Salzbibel · Lesetext · 5. Buch
Das fünfte Buch · S. 159–168
Berkers Baubericht von 1550 · S. 159–168 · Bl. 78r–82v · Band 2
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Berkers Baubericht von 1550
S. 103–277 · Bl. 50r–137v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch
S. 159
Bl. 78rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch
Fortsetzung von der vorigen Seiteann Jrem Salzwergk, vnnd desselbigenn nüzungenn, ohne schadenn vnnd nachteil sein soll,
… an ihrem Salzwerk und dessen Nutzungen ohne Schaden und Nachteil sein soll,
vnnd auch in bewilligter anngenommener Location vnnder anndernn klerlichenn versehenn, das der Salzbronn durch verkehrsachenn1[?] geferlicher gebewe vnnsers gnedigenn furstenn vnnd herrenn also verderbet, vnnd abnehmenn wurde, das mann nit salz siedenn könnte,
und da auch in der bewilligten, angenommenen Location (Verpachtung) unter anderem klar vorgesehen ist: falls der Salzbrunnen durch das Verursachen gefährlicher Bauwerke unseres gnädigen Fürsten und Herrn so verdorben würde und abnähme, dass man kein Salz sieden könnte,
das doch der almechtige Got, gnediglich verhütenn wolle, So solle Jre f. gl. gemeinenn Pfennernn Jre volle verschriebene Pension gleichwohl zugebenn schuldigk vnnd pflichtigk sein,
was doch der allmächtige Gott gnädiglich verhüten wolle, so sollen Ihre fürstlichen Gnaden den gemeinen Pfennern ihre volle verschriebene Pension (den Pachtzins) gleichwohl zu geben schuldig und verpflichtet sein.
Demnach ist vnnser trewer Rath, meinung vnnd vleissige bitt, Damit vnnser gnediger furst vnnd herr, Gemeine Lanndtschafft, vnnd wir, nicht weitter schadenns oder gefahr gewartenn dorffenn,
Demnach ist es unser treuer Rat, unsere Meinung und fleißige Bitte – damit unser gnädiger Fürst und Herr, die gemeine Landschaft und wir nicht weiteren Schaden oder Gefahr erwarten müssen –,
Jr wollet mit allem vleis darob sein, das die Roßkunst, Jnn vnnd vf dem Bronne zum forderlichenn2 abgeschafft, vnd die Eimer wie vonn alters wiederumb vfgericht vnd gebraucht werdenn mügtenn,
ihr wollt mit allem Fleiß darauf bedacht sein, dass die Rosskunst in und auf dem Brunnen aufs Förderlichste (schnellstens) abgeschafft und die Eimer wie von alters her wieder aufgerichtet und gebraucht werden mögen.
Dann da solchs nit geschehe, vnnd der Bronn forter vnnd mehr, wie albereit vor augenn, vnnd beschehenn ist, dardurch solte verderbettLäuft auf der nächsten Seite weiter
Denn wenn dies nicht geschähe und der Brunnen weiter und mehr – wie es bereits vor Augen liegt und geschehen ist – dadurch verdorben werden sollte …
Unsichere Lesungen
- verkehrsachenn — so getrennt geschrieben (verkehr=sachenn); gemeint ist wohl „vervrsachen“ (Verursachen), vgl. dieselbe Wendung auf Bl. 77r
- zum forderlichenn — Lesung der Endung unsicher, evtl. „zum forderlichstenn“
S. 160
Bl. 78vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch
Fortsetzung von der vorigen Seitewerdenn, So wollenn wir vns hiemit bedingt, vnnd vorbehaltenn habenn,
… werden sollte, so wollen wir uns hiermit bedungen und vorbehalten haben,
das wir der schedenn vnd verderbens halbenn, so aus verkehrsachenn1[?] anngezeigter gefehrlichenn gebewe halber albereit erfolgt, oder künfftiglich ervolgenn möchte,
dass wir wegen der Schäden und des Verderbens, die durch das Verursachen der angezeigten gefährlichen Bauwerke bereits erfolgt sind oder künftig erfolgen möchten,
ann vnnser verschriebenen nüzungenn vnnd Pension, zu wieder obanngeregtem vertregenn, vnnd allenn vnnsernn gerechtigkeitenn nichts begebenn,
an unseren verschriebenen Nutzungen und unserer Pension (Pachtzins), entgegen den oben angeführten Verträgen, und an allen unseren Gerechtigkeiten nichts aufgeben,
Sonndernn vns dieselbige hiemit gennzlichenn vnnd volkommenn furbehalten habenn wollenn, darvonn wir offenntlich vnnd Jegenn menniglich bezeugenn,
sondern sie uns hiermit gänzlich und vollkommen vorbehalten haben wollen, was wir öffentlich und gegenüber jedermann bezeugen.
