Salzbibel · Lesetext · 5. Buch
Das fünfte Buch · S. 167–176
Berkers Baubericht von 1550 · S. 167–176 · Bl. 82r–86v · Band 2
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Berkers Baubericht von 1550
S. 103–277 · Bl. 50r–137v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch
S. 167
Bl. 82rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)Niedennstein, viererleij Sohl aus der aufzucht vnnd vmbgannge gelanngt vnnd geschmeckt, dernach auch die sohle aus dem Salzbronn, welche Sohl in funff glassernn durch den Herrnn Landtvogt, Müldenern1[?], Jostenn Rendtmeisternn vnnd Salzwartenn, vnnd vonn der Pfenner wegenn durch Niedennstein, Thias2 Thoreij3 den altenn Schaffnit4 vnnd andere mehr versuchtt, vnnd durch vns alle die Sohl aus dem Bornne noch vom rechtenn gutenn geschmack erkanndt wordenn, vnnd sagt Schaffnit, das die gleich vnnd ebenn so gut seij, als die vor vierzig Jarenn gewesenn seij, vnnd ist dieser abschiedt darauf wie volget, gestellt vnnd anngenommenn wordenn, Auff gemeiner Pfenner, ann vnsers gnedigenn fürsten vnnd Herrnn zu Hessenn, verordennte Salzgreuenn zum Sodenn, des manngels am Salzbronnenn, erbauung halber gethann schrifftlich anntwort, vnnd darauf Stadthalter vnnd Räthe zu Caßell gegebenn bescheidt des heut dato, Der Herr Lanndtvogt Sigmundt von Beijneburgk, die Salzgreuenn, vnnd ampt knechte zum Soden,
Niedenstein viererlei Sole aus der Aufzucht und dem Umgang geholt und geschmeckt, danach auch die Sole aus dem Salzborn; diese Sole ist in fünf Gläsern durch den Herrn Landvogt, Müldener, Jost den Rentmeister und den Salzwart, und von der Pfänner wegen durch Niedenstein, Thias Thorey, den alten Schaffnit und andere mehr gekostet worden, und durch uns alle ist die Sole aus dem Born noch als von rechtem gutem Geschmack erkannt worden, und Schaffnit sagt, dass sie gleich und ebenso gut sei, wie sie vor vierzig Jahren gewesen sei. Und darauf ist dieser Abschied, wie folgt, gestellt und angenommen worden: Auf die von den gemeinen Pfännern an die von unserem gnädigen Fürsten und Herrn zu Hessen verordneten Salzgrafen zum Soden wegen des Mangels am Salzborn und dessen Erbauung schriftlich gegebene Antwort und den darauf von Statthalter und Räten zu Kassel gegebenen Bescheid sind heute, am Datum dieses Schreibens, der Herr Landvogt Sigmund von Boyneburg, die Salzgrafen und die Amtsknechte zum Soden
Unsichere Lesungen
- Müldenern — Personenname, Lesung unsicher (Z. 4)
- Thias — wohl Kurzform Matthias (Z. 6)
- Thoreij — Familienname, Lesung unsicher (Z. 7)
- Schaffnit — Name; auch Schaffnut denkbar (Z. 7)
S. 168
