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Salzbibel · Lesetext · 5. Buch

Das fünfte Buch · S. 187–196

Berkers Baubericht von 1550 · S. 187–196 · Bl. 92r–96v · Band 2

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Berkers Baubericht von 1550

S. 103–277 · Bl. 50r–137v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch

S. 187

Bl. 92rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

lohnn vnnter sich selbst verdiennttenn, könnte mann desto mehr leute da erhaltenn, vnnd fordert das Saltzwergk, dann Jorge hat Jtzo Jars1 Funffhundert guldenn vnnd mehr, des ist niemanndt dann er gebeßert, Sagt aber es gehe Jme alle Jars vf pferde, knechte vnnd gesinde, wie wir wohl gleubenn könnenn, dann er mit großem vnrath haus helt, Nun möchtenn E.

Lohn unter sich selbst verdienten; so könnte man desto mehr Leute dort erhalten, und es fördert das Salzwerk; denn Jorge hat jetzt im Jahr fünfhundert Gulden und mehr, davon ist niemand als er gebessert. Er sagt aber, es gehe ihm alle Jahre für Pferde, Knechte und Gesinde drauf, wie wir wohl glauben können, denn er hält mit großem Unrat (Verschwendung) Haus. Nun möchten E.

2

f. gl. vnnd die Pfenner Jhnenn Jorgen zimlich ablegenn lassenn dieselbige kunst ein zeitlanng selbst vnnderhaltenn, vnnd das geldt daJegenn Jnnehmen, könnte mit gutem nutzenn beschehenn, Derwegenn E.

f. Gl. und die Pfänner ihn, Jorge, ziemlich ablegen lassen und dieselbe Kunst eine Zeit lang selbst unterhalten und das Geld dagegen einnehmen; das könnte mit gutem Nutzen geschehen. Deswegen E.

3

f. gl. Stadthalter vnnd Räthenn beuelch zuthun habenn, Mitler zeit könnt mann vf wege gedennckenn, wie anndere kunste möchtenn darzu diennlich erdacht werden, das die Böder das geldt wie zuuor verdienntenn, wie wir dann albereit mit Heintzenn vom Lüttern2 der Pfenner Saltzgreuenn vnnd anndernn kunst verstenndigenn dauonn geredt vnnd gerathschlagt, auch zimbliche mittell erfundenn habenn, Wir seindt auch Jtzo im wercke zum vorrath der Sohl

f. Gl. Statthalter und Räten Befehl zu geben haben. Mittlerweile könnte man auf Wege denken, wie andere Künste dazu dienlich erdacht werden möchten, damit die Boder das Geld wie zuvor verdienten, wie wir denn bereits mit Heinz vom Lüttern, der Pfänner Salzgrafen und anderen Kunstverständigen davon geredet und geratschlagt, auch ziemliche Mittel gefunden haben. Wir sind auch jetzt im Werk, zum Vorrat der Sole

Unsichere Lesungen

  1. Jars — Jars/Jarb, Lesung nach Zoom (Z. 3)
  2. Lüttern — Lüttern oder Lüdern (Z. 17)

S. 188

Bl. 92vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

einenn großenn steinernn kumpff, so für zweyenn Jarenn durch E. F. G.1 selbst verdingt, zu setzenn, wirdt in kurtzem fertigk sein.

einen großen steinernen Kumpf, der vor zwei Jahren durch E. F. G. selbst verdingt worden ist, zu setzen; er wird in Kurzem fertig sein.

2

Darumb vngelegenn, das Ich Jost Jtzo desorts nit sein kann, Jnn sonnderheit dieweil Muldener2 abermahls zu Cassell Burgermeister ist, vnnd in Stadt sachenn, auch mit vfrichtung des Interims zuschaffenn hatt, wie E.

Darum ist es ungelegen, dass ich, Jost, jetzt nicht an diesem Ort sein kann, insbesondere weil Müldener abermals zu Kassel Bürgermeister ist und in Stadtsachen, auch mit der Aufrichtung des Interims zu schaffen hat, wie E.

3

f. gl. wohl erachtenn könnenn, aber Ich hab genntzlich verhofft, bin auch darumb mitgezogenn, das E.

f. Gl. wohl erachten können. Aber ich habe gänzlich gehofft, bin auch darum mitgezogen, dass E.