Vnnd Nach dem der Salzbronn durch verkhrsachenn2[?] vnd teglichs erregenn, der gefehrlichenn gebewe, vf vnnd Jnn dem Bronn, albereit mergklichenn abgenommen,
Und nachdem der Salzbrunnen durch das Verursachen und tägliche Erregen der gefährlichen Bauwerke auf und in dem Brunnen bereits merklich abgenommen hat,
Vnnd mann doch nit wissenn magk, Ob die Söhle zwischenn dem fasse, vnnd dem grunde des Bronns, einenn ab oder zuganng gewonnenn habe,
und man doch nicht wissen kann, ob die Sole zwischen dem Fass und dem Grund des Brunnens einen Ab- oder Zugang gewonnen hat,
Unsichere Lesungen
- verkehrsachenn — wie Bl. 78r; wohl „vervrsachen“ (Verursachen), Buchstabenfolge kh/vh mehrdeutig
- verkhrsachenn — dieselbe mehrdeutige Schreibung
- were — Lesung „were“ (wäre) leicht verschliffen
- Tam — wohl „Damm“; Fortsetzung des Satzes auf der Folgeseite
S. 161
Bl. 79rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch
Fortsetzung von der vorigen Seitevmbganngs im gewelbe zwischenn dem fasse vnnd dem Bergk, mit Thonn geschlagenn, aufgehabenn vnnd besehenn,
… Umgangs im Gewölbe zwischen dem Fass und dem Berg, der mit Ton geschlagen ist, aufgehoben und nachgesehen,
Ob etwas vnnter den Pfelenn, so in selbem Tham geschlagenn, heimlich in dem Erdtreich zu oder vonn dem Bronn flüsse,
ob etwas unter den Pfählen, die in denselben Damm geschlagen sind, heimlich im Erdreich zu dem Brunnen hin- oder von ihm wegfließe,
vnnd wo mann denn etwas manngels daselbst befünde, Könnte mann den mit gutem zeitigem Rath wohl vorkommenn vnnd helffenn,
und wo man dann dort irgendeinen Mangel befände, könnte man dem mit gutem, rechtzeitigem Rat wohl zuvorkommen und abhelfen.
Da mann aber im vmbganng des Bornns, wie Jzo1[?] gemelt, nichts befindenn, oder erkennenn würde, das dem Bronne zu oder abginge,
Wenn man aber im Umgang des Borns, wie eben erwähnt, nichts befinden oder erkennen würde, was dem Brunnen zu- oder abginge,
das mann als dann die deckenn vf dem Bronn vfhübe, vnnd den Tham zwischenn beidenn fassenn zu grunde vfnehme,
so sollte man alsdann die Decken auf dem Brunnen aufheben und den Damm zwischen beiden Fässern bis auf den Grund aufnehmen.
Wo als dann einicherley zu oder abganng im Bronn befundenn würde, Dergestalt das die Söhle aus dem Bronn, oder das wilde wasser zu dem Bronne flüsse, wie die Knechte vnnd annder davonn redenn wollenn,
Wenn alsdann irgendein Zu- oder Abgang im Brunnen gefunden würde, dergestalt dass die Sole aus dem Brunnen oder das wilde Wasser in den Brunnen flösse, wie die Knechte und andere davon reden wollen,
Könnt mann abermahls demselbigenn mit dem newenn Tamme2[?] zwischenn beidenn fassenn, wohl fürkommenn vnnd wehrenn,
könnte man dem abermals mit dem neuen Damm zwischen beiden Fässern wohl zuvorkommen und wehren.
