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Salzbibel · Lesetext · 1. Buch

Das erste Buch · S. 142

Die Privilegien der Pfänner · S. 142 · Bl. 68v · Band 1

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Die Privilegien der Pfänner

S. 91–144 · Bl. 43r–69v · Bd. 1 · Zeitleiste: 1. Buch

S. 142

Bl. 68vBd. 11. Buch · Die Privilegien der PfännerFaksimile (ORKA)

Das Erste Buch

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteReinischer Wehrung, gutlich vnnd zu dannck außgericht vnnd vernöget, vnnd in barem golde bezahlett, habenn,

… rheinischer Währung gütlich und zu Dank ausgerichtet, befriedigt und in barem Gold bezahlt haben,

2

Die wir dann furtters in vnnsern offenntlichenn nutz gewanndt,

die wir dann weiter zu unserem öffentlichen Nutzen verwandt haben:

3

Nemblich mit Neun vnd zwanntzigk hundert guldenn vnnser Schlos den Ludtwigstein, mitt aller seiner zugehörung, vom Herrnn Caspar Rittern, vnnd Sittichenn vom Berlipschenn1, geuetternn,

nämlich mit neunundzwanzighundert Gulden unser Schloss Ludwigstein mit all seinem Zubehör von Herrn Caspar, Ritter, und Sittich von Berlepsch, Gevettern,

4

mit Eilffhundert guldenn, vnnser Schlos Wannfrida mit seiner nutzung, vnnd Herting2 vom Eschwege, die wir den Solterber3 verkaufft hatten, gelöset vnnd wieder gekaufft habenn,

und mit elfhundert Gulden unser Schloss Wanfried mit seiner Nutzung sowie Herting von Eschwege, die wir dem Solterber verkauft hatten, eingelöst und wieder zurückgekauft.

5

Demnach wir Wilhelm Lanndtgraue vorgenanndt, sagenn die obgenanntenn vnnsernn liebenn Getreuenn, Gebaurenn in Sodenn, annderst genanndt Pfenner, solcher geliebertenn vnnd bezahlten Summenn Funftausenndt guldenn queidt, ledig, vnnd los, alle geuerde vnnd argelist hierinnt außgeschlossenn,

Demnach sprechen wir, Wilhelm, vorgenannter Landgraf, die oben genannten unsere lieben Getreuen, die Gebauern in Sooden, anders genannt Pfänner, von dieser gelieferten und bezahlten Summe von fünftausend Gulden quitt, ledig und los; alle Gefährde und Arglist ist hierin ausgeschlossen.

6

Des zu Vrkunde gebenn wir diesenn brieff, mit vnserm annhanngenndenn furstlichenn Siegill wissenntlich versiegelt, Geschehenn Nach Christi vnnsersLäuft auf der nächsten Seite weiter

Zur Beurkundung dessen geben wir diesen Brief, mit unserem anhängenden fürstlichen Siegel wissentlich versiegelt. Geschehen nach Christi, unseres …

Unsichere Lesungen

  1. Caspar Rittern, vnnd Sittichenn vom Berlipschenn — Caspar und Sittich von Berlepsch (Pfandinhaber des Ludwigsteins); Lesung 'Sittichenn' aus dem Kontext, Anfangsbuchstabe S/D nicht eindeutig.
  2. Herting — Personenname unsicher, vielleicht 'Hertwig' (von Eschwege).
  3. Solterber — Name des Käufers/Pfandnehmers nicht sicher gelesen.

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