4

f. gl. Jtzo solt erledigt werdenn, Müßenn aber das Gott dem almechtigenn, gedult vnnd gnade zuuerleyhenn, bittenn vnnd beuehlenn, Wolt E.

f. Gl. jetzt erledigt (befreit) werden sollten. Müssen aber Gott den Allmächtigen, Geduld und Gnade zu verleihen, bitten und es ihm befehlen. Dies wollte E.

5

f. gl. Ich vnnderthenigklich vnanngezeigt nit lassenn, Darauf wo vonn nötenn weitterm bericht zuthun, Signatum Speyr den letztenn Augusti Anno 48 E.

f. Gl. ich untertänig nicht unangezeigt lassen, um darauf, wo vonnöten, weiteren Bericht zu tun. Signatum Speyer, den letzten August Anno 48. E.

6

F. G. vnnderthenniger schuldiger vnd ganntz vleiswilliger diener, Jost Berker vonn Hombergk sst3[?]

F. G. untertäniger, schuldiger und ganz fleißwilliger Diener Jost Berker von Homberg, eigenhändig unterschrieben.

Unsichere Lesungen

  1. E. F. G. — Kuerzel abweichend geschrieben (Z. 2)
  2. Muldener — Name; Muldener/Müldener (Z. 5)
  3. sst — Kuerzel nach Unterschrift unklar (Z. 21)

S. 189

Bl. 93rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

Hieruff ist meins gnedigenn furstenn vnnd herrenn bescheidt, das Stadthalter vnnd Rethe zu Cassell, auch die Saltzgreuenn vnnd anndernn darzu verstendigenn, sampt den Pfennernn, was sie am Saltzbronnenn bedenncken zubeßernn, mit gutem furbedachtem Rath thun mögenn, ea conditione, das mann nit vbell erger mache, Jm gleichnis wie sie mit Meister Jorgenn den handell betrachtenn, das es gefordert werde, Jst s.

Hierauf ist meines gnädigen Fürsten und Herrn Bescheid, dass Statthalter und Räte zu Kassel, auch die Salzgrafen und andere dazu Verständige, samt den Pfännern, was sie am Salzborn zu bessern bedenken, mit gutem vorbedachtem Rat tun mögen, unter der Bedingung, dass man nicht Übel ärger mache. Desgleichen, wie sie mit Meister Jorge den Handel betrachten, dass es gefördert werde, ist s.

2

f. gl. gnediglich auch zufriedenn, doch der gestalt, das nit der Pfannen eins theils niedergelegt, vnnd feyrenn durfftenn, vnd vonn Bödernn newe klage beschehe, dann dennoch bisher Meins gnedigenn herrnn Pfannenn nebenn denn anndernn vonn Meister Jorgenn gnug Sohl gehanndtreicht wordenn, Signatum Speyr den 31 Augusti Anno 48 Ex Commissione P.1[?] Reinhardt Abell sst2[?] Vber das habenn Jr.

f. Gl. gnädig auch zufrieden, doch dergestalt, dass nicht die Pfannen zum Teil niedergelegt werden und feiern (stillstehen) müssten und von den Bodern neue Klage geschähe; denn bisher ist doch meines gnädigen Herrn Pfannen neben den anderen von Meister Jorge genug Sole gereicht worden. Signatum Speyer, den 31. August Anno 48. Im Auftrag, P. Reinhard Abel, eigenhändig unterschrieben. Überdies haben Ihre

3

f. gl. nachuolgennde Zettell dem Hern Stadthalter auch vberschickt, welche vmb den Saltz

f. Gl. nachfolgenden Zettel dem Herrn Statthalter auch überschickt, welcher an die Salz-

Unsichere Lesungen

  1. P. — Kuerzel nach Commissione unklar (Z. 17)
  2. sst — Kuerzel nach Unterschrift unklar (Z. 18)
  3. Jr. f. gl. — Kuerzel Jr./dr. unsicher (Z. 19) (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)

S. 190

Bl. 93vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

greuenn also behanndiget wordenn. Mit dem Saltzwerck soll mann mit gutem rath seiner f. gl.

grafen also behändigt worden ist: Mit dem Salzwerk soll man mit gutem Rat seiner f. Gl.