Das mann aber vmb oder ann dem Salzbronn hero eynicherley newe gebewe, wie vonn etlichenn wohl an=Läuft auf der nächsten Seite weiter
Dass man aber rings um den Salzbrunnen oder an ihm irgendwelche neuen Bauwerke, wie von etlichen wohl an… …
Unsichere Lesungen
- wie Jzo — Lesung unsicher, evtl. „weit itzo“; dem Sinn nach „wie eben gemeldet“
- Tamme — Wortende verschliffen, evtl. „Tamms“
S. 162
Bl. 79vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch
Fortsetzung von der vorigen Seitegebenn wirdet, furnehmenn oder annsehenn solte, das wistenn wir aus allerley bedennckenn vnnd vhrsachenn keins wegs zurathenn,
… -gegeben wird, vornehmen oder ins Auge fassen sollte, das wüssten wir aus allerlei Bedenken und Ursachen keineswegs zu raten,
Sonndernn wollenns dismahl bey anngezeigtem, vnnserm wohl meinungenn bleibenn lassenn,
sondern wir wollen es diesmal bei unserer angezeigten Wohlmeinung bleiben lassen
vnnd euch vnnd anndern mehr verstenndigenn, dieselbe annschlege vnnserm gnedigenn furstenn vnnd herrenn, Gemeiner Landtschafft vnnd vns zum bestenn zubedennckenn vnderthenniger trewer wohlmeinung vnnd mit vorbehalt beschehener bedingunge, anngezeigt habenn,
und haben euch und anderen, mehr Verständigen, dieselben Anschläge – unserem gnädigen Fürsten und Herrn, der gemeinen Landschaft und uns zum Besten zu bedenken – in untertäniger, treuer Wohlmeinung und unter Vorbehalt der geschehenen Bedingung angezeigt
vnnd seindt euch vnnsers vermügenns diennstlich zuwilfarenn geneigt,
und sind geneigt, euch nach unserem Vermögen dienstlich zu willfahren.
Datum Mittwochenns nach Trium Regum Anno etc. 483.
Gegeben am Mittwoch nach Trium Regum (Dreikönigstag) im Jahr 1548.
Euer E. W.1[?] willige, Die Gemeine Pfenner zu Allendorff ann der Werra,
Eure willigen (Diener): die gemeinen Pfenner zu Allendorf an der Werra.
Darauff den 20. Januarij Anno etc. 48. durch den Hern Lanndtvogt, die Salzgreuenn vnnd annder beamptenn zum Bodenn2[?] verhanndelt vnnd verabschiedt wie volgt,
Daraufhin wurde am 20. Januar 1548 durch den Herrn Landvogt, die Salzgrafen und andere Beamte am Boden (bei den Siedehäusern) verhandelt und verabschiedet wie folgt:
Unsichere Lesungen
- Euer E. W. — Kürzel der Anrede in der Unterschrift nicht sicher lesbar (evtl. „E. L.“ oder „E. G.“)
- zum Bodenn — Anfangsbuchstabe mehrdeutig, auch „zum Sodenn“ (Ortsname Sooden) möglich
- Anno etc. 48 — Zeichen vor „48“ als etc.-Kürzel gelesen; gemeint 1548
S. 163
Bl. 80rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch
Lanndtvogt erzehlt Jr der Pfenner ann Muldenern vnd Jostenn gethann schreibenn, vnnd der Rethe bedenncken, Insonnderheit das Jorge Behm vnnd sein Kunst, mit Jren wissenn vnnd willenn aufgericht, doch habe mann nit beuelch dieser zeit, sich mit Jhnenn in weitleufftige disputation einzulassenn,
Der Landvogt verliest das Schreiben, das sie, die Pfänner, an Muldener und Josten gerichtet haben, und das Bedenken der Räte – insbesondere, dass Georg Behm und seine Kunst (sein Pumpwerk) mit ihrem Wissen und Willen aufgerichtet worden seien; doch habe man derzeit keinen Befehl, sich mit ihnen in weitläufige Disputation einzulassen.
