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Salzbibel · Lesetext · 5. Buch

Das fünfte Buch · S. 155–164

Berkers Baubericht von 1550 · S. 155–164 · Bl. 76r–80v · Band 2

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Berkers Baubericht von 1550

S. 103–277 · Bl. 50r–137v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch

S. 155

Bl. 76rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)

Das fünffte Buch

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteBronns seinem f. gl. lennger verhaltenn sollet,

Brunnens seinen fürstlichen Gnaden länger verschweigen solltet.

2

Dieweil aber gedachtte vnnser Saltzgreuenn für Jre Persohn, ohne vnnserm beuelch in so wichtigenn sachen des Bronns etwas vonn sich zusagenn, bedennckenn gehapt,

Weil aber unser genannter Salzgraf für seine Person Bedenken hatte, ohne unseren Befehl in so wichtigen Angelegenheiten des Brunnens etwas von sich aus zuzusagen,

3

Habenn sie eurem beuelch nach oberzehlte menngell vnnd gebrechenn, mit allerley weitterm vnnd notwenndigem mehrem1[?] bericht, vnns nach der lennge anngezeigt,

haben sie eurem Auftrag gemäß die oben erzählten Mängel und Gebrechen mit allerlei weiterem und notwendigem zusätzlichem Bericht uns in aller Ausführlichkeit angezeigt,

4

das wir, [gestrichen: erkenne es2] Gott nicht mit geringer beschwerung anngehört, vnnd zu hertzenn gezogenn,

was wir – Gott weiß es – nicht mit geringer Beschwernis angehört und zu Herzen gezogen haben.

5

Nach dem aber in der verschreibung der vfgerichtenn vnnd bewilligtenn Location vnnder anderm klerlichenn versehenn,

Nachdem aber in der Urkunde der aufgerichteten und bewilligten Verpachtung unter anderem klar vorgesehen ist,

6

das vnnser gnediger herr alle gebeue, vnnd schlebwergk3[?] im Saltzbronn, Sohlgraben, Bodenn, Jnn vnnd vmb die Sodenn, vnnd allem was darzu gehörigk, die zeit der Location in wesenntlichem baue, vf Jrer f. gl. kostenn ohne zuthun gemeiner Pfenner erhaltenn sollenn,

dass unser gnädiger Herr alle Gebäude und das Schlichwerk im Salzbrunnen, im Sohlgraben, in den Siedehäusern, in und um die Soden samt allem, was dazu gehört, für die Zeit der Verpachtung in wesentlichem Bauzustand auf Kosten seiner fürstlichen Gnaden ohne Zutun der gemeinen Pfenner erhalten soll,

7

Vnnd aber wir dem allem zuwieder, sonnderlich des Sohlgrabenns vnnd wasserkunst halbenn in mergklichenn vnnkostenn getrungen

wir aber dem allem zuwider, sonderlich wegen des Sohlgrabens und der Wasserkunst, in merkliche Unkosten gedrängt worden sind,

8

So wollenn wir vnns annfennglichenn vnd vor allenLäuft auf der nächsten Seite weiter

so wollen wir uns anfänglich und vor allen

Unsichere Lesungen

  1. mehrem — Wort vor 'bericht' schwer lesbar, evtl. 'mererm' (weiterem)
  2. erkenne es — Streichung erfasst sicher 'erkenne es'; ob auch 'Gott' getilgt ist, bleibt unklar (Querstrich könnte Zierstrich durch tt sein)
  3. schlebwergk — Lesung unsicher; wohl das im Band sonst 'Schlichwergk' genannte Werk

S. 156

Bl. 76vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)

Das fünffte Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seitedingenn bedingt habenn, das wir mit alle dem, so wir vnnderthenniger treuer meinung, obanngezeigter gebrechenn halbenn, vnnserm gnedigenn furstenn vnnd herrnn, Gemeiner Lanndtschafft vnnd vns mit zum bestenn2, annzeigenn werdenn,

Dingen verwahrt haben, dass wir mit alledem, was wir in untertäniger, treuer Absicht wegen der oben angezeigten Gebrechen unserem gnädigen Fürsten und Herrn, der gemeinen Landschaft und uns selbst zum Besten anzeigen werden,

2

Das wir damit der Location, vfgerichtenn Furstlichenn vertregen, vnnd allem anndernn vnnsern gerechtigkeitenn nichts zuwiedder gehanndelt, oder Jchts dauonn begebenn habenn wollenn, darvonn wir vnns offenntlich bedingenn,

damit der Verpachtung, den aufgerichteten fürstlichen Verträgen und allen anderen unseren Gerechtsamen nicht zuwidergehandelt oder irgendetwas davon aufgegeben haben wollen; das bedingen wir uns öffentlich aus.