2

zu nutzen bawenn, vnnd nit vbell erger machen, auch vleissig vfsehenn, das das trewlich verwalttet werde, Signatum Speyr den 5 Septembris Anno 48 Philips L1 zu Hessenn Reinhardt Abell sst2[?] Vnnd des habenn die Böder Supplicirt, vnnd bescheidt darauf kriegt, des Jnnhalts wie volgtt Ernuester Gestrenger Herr Stadthalter, vnnd anndere Furstliche Hochgelerten Rethe, E.

zu Nutzen bauen und nicht Übel ärger machen, auch fleißig aufsehen, dass es treulich verwaltet werde. Signatum Speyer, den 5. September Anno 48. Philipp, Landgraf zu Hessen. Reinhard Abel, eigenhändig unterschrieben. Und darauf haben die Boder suppliziert und Bescheid darauf bekommen, des Inhalts wie folgt: Ehrenfester, gestrenger Herr Statthalter und andere fürstliche hochgelehrte Räte, E.

3

G. gebenn wir vnnderthenniglich zuuerstehenn, das die Saltzgreuen vnd vnnsere verordennte obrigkeit, vnns wollenn zwingenn, das wir sollenn rechte mas gebenn, damit die kerner vffm Lannde vber vnns nit zu klagenn habenn des meßens halbenn, vnnd darauf den Schetzernn ein vleißigs vffsehenns zuhabenn beuohlenn, vnnd so wir also meßenn soltenn, wie vnns beuohlenn ist, müstenn wir armen zeitlich dauonn lauffenn, dann der Saltzbronn kann

G. geben wir untertänig zu verstehen, dass die Salzgrafen und unsere verordnete Obrigkeit uns zwingen wollen, dass wir rechtes Maß geben sollen, damit die Kärrner auf dem Lande über uns nicht zu klagen haben des Messens halber, und haben darauf den Schätzern befohlen, ein fleißiges Aufsehen zu haben. Und wenn wir so messen sollten, wie uns befohlen ist, müssten wir Armen beizeiten davonlaufen, denn der Salzborn kann

Unsichere Lesungen

  1. L — Kuerzel L (Landgraf) unsicher (Z. 6)
  2. sst — Kuerzel nach Unterschrift unklar (Z. 7)

S. 191

Bl. 94rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

es nit ertragenn, auch so hat mann vns armenn alzeit vfgehaltenn, mann wolte den Bornn bawenn, vnnd helt vnns arme leute auf, aus einem tage Jnn den anndernn, damit kommenn wir armenn gleichwohl vmb das vnnser, vnnd vnnser veterlich Erbe, Man hat vnns aber in dem erstenn solchs nit zugesagt, man solt doch billich die Bruderliche liebe ann vnns erzeigenn, damit wir auch ein stuck brodts mochtenn erwerbenn, vnnd vnns doch nit so gnaw haltenn, gleich wie mann einenn Hundt helt, dem gebe mann doch das er bey seinem Herrnn bleibenn könne, vnnd da vnns armenn solchs nit gedeyenn [gestrichen:

es nicht ertragen. Auch hat man uns Arme allzeit hingehalten: Man wolle den Born bauen, und hält uns arme Leute hin von einem Tag zum anderen; damit kommen wir Armen gleichwohl um das Unsere und unser väterliches Erbe. Man hat uns aber am Anfang solches nicht zugesagt; man sollte doch billig die brüderliche Liebe an uns erzeigen, damit wir auch ein Stück Brot erwerben könnten, und uns doch nicht so knapp halten, gleich wie man einen Hund hält; dem gäbe man doch so viel, dass er bei seinem Herrn bleiben kann. Und wenn uns Armen solches nicht gedeihen

2

kann], müstenn wir stehenn vnnd liegenn laßenn, vnnd dauonn gehenn, Vor zeiten des nit lanng ist, Hat mann in 18.

kann, müssten wir stehen und liegen lassen und davongehen. Vor Zeiten, was nicht lange her ist, hat man in 18

3

oder 20. stundenn vfs lenngste ann einem wercke gesottenn, Jtzo mus mann 30. oder mehr stunde darzu habenn, das vnns armenn dann zu schwer wirdt, wie anngezeigt, so vnnser gnediger fürst vnnd Herr will, das wir bey s.

oder 20 Stunden aufs Längste an einem Werk gesotten; jetzt muss man 30 oder mehr Stunden dazu haben, was uns Armen dann zu schwer wird, wie angezeigt. Wenn unser gnädiger Fürst und Herr will, dass wir bei s.