ziehenn sich des aber vff die abrede, so ihr der Pfenner etliche vnderschriebenn, vnnd vf Jre versiegelte vnterschreibung, sundernn5 soll dauonn geredt vnnd gerathschlagt werdenn, wie dem manngell des Borns geholffenn, vnnd alle bereitschafft darzu bestelt werdenn muge,
Sie berufen sich dabei aber auf die Abrede, die etliche von ihnen, den Pfännern, unterschrieben haben, und auf ihre versiegelte Unterschrift; vielmehr soll davon geredet und beratschlagt werden, wie dem Mangel des Borns abgeholfen und alle Bereitschaft dazu bestellt werden möge.
doch auch alles was geredt vnnd gerathschlagt vfs aller heimlichst still vnnd geheim gehaltenn werde,
Doch soll auch alles, was geredet und beratschlagt wird, aufs Allerheimlichste still und geheim gehalten werden.
Darauf die Pfenner Nemblich Johann Niedennstein, Thias Thortey1[?], Johann Schaffnit, Michell Niegennrodt2[?], Hans Neute3[?], Findell4[?] der Jung Schaffnit, vnnd Heinz Meinhardt, bedacht gebettenn, vnnd nach gehaptem bedennckenn sagt Niedennstein,
Darauf haben die Pfänner – nämlich Johann Niedenstein, Thias Thortey, Johann Schaffnit, Michel Niegenrodt, Hans Neute, Findell der junge Schaffnit und Heinz Meinhard – um Bedenkzeit gebeten, und nach gehaltener Beratung sagt Niedenstein:
Sie habenn das anntragenn gehort, vnnd souiel Jorgenn Kunst belanngt, habenn sie aus noth Jngehenn mussenn, Bittenn darumb nachmahls vf anndere wege zugedennckenn,Läuft auf der nächsten Seite weiter
Sie haben das Antragen gehört; und was Georgs Kunst belangt, haben sie aus Not darauf eingehen müssen. Sie bitten darum, künftig auf andere Wege zu denken, (…)
Unsichere Lesungen
- Thias Thortey — Vor- und Zuname unsicher; Thias wohl Kurzform von Matthias, Zuname evtl. Thortzy/Chortey
- Niegennrodt — Zuname unsicher, auch Riegennrodt lesbar
- Neute — Zuname unsicher, auch Nolte/Noute denkbar
- Findell — Vorname unsicher, auch Sindell lesbar
- sundernn — Lesung des Übergangsworts nicht ganz sicher (sondern/sundern)
S. 164
Bl. 80vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch
Fortsetzung von der vorigen Seitewie die Sohl zulanngenn sein wolte,
(…) wie die Sole zu erlangen sein würde.
Jtem was gehanndelt, geredt, vnnd gerathschlagt, soll bey Jhnenn in aller geheim gehaltenn werdenn, erkennenn sich des schuldigk,
Item: Was verhandelt, geredet und beratschlagt wird, soll bei ihnen in aller Geheimhaltung bleiben; sie erkennen sich dessen für schuldig (verpflichtet).
Jtem Die Bereitschafft zum Baw betreffenn, wollen sich in nichts begebenn, das dem Vertrage oder Location zuwieder sey, wollenn sich dauonn bedingt habenn,
Item, die Bereitschaft zum Bau betreffend: Sie wollen sich auf nichts einlassen, das dem Vertrag oder der Location (Verpachtung) zuwider wäre; das wollen sie sich ausbedungen haben.
Wissenn kein annder bedennckenn annzuzeigenn dann Jnn Jrer schrifft gemelt, vf die zwene wege, dann sie hoffenn vnnd wissenn, das der Bronn im grunde noch vnuerderbt sey, Hab er aber manngell, must es durch Jorgenn Kunst vervhrsacht sein,
Sie wissen kein anderes Bedenken anzuzeigen als das in ihrer Schrift Gemeldete, nämlich die zwei Wege; denn sie hoffen und wissen, dass der Brunnen im Grunde noch unverdorben ist; hat er aber einen Mangel, muss der durch Georgs Kunst verursacht sein.