3

Vnnd wiewohl wir vermuge anngeregter vertrege zu keinem gebeuenn des Saltzwergks verstrickt,

Und wiewohl wir vermöge der angeführten Verträge zu keinem Bau am Salzwerk verpflichtet sind,

4

So seindt wir doch ohnne das der vnnderthenigenn treuenn neigunge, das wir durch Göttliche verleyhung vnnd erfahrung etwas verstundenn oder wüstenn, damitt den furstehenndenn gebrechenn des Saltzwercks möchte vorkommenn vnnd geholffenn werdenn,

so sind wir doch ohnehin der untertänigen, treuen Neigung, sofern wir durch göttliche Verleihung und Erfahrung etwas verstünden oder wüssten, womit den bevorstehenden Gebrechen des Salzwerks vorgebeugt und geholfen werden könnte,

5

dasselbe nicht allein vnns1[?], sonndernn auch hochgedachtenn vnnserm gnedigenn furstenn vnnd herrnn, Gemeiner Lanndt=Läuft auf der nächsten Seite weiter

dasselbe nicht allein uns, sondern auch unserem hochgedachten gnädigen Fürsten und Herrn und der gemeinen Land-

Unsichere Lesungen

  1. vnns — Wort nach 'nicht allein' schwer lesbar (vnns/vmb); dem Sinn nach 'uns'
  2. mit zum bestenn — Wortfolge 'vnnd vns mit zum bestenn' auffällig, aber so im Original

S. 157

Bl. 77rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)

Das fünffte Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seiteschafft zum bestenn anzuzeigenn,

… -schaft zum Besten anzuzeigen.

2

Vnnd wollenn demnach Euer gunstenn trewer meinunge nicht verhaltenn, das wir im annfannge, als vnnser gnediger furst vnnd herre Jnns1 Salzwergk nebenn vns gebawet, der sorglichenn geferlichenn gebewe vf den Salzbronn mit pompenn vnnd anndernn kunstenn vfzurichtenn, Jederzeit hertzlichs mißfallenns gehapt,

Und wir wollen demnach Euer Gunsten in treuer Meinung nicht verhehlen, dass wir von Anfang an, als unser gnädiger Fürst und Herr in das Salzwerk neben uns gebaut hat, an den besorglichen, gefährlichen Bauwerken, die mit Pumpen und anderen Künsten auf dem Salzbrunnen errichtet werden sollten, jederzeit herzliches Missfallen gehabt haben,

3

auch vnnsers höchstenn vleisses darvor gebettenn, vnnd gewerth, Wie ihr euch des bey euch selbst wohl zuerJnnernn wisset,

auch mit unserem höchsten Fleiß dagegen gebeten und uns gewehrt haben, wie ihr euch dessen bei euch selbst wohl zu erinnern wisst,

4

vnnd auch zum vnnderthenigstenn gebettenn, das der gebrauch des Sohlenn ziehenns mit den Eimernn, wie vonn alters herkommenn, bleiben möchte, auf das der Bronn durch anndere geferliche kunste vnnd gebewe, nicht vberlestiget, noch verderbt würde.

und auch untertänigst gebeten haben, dass der Brauch, die Sole mit den Eimern zu ziehen, wie von alters herkommen, bleiben möge, damit der Brunnen durch andere gefährliche Künste und Bauwerke nicht überlastet noch verdorben würde.

5

Hette mann nun annfennglich, vnnd der Zeit vnnserm getrewenn vorsorgenn, vnnd vnnderthenigenn flehlichenn bittenn stadt gebenn,

Hätte man nun anfänglich und seinerzeit unserer getreuen Vorsorge und unserem untertänigen, flehentlichen Bitten stattgegeben,

6

Wollenn wir zweiuels ohnn sein, Es solte der Bronn in solchen abbruch, wie er Jzo durch vervhrsachenn2[?] der geferlichenn gebew, so vf vnnd Jnn den Bronn gesezt, nimmer gerathenn oder kommenn sein,

so wollen wir ohne Zweifel sein, dass der Brunnen niemals in solchen Verfall geraten oder gekommen wäre, wie er es jetzt durch das Verursachen der gefährlichen Bauwerke ist, die auf und in den Brunnen gesetzt wurden.

