Zum Inhalt
salzbibel.deForschungsprojekt
Darstellung
Darstellung
Schriftgröße
Zeilenabstand
Farben
Kontrast
Bewegung
Schriftart

Alle Einstellungen mit Erläuterung

Salzbibel · Lesetext · 5. Buch

Das fünfte Buch · S. 201–210

Berkers Baubericht von 1550 · S. 201–210 · Bl. 99r–103v · Band 2

Ansicht
Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Berkers Baubericht von 1550

S. 103–277 · Bl. 50r–137v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch

S. 201

Bl. 99rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

darauf günstiger guter meinung nit verhaltenn, das beide die Böder vnnd Kerner hefftigk vber das abnehmenn des Saltzbronns klagenn, derwegenn die Böder die Kerner vnnd Ladeleute vorteiln, vnnd dann die Kerner das Lanndt vbernehmenn, vnnd klagenn doch die Kerner, wie Jr dann desmahls gemeltenn Jostenn auch anngezeigt, das einer so sechs achteil geladenn, vber sein ausgelegt geldt, die Zehrung vngerechet, nur Neun albos solt gelöst habenn, Dieweil dann der manngell also scheinbarlich fürhanndenn, vnnd Jhr wist, das das gebeue1 des Saltzbronns manngelhafftigk, So ist vnnser enndtlich bedennckenn, das der Saltzbron vfs vleißigst vnnd bestenndigst, gemacht vnnd gefast werde, Dann solt mann wie vorm Jare dauonn geschloßenn, darann etwas flickenn vnnd Lappenn, So ist zubesorgenn, das darmit da dem wercke nit geholffenn, noch die klage der Böder mit bestanndt were abgelegt, Damit nun das werck dem ganntzenn Furstennthumb wie gemeiner Ritter vnnd Lanndtschafft, vnnd Jnnsonnderheit zu ewerm selbst bestenn zuerneuernn, die

darauf in günstiger guter Meinung nicht verhalten, dass beide, die Boder und Kärrner, heftig über das Abnehmen des Salzborns klagen; deswegen übervorteilen die Boder die Kärrner und Ladeleute, und dann überfordern die Kärrner das Land, und doch klagen die Kärrner, wie ihr damals dem genannten Jost auch angezeigt habt, dass einer, der sechs Achtel geladen hat, über sein ausgelegtes Geld hinaus, die Zehrung ungerechnet, nur neun Albus gelöst haben soll. Weil dann der Mangel so offensichtlich vorhanden ist und ihr wisst, dass das Gebäude des Salzborns mangelhaft ist, so ist unser endliches Bedenken, dass der Salzborn aufs Fleißigste und Beständigste gemacht und gefasst werde. Denn sollte man, wie voriges Jahr davon beschlossen, daran etwas flicken und lappen, so ist zu besorgen, dass damit dem Werk nicht geholfen, noch die Klage der Boder mit Bestand abgelegt wäre. Damit nun das Werk, dem ganzen Fürstentum wie der gemeinen Ritter- und Landschaft und insbesondere zu eurem eigenen Besten, zu erneuern ist, wie die

Unsichere Lesungen

  1. gebeue — auch geheure lesbar (Z. 11)

S. 202

Bl. 99vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

eüßerste noth erfordert, So wollenn wir an stadt vnnd vonn wegenn vnnsers gnedigenn furstenn vnd Herrenn zu Hessenn, alles das Jenig darzu thun, das mennschlich vnnd müglich ist, vnnd soll daran nichts manngelnn, Was nun euer vnnd gemeiner Pfenner bedennckenn, vnnd enndtlich schliessenn hierauff sein wirdt, das wollet vnns zum aller furderlichsten durch einenn Stadtlichenn ausschos, der volkommenn gewalt, vnnd beuelche habe, ohnn hindersich bringen, mit vnns enndtlich dauonn zuschliessenn, verstenndigk, damit mann zu schleuniger zurichtung kommenn, Nach dem auch mit Jorgenn Behmenn seiner Kunst halben vf bessere wege zutrachtenn, ein zeither gedult getragenn, vnnd er aber vonn vnns, auch euch mehr als einmahl sich vernehmenn, vnnd Jtzo letzlich aus Ascherslebenn ann gedachte V.

