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Salzbibel · Lesetext · 5. Buch

Das fünfte Buch · S. 175–184

Berkers Baubericht von 1550 · S. 175–184 · Bl. 86r–90v · Band 2

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Berkers Baubericht von 1550

S. 103–277 · Bl. 50r–137v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch

S. 175

Bl. 86rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)

Das fünffte Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seitefurtter vonn solcher halbenn Pfann einem Jedenn Itzigenn vnnd zukunfftigenn Pfarherrnn seine gebürende pension gleich anndernn die zeit der Location durch die verordente Saltzgreuenn, Jegenn gepürliche quitanz vnwegerlich versehenn vnnd bezalenn lassenn /

… ferner von solcher halben Pfanne einem jeden jetzigen und zukünftigen Pfarrer seine gebührende Pension gleich anderen während der Zeit der Verpachtung durch die verordneten Salzgräfen gegen gebührliche Quittung unweigerlich versehen und bezahlen lassen.

2

Da aber gemeine Pfenner vber kurz oder lanng einiche1 vfschlage vf die obgemeltenn vier vnnd vierzigk Pfannenn zu machenn vrsach habenn werdenn, Als dann soll die halbe pfanne, so zum Bodenn2 der Pfar gehörige, dieselbe bewilligte steur alle mitzutragenn schuldigk sein, vnnd soll darin kein geferde gesucht, oder gebraucht werdenn,

Wenn aber die gemeinen Pfenner über kurz oder lang Ursache haben werden, einige Aufschläge auf die oben genannten vierundvierzig Pfannen zu erheben, dann soll die halbe Pfanne, die zum Siedehaus der Pfarrei gehört, verpflichtet sein, dieselbe bewilligte Steuer mitzutragen, und es soll darin keine Arglist gesucht oder gebraucht werden;

3

Jnsonderheit soll keines wegs die Pfar in solchenn oder anndernn vfsetzung weitter beschwert werdenn, dann annder gemeine Pfenner thun vnnd willigenn,

insbesondere soll die Pfarrei durch solche oder andere Auflagen keinesfalls stärker beschwert werden, als andere gemeine Pfenner tun und bewilligen;

4

doch in alwege hochgedachtenn, vnnserm gnedigenn Furstenn vnnd Herrnn, S. fgl. Erbenn, ann Jrer Gerechtigkeit der Location oder Jure patronatus berürter Pfar außtrucklich fürbehaltenn, vnnd soll daran hiedurch seiner f. gl. nichts begebenn sein, Jnmassenn dann gemeine PfennerLäuft auf der nächsten Seite weiter

doch bleibt in jedem Fall dem hochgedachten, unserem gnädigen Fürsten und Herrn und Seiner Fürstlichen Gnaden Erben ihr Recht der Verpachtung oder das Patronatsrecht über die genannte Pfarrei ausdrücklich vorbehalten, und Seiner Fürstlichen Gnaden soll dadurch daran nichts vergeben sein, wie denn die gemeinen Pfenner …

Unsichere Lesungen

  1. einiche — Wortende mit Zierschwung, Lesung 'einiche' (einige) nicht ganz sicher, evtl. 'einichen'
  2. Bodenn — auch 'Bodem' lesbar; gemeint ist das Siedehaus der Pfarrei

S. 176

Bl. 86vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)

Das fünffte Buch

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteJren Reuers daruber Itzo gegebenn habenn /

… ihren Revers darüber jetzt gegeben haben.

2

Am anndernn1, Als auch den Pfennernn von dem Jnnzogenn Grabenn zum Bodenn vf der Pfenner altenn Saltzwerck, etlich zins, ann Hüener vnnd anderm bishero nicht entricht, Sonnder aus der vrsach /

Zum anderen: Da auch den Pfennern von dem eingezogenen Graben beim Siedehaus auf dem alten Salzwerk der Pfenner etliche Zinsen an Hühnern und anderem bisher nicht entrichtet worden sind, sondern aus folgendem Grund einbehalten wurden:

3

Dieweil vonn wegenn vnnsers gnedigenn Furstenn vnnd Herrnn solcher grabe gefült wordenn, vfgezogenn /

weil solcher Graben auf Veranlassung unseres gnädigen Fürsten und Herrn zugefüllt worden ist —

4

Dieweil dann die Pfenner anngezeigt, das aus Crafft der Location Jnenn den Pfennern solcher zins gebüerenn will, So sollenn die amptknechte2 zum Bodenn, solchenn zins, vom anngeregtem grabenn Jhnenn auch hinfurter lassenn /

weil nun die Pfenner angezeigt haben, dass ihnen, den Pfennern, kraft der Verpachtung solcher Zins gebühren soll, so sollen die Amtsknechte am Siedehaus ihnen solchen Zins von dem angesprochenen Graben auch künftig belassen.