7

Es hat aber vnnser trewes3Läuft auf der nächsten Seite weiter

Es hat aber unser treues …

Unsichere Lesungen

  1. Jnns — Lesung „Jnns“ (= ins) am Zeilenanfang nicht ganz sicher, könnte auch „dis“ sein
  2. vervhrsachenn — Wort schwer lesbar; dem Sinn nach „Verursachen“
  3. trewes — letztes Wort der Seite in blasserer Tinte

S. 158

Bl. 77vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)

Das fünffte Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seitebedennckenn vnnd bittenn nit stadt habenn mügenn,

… Bedenken und Bitten nicht statthaben mögen,

2

Sondern ist Jorgenn Behmenn vnnd seinem annhannge, die doch mehr Jrem eigenn, dann vnnsers gnedigen furstenn vnnd herrenn, vnnd Gemeiner Pfenner nuzenn, mit Jrem annschlegenn gesucht, so weidt verfolgt,

sondern es ist von Jorgen Behmen und seinem Anhang – die doch mit ihren Anschlägen mehr ihren eigenen Nutzen als den unseres gnädigen Fürsten und Herrn und der gemeinen Pfenner gesucht haben – so weit verfolgt worden,

3

das der Salzbronn durch die schwerenn laste, vnnd teglich erregenn der Roßkunst1[?], in so mercklichenn verderbt vnnd abgenommenn, das dieselbige mit grosser fahr vnd vnnkostenn, gannz schwerlich wiederumb in besserung zubringenn,

dass der Salzbrunnen durch die schweren Lasten und das tägliche Erregen der Rosskunst so merklich verdorben und zurückgegangen ist, dass dieselbe nur mit großer Gefahr und Unkosten ganz schwerlich wieder in Besserung zu bringen ist,

4

Wie ihr des selbst aus dem augenschein, vnnd teglicher erfahrung, gnugsamen bericht vnnd wissennschafft habet,

wie ihr davon selbst aus dem Augenschein und aus täglicher Erfahrung genugsamen Bericht und Kenntnis habt,

5

also das zubesorgenn, Wo gemelte gebewe, furnemblich die Rörenn im Bronne, nicht abgeschafft, das der Bronn in grundt verderbt werde,

sodass zu besorgen ist: Wenn die genannten Bauwerke, vornehmlich die Röhren im Brunnen, nicht abgeschafft werden, wird der Brunnen von Grund auf verdorben.

6

Nach dem sich aber vnnser gnediger furst vnnd3 herr, in dem furstlichenn aufgerichtenn vertrage gnediglich verpflichtet, das Jre F. G. des Salzbronns vnnd vbereinzigenn[?] Sohlenn, Jrenn f. gl. vnnd gemeiner Lanndtschafft zum bestenn also gebrauchenn sollen vnd wollenn,

Nachdem sich aber unser gnädiger Fürst und Herr in dem fürstlich aufgerichteten Vertrag gnädiglich verpflichtet hat, dass Ihre Fürstlichen Gnaden den Salzbrunnen und die allein vorhandene Sole zum Besten Ihrer fürstlichen Gnaden und der gemeinen Landschaft so gebrauchen sollen und wollen,

7

das es in allwegenn gemeinenn PfennernLäuft auf der nächsten Seite weiter

dass es in jedem Fall den gemeinen Pfennern …

Unsichere Lesungen

  1. Roßkunst — Lesung des Wortes nach „erregenn der“ nicht sicher; dem Sinn nach das Pumpwerk (Roßkunst)
  2. vbereinzigenn Sohlenn — Wort vor „Sohlenn“ schwer lesbar (Minimalstriche mehrdeutig); Übersetzung sinngemäß „die allein vorhandene Sole“ (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)
  3. vnnd — letztes Wort der Zeile „des Salzbronns vnnd“ stark verschliffen

S. 159

Bl. 78rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)

Das fünffte Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seiteann Jrem Salzwergk, vnnd desselbigenn nüzungenn, ohne schadenn vnnd nachteil sein soll,