Bl. 82vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)alhie zu Allenndorff einkommenn, vnnd daselbst mit gemeinenn Pfennernn vnnd Jren Salzgreuen, vnndtlicher vonn solcher sachenn, mengelnn vnnd gebrechen redenn hanndtlenn vnnd schliessenn sollenn, also ist heut dato im augennschein vnnd sonnst vonn solcher sache1 nach notturfft vonn beidenn theilenn hin vnd wieder geredt, vnnd nach beschener besichtigung vnnd noturftiger erkündigung enndtlich vonn beidenn theilenn, dahin geschlossenn, das der Bau dermassenn, wie sie die Pfenner fürgeschlagenn, vnnd vor gut anngesehen habenn, vfs fürderlichst fürgenommenn, vnd das vnsers gnedigenn fürstenn vnnd Herrnn darzu geordente diener sich mit aller notturfftiger bereitschafft darzu geschickt vnnd gefast machenn sollenn, Nemblich so soll zu solchem Bau zu rechtem Wedell2, nach berichtung des Jzigenn Monats notturfftigk Bauholz gehauenn vnnd nieder gefelt werdenn, vnd zu der befürderung hat die Stadt Allenndorff vff begerenn des Herrnn Lanndtvogts zwenzigk Stemme holzes Jnn Jrem geholzenn zuhauenn, vnnder
hier in Allendorf eingekommen und haben daselbst mit den gemeinen Pfännern und ihren Salzgrafen endlich von solcher Sache, den Mängeln und Gebrechen reden, handeln und schließen sollen. Also ist heute im Augenschein und sonst von solcher Sache nach Notdurft von beiden Seiten hin und wieder geredet und nach geschehener Besichtigung und notdürftiger Erkundigung endlich von beiden Seiten dahin geschlossen worden, dass der Bau dermaßen, wie ihn die Pfänner vorgeschlagen und für gut angesehen haben, aufs Förderlichste vorgenommen werde, und dass die von unserem gnädigen Fürsten und Herrn dazu verordneten Diener sich mit aller notwendigen Bereitschaft dazu geschickt und gefasst machen sollen. Nämlich: Es soll zu solchem Bau zum rechten Wedel (zur rechten Zeit) nach Ablauf des jetzigen Monats das notwendige Bauholz gehauen und niedergefällt werden, und zur Beförderung hat die Stadt Allendorf auf Begehren des Herrn Landvogts zwanzig Stämme Holz in ihren Gehölzen zu hauen, unter
Unsichere Lesungen
- sache — Kürzungshaken am Wortende (Z. 5)
- Wedell — Wadel, Mondphase; Lesung wahrscheinlich (Z. 15)
S. 169
Bl. 83rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch
Fortsetzung von der vorigen Seitetheniglichenn bewilligt, Dergestalt, wann vnnsers gnedigenn furstenn vnnd herrnn diener dieselbigenn Stemme nieder hauwenn wollenn lassenn, das als dann die Stadt Ire verordennte dabey habenn, damit die Zimmerleut im niederschlagenn nichts gefehrlichs gebrauchenn,
… untertäniglich bewilligt, dergestalt: Wenn die Diener unseres gnädigen Fürsten und Herrn dieselben Stämme niederhauen lassen wollen, soll alsdann die Stadt ihre Verordneten dabei haben, damit die Zimmerleute beim Fällen nichts Unrechtes verüben.
Vnnd sollenn vonn vnnsers gnedigenn furstenn vnnd herrnn wegenn am Kauffunger walde vfs aller furderlichst drey schock eichenn dielenn, der sollen ein schock drey Zolle dick, vnnd die anndernn Zwey schock, vonn Zweyenn Zollenn dicke sein, vnnd geschnittenn werdenn,
Und von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn sollen im Kaufunger Wald aufs allerförderlichste drei Schock Eichendielen geschnitten werden; davon soll ein Schock drei Zoll dick sein und die anderen zwei Schock zwei Zoll dick.