5

Desgleichenn soll der Stadt der zins von den newen gemachtenn Garttenn im Stadtgrabenn nun hinfürter auch bleibenn /

Desgleichen soll der Stadt der Zins von den neu angelegten Gärten im Stadtgraben nun auch künftig verbleiben.

6

Dargegenn ist abgeredt. Wie auch die vom Allenndorff im augennschein3 zu Jrem selbst bestenn, mit gewilligt habenn /

Dagegen ist verabredet worden — wie auch die von Allendorf bei der Besichtigung zu ihrem eigenen Besten mit eingewilligt haben —:

7

Dieweil mann befundenn, das vnnser gnediger Herr Jerlichs ein mergklicher grosser vnkost zu erhaltung des Wehrbaues zu S. fgl. wagenmühlen4Läuft auf der nächsten Seite weiter

Weil man befunden hat, dass unser gnädiger Herr jährlich erhebliche große Unkosten für die Erhaltung des Wehrbaus an Seiner Fürstlichen Gnaden Wagenmühlen …

Unsichere Lesungen

  1. Am anndernn — Initiale stark verschnörkelt, auch 'Vm' oder 'Zum' denkbar
  2. amptknechte — Lesung nicht ganz sicher, evtl. 'amptleuthe'
  3. im augennschein — Wendung unsicher, sinngemäß 'bei der Besichtigung'
  4. wagenmühlen — auch 'wogenmühlen' lesbar

S. 177

Bl. 87rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)

Das fünffte Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seitevfleufft, vnnd das dem geholffenn, vnnd solcher vnkost abgewenndt werdenn möcht, das vonn Hochgedachts vnnsers gnedigenn Herrnn wegenn, die Jtzigen Bröch vnnd Lachenn1, am Wasserwehre, zur Wogenmühln ann den ortenn, da das wasser Jtzo vber das wehr feltt,

… aufwendet, und damit dem abgeholfen und solche Unkosten abgewendet werden können, sollen von wegen des hochgedachten unseres gnädigen Herrn die jetzigen Brüche und Lachen am Wasserwehr zur Wagenmühle, an den Stellen, wo das Wasser jetzt über das Wehr fällt,

2

Zu erhaltung desselbigenn Wehrs, damit mann Sommer zeit desto mehr wasser vf die möhlenn habenn, vnd auch das holz zum Wehrbau sparenn könnt,

zur Erhaltung desselben Wehrs — damit man zur Sommerzeit desto mehr Wasser auf die Mühlen habe und auch das Holz für den Wehrbau sparen könne —

3

Sechs rütenn lang vom Wehre ann hinder sich zurück, nach der Stadt gemeine, vnnd dann so breidt, als das wasser vberfelt, vnnd der bruch ist, etlichenn fischern, das zubauwenn, vnnd zuerhaltenn Jngethann werdenn /

auf sechs Ruten Länge, vom Wehr an rückwärts zur Stadtgemeinde hin, und dann so breit, wie das Wasser überfällt und der Bruch ist, etlichen Fischern übergeben werden, damit sie diese ausbauen und erhalten.

4

Wie es dann heut dato zum theil besichtiget wordenn ist /

Wie es denn am heutigen Tag zum Teil besichtigt worden ist.

5

Vnnd was ann zinsenn dauon gefallenn wurde, die sollenn S. fgl. zustehenn vnnd gebüerenn / sonnder der Stadt vnnd menniglichs Jntrags2 vnnd verhinderung /

Und was an Zinsen davon anfallen würde, die sollen Seiner Fürstlichen Gnaden zustehen und gebühren, ohne Einspruch und Verhinderung der Stadt und jedermanns.