äußerste Not es erfordert, so wollen wir anstatt und von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn zu Hessen alles dasjenige dazu tun, was menschlich und möglich ist, und es soll daran nichts mangeln. Was nun euer und der gemeinen Pfänner Bedenken und endliches Schließen hierauf sein wird, das wollet uns zum Allerförderlichsten durch einen stattlichen Ausschuss, der vollkommene Gewalt und Befehl habe, ohne Hintersichbringen mit uns endlich davon zu schließen, mitteilen, damit man zu schleuniger Zurichtung kommen kann. Nachdem auch mit Jorge Behm seiner Kunst halber, um auf bessere Wege zu trachten, eine Zeit her Geduld getragen worden ist, er aber sich vor uns, auch vor euch, mehr als einmal hat vernehmen lassen, und jetzt zuletzt aus Aschersleben an die gedachten u.

2

G. Herrnn Saltzgreuenn vf derselbigenn schreibenn zur Antwort gebenn, das er seine Kunst also gebauet, das er die nit besser machenn könne, vnnd er sich dann hieuor vor vnnsers gnedigenn Herrnn beuelchhaber vnd

g. Herren Salzgrafen auf deren Schreiben zur Antwort gegeben hat, dass er seine Kunst so gebaut habe, dass er sie nicht besser machen könne, und er sich dann zuvor vor unseres gnädigen Herrn Befehlshabern und

Unsichere Lesungen

  1. V. G. — Kürzel, Lesung unsicher (Z. 16) (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)

S. 203

Bl. 100rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

euch gemeiner Pfenner Saltzgreuenn hat hörenn lassen, mit ausdrucklichenn worttenn, er könne der Böder klagenn nit altzeit warttenn, Darumb möcht er leiden, das er solcher Jtzigenn Kunst, dieweil sie den Bödernn nit dienlich, abgelegt werde, das dann auch Jhr von beider Herschafft Saltzgreuenn ann Jre Herrnn vnnd mit Pfenner gelanngenn wollenn lassenn, Dieweil nun vonn Jörgenn weitter besserung nit zugewartenn, auch die Böder das verderbenn des Bornns seiner Kunst vnnd gebeue zulegenn, wie sie, So erfordert die notturfft mit verennderung der Kunst vf mittell vnnd wege zugedennckenn, die dem Saltzwergk zutreglicher seyenn, vnnd laßenn wir vnns wohl gefallenn, das es damit vfs aller furderlichste, dahin gerichtet werde, das die Boderknechte solch geldt mit dem Schöpffenn zum theil selber verdienenn, auch beiden Herschafftenn daruonn, Jerlichs zu erhaltung desselbigk1[?], könnt etwas heraus gebenn werdenn, Wie dann vns des Müldener vnnd Jost Berber, das solchs also Jns werck zubringenn bestelt, mundtlichenn berichtt gethann habenn, das solchs zu erbawung des Bronns

euch, der gemeinen Pfänner Salzgrafen, mit ausdrücklichen Worten hat hören lassen, er könne der Boder Klagen nicht allzeit abwarten, darum möchte er leiden, dass er solcher jetzigen Kunst, weil sie den Bodern nicht dienlich sei, abgelegt werde, was dann auch ihr, die Salzgrafen beider Herrschaften, an ihre Herren und Mitpfänner habt gelangen lassen wollen: Weil nun von Jörge weitere Besserung nicht zu erwarten ist, auch die Boder das Verderben des Borns seiner Kunst und seinem Gebäude zulegen, wie sie es tun, so erfordert die Notdurft, mit Veränderung der Kunst auf Mittel und Wege zu denken, die dem Salzwerk zuträglicher seien; und wir lassen uns wohl gefallen, dass es damit aufs Allerförderlichste dahin gerichtet werde, dass die Boderknechte solches Geld mit dem Schöpfen zum Teil selber verdienen, auch beiden Herrschaften davon jährlich zur Erhaltung desselben etwas herausgegeben werden könnte, wie uns denn Müldener und Jost Berber, dass solches so ins Werk zu bringen bestellt sei, mündlich Bericht getan haben; dass solches zur Erbauung des Borns

Unsichere Lesungen

  1. desselbigk — Endung gekürzt (Z. 17)