Vnnd soll Zu wetter tagenn auch Zum förderlichstenn, als baldt sichs des frostes halbenn thun lassenn will, am dickennberge2, vnnter vnnd vf Juncker Bertlenn vonn Bischhausenn, Inn die dreyhundert fuder Thon, oder beth1 gegrabenn, vnnd fur die Bodenn gefurt, vnd verschafft werdenn,
Und bei gutem Wetter soll auch aufs Förderlichste, sobald es sich des Frostes wegen tun lässt, am Dickenberg, unterhalb und auf dem Grund des Junkers Bertlen von Bischhausen, an die dreihundert Fuder Ton oder Lehm gegraben, vor die Siedehäuser gefahren und beschafft werden,
der Zuversicht, dieweil Juncker Berlt vonn Bischhausenn, auch Pfannentheil hatt, Er werde solchs auch gutwilligk vergönnen vnndLäuft auf der nächsten Seite weiter
in der Zuversicht, dass Junker Berlt von Bischhausen, weil er auch einen Pfannenanteil hat, solches ebenfalls gutwillig gestatten werde und
Unsichere Lesungen
- beth — Lesung 'beth' klar, Wortsinn unsicher; sachlich wohl Letten/Lehm neben 'Thon'
- dickennberge — Flurname, Lesung leicht unsicher
S. 170
Bl. 83vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch
Da er aber darann beschwerung hett, Als mann sich doch nit versicht, So soll vonn vnnsers gnedigenn Herrnn wegenn, mit Ime davonn gehanndelt werdenn, damit mann den Thonn gewislich, do er am bestenn vnnd nehistenn Zulangl1 ist, bekommenn müge,
Sollte er aber daran Anstoß nehmen – was man doch nicht erwartet –, so soll von wegen unseres gnädigen Herrn mit ihm darüber verhandelt werden, damit man den Ton gewiss dort bekommen kann, wo er am besten und am nächsten zu erreichen ist.
Darnebenn soll auch etlich Roß2 vnnd etlich Pompen, Zu ausösern3 des wassers Zu notturfft, do mann die habenn mus, mitler Zeit auch bestelt werdenn,
Daneben sollen inzwischen auch etliche Rosse und etliche Pumpen bestellt werden, die man zum Ausschöpfen des Wassers im Bedarfsfall haben muss.
Da mann darzu mehr Pföl oder annder holz bedurfenn wurde, soll auch mitler Zeit bestelt, vnnd hero verschafft werdenn,
Falls man dazu mehr Pfähle oder anderes Holz benötigen würde, soll auch das inzwischen bestellt und herbeigeschafft werden.
Vnnd dieweil einem Zimmermann oder Werckmeister hierin aus vielenn vnnd allerley bewegendenn vhrsachenn nit Zuvertrauwen, noch Zugleubenn sein will,
Und weil man in dieser Sache einem einzelnen Zimmermann oder Werkmeister aus vielen und allerlei triftigen Gründen weder vertrauen noch glauben mag,
So soll mitler Zeit darauff gedacht werdenn, das mehr als ein geschickter erfahrner Zimmermann vnnd Werckmeister, desgleichenn4 etliche Bergkverstenndige darzu verordennt vnnd gebraucht werdenn,
soll inzwischen darauf Bedacht genommen werden, dass mehr als ein geschickter, erfahrener Zimmermann und Werkmeister, desgleichen etliche Bergverständige dazu verordnet und eingesetzt werden.
Unsichere Lesungen
- Zulangl — Wortende mit Schleife, wohl 'zulänglich' im Sinn von 'erreichbar'; Lesung unsicher
- Roß — Anfangsbuchstabe verschliffen; nach Kontext Rosse (Pferde) zum Pumpenbetrieb
- ausösern — wohl zu 'ösen' = Wasser ausschöpfen; Endung unsicher
- desgleichenn — am Zeilenende abgekürzt geschrieben
S. 171
Bl. 84rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch
Das auch Stadthalter vnnd Räthe Zu Cassell, von wegenn vnnsers gnedigenn furstenn vnnd Herrnn etliche tapffere verstenndige Bauwleute, vnnd anndere, darzu auch gemeine Pfenner, vonn Irer selbst wegenn, vnnd Zu Irem bestenn, etliche verstenndige Personen, aus Ihnenn,
Dass auch Statthalter und Räte zu Kassel von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn etliche tüchtige, verständige Bauleute und andere – dazu auch die gemeinen Pfenner, um ihrer selbst willen und zu ihrem Besten, etliche verständige Personen aus ihren eigenen Reihen –
doch das sie das werck Zu keiner verlegung1, Zuwieder der Location Zu solchem Baw verpflichttet noch schuldige sein sollenn, namhafftige hierbey bestellenn, vnnd ordenenn,
namhafte Leute hierfür bestellen und verordnen sollen – doch so, dass sie zu keiner Geldauslage für das Werk, entgegen dem Verpachtungsvertrag, bei solchem Bau verpflichtet noch schuldig sein sollen –,
die solchs bauwes, vnnd wes sich darzu Jederzeit Zutregt, Nach aller notturfft, so tags, so nacht, fur vnnd fur, bis Zu volkommener enndtlicher aufrichtung vfs vleissigst nach Irem bestenn verstannde, vnnd vermügenn versehung vnnd ausrichtung thun,
die sich dieses Baues und alles dessen, was sich dabei jederzeit zuträgt, nach allem Bedarf, bei Tag wie bei Nacht, fort und fort, bis zur vollkommenen endgültigen Errichtung aufs Fleißigste nach ihrem besten Verstand und Vermögen annehmen und ihn ausführen.