6

Vnnd das dis alles also stet, vnd vest gehaltenn werdenn soll, So habenn vonn Hochgedachts vnnsers gnedigenn Herrnn, gemeiner Pfenner, vnnd der Stadt Allenndorff wegenn wir vnndenbenenttenn3 vnns hieran mit eigenn Hanndenn ge=Läuft auf der nächsten Seite weiter

Und damit dies alles stet und fest gehalten werden soll, haben wir Untenbenannten von wegen des hochgedachten unseres gnädigen Herrn, der gemeinen Pfenner und der Stadt Allendorf uns hieran mit eigenen Händen …

Unsichere Lesungen

  1. Bröch vnnd Lachenn — Bröch = Brüche (Uferbrüche), Lachen = Wasserlöcher; Lesung der Endungen nicht ganz sicher
  2. Jntrags — Wortende mit Zierschwung, evtl. 'Jntrage'
  3. vnndenbenenttenn — Zierstrich durch tt; auch 'vnndenbenanttenn' lesbar

S. 178

Bl. 87vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)

Das fünffte Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seitezeichnet /

… unterzeichnet.

2

Actum Allenndorff ann der Werra den 22 Januarij Anno 48.

Geschehen zu Allendorf an der Werra, den 22. Januar im Jahr 1548.

3

Sigmundt vonn Beyneburgk1 Lanndtvogt

Sigmund von Boyneburg, Landvogt

4

Henrich Wildener2

Heinrich Wildener

5

Justus Pistoris

Justus Pistoris

6

Johann Bartholmes

Johann Bartholmes

7

Rudolff Schenck Stadthaltter

Rudolf Schenck, Statthalter

8

Johann Waltter Doctor

Dr. Johann Walter

9

Thilo Gunterodt doctor Cannzlar

Dr. Thilo Gunterrodt, Kanzler

10

Johann Riedennstein3

Johann Riedenstein

11

Johann Schaffnitt

Johann Schaffnit

12

Michell Wiegenrodt4

Michel Wiegenrodt

13

Hanns Meuth5

Hans Meuth

14

Mathias Coreÿ

Mathias Corey

15

Paul Teichmann

Paul Teichmann

16

Vnnd als Jch obgenannter Jost6, der durchleuchtigenn Hochgebornnenn Furstin vnnd Frawenn, Frawenn Christinen, gebornen Herzogen zu Sachssenn, Landtgreuin zu Hessenn, Greuin zu Cazenmelnbogenn seliger vnnd hochlöblicher gedechtnus, meiner gnedigenn Furstin vnnd Frawenn,

Und als ich, obengenannter Jost, von der durchlauchtigen, hochgeborenen Fürstin und Frau, Frau Christine, geborener Herzogin zu Sachsen, Landgräfin zu Hessen, Gräfin zu Katzenelnbogen, seligen und hochlöblichen Gedächtnisses, meiner gnädigen Fürstin und Frau,

17

zu einem Pfennigkmeister mit Jrer f. gl. nach Kaiserlicher Maytt: vf Augspurgk, oder wo die anzutreffenn were zuziehenn, durch den Herrn Stadthaltter, CanzlarLäuft auf der nächsten Seite weiter

zum Pfennigmeister bestellt wurde, um mit Ihrer Fürstlichen Gnaden zur Kaiserlichen Majestät nach Augsburg — oder wohin diese anzutreffen wäre — zu ziehen, durch den Herrn Statthalter, Kanzler …

Unsichere Lesungen

  1. Beyneburgk — Adelsfamilie von Boyneburg; erste Silbe auch 'Boyne-' lesbar
  2. Wildener — Initiale M/W nicht sicher unterscheidbar, auch 'Mildener' möglich
  3. Riedennstein — Name unsicher, evtl. 'Riedemstein' oder 'Riedeselstein'
  4. Wiegenrodt — Initiale M/W nicht sicher unterscheidbar, auch 'Riegenrodt' denkbar
  5. Meuth — Lesung des Nachnamens nicht ganz sicher
  6. Jost — Vorname des Pfennigmeisters; Zuname erst im weiteren Text

S. 179

Bl. 88rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

vnnd Rethe verordennt, vnnd wiewohl ich mich des Pfennigmeisters ampts beschwert, vnnd darfür gebetten, So bin Jch doch das zuthun anngehaltenn wordenn, laut des Cannzlars Doctor Günterodts1 seligenn vf mein bittschrifft gegebenn bescheidt, wie hernach volgt, Günstiger gebietennder Herr Stadthalter, gelegener sachenn nach, muß ich die Reise thun, damit aber das Pfennigmeister ampt ordenntlich vnnd nach notturfft versehenn werde, So könnenn E.

und Räte verordnet, und wiewohl ich mich über das Amt des Pfennigmeisters beschwert und darum gebeten habe, davon befreit zu werden, so bin ich doch angehalten worden, es zu tun, laut des von dem seligen Kanzler Doktor Günterode auf meine Bittschrift gegebenen Bescheids, wie hernach folgt: Günstiger, gebietender Herr Statthalter, nach Lage der Sachen muss ich die Reise tun; damit aber das Pfennigmeisteramt ordentlich und nach Notdurft versehen werde, so können E.