4

f. gl. bleibenn sollenn, So begerenn wir das s. f. gl. das holtz schicke, So wollen wir die Hannd arbeit thun, doch das vnns auch zimbliche

f. Gl. bleiben sollen, so begehren wir, dass s. f. Gl. das Holz schicke; so wollen wir die Handarbeit tun, doch dass uns auch eine ziemliche

Unsichere Lesungen

  1. [gestrichen: kann] — Streichung nicht sicher (Z. 12) (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)

S. 192

Bl. 94vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

belohnung dauonn werde, wie mann vf anndern Saltzwerckenn gibt, oder gebreuchlich ist, Da aber das nit beschehenn könnte oder möchte, wurdenn wir dadurch verursacht, vnns vnder anndere herschafft zuwendenn, vnns vnnd den vnsernn das Brodt zuerwerbenn, welches wir dann gar vngernn thun woltenn, So es bey vnns gemachtt wurde, das wir bey vnnserm anngebornenn Naturlichenn furstenn vnnd herrnn gebleibenn könntenn, welchs vnns s.

Belohnung dafür werde, wie man sie auf anderen Salzwerken gibt oder wie es gebräuchlich ist. Wenn aber das nicht geschehen könnte oder möchte, würden wir dadurch veranlasst, uns unter andere Herrschaft zu wenden, um uns und den Unseren das Brot zu erwerben, was wir dann gar ungern tun wollten. Wenn es bei uns so gemacht würde, dass wir bei unserem angeborenen, natürlichen Fürsten und Herrn bleiben könnten, was uns s.

2

f. gl. hat zugesagt, So wollenn wir doch bey s. f. gl. leib, lebenn, gut vnnd ehre setzenn vnnd lassen, Bittenn demnach E.

f. Gl. zugesagt hat, so wollen wir doch bei s. f. Gl. Leib, Leben, Gut und Ehre einsetzen und lassen. Bitten demnach E.

3

G. vnns ein gunstige anntwort, Was wir dann E. G. tagk vnnd nacht gedienenn könntenn, seindt wir alzeit geflessenn, Datum den 12 Nouembris Anno 48.

G. um eine günstige Antwort. Was wir dann E. G. Tag und Nacht dienen können, dazu sind wir allzeit beflissen. Datum den 12. November Anno 48.

4

E. G. Willigenn vnnd gehorsamen Meister in Bodenn, Hierauff Stadthalter vnnd Räthe bescheidt, das ein

E. G. willige und gehorsame Meister in den Boden. Hierauf Statthalter und Räte Bescheid, dass eine

S. 193

Bl. 95rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

Jede Saltzgans in funff stucke zertheilt werdenn soll, bis vf der Pfenner zusammenn kommenn, Signatum Cassell den 12 Nouembris Anno 48 Nach der zeit hab Ich Jost nicht desto weniger vmb erbawung des Saltzbronns anngehaltenn, Derwegenn Stadthalter vnnd Rethe zum zweytenn mahl der Pfenner Saltzgreuenn, wie volgt geschriebenn, Vnnsernn gunstigenn willenn vnnd freundtlich diennst zuuor, Erbarnn vnnd achtparnn gute Gönner vnnd freunde, Kurtz hieuor hat vnns Jost Berker vnter anndernn anngezeigt, das ihr vonn vnns begert, euch vnnser bedennckenn, erbawung des Saltzbronns halbenn, zuuerstenndigenn, damit ihr solches gemeinenn Pfennernn, dieweil ihr die derwegenn schirstkunfftigenn den 3.

jede Salzgans in fünf Stücke zerteilt werden soll, bis zur Zusammenkunft der Pfänner. Signatum Kassel, den 12. November Anno 48. Nach dieser Zeit habe ich, Jost, nichtsdestoweniger um die Erbauung des Salzborns angehalten; deswegen haben Statthalter und Räte zum zweiten Mal der Pfänner Salzgrafen wie folgt geschrieben: Unseren günstigen Willen und freundlichen Dienst zuvor. Ehrbare und achtbare gute Gönner und Freunde, kurz zuvor hat uns Jost Berker unter anderem angezeigt, dass ihr von uns begehrt, euch unser Bedenken wegen der Erbauung des Salzborns mitzuteilen, damit ihr solches den gemeinen Pfännern, weil ihr diese deswegen auf den nächstkünftigen 3.