… an ihrem Salzwerk und dessen Nutzungen ohne Schaden und Nachteil sein soll,

2

vnnd auch in bewilligter anngenommener Location vnnder anndernn klerlichenn versehenn, das der Salzbronn durch verkehrsachenn1[?] geferlicher gebewe vnnsers gnedigenn furstenn vnnd herrenn also verderbet, vnnd abnehmenn wurde, das mann nit salz siedenn könnte,

und da auch in der bewilligten, angenommenen Location (Verpachtung) unter anderem klar vorgesehen ist: falls der Salzbrunnen durch das Verursachen gefährlicher Bauwerke unseres gnädigen Fürsten und Herrn so verdorben würde und abnähme, dass man kein Salz sieden könnte,

3

das doch der almechtige Got, gnediglich verhütenn wolle, So solle Jre f. gl. gemeinenn Pfennernn Jre volle verschriebene Pension gleichwohl zugebenn schuldigk vnnd pflichtigk sein,

was doch der allmächtige Gott gnädiglich verhüten wolle, so sollen Ihre fürstlichen Gnaden den gemeinen Pfennern ihre volle verschriebene Pension (den Pachtzins) gleichwohl zu geben schuldig und verpflichtet sein.

4

Demnach ist vnnser trewer Rath, meinung vnnd vleissige bitt, Damit vnnser gnediger furst vnnd herr, Gemeine Lanndtschafft, vnnd wir, nicht weitter schadenns oder gefahr gewartenn dorffenn,

Demnach ist es unser treuer Rat, unsere Meinung und fleißige Bitte – damit unser gnädiger Fürst und Herr, die gemeine Landschaft und wir nicht weiteren Schaden oder Gefahr erwarten müssen –,

5

Jr wollet mit allem vleis darob sein, das die Roßkunst, Jnn vnnd vf dem Bronne zum forderlichenn2 abgeschafft, vnd die Eimer wie vonn alters wiederumb vfgericht vnd gebraucht werdenn mügtenn,

ihr wollt mit allem Fleiß darauf bedacht sein, dass die Rosskunst in und auf dem Brunnen aufs Förderlichste (schnellstens) abgeschafft und die Eimer wie von alters her wieder aufgerichtet und gebraucht werden mögen.

6

Dann da solchs nit geschehe, vnnd der Bronn forter vnnd mehr, wie albereit vor augenn, vnnd beschehenn ist, dardurch solte verderbettLäuft auf der nächsten Seite weiter

Denn wenn dies nicht geschähe und der Brunnen weiter und mehr – wie es bereits vor Augen liegt und geschehen ist – dadurch verdorben werden sollte …

Unsichere Lesungen

  1. verkehrsachenn — so getrennt geschrieben (verkehr=sachenn); gemeint ist wohl „vervrsachen“ (Verursachen), vgl. dieselbe Wendung auf Bl. 77r
  2. zum forderlichenn — Lesung der Endung unsicher, evtl. „zum forderlichstenn“

S. 160

Bl. 78vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)

Das fünffte Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seitewerdenn, So wollenn wir vns hiemit bedingt, vnnd vorbehaltenn habenn,

… werden sollte, so wollen wir uns hiermit bedungen und vorbehalten haben,

2

das wir der schedenn vnd verderbens halbenn, so aus verkehrsachenn1[?] anngezeigter gefehrlichenn gebewe halber albereit erfolgt, oder künfftiglich ervolgenn möchte,

dass wir wegen der Schäden und des Verderbens, die durch das Verursachen der angezeigten gefährlichen Bauwerke bereits erfolgt sind oder künftig erfolgen möchten,

3

ann vnnser verschriebenen nüzungenn vnnd Pension, zu wieder obanngeregtem vertregenn, vnnd allenn vnnsernn gerechtigkeitenn nichts begebenn,

an unseren verschriebenen Nutzungen und unserer Pension (Pachtzins), entgegen den oben angeführten Verträgen, und an allen unseren Gerechtigkeiten nichts aufgeben,

4

Sonndernn vns dieselbige hiemit gennzlichenn vnnd volkommenn furbehalten habenn wollenn, darvonn wir offenntlich vnnd Jegenn menniglich bezeugenn,

sondern sie uns hiermit gänzlich und vollkommen vorbehalten haben wollen, was wir öffentlich und gegenüber jedermann bezeugen.