2

gl. der ampt knecht einenn, als den Renndtmeister zu Grünbergk, der ohn das wie Jch eracht, seins Vetternn Doctor Merbachs3 halbenn hinaus zuziehenn kein beschwerung hatt ordenenn Bitt derwegenn dienstlich E.

Gl. einen der Amtsknechte, etwa den Rentmeister zu Grünberg, der ohnedies, wie ich erachte, wegen seines Vetters Doktor Merbach keine Beschwerung hat hinauszuziehen, dazu verordnen. Bitte deswegen dienstlich, E.

3

Ehl.[?] wollenn denselbigenn darzu verordenenn, vnnd beschreibenn, beij meiner gnedigenn fürstin in der nehe annzukommenn, vnnd fürter mit hinaus zuziehenn, Was ich dann Je thun, soll ann mir kein manngell sein, Das kömpt meinem gnedigenn fürsten vnd Herrnn beid vff der Reise, vnnd auch in meinem beuohlenenn

Ehl. wollen denselben dazu verordnen und ihn anschreiben, bei meiner gnädigen Fürstin in der Nähe anzukommen und weiter mit hinauszuziehen. Was ich dann je tun soll, daran soll bei mir kein Mangel sein. Das kommt meinem gnädigen Fürsten und Herrn sowohl auf der Reise als auch in meinem befohlenen

Unsichere Lesungen

  1. Günterodts — Name Günterode, Lesung wahrscheinlich (Z. 4)
  2. E. gl. — Kürzel, Auflösung unklar (Z. 9) (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)
  3. Merbachs — Name, Lesung wahrscheinlich (Z. 11)
  4. E. Ehl. — Kürzel, Buchstaben unsicher (Z. 13) (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)

S. 180

Bl. 88vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

ampts zum bestenn, Günstige anntwort bittennde, E. G. W.1[?] Jost Berber2[?] vom Hombergk, Vmb3[?] geringes kostenn wollenn, will ich auch da Doctor Jorge annkompt, wieder zurück reitenn, wolt E.

Amt zum Besten. Um günstige Antwort bittend, E. G. W. Jost Berber vom Homberg. Um geringer Kosten willen will ich auch, wenn Doktor Jorge ankommt, wieder zurückreiten; das wollte E.

2

G. Jch auch dienstlicher meinung nit verhalten, Darauf ist volgennder bescheidt gegebenn, Stadthalter vnnd Räthe bedennckenn Jr wollet euch dessenn nit beschwerenn, dann mann kann des Renndtmeisters zu Grünbergk annderer vhrsachenn halbenn, nit wohl enndtrathenn, So ist Doctor Mege=4[?] bach nit so hupsch, das sein Vetter so gros verlanngk nach Jhme hat, Ist dennach vnnser beger vnnd bitt, Wollet euch dessenn nit weigernn, sondern darzu gutwillig gebrauchenn lassenn, Darauf mit Jrenn fgl.

G. ich auch in dienstlicher Meinung nicht verhalten. Darauf ist folgender Bescheid gegeben worden: Statthalter und Räte bedenken, ihr wollet euch dessen nicht beschweren, denn man kann den Rentmeister zu Grünberg aus anderen Ursachen nicht wohl entbehren. So ist Doktor Merbach auch nicht so hübsch, dass sein Vetter so großes Verlangen nach ihm hätte. Es ist demnach unser Begehren und Bitte, ihr wollet euch dessen nicht weigern, sondern euch dazu gutwillig gebrauchen lassen. Darauf bin ich mit Ihren fürstlichen Gnaden

3

Jch hinuf gezogenn vnnd gein Speijr kommenn, daselbst hochgedachtem meinem gl. fürstenn vnnd Herrnn alle gelegennheit des Salzwergks schrifftlich durch Reinhardt Abelnn5 bericht

hinaufgezogen und nach Speyer gekommen, und habe daselbst hochgedachtem meinem gnädigen Fürsten und Herrn die ganze Lage des Salzwerks schriftlich durch Reinhard Abel berichtet