S. 204

Bl. 100vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

vnnd auch ausschöpffung der Sohl zugebrauchenn, doch das solchs nit vf den Bronn gesetzt oder gebraucht werde, Es sey dann durch vnnsers gnedigenn Herrnn oder vnns die Räthe vnnd gemeine Pfenner vor nutzlicher vnnd bequemlicher, Sohl damit zuschepffenn, dann mit der Jtzigenn Jorgenn Kunst, im augennschein selbst besehenn, erkanndt vnnd anngenommen, Solches woltenn wir euch, vf ewer begert, günstiger freundtlicher vnnd guter meinung nit verhaltenn, vnd seindt euch zu günstigenn freundtlichenn willenn geneigt, Datum Cassell den 17.

und auch zur Ausschöpfung der Sole zu gebrauchen sei, doch dass solches nicht auf den Born gesetzt oder gebraucht werde, es sei denn durch unseren gnädigen Herrn oder uns, die Räte, und die gemeinen Pfänner im Augenschein selbst besehen und als nützlicher und bequemer, Sole damit zu schöpfen als mit der jetzigen Kunst Jorges, erkannt und angenommen. Solches wollten wir euch auf euer Begehren in günstiger, freundlicher und guter Meinung nicht verhalten, und sind euch zu günstigem, freundlichem Willen geneigt. Datum Kassel, den 17.

2

Nouembris Anno 48 Stadthalter vnnd Räthe zu Cassell. Denn Der Pfenner Saltzgreuen, Darauff Saltzgreuenn vnnd gemeine Pfenner zu Allendorff, den Furstlichenn Herrnn Stadthalter Canntzler vnnd anndernn Rethenn schrifftlich anntwort geben, des Jnhalts

November Anno 48. Statthalter und Räte zu Kassel. An der Pfänner Salzgrafen. Darauf haben Salzgrafen und gemeine Pfänner zu Allendorf den fürstlichen Herren Statthalter, Kanzler und anderen Räten schriftlich Antwort gegeben, des Inhalts:

S. 205

Bl. 101rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

Edlenn Gestrenngenn vnnd Ernuestenn Hochgelerten Herrnn Stadthalter, Canntzlar vnnd fürstliche Räthe, gebietennde günstige Herrnn, die schrifftenn so E.

Edle, gestrenge und ehrenfeste, hochgelehrte Herren Statthalter, Kanzler und fürstliche Räte, gebietende günstige Herren, die Schriften, die E.

2

G. vf annbringenn Jostenn Berbers vnnd Heinrich Muldeners, manngels vnnd gebrechenns des Saltzbronns auch der Böder vnnd Kerner klage halbenn, ann vnns ausgehenn lassenn, habenn wir mit erbietung vnser schuldigenn willigenn dienste, in vnderthenigkeit endtpfanngenn, vnnd daraus vnnsers gnedigenn fürsten vnd Herrnn beuelch, vnnd E.

G. auf Anbringen Jost Berbers und Heinrich Müldeners wegen des Mangels und Gebrechens des Salzborns, auch der Boder und Kärrner Klage halber an uns haben ausgehen lassen, haben wir mit Erbietung unserer schuldigen, willigen Dienste in Untertänigkeit empfangen und daraus unseres gnädigen Fürsten und Herrn Befehl und E.

3

G. gemüte verstanndenn, Nemlich welcher gestalt der Saltzbronn vom grundt auff mit der Pfenner Rath vnnd willenn, das also, das nitt vbell erger gemacht werde, erneuert vnnd gebessert werdenn solt, vnnd das vnserm derhalbenn vorigenn gethanen Rathschlage als schlichwerck1 nicht zu volgenn, oder etwas damit auszurichtenn sey, mit weitterm annhange, da wir deshalbenn Jnrede oder Jegenn bedennckenn zuhabenn vermeintenn, das als dann E.

G. Gesinnung verstanden, nämlich in welcher Gestalt der Salzborn von Grund auf mit der Pfänner Rat und Willen, und zwar so, dass nicht Übel ärger gemacht werde, erneuert und gebessert werden sollte, und dass unserem deshalb zuvor getanen Ratschlag als Flickwerk nicht zu folgen oder etwas damit auszurichten sei, mit dem weiteren Anhang, dass, wenn wir deshalb Einrede oder Gegenbedenken zu haben vermeinten, alsdann E.