Wann Buchenn holz gruen Jnns Erdtreich oder wasser kompt, so ists wehrhafftigk,
Wenn Buchenholz grün ins Erdreich oder ins Wasser kommt, so ist es dauerhaft.
Der Lanndtvogt schleust mit Jhnenn allenn, das Bawholz etwa ein Hundert buchenn[?] dielenn, Thon, vnd Mos vfs furderlichst bestelt werde,
Der Landvogt beschließt mit ihnen allen, dass Bauholz, etwa einhundert Buchendielen, Ton und Moos aufs Förderlichste (schnellstmöglich) bestellt werden.
Unsichere Lesungen
- buchenn dielenn — Holzart nicht ganz sicher; nach dem vorstehenden Satz über Buchenholz wohl buchenn, auch eichenn denkbar (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)
- estenns — Lesung unsicher, dem Sinn nach wohl ehestens; auch erstenns denkbar
S. 165
Bl. 81rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch
Fortsetzung von der vorigen Seitemann gerathschlagt werdenn, Was er am holz bedurffenn werde,
(…) -mann beratschlagt werden, was er an Holz benötigen wird.
Jtem Jm augennschein zusehenn, ob vnnd wie durch die Tuchtlöcher1[?], der Thon aus dem vmbgannge, oder möchte gelanngt werdenn, vnnd soll der Salzbronn auch noch einmahl besichtiget werdenn,
Item, beim Augenschein zuzusehen, ob und wie durch die Luftlöcher der Ton aus dem Umgang gebracht werden kann oder könnte; und der Salzbrunnen soll auch noch einmal besichtigt werden.
Souiel Meister Jörgenn belanngt, Jst geschlossenn, das alles in geheim gehaltenn werdenn soll, aber die zwene wege, so die Pfenner furgeschlagenn, that nit vff sich2, ob er die schonn erfure,
Soviel Meister Jörg belangt, ist beschlossen, dass alles geheim gehalten werden soll; aber bei den zwei Wegen, die die Pfänner vorgeschlagen haben, hat es nichts auf sich, ob er sie schon erführe.
Hab3[?] auch vonn wegenn vnnsers gnedigenn Herrnn, vnnd auch der Pfenner verstenndige leute darzu geordennett werdenn, die solchenn Baw gnugsamb verstanndt habenn, vnnd dann nach aller notturfft vnnd vleißigst versehenn, vnnd vfrichtenn, die auch fur vnnd fur stetigk, tag, vnnd nacht, bis zu genntzlicher vfrichtung solchs baues darbey sein vnnd bleibenn,
Es sollen auch vonseiten unseres gnädigen Herrn und auch der Pfänner verständige Leute dazu verordnet werden, die von solchem Bau hinreichend Verstand haben, ihn dann nach aller Notdurft aufs Fleißigste versehen und aufrichten und auch fortwährend, Tag und Nacht, bis zur gänzlichen Aufrichtung dieses Baues dabei sein und bleiben.