Unsichere Lesungen

  1. E. G. W. — Kürzelzeile, Buchstaben unsicher (Z. 2)
  2. Berber — Familienname unsicher (Z. 3)
  3. Vmb — Vmb oder Vnnd (Z. 4)
  4. Mege= — Name; S. 179 Merbach (Z. 11)
  5. Abelnn — Name Abel, wahrscheinlich (Z. 19)

S. 181

Bl. 89rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)

Das fünffte Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seitethun lassenn, vnnd auch schrifftlichenn bescheidt vnnd beuelch wiederumb darauf emdtpfangenn1

tun lassen und auch schriftlichen Bescheid und Befehl wiederum darauf empfangen.

2

Bericht, betreffenndt.

Bericht, betreffend:

3

Erbawung des Saltzbronns zun Sodenn,

den Bau des Salzbrunnens zu Sooden,

4

Der Kays: Commissarien besichtigung des Saltzwergks,

die Besichtigung des Salzwerks durch die kaiserlichen Kommissare,

5

Jorgenn Behmenn seiner Kunst halben abzulegenn,

Jorge Behm, der wegen seiner Kunst (seines Pumpwerks) abzufinden ist,

6

Steyner Sahl kümpff2 zum Vorrath.

steinerne Solebehälter (Kümpfe) für den Vorrat.

7

Gnediger furst vnnd herr, Dieweil hoch vonnötenn gewesenn E. f. gl. gelegennheit des Saltzwercks von Zeit Jres abwesenns zuuerstenndigenn, So habenn E. f. gl. Müldener vnnd Ich dauonn verschienenn 47. Jars des 14. Decembris schrifftlichenn bericht zugefertiget,

Gnädiger Fürst und Herr! Weil es dringend nötig gewesen ist, Euer Fürstliche Gnaden über den Zustand des Salzwerks seit der Zeit Ihrer Abwesenheit zu unterrichten, haben Müldener und ich Euer Fürstlichen Gnaden davon im vergangenen Jahr 1547, am 14. Dezember, schriftlichen Bericht zugefertigt.

8

Dieweil aber derselbe ann E. f. gl. nit kommenn, sondernn vnns3 wieder zubracht wordenn ist, wie hiebey mit A. verzeichnet E. f. gl. zusehenn,

Weil derselbe aber nicht an Euer Fürstliche Gnaden gelangt, sondern uns wieder zurückgebracht worden ist, wie Euer Fürstliche Gnaden hierbei unter A verzeichnet ersehen,

9

Habenn Stadthalter vnnd Räthe zu Cassell, auf der Pfenner Saltzgreuenn vnnd gethann schreibenn, den bescheidt gebenn, das der Lanndtvogt, Müldener vnnd Ich Jost4. sampt den Ampt=Läuft auf der nächsten Seite weiter

haben Statthalter und Räte zu Kassel auf das von den Pfännern und dem Salzgräfen getane Schreiben den Bescheid gegeben, dass der Landvogt, Müldener und ich, Jost, samt den Amt…

Unsichere Lesungen

  1. emdtpfangenn — Wortende mit Schnörkel abgekürzt; Endung ergänzt, Lesung des Schlusses nicht sicher
  2. Sahl kümpff — auch 'Sohl kümpff' oder 'Saltz kümpff' möglich; gemeint sind Solebehälter
  3. vnns — auch 'vnnd' lesbar; 'vnns' nach Sinnzusammenhang
  4. Jost — Name/Wort nach 'Ich' nicht ganz sicher

S. 182

Bl. 89vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)

Das fünffte Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seiteknechtenn zun Sodenn, vf einenn benantenn tagk zu Allenndorff einkommenn, daselbst mit den Pfennernn vom furgestanndenenn gebrechenn, erbawung des Saltzbronns, notturfftig zuhanndelnn,

…knechten zu Sooden an einem benannten Tag in Allendorf zusammenkommen sollten, um dort mit den Pfännern über den vorgefallenen Mangel, den Bau des Salzbrunnens, das Nötige zu verhandeln,

2

Wie dann den 22. Januarij dis 48. Jars geschehenn ist, laut desselbigenn abschiedts signo. B.

wie es dann am 22. Januar dieses Jahres 1548 geschehen ist, laut desselben Abschieds mit dem Zeichen B.