Doch habenn Ihnenn Salzgrevenn vnnd Gemeine Pfenner ausdrucklichenn furbehaltenn, das sie mit Iren Rathschlegenn, vnnd wes sie manngels vnnd besserung des Bronns halber, wie obvermelt, vnnd sonnst vnnserm gnedigenn furstenn vnnd Herrnn, vnnd Ihnenn selbst mit Zum bestenn anngezeigt,
Doch haben sich Salzgräfe und gemeine Pfenner ausdrücklich vorbehalten, dass sie mit ihren Ratschlägen und mit dem, was sie wegen der Mängel und der Verbesserung des Brunnens, wie oben erwähnt, und sonst unserem gnädigen Fürsten und Herrn und sich selbst zum Besten angezeigt haben,
das sie damitt dem furstlichenn aufgerichtenn Vertrage der LocationLäuft auf der nächsten Seite weiter
dass sie damit dem fürstlich errichteten Vertrag der Verpachtung …
Unsichere Lesungen
- verlegung — im Sinn von Kostenvorschuss/Auslage; Lesung sicher, Deutung erläutert
S. 172
Bl. 84vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch
Fortsetzung von der vorigen Seitevnnd allenn anndernn Irenn gerechtigkeitenn nichts Zuwieder wollenn gehanndelt, oder in Ichts das demselbenn Zuwieder gedeutenn vnnd verstanndenn möcht werdenn, gewilligt habenn,
… und allen ihren anderen Gerechtsamen in nichts zuwider gehandelt oder in irgendetwas eingewilligt haben wollen, das dem zuwider gedeutet und verstanden werden könnte.
Solcher abschiedt ist heut Dato in schrifft gestelt, von allenn theilenn vnderschriebenn, vnnd Jedem theile einer vbergebenn wordenn,
Dieser Abschied ist am heutigen Tag schriftlich abgefasst, von allen Parteien unterschrieben und jeder Partei ein Exemplar übergeben worden.
Geschehenn Zu Allendorff ann der Werra am Freitage den 20 Januarij Anno etc 48.
Geschehen zu Allendorf an der Werra am Freitag, dem 20. Januar im Jahr 1548.
Dieweil sich nun in dem der Salzbronn gebessert, hat mann mit vfbrechung vnnd erbauung des Sohlbrons, darumb vfgezogenn, das hochgedachter vnnser gnediger furst vnnd herr selbst personlich konnt3 vnnd möchte bey diesem hochwichtigenn Baw sein,
Weil sich nun unterdessen der Salzbrunnen gebessert hat, hat man das Aufbrechen und Erbauen des Sohlbrunnens deshalb aufgeschoben, damit der hochgedachte unser gnädiger Fürst und Herr selbst persönlich bei diesem hochwichtigen Bau sein konnte und möchte.