Nach gehaltener Malzeit sein der Lanndtvogt, vnnd wir anndernn, vnnd vonn gemeiner Pfenner wegenn, Niedennstein, Schafnit der Elter, vnnd Thias Thorey4[?]Läuft auf der nächsten Seite weiter
Nach gehaltener Mahlzeit sind der Landvogt und wir anderen, und von der gemeinen Pfänner wegen Niedenstein, Schaffnit der Ältere und Thias Thorey (…)
Unsichere Lesungen
- Tuchtlöcher — Lesung unsicher; wohl Lucht-/Luftlöcher (Luftöffnungen) des Umgangs am Salzbrunnen
- that nit vff sich — that wohl für hat; Wendung: es hat nichts auf sich
- Hab — Erstes Wort des Absatzes unsicher (Hab/Soll/Sein); dem Sinn nach: es sollen … verordnet werden
- Thias Thorey — Namensform unsicher, vgl. Thortey auf Blatt 80r
S. 166
Bl. 81vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)im augennschein, vffm Salzbronn, vnnd in der augenzucht gewesenn, vnnd nach beschener besichtigung vnns allerleij vnnderredt, vnnd notturfftige berathschlagt, Ist auch Meister Hanns der Zimmermann vom Birckennfeldt mit Niedennstein1 vnnd andern in der augzucht gewesenn, vnnd Jme furgehaltenn, was sein Rath seij, wie der Tam2, darauf der gangk in der augzucht ist, heraus zubringenn, ob der durch die Luchtlöcher, oder ob der Deckell3 auch muß geoffnet werden, Darauf Meister Hanns gesagt, Er sorge es möcht das Holzwergk im grunde verwüstet sein, das ist Jme abgelent, Also sagt er, das durch die Lufftlöcher solcher Tham wohl könnt heraus gelanngt werdenn, Item Müssenn Pompenn vnnd ander Haspell darzu bestelt werdenn, damit das waßer was nit durch das gewelbe fallenn, kann geöst werdenn, Es habenn auch vonn wegenn vnsers gnedigen Herrn vnnd der Pfenner, Christoff Hombergk vnd Johan
in Augenschein genommen, sind auf dem Salzborn und in der Aufzucht gewesen, und haben uns nach geschehener Besichtigung allerlei unterredet und das Notwendige beratschlagt. Es ist auch Meister Hans, der Zimmermann von Birkenfeld, mit Niedenstein und anderen in der Aufzucht gewesen, und ihm ist vorgehalten worden, was sein Rat sei, wie der Damm, auf dem der Gang in der Aufzucht liegt, herauszubringen sei, ob durch die Luftlöcher, oder ob auch der Deckel geöffnet werden müsse. Darauf hat Meister Hans gesagt, er sorge sich, es möchte das Holzwerk im Grund verwüstet sein; das ist ihm abgelehnt worden. Also sagt er, dass ein solcher Damm durch die Luftlöcher wohl herausgelangt werden könne. Item: Es müssen Pumpen und andere Haspel dazu bestellt werden, damit das Wasser, das nicht durch das Gewölbe fällt, geöst (ausgeschöpft) werden kann. Es haben auch von wegen unseres gnädigen Herrn und der Pfänner Christoph Homberg und Johann
Unsichere Lesungen
- Niedennstein — Ortsname, Lesung wahrscheinlich (Z. 6)
- Tam — Damm; Schreibung Tam/Tham (Z. 8)
- Deckell — Deckel; ck unsicher (Z. 10)
S. 167
Bl. 82rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)Niedennstein, viererleij Sohl aus der aufzucht vnnd vmbgannge gelanngt vnnd geschmeckt, dernach auch die sohle aus dem Salzbronn, welche Sohl in funff glassernn durch den Herrnn Landtvogt, Müldenern1[?], Jostenn Rendtmeisternn vnnd Salzwartenn, vnnd vonn der Pfenner wegenn durch Niedennstein, Thias2 Thoreij3 den altenn Schaffnit4 vnnd andere mehr versuchtt, vnnd durch vns alle die Sohl aus dem Bornne noch vom rechtenn gutenn geschmack erkanndt wordenn, vnnd sagt Schaffnit, das die gleich vnnd ebenn so gut seij, als die vor vierzig Jarenn gewesenn seij, vnnd ist dieser abschiedt darauf wie volget, gestellt vnnd anngenommenn wordenn, Auff gemeiner Pfenner, ann vnsers gnedigenn fürsten vnnd Herrnn zu Hessenn, verordennte Salzgreuenn zum Sodenn, des manngels am Salzbronnenn, erbauung halber gethann schrifftlich anntwort, vnnd darauf Stadthalter vnnd Räthe zu Caßell gegebenn bescheidt des heut dato, Der Herr Lanndtvogt Sigmundt von Beijneburgk, die Salzgreuenn, vnnd ampt knechte zum Soden,