3

Vnnd ist der Pfenner meinung gewest, nur den Tam3 vmb den Saltzbronn zu renouiren, darauf auch vermöge derselbenn abrede zustundt alle dinge zum baue in vorrath verschafft, wie das noch furhanndenn ist,

Und die Pfänner waren der Meinung, nur den Damm um den Salzbrunnen zu erneuern; daraufhin wurden auch gemäß derselben Abrede sogleich alle Dinge für den Bau auf Vorrat beschafft, wie das noch vorhanden ist.

4

Aber gleich darnach im Faldtlager1 Esto mihi, da man die wochenn der Fastnacht halber nit siedenn lest, Ist der Saltzbronn Gottlob wieder in sein alten standt vnnd höher dann in zehenn Jarenn nie gesehenn, gestiegenn,

Aber gleich danach, in der Zeit um Estomihi, da man in den Wochen der Fastnacht wegen nicht sieden lässt, ist der Salzbrunnen gottlob wieder auf seinen alten Stand gestiegen, und höher, als man es in zehn Jahren je gesehen hat;

5

hat sich auch mit dem siedenn wohl gebeßert, des wir dann sehr erfrewet wordenn,

er hat sich auch beim Sieden gut gebessert, worüber wir sehr erfreut worden sind.

6

Darumb wir dann das furgehapte Plack, vnnd Tappenwergk2 am Saltzbronn, bis zu annkunfft E. f. gl. dero wir teglich gehofft, anngestelt,

Darum haben wir die vorgesehenen Ausbesserungs- und Zapfenarbeiten am Salzbrunnen bis zur Ankunft Euer Fürstlichen Gnaden, die wir täglich erhofft haben, zurückgestellt;

7

dann wir befindenn, dieweil die zwene nechstgehapte Sommer sehr trockenn gewesenn, das etliche Bornne zu Allenndorff vertrucknet,Läuft auf der nächsten Seite weiter

denn wir stellen fest — weil die zwei zurückliegenden Sommer sehr trocken gewesen sind —, dass etliche Brunnen zu Allendorf vertrocknet…

Unsichere Lesungen

  1. Faldtlager — Wort vor 'Esto mihi' nicht sicher lesbar; auch 'Feldtlager' oder aehnlich moeglich; gemeint ist die Zeit um den Sonntag Estomihi 1548
  2. Plack, vnnd Tappenwergk — erstes Wort unsicher (Plack/Planck/Flack); 'Tappen' koennte auch 'Zappen' (Zapfen) sein
  3. Tam — Lesung Tam = Damm; T/C nicht ganz eindeutig

S. 183

Bl. 90rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)

Das fünffte Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seitedie desmahls auch Jre quellenn wieder kriegenn,

…die inzwischen auch ihre Quellen wieder bekommen.

2

Derwegenn wardt es vonn vielenn darfur gehaltenn, das solcher manngell vonn den durrenn Sommernn herkeme,

Deswegen wurde es von vielen dafür gehalten, dass solcher Mangel von den dürren Sommern herkomme.

3

hat sich aber sieder vnnd bis daher zimblich gesottenn, vnnd könnenn dis Jar, dieweil mast1 ist, wohl funff Tausenn Pfannenn Saltzes erlanngt werdenn,

Es hat sich aber seither und bis jetzt ordentlich gesotten, und es können dieses Jahr, weil ein ergiebiges Jahr (Mast) ist, wohl fünftausend Pfannen Salz gewonnen werden.

4

Aber die Söder klagenn fur vnnd fur wie sie alwegenn gethann, Hettenn vielleicht gernn vonn Jeder Pfann die Zehenn zu Jrem vortheil,

Aber die Sieder klagen fort und fort, wie sie es immer getan haben; sie hätten vielleicht gern von jeder Pfanne die zehn (Albus) zu ihrem Vorteil.

5

Dieweil aber der Sohlgrabe so tieff geraumbt, das das wilde waßer im Gewelbe kaum eines zol dick leufft, vnnd eines fußes tieff vor dem Gewelbe abfall hat, das die altenn nie gehapt,

Weil aber der Sohlgraben so tief geräumt ist, dass das wilde Wasser im Gewölbe kaum einen Zoll hoch läuft und einen Fuß tief vor dem Gewölbe Gefälle hat, wie es die Alten nie gehabt haben,

6

So könnenn wir Jhrem3 nit glaubenn gebenn,

so können wir ihrem Klagen keinen Glauben schenken;

7

dann da E. f. gl. am erstenn zum Saltzwergk kommen, Hat das wilde waßer im gewelbe in die annderthalb ehlenn tieff gestanndenn, wie dann E. f. gl. solches desmahls daraus schepffenn ließ,

denn als Euer Fürstliche Gnaden zum ersten Mal zum Salzwerk kamen, hat das wilde Wasser im Gewölbe an die anderthalb Ellen tief gestanden, wie Euer Fürstliche Gnaden es damals auch daraus schöpfen ließen.