Unsichere Lesungen
- Beyneburgk — Schreibform der Vorlage; gemeint ist die Familie von Boyneburg
- Muldener — Nachname, Lesung leicht unsicher (Muldener/Mildener)
- konnt — Wortanfang verschliffen; Lesung 'konnt' nach Kontext
S. 173
Bl. 85rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch
Fortsetzung von der vorigen Seitebeuelch darin thun, dann nit allein sfgl.1 sonndern dem gannzenn furstennthumb Ritter vnnd Landtschafft darann gelegenn sein will,
… Befehl darin erteilen, denn nicht allein Seiner Fürstlichen Gnaden, sondern dem ganzen Fürstentum, der Ritter- und Landschaft wird daran gelegen sein.
In Obberurter Gehaltener tagleistung ist dieser abscheidt, betreffenn die halbe pfanne Zur Pfar Zun Sodenn gehörig, Grabenn vnd Gartennzinse, vnnd den Wehrbaw Zur Wognmühln2, vffgericht Zu Allenndorff an der Werra, den 22 Januarij Anno etc 48. wie volget.
Auf der oben erwähnten abgehaltenen Tagleistung ist dieser Abschied – betreffend die halbe Pfanne, die zur Pfarrei zu Sooden gehört, die Graben- und Gartenzinsen und den Wehrbau an der Wognmühle – aufgerichtet worden zu Allendorf an der Werra, den 22. Januar im Jahr 1548, wie folgt.
Zuwissenn sey menniglichenn, Als hievor Gemeine Pfenner Zun Sodenn, vonn wegenn der halbenn Pfanne, so Zur Pfar Zun Sodenn gehörige, geclagt3 vnnd anngesucht habenn, das dieselbige halbe Pfanne, Inn Ire annzahl der Vier vnnd Vierzigk Pfanne, vnnd ausrichtung derselbenn Pension gehörige sein soll,
Jedermann sei zu wissen: Nachdem zuvor die gemeinen Pfenner zu Sooden wegen der halben Pfanne, die zur Pfarrei zu Sooden gehört, geklagt und beantragt haben, dass diese halbe Pfanne zu ihrer Zahl der vierundvierzig Pfannen und zur Entrichtung des zugehörigen Pachtzinses gehören soll,
vnd doch hievor vom annfannge der Location bis vf heut dato dieselbige halbe pfann vonn wegenn vnsers gnedigenn furstenn vnnd herrnn dem verstorben Pfarherrn, Hern Johann Lonebach4 seligen vermöge derLäuft auf der nächsten Seite weiter
und doch zuvor, vom Anfang der Verpachtung bis auf den heutigen Tag, dieselbe halbe Pfanne von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn dem verstorbenen Pfarrherrn, Herrn Johann Lonebach seligen Angedenkens, vermöge der …
Unsichere Lesungen
- sfgl. — Abkürzung, wohl 'seiner fürstlichen gnaden'; Buchstabenfolge nicht ganz sicher
- Wognmühln — Mühlenname, Lesung unsicher (Wogn-/Vogn-/Vogelmühle?)