5

Vnnd Nach dem der Salzbronn durch verkhrsachenn2[?] vnd teglichs erregenn, der gefehrlichenn gebewe, vf vnnd Jnn dem Bronn, albereit mergklichenn abgenommen,

Und nachdem der Salzbrunnen durch das Verursachen und tägliche Erregen der gefährlichen Bauwerke auf und in dem Brunnen bereits merklich abgenommen hat,

6

Vnnd mann doch nit wissenn magk, Ob die Söhle zwischenn dem fasse, vnnd dem grunde des Bronns, einenn ab oder zuganng gewonnenn habe,

und man doch nicht wissen kann, ob die Sole zwischen dem Fass und dem Grund des Brunnens einen Ab- oder Zugang gewonnen hat,

7

Damit mann nun des ohnn sonnder grosse gefahr in erfahrung kommenn möchte, were3 vnnser Rath vnnd bedennckenn,

damit man nun dies ohne sonderlich große Gefahr in Erfahrung bringen möchte, wäre unser Rat und Bedenken:

8

mann hette erstlich den Tam4, so vf den grundt desLäuft auf der nächsten Seite weiter

Man hätte erstens den Damm, der auf den Grund des …

Unsichere Lesungen

  1. verkehrsachenn — wie Bl. 78r; wohl „vervrsachen“ (Verursachen), Buchstabenfolge kh/vh mehrdeutig
  2. verkhrsachenn — dieselbe mehrdeutige Schreibung
  3. were — Lesung „were“ (wäre) leicht verschliffen
  4. Tam — wohl „Damm“; Fortsetzung des Satzes auf der Folgeseite

S. 161

Bl. 79rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)

Das fünffte Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seitevmbganngs im gewelbe zwischenn dem fasse vnnd dem Bergk, mit Thonn geschlagenn, aufgehabenn vnnd besehenn,

… Umgangs im Gewölbe zwischen dem Fass und dem Berg, der mit Ton geschlagen ist, aufgehoben und nachgesehen,

2

Ob etwas vnnter den Pfelenn, so in selbem Tham geschlagenn, heimlich in dem Erdtreich zu oder vonn dem Bronn flüsse,

ob etwas unter den Pfählen, die in denselben Damm geschlagen sind, heimlich im Erdreich zu dem Brunnen hin- oder von ihm wegfließe,

3

vnnd wo mann denn etwas manngels daselbst befünde, Könnte mann den mit gutem zeitigem Rath wohl vorkommenn vnnd helffenn,

und wo man dann dort irgendeinen Mangel befände, könnte man dem mit gutem, rechtzeitigem Rat wohl zuvorkommen und abhelfen.

4

Da mann aber im vmbganng des Bornns, wie Jzo1[?] gemelt, nichts befindenn, oder erkennenn würde, das dem Bronne zu oder abginge,

Wenn man aber im Umgang des Borns, wie eben erwähnt, nichts befinden oder erkennen würde, was dem Brunnen zu- oder abginge,

5

das mann als dann die deckenn vf dem Bronn vfhübe, vnnd den Tham zwischenn beidenn fassenn zu grunde vfnehme,

so sollte man alsdann die Decken auf dem Brunnen aufheben und den Damm zwischen beiden Fässern bis auf den Grund aufnehmen.

6

Wo als dann einicherley zu oder abganng im Bronn befundenn würde, Dergestalt das die Söhle aus dem Bronn, oder das wilde wasser zu dem Bronne flüsse, wie die Knechte vnnd annder davonn redenn wollenn,

Wenn alsdann irgendein Zu- oder Abgang im Brunnen gefunden würde, dergestalt dass die Sole aus dem Brunnen oder das wilde Wasser in den Brunnen flösse, wie die Knechte und andere davon reden wollen,

7

Könnt mann abermahls demselbigenn mit dem newenn Tamme2[?] zwischenn beidenn fassenn, wohl fürkommenn vnnd wehrenn,

könnte man dem abermals mit dem neuen Damm zwischen beiden Fässern wohl zuvorkommen und wehren.