2

Decembris zusammenn beschriebenn habt, furhaltenn könnet, Wollenn euch darauf gunstiger guter meinung nit verhaltenn, das beide die Böder vnnd kerner hefftigk vber das abnehmenn der Sohl klagenn, Derwegenn die Böder die kerner vnnd Ladeleute vortheiln, vnnd

Dezember zusammenberufen habt, vorhalten könnt. Wollen euch darauf in günstiger guter Meinung nicht verhalten, dass beide, die Boder und die Kärrner, heftig über das Abnehmen der Sole klagen; deswegen übervorteilen die Boder die Kärrner und Ladeleute, und

S. 194

Bl. 95vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

dann die kerner das Lanndt vbernehmenn, vnnd klagenn doch die kerner, wie Jr dann desmahls gemeltenn Jostenn auch vnter andern eroffnet, das einer so sechs achteil geladenn, vber sein ausgelegt kaufgeldt, die zehrung vnnd vnkostenn vngerechnet, Nur Neun alb1 solt gelost habenn, Dieweil dann der manngell also augennscheinlich furhanndenn, vnnd Jr selbst wisset, das die fassung des Saltzbronns, durch lennge der zeit manngelhafftigk auch vnnsers gnedigenn furstenn vnnd herrnn Lanndtgrauenn Philipsenn zu Hessenn, den zubawenn beuelch vnnd meinunge, das der nit vbell erger gemachtt werde, vnnd solchs mit ewerm Rath vnnd vorwißenn geschehe, So ist vnnser enndtlich Rath vnnd bedenckenn, das der Saltzbronn vfs vleißigst vnnd beste zum aller furderlichstenn ernewert vnnd gefast werde, dann solt mann wie vorm Jar dauonn geschlossenn darann etwas flickenn vnnd tappenn, vnnd nit aus dem grunde bawenn, So were zu besorgenn, das damit doch dem wercke nit geholffenn, noch die klage der Böder

dann überfordern die Kärrner das Land, und doch klagen die Kärrner, wie ihr damals dem genannten Jost auch unter anderem eröffnet habt, dass einer, der sechs Achtel geladen hat, über sein ausgelegtes Kaufgeld hinaus, die Zehrung und Unkosten ungerechnet, nur neun Albus gelöst haben soll. Weil dann der Mangel so augenscheinlich vorhanden ist und ihr selbst wisst, dass die Fassung des Salzborns durch die Länge der Zeit mangelhaft ist, auch unseres gnädigen Fürsten und Herrn Landgraf Philipps zu Hessen Befehl und Meinung ist, ihn zu bauen, sodass er nicht Übel ärger gemacht werde, und dass solches mit eurem Rat und Vorwissen geschehe, so ist unser endlicher Rat und Bedenken, dass der Salzborn aufs Fleißigste und Beste zum Allerförderlichsten erneuert und gefasst werde. Denn sollte man, wie voriges Jahr davon beschlossen, daran etwas flicken und tappen und nicht von Grund auf bauen, so wäre zu besorgen, dass damit doch dem Werk nicht geholfen, noch die Klage der Boder

Unsichere Lesungen

  1. alb — Strich: Kuerzung oder Streichung (Z. 6)

S. 195

Bl. 96rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

mit bestanndt könnt abgelehnet, noch ordenung gehaltenn werdenn. Damit nun das ganntze werck dem furstennthumb, gemeiner Ritter vnd Lanndtschafft, vnnd Jnn sonnderheit zu ewerm eigenn selbst bestenn, wie die eußerste not erfordert, schleunig genewert vnnd gefast werdenn magk, So wollenn wir ann stadt vnnd vonn wegenn Hochgedachts vnnsers gnedigenn furstenn vnnd herrnn, alles das Jenige darzu thun, das die nottturfft erfordert, vnnd muglich ist, vnnd soll darann s.

mit Bestand abgelehnt, noch Ordnung gehalten werden könnte. Damit nun das ganze Werk dem Fürstentum, der gemeinen Ritter- und Landschaft und insbesondere zu eurem eigenen Besten, wie die äußerste Not es erfordert, schleunig erneuert und gefasst werden mag, so wollen wir anstatt und von wegen hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn alles dasjenige dazu tun, was die Notdurft erfordert und möglich ist, und es soll daran an s.