- geclagt — c/r verschliffen, nach Kontext 'geklagt'
- Lonebach — Name des Pfarrers, Anfangsbuchstabe L wie in 'Location'; Lesung nicht ganz sicher
S. 174
Bl. 85vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteLocation sein anntheil vf dieselbige halbe Pfanne gnuglich enndtricht wordenn ist,
… der Verpachtung sein Anteil auf diese halbe Pfanne hinlänglich entrichtet worden ist,
vnnd dann Jzo ein annder Pfarher Zu Mülhausenn, durch den Superintendenten Herrnn Jost Wintter1, vf die Pfar Zun Sodenn verordennt, vnnd alhie durch seine schrifft præsentiret wordenn,
und nunmehr jetzt ein anderer Pfarrer zu Mühlhausen durch den Superintendenten Herrn Jost Winter auf die Pfarrei zu Sooden verordnet und hier durch sein Schreiben präsentiert worden ist,
also das demselbigenn Pfarherrnn alle der Pfar güeter, nuzung vnnd gefelle Ingereumbt vnnd Zugestelt werdenn sollenn, dieselbigen Zu der Pfar vnnd seiner ausrichtung Zugebrauchenn haben,
so dass demselben Pfarrherrn alle Güter, Nutzungen und Gefälle der Pfarrei eingeräumt und zugestellt werden sollen, damit er sie für die Pfarrei und seinen Unterhalt gebrauchen kann,
also das sie in krafft der Location, Ire vollige Zale der Vier vnnd Vierzigk Bodenn2, wollenn verpensionirt habenn, vnnd doch solchs vorigenn der Pfar halbenn vfgerichtenn vertregenn etwas Zuwieder,
und so, dass sie kraft der Verpachtung ihre volle Zahl der vierundvierzig Siedehäuser verpachtet haben wollen – was jedoch den früheren, wegen der Pfarrei errichteten Verträgen etwas zuwiderläuft –,
So habenn wir vntenbenenten, doch vf verwilligung Hochgedachts vnnsers gnedigenn furstenn vnnd hern, seiner f.gl. Stadthalter vnnd Rethenn Zu Cassell mit gemeinenn Pfennernn darauff geschlossenn,
so haben wir Untenbenannten – doch mit Bewilligung des hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn, Seiner Fürstlichen Gnaden Statthalter und Räte zu Kassel – mit den gemeinen Pfennern darauf beschlossen,
das sie hinfurter dieselbige halbe Pfanne Zur Pfar Zun Sodenn gehörigk, in krafft der Location, auch nach anzahl der Pension sollenn Zu sich nehmenn, vnndLäuft auf der nächsten Seite weiter
dass sie hinfort diese halbe Pfanne, die zur Pfarrei zu Sooden gehört, kraft der Verpachtung auch nach Anzahl des Pachtzinses zu sich nehmen sollen und …
Unsichere Lesungen
- Wintter — Name des Superintendenten Jost Winter; tt mit Zierstrich
- Bodenn — hier vierundvierzig 'Bodenn' (Siedehäuser), während zuvor von 44 Pfannen die Rede war; Lesung sicher
S. 175
Bl. 86rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch
Fortsetzung von der vorigen Seitefurtter vonn solcher halbenn Pfann einem Jedenn Itzigenn vnnd zukunfftigenn Pfarherrnn seine gebürende pension gleich anndernn die zeit der Location durch die verordente Saltzgreuenn, Jegenn gepürliche quitanz vnwegerlich versehenn vnnd bezalenn lassenn /
… ferner von solcher halben Pfanne einem jeden jetzigen und zukünftigen Pfarrer seine gebührende Pension gleich anderen während der Zeit der Verpachtung durch die verordneten Salzgräfen gegen gebührliche Quittung unweigerlich versehen und bezahlen lassen.
Da aber gemeine Pfenner vber kurz oder lanng einiche1 vfschlage vf die obgemeltenn vier vnnd vierzigk Pfannenn zu machenn vrsach habenn werdenn, Als dann soll die halbe pfanne, so zum Bodenn2 der Pfar gehörige, dieselbe bewilligte steur alle mitzutragenn schuldigk sein, vnnd soll darin kein geferde gesucht, oder gebraucht werdenn,
