenn, denselbigenn Zoll, nicht erhöhenn oder ersteigernn wollenn noch sollenn, Sonnder inn den Wirdenn, als vonn altters herkommenn ist, vngeuehrlich vnnd pleibenn lassenn,
dergestalt, dass wir, unsere Erben und Erbnehmer denselben Zoll nicht erhöhen oder steigern wollen noch sollen, sondern ihn ohne Gefährde in dem Wert belassen, wie es von alters herkommen ist,
Daruor dann die genannttenn vnnser liebenn getreuenn, die Pfenner, vnns drey hundert2 guldenn Jerlicher Pension, vonn vnnd auß den obgemelttenn Ihrem Soden gebenn sollenn, vnd Funfftausenndt guldenn alsLäuft auf der nächsten Seite weiter
wofür dann die genannten unsere lieben Getreuen, die Pfänner, uns dreihundert Gulden jährlicher Pension von und aus ihrem oben genannten Sooden geben sollen, und fünftausend Gulden als …
Unsichere Lesungen
- da vnnd nach dem — Wortlaut der Übergangsformel unsicher; vielleicht 'das, vnnd nachdem'.
- drey hundert — Zahlwort vergrößert geprüft; d-Anstrich spricht für 'drey', nicht 'zwey'.