2

f. gl. theil nichts mangeln, da Jr aber darann nachmahls bedennckenn haben wurdet, So mugenn wir ann stadt hochgedachts vnnsers gl.

f. Gl. Teil nichts mangeln. Wenn ihr aber daran nachmals Bedenken haben würdet, so mögen wir anstatt hochgedachten unseres gnädigen

3

fl. vnnd herrnn, in krafft der vfgerichtenn vertrege, etlicher vom Adell, vnnd der darin benenttenn vonn Stedtenn erkanndtnus wohl leidenn, Was nun ewer vnnd gemeiner Pfenner enndtlich beschließliche meinung hierauf sein wirdt, Das wollet vns zum aller furderlichstenn, durch einenn Stadtlichenn ausschoß, der volkommenen gewalt vnnd beuelch habe, ohnn hinder sich bringenn, mit vns darin enndtlich zuschliessenn,

Fürsten und Herrn kraft der aufgerichteten Verträge das Erkenntnis etlicher vom Adel und der darin benannten von den Städten wohl leiden. Was nun eure und der gemeinen Pfänner endliche, beschließliche Meinung hierauf sein wird, das wollet uns zum Allerförderlichsten durch einen stattlichen Ausschuss, der vollkommene Gewalt und Befehl habe, ohne Hintersichbringen mit uns darin endlich zu schließen,

Unsichere Lesungen

  1. gl. fl. — Kuerzel unsicher (Z. 12) (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)

S. 196

Bl. 96vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

verstenndigenn, damit mann 1[?] schleuniger zureitung kommenn, vnnd mit Jnn die Harre den baw vfziehenn durffe, Wir auch solches eilennts ann vnnsere gnedige Junge Herrenn, vnnd die abwesenden Rethe konnenn gelanngenn lassenn, Dieweil auch Jorge Behem wie er aus Ascherslebenn geschriebenn, vnnd Jr gelesenn hapt, kein annder Kunst zu ausbringung der Sohl gedennckt, oder weis vfzurichtenn, vnnd dann gedachte vnsere G.

mitteilen, damit man zu schleunigerer Zurüstung kommen und den Bau auf Dauer aufziehen darf, wir auch solches eilends an unsere gnädigen jungen Herren und die abwesenden Räte gelangen lassen können. Weil auch Jorge Behem, wie er aus Aschersleben geschrieben und ihr gelesen habt, keine andere Kunst zur Ausbringung der Sole erdenkt oder aufzurichten weiß, und dann gedachte unsere g.

2

Her: Bevehlhaber vnnd Jr euch, Jhnenn Jorgenn dinnlich2[?] seine Rew3[?] abzulegenn enndtschlossenn, Kraucht4[?] sich darann etlicher massenn, wie Jhr wist begebenn, So lassenn wir vnns gefallenn, das es darmit dahin gericht werde, das die Boderknecht solch geldt zumtheil selbst verdienenn, vnnd was dann vberigk, das solchs beidenn Herschafftenn, Jerlichs zu gut kommenn möchtte, Wie vnns dann Müldener vnnd Jost dauonn mundtlichenn bericht gethann habenn, Dergestalt das solchs dermassenn zu

Herren Befehlshaber und ihr euch entschlossen habt, ihn, Jorge, dienlich abzulegen, und er sich darauf etlichermaßen, wie ihr wisst, eingelassen hat, so lassen wir uns gefallen, dass es damit dahin gerichtet werde, dass die Boderknechte solches Geld zum Teil selbst verdienen, und was dann übrig ist, dass solches beiden Herrschaften jährlich zugute kommen möchte, wie uns denn Müldener und Jost davon mündlich Bericht getan haben; dergestalt, dass solches dermaßen zu-

Unsichere Lesungen

  1. — kurzes Wort mit Kürzungsbogen (Z. 1)
  2. dinnlich — auch dienlich möglich (Z. 11)
  3. Rew — Lesung unsicher (Z. 11)
  4. Kraucht — Anfangsbuchstabe K oder B (Z. 12)

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