Wenn aber die gemeinen Pfenner über kurz oder lang Ursache haben werden, einige Aufschläge auf die oben genannten vierundvierzig Pfannen zu erheben, dann soll die halbe Pfanne, die zum Siedehaus der Pfarrei gehört, verpflichtet sein, dieselbe bewilligte Steuer mitzutragen, und es soll darin keine Arglist gesucht oder gebraucht werden;
Jnsonderheit soll keines wegs die Pfar in solchenn oder anndernn vfsetzung weitter beschwert werdenn, dann annder gemeine Pfenner thun vnnd willigenn,
insbesondere soll die Pfarrei durch solche oder andere Auflagen keinesfalls stärker beschwert werden, als andere gemeine Pfenner tun und bewilligen;
doch in alwege hochgedachtenn, vnnserm gnedigenn Furstenn vnnd Herrnn, S. fgl. Erbenn, ann Jrer Gerechtigkeit der Location oder Jure patronatus berürter Pfar außtrucklich fürbehaltenn, vnnd soll daran hiedurch seiner f. gl. nichts begebenn sein, Jnmassenn dann gemeine PfennerLäuft auf der nächsten Seite weiter
doch bleibt in jedem Fall dem hochgedachten, unserem gnädigen Fürsten und Herrn und Seiner Fürstlichen Gnaden Erben ihr Recht der Verpachtung oder das Patronatsrecht über die genannte Pfarrei ausdrücklich vorbehalten, und Seiner Fürstlichen Gnaden soll dadurch daran nichts vergeben sein, wie denn die gemeinen Pfenner …
Unsichere Lesungen
- einiche — Wortende mit Zierschwung, Lesung 'einiche' (einige) nicht ganz sicher, evtl. 'einichen'
- Bodenn — auch 'Bodem' lesbar; gemeint ist das Siedehaus der Pfarrei
S. 176
Bl. 86vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteJren Reuers daruber Itzo gegebenn habenn /
… ihren Revers darüber jetzt gegeben haben.
Am anndernn1, Als auch den Pfennernn von dem Jnnzogenn Grabenn zum Bodenn vf der Pfenner altenn Saltzwerck, etlich zins, ann Hüener vnnd anderm bishero nicht entricht, Sonnder aus der vrsach /
Zum anderen: Da auch den Pfennern von dem eingezogenen Graben beim Siedehaus auf dem alten Salzwerk der Pfenner etliche Zinsen an Hühnern und anderem bisher nicht entrichtet worden sind, sondern aus folgendem Grund einbehalten wurden:
Dieweil vonn wegenn vnnsers gnedigenn Furstenn vnnd Herrnn solcher grabe gefült wordenn, vfgezogenn /
weil solcher Graben auf Veranlassung unseres gnädigen Fürsten und Herrn zugefüllt worden ist —
Dieweil dann die Pfenner anngezeigt, das aus Crafft der Location Jnenn den Pfennern solcher zins gebüerenn will, So sollenn die amptknechte2 zum Bodenn, solchenn zins, vom anngeregtem grabenn Jhnenn auch hinfurter lassenn /
weil nun die Pfenner angezeigt haben, dass ihnen, den Pfennern, kraft der Verpachtung solcher Zins gebühren soll, so sollen die Amtsknechte am Siedehaus ihnen solchen Zins von dem angesprochenen Graben auch künftig belassen.
Desgleichenn soll der Stadt der zins von den newen gemachtenn Garttenn im Stadtgrabenn nun hinfürter auch bleibenn /
Desgleichen soll der Stadt der Zins von den neu angelegten Gärten im Stadtgraben nun auch künftig verbleiben.
Dargegenn ist abgeredt. Wie auch die vom Allenndorff im augennschein3 zu Jrem selbst bestenn, mit gewilligt habenn /
Dagegen ist verabredet worden — wie auch die von Allendorf bei der Besichtigung zu ihrem eigenen Besten mit eingewilligt haben —:
Dieweil mann befundenn, das vnnser gnediger Herr Jerlichs ein mergklicher grosser vnkost zu erhaltung des Wehrbaues zu S. fgl. wagenmühlen4Läuft auf der nächsten Seite weiter
Weil man befunden hat, dass unser gnädiger Herr jährlich erhebliche große Unkosten für die Erhaltung des Wehrbaus an Seiner Fürstlichen Gnaden Wagenmühlen …
Unsichere Lesungen
- Am anndernn — Initiale stark verschnörkelt, auch 'Vm' oder 'Zum' denkbar
- amptknechte — Lesung nicht ganz sicher, evtl. 'amptleuthe'
- im augennschein — Wendung unsicher, sinngemäß 'bei der Besichtigung'
- wagenmühlen — auch 'wogenmühlen' lesbar