8

Das mann aber vmb oder ann dem Salzbronn hero eynicherley newe gebewe, wie vonn etlichenn wohl an=Läuft auf der nächsten Seite weiter

Dass man aber rings um den Salzbrunnen oder an ihm irgendwelche neuen Bauwerke, wie von etlichen wohl an… …

Unsichere Lesungen

  1. wie Jzo — Lesung unsicher, evtl. „weit itzo“; dem Sinn nach „wie eben gemeldet“
  2. Tamme — Wortende verschliffen, evtl. „Tamms“

S. 162

Bl. 79vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)

Das fünffte Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seitegebenn wirdet, furnehmenn oder annsehenn solte, das wistenn wir aus allerley bedennckenn vnnd vhrsachenn keins wegs zurathenn,

… -gegeben wird, vornehmen oder ins Auge fassen sollte, das wüssten wir aus allerlei Bedenken und Ursachen keineswegs zu raten,

2

Sonndernn wollenns dismahl bey anngezeigtem, vnnserm wohl meinungenn bleibenn lassenn,

sondern wir wollen es diesmal bei unserer angezeigten Wohlmeinung bleiben lassen

3

vnnd euch vnnd anndern mehr verstenndigenn, dieselbe annschlege vnnserm gnedigenn furstenn vnnd herrenn, Gemeiner Landtschafft vnnd vns zum bestenn zubedennckenn vnderthenniger trewer wohlmeinung vnnd mit vorbehalt beschehener bedingunge, anngezeigt habenn,

und haben euch und anderen, mehr Verständigen, dieselben Anschläge – unserem gnädigen Fürsten und Herrn, der gemeinen Landschaft und uns zum Besten zu bedenken – in untertäniger, treuer Wohlmeinung und unter Vorbehalt der geschehenen Bedingung angezeigt

4

vnnd seindt euch vnnsers vermügenns diennstlich zuwilfarenn geneigt,

und sind geneigt, euch nach unserem Vermögen dienstlich zu willfahren.

5

Datum Mittwochenns nach Trium Regum Anno etc. 483.

Gegeben am Mittwoch nach Trium Regum (Dreikönigstag) im Jahr 1548.

6

Euer E. W.1[?] willige, Die Gemeine Pfenner zu Allendorff ann der Werra,

Eure willigen (Diener): die gemeinen Pfenner zu Allendorf an der Werra.

7

Darauff den 20. Januarij Anno etc. 48. durch den Hern Lanndtvogt, die Salzgreuenn vnnd annder beamptenn zum Bodenn2[?] verhanndelt vnnd verabschiedt wie volgt,

Daraufhin wurde am 20. Januar 1548 durch den Herrn Landvogt, die Salzgrafen und andere Beamte am Boden (bei den Siedehäusern) verhandelt und verabschiedet wie folgt:

Unsichere Lesungen

  1. Euer E. W. — Kürzel der Anrede in der Unterschrift nicht sicher lesbar (evtl. „E. L.“ oder „E. G.“)
  2. zum Bodenn — Anfangsbuchstabe mehrdeutig, auch „zum Sodenn“ (Ortsname Sooden) möglich
  3. Anno etc. 48 — Zeichen vor „48“ als etc.-Kürzel gelesen; gemeint 1548

S. 163

Bl. 80rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)

Das fünffte Buch

1

Lanndtvogt erzehlt Jr der Pfenner ann Muldenern vnd Jostenn gethann schreibenn, vnnd der Rethe bedenncken, Insonnderheit das Jorge Behm vnnd sein Kunst, mit Jren wissenn vnnd willenn aufgericht, doch habe mann nit beuelch dieser zeit, sich mit Jhnenn in weitleufftige disputation einzulassenn,

Der Landvogt verliest das Schreiben, das sie, die Pfänner, an Muldener und Josten gerichtet haben, und das Bedenken der Räte – insbesondere, dass Georg Behm und seine Kunst (sein Pumpwerk) mit ihrem Wissen und Willen aufgerichtet worden seien; doch habe man derzeit keinen Befehl, sich mit ihnen in weitläufige Disputation einzulassen.

2

ziehenn sich des aber vff die abrede, so ihr der Pfenner etliche vnderschriebenn, vnnd vf Jre versiegelte vnterschreibung, sundernn5 soll dauonn geredt vnnd gerathschlagt werdenn, wie dem manngell des Borns geholffenn, vnnd alle bereitschafft darzu bestelt werdenn muge,

Sie berufen sich dabei aber auf die Abrede, die etliche von ihnen, den Pfännern, unterschrieben haben, und auf ihre versiegelte Unterschrift; vielmehr soll davon geredet und beratschlagt werden, wie dem Mangel des Borns abgeholfen und alle Bereitschaft dazu bestellt werden möge.

3

doch auch alles was geredt vnnd gerathschlagt vfs aller heimlichst still vnnd geheim gehaltenn werde,

Doch soll auch alles, was geredet und beratschlagt wird, aufs Allerheimlichste still und geheim gehalten werden.