8

Aber wie dem allem, So ist der Tamm vmb den Saltzbronn nun Jnn die 40. Jar gestanndenn, vnnd in solcher zeit böse vnnd baufellig wordenn, vnnd mus Jnn dieLäuft auf der nächsten Seite weiter

Aber wie dem auch sei: Der Damm um den Salzbrunnen steht nun an die 40 Jahre und ist in solcher Zeit schlecht und baufällig geworden, und es muss in die…

Unsichere Lesungen

  1. mast — Lesung 'mast' (ergiebiges Jahr) unsicher
  2. die Zehenn [gestrichen: alb.] — nach 'Zehenn' ist 'alb.' (Albus) gestrichen; Sinn: zehn Albus je Pfanne (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)
  3. Jhrem — auch 'Jhnen' lesbar

S. 184

Bl. 90vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

harre aufs new gefast vnnd gebawet werdenn, wie ohnn gefahr wohl beschehenn kann, Wann nur E.

Dauer aufs Neue gefasst und gebaut werden, wie es ohne Gefahr wohl geschehen kann. Wenn nur E.

2

f. gl. erlediget, so werdenn wohl zurathenn1, Habenn also dieser zeit E. f. gl. erledigung halber, mitt den Pfennernn vnnd Bödernn füglich vnnd glimpfflich hanndelnn, vnnd vnns duldenn müßenn, damit derowegenn keine klage fürlieffe, dann wo die Location nit were, so hettenn die auslenndischenn Pfenner den nahmenn gehabt, durch anndere zugehert2[?], vnnd were ohnn hefftige klage nit abganngenn, also berichtet der Baw des Saltzbronns noch wie vor, Darnach als die Bay.3[?] Commissarien Hanns Jorg Schade vnnd seine zugeordenntenn zu Cassell abgeschiedenn, habenn sie vfs Saltzwergk ziehenn, vnnd sich vnns wegs abweisenn lassenn wollenn, das Saltzwergk vnnd die kunst daselbst zubesichtigenn, des wir sehr erschrockenn wordenn, vnnd vnns nit gnugsamb verwundernn könnenn, vonn weme das herkeme, seindt also für Jhnenn da gewest, vnnd zum bestenn alle sachen verwart, aber wir seindt Jnnenn wordenn, das Jorge Behm4[?] seiner kunst halber, sie dahin zukommenn anngestifft,

f. Gl. erledigt (aus der Gefangenschaft befreit) sind, so wird man wohl zu raten wissen. Wir haben also zu dieser Zeit, bis zur Erledigung E. f. Gl., mit den Pfännern und Bodern füglich und glimpflich handeln und uns dulden müssen, damit deswegen keine Klage vorkäme; denn wenn die Location (der Pachtvertrag) nicht wäre, so hätten die ausländischen Pfänner den Anspruch gehabt, durch andere gehört zu werden, und es wäre ohne heftige Klage nicht abgegangen. So berichtet: Der Bau des Salzborns steht noch wie zuvor. Danach, als die kaiserlichen Kommissare Hans Jorg Schade und seine Zugeordneten von Kassel abgeschieden waren, haben sie aufs Salzwerk ziehen und sich vom Weg abweisen lassen wollen, um das Salzwerk und die Kunst daselbst zu besichtigen, worüber wir sehr erschrocken sind und uns nicht genug verwundern konnten, von wem das herkäme; wir sind also vor ihnen dort gewesen und haben zum Besten alle Sachen verwahrt. Aber wir sind innegeworden, dass Jorge Behm seiner Kunst halber sie angestiftet hat, dahin zu kommen.

Unsichere Lesungen

  1. zurathenn — Wortgrenze zu/rathenn unklar (Z. 3)
  2. zugehert — Lesung unsicher (Z. 9)
  3. Bay. — Abkuerzung vor Commissarien unsicher (Z. 12)
  4. Behm — Behm oder Böhm (Z. 20)

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