Niedenstein viererlei Sole aus der Aufzucht und dem Umgang geholt und geschmeckt, danach auch die Sole aus dem Salzborn; diese Sole ist in fünf Gläsern durch den Herrn Landvogt, Müldener, Jost den Rentmeister und den Salzwart, und von der Pfänner wegen durch Niedenstein, Thias Thorey, den alten Schaffnit und andere mehr gekostet worden, und durch uns alle ist die Sole aus dem Born noch als von rechtem gutem Geschmack erkannt worden, und Schaffnit sagt, dass sie gleich und ebenso gut sei, wie sie vor vierzig Jahren gewesen sei. Und darauf ist dieser Abschied, wie folgt, gestellt und angenommen worden: Auf die von den gemeinen Pfännern an die von unserem gnädigen Fürsten und Herrn zu Hessen verordneten Salzgrafen zum Soden wegen des Mangels am Salzborn und dessen Erbauung schriftlich gegebene Antwort und den darauf von Statthalter und Räten zu Kassel gegebenen Bescheid sind heute, am Datum dieses Schreibens, der Herr Landvogt Sigmund von Boyneburg, die Salzgrafen und die Amtsknechte zum Soden
Unsichere Lesungen
- Müldenern — Personenname, Lesung unsicher (Z. 4)
- Thias — wohl Kurzform Matthias (Z. 6)
- Thoreij — Familienname, Lesung unsicher (Z. 7)
- Schaffnit — Name; auch Schaffnut denkbar (Z. 7)
S. 168
Bl. 82vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)alhie zu Allenndorff einkommenn, vnnd daselbst mit gemeinenn Pfennernn vnnd Jren Salzgreuen, vnndtlicher vonn solcher sachenn, mengelnn vnnd gebrechen redenn hanndtlenn vnnd schliessenn sollenn, also ist heut dato im augennschein vnnd sonnst vonn solcher sache1 nach notturfft vonn beidenn theilenn hin vnd wieder geredt, vnnd nach beschener besichtigung vnnd noturftiger erkündigung enndtlich vonn beidenn theilenn, dahin geschlossenn, das der Bau dermassenn, wie sie die Pfenner fürgeschlagenn, vnnd vor gut anngesehen habenn, vfs fürderlichst fürgenommenn, vnd das vnsers gnedigenn fürstenn vnnd Herrnn darzu geordente diener sich mit aller notturfftiger bereitschafft darzu geschickt vnnd gefast machenn sollenn, Nemblich so soll zu solchem Bau zu rechtem Wedell2, nach berichtung des Jzigenn Monats notturfftigk Bauholz gehauenn vnnd nieder gefelt werdenn, vnd zu der befürderung hat die Stadt Allenndorff vff begerenn des Herrnn Lanndtvogts zwenzigk Stemme holzes Jnn Jrem geholzenn zuhauenn, vnnder
hier in Allendorf eingekommen und haben daselbst mit den gemeinen Pfännern und ihren Salzgrafen endlich von solcher Sache, den Mängeln und Gebrechen reden, handeln und schließen sollen. Also ist heute im Augenschein und sonst von solcher Sache nach Notdurft von beiden Seiten hin und wieder geredet und nach geschehener Besichtigung und notdürftiger Erkundigung endlich von beiden Seiten dahin geschlossen worden, dass der Bau dermaßen, wie ihn die Pfänner vorgeschlagen und für gut angesehen haben, aufs Förderlichste vorgenommen werde, und dass die von unserem gnädigen Fürsten und Herrn dazu verordneten Diener sich mit aller notwendigen Bereitschaft dazu geschickt und gefasst machen sollen. Nämlich: Es soll zu solchem Bau zum rechten Wedel (zur rechten Zeit) nach Ablauf des jetzigen Monats das notwendige Bauholz gehauen und niedergefällt werden, und zur Beförderung hat die Stadt Allendorf auf Begehren des Herrn Landvogts zwanzig Stämme Holz in ihren Gehölzen zu hauen, unter
Unsichere Lesungen
- sache — Kürzungshaken am Wortende (Z. 5)
- Wedell — Wadel, Mondphase; Lesung wahrscheinlich (Z. 15)