4

Darauf die Pfenner Nemblich Johann Niedennstein, Thias Thortey1[?], Johann Schaffnit, Michell Niegennrodt2[?], Hans Neute3[?], Findell4[?] der Jung Schaffnit, vnnd Heinz Meinhardt, bedacht gebettenn, vnnd nach gehaptem bedennckenn sagt Niedennstein,

Darauf haben die Pfänner – nämlich Johann Niedenstein, Thias Thortey, Johann Schaffnit, Michel Niegenrodt, Hans Neute, Findell der junge Schaffnit und Heinz Meinhard – um Bedenkzeit gebeten, und nach gehaltener Beratung sagt Niedenstein:

5

Sie habenn das anntragenn gehort, vnnd souiel Jorgenn Kunst belanngt, habenn sie aus noth Jngehenn mussenn, Bittenn darumb nachmahls vf anndere wege zugedennckenn,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Sie haben das Antragen gehört; und was Georgs Kunst belangt, haben sie aus Not darauf eingehen müssen. Sie bitten darum, künftig auf andere Wege zu denken, (…)

Unsichere Lesungen

  1. Thias Thortey — Vor- und Zuname unsicher; Thias wohl Kurzform von Matthias, Zuname evtl. Thortzy/Chortey
  2. Niegennrodt — Zuname unsicher, auch Riegennrodt lesbar
  3. Neute — Zuname unsicher, auch Nolte/Noute denkbar
  4. Findell — Vorname unsicher, auch Sindell lesbar
  5. sundernn — Lesung des Übergangsworts nicht ganz sicher (sondern/sundern)

S. 164

Bl. 80vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)

Das fünffte Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seitewie die Sohl zulanngenn sein wolte,

(…) wie die Sole zu erlangen sein würde.

2

Jtem was gehanndelt, geredt, vnnd gerathschlagt, soll bey Jhnenn in aller geheim gehaltenn werdenn, erkennenn sich des schuldigk,

Item: Was verhandelt, geredet und beratschlagt wird, soll bei ihnen in aller Geheimhaltung bleiben; sie erkennen sich dessen für schuldig (verpflichtet).

3

Jtem Die Bereitschafft zum Baw betreffenn, wollen sich in nichts begebenn, das dem Vertrage oder Location zuwieder sey, wollenn sich dauonn bedingt habenn,

Item, die Bereitschaft zum Bau betreffend: Sie wollen sich auf nichts einlassen, das dem Vertrag oder der Location (Verpachtung) zuwider wäre; das wollen sie sich ausbedungen haben.

4

Wissenn kein annder bedennckenn annzuzeigenn dann Jnn Jrer schrifft gemelt, vf die zwene wege, dann sie hoffenn vnnd wissenn, das der Bronn im grunde noch vnuerderbt sey, Hab er aber manngell, must es durch Jorgenn Kunst vervhrsacht sein,

Sie wissen kein anderes Bedenken anzuzeigen als das in ihrer Schrift Gemeldete, nämlich die zwei Wege; denn sie hoffen und wissen, dass der Brunnen im Grunde noch unverdorben ist; hat er aber einen Mangel, muss der durch Georgs Kunst verursacht sein.

5

Wann Buchenn holz gruen Jnns Erdtreich oder wasser kompt, so ists wehrhafftigk,

Wenn Buchenholz grün ins Erdreich oder ins Wasser kommt, so ist es dauerhaft.

6

Holz, Dielenn, Thonn, Moss zubestellenn,

Holz, Dielen, Ton und Moos zu bestellen.

7

Der Lanndtvogt schleust mit Jhnenn allenn, das Bawholz etwa ein Hundert buchenn[?] dielenn, Thon, vnd Mos vfs furderlichst bestelt werde,

Der Landvogt beschließt mit ihnen allen, dass Bauholz, etwa einhundert Buchendielen, Ton und Moos aufs Förderlichste (schnellstmöglich) bestellt werden.

8

Vnnd soll estenns2[?] im augennschein mit dem Zimmer=Läuft auf der nächsten Seite weiter

Und es soll ehestens bei einem Augenschein mit dem Zimmer- (…)

Unsichere Lesungen

  1. buchenn dielenn — Holzart nicht ganz sicher; nach dem vorstehenden Satz über Buchenholz wohl buchenn, auch eichenn denkbar (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)
  2. estenns — Lesung unsicher, dem Sinn nach wohl ehestens; auch erstenns denkbar

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