4

G. ann stadt hochgedachts vnnsers gnedigenn furstenn vnnd Herrnn not weisung der fürstlichenn aufgerichtenn vertrege, vor etlichenn des Adels vnnd Stedtenn, erkanndt vns

G. anstatt hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn nach Weisung der fürstlichen aufgerichteten Verträge das Erkenntnis etlicher des Adels und der Städte, uns

Unsichere Lesungen

  1. schlichwerck — auch schlechtwerck lesbar (Z. 15)

S. 206

Bl. 101vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

darumb zugewarttenn, vnnbeschwert, vnd das wir zu der furderung einenn stadtlichenn ausschos, mitt volkommenem gewalte, ohnn hintersich bringenn abfertigenn soltenn, der vnnser meinung vnnd gemüte zuerclerenn, vnnd sampt ewer G.

darum zu erwarten, unbeschwert seien, und dass wir zur Förderung einen stattlichen Ausschuss mit vollkommener Gewalt, ohne Hintersichbringen, abfertigen sollten, der unsere Meinung und Gesinnung zu erklären und samt Euer G.

2

sich Jorgenn Behmen vnnd annderer Kunst halbenn zuenndtschliessenn hette, Darauf wollenn wir E.

sich wegen Jorge Behms und anderer Kunst zu entschließen hätte. Darauf wollen wir E.

3

G. in vnderthenigkeit nit verhaltenn, Nach dem in der Location zwischenn hochgemeltenn vnnserm gnedigenn fürstenn vnnd Herrnn, vnnd gemeinenn Pfennernn auffgericht, vnter anndernn ausdrucklichenn abgeredt vnnd verschriebenn, das vnser gnediger fürst vnnd Herr alle gebeuwe am Saltzbron, Bodenn, Sohlgrabenn, Jnn vnnd vmb die Bodenn, vnd allem was darzu gehörigk, die zeit der bewilligtenn Location, vf seiner fgl.

G. in Untertänigkeit nicht verhalten: Nachdem in der Location (dem Pachtvertrag), zwischen hochgemeltem unserem gnädigen Fürsten und Herrn und den gemeinen Pfännern aufgerichtet, unter anderem ausdrücklich abgeredet und verschrieben ist, dass unser gnädiger Fürst und Herr alle Gebäude am Salzborn, an den Boden, am Solgraben, in und um die Boden, und alles, was dazu gehört, für die Zeit der bewilligten Location auf seiner fürstlichen Gnaden

4

kostenn erhaltenn sollen vnd wollenn, Das auch Gemeine Pfenner zu keinem neuenn gebeuenn, die Jhnenn beschwerlich vnnd dem Saltzwerck gefehrlich sein möchtenn, vber Jren willen verstrickt oder obligirt sein sollenn, Jn dem Jst in gedachter Location vnnter anndern1[?] Cler

Kosten erhalten soll und will, dass auch die gemeinen Pfänner zu keinen neuen Gebäuden, die ihnen beschwerlich und dem Salzwerk gefährlich sein möchten, gegen ihren Willen verstrickt oder verpflichtet sein sollen; ferner ist in gedachter Location unter anderem klar-

Unsichere Lesungen

  1. anndern — Wortende korrigiert (Z. 20)

S. 207

Bl. 102rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

lich versehenn, das vnnser gnediger fürst vnnd Herr zu annfanng der Location den Pfennernn Jr ganntzes Saltzwerck, sampt allenn seinenn Jnn vnnd zugehörungenn Jnn so wesenntlichenn baw vnnd besserung, als das in zeit der Location anngenommenn, gestanndenn, wiederumb einreumenn vnnd zustellenn soll, vnnd ob vber das an Bodenn, Pfannenn oder sonnst am Saltzwergk etwas gebessert were, das alles soll gemeinenn Pfennernn, Jren Erbenn vnnd nachkommenn, ohne enndtgeltnus zugute reichenn, ohnne alles geuerde, Derhalbenn so könnenn wir vf E.

lich vorgesehen, dass unser gnädiger Fürst und Herr zu Anfang der Location den Pfännern ihr ganzes Salzwerk samt allen seinen In- und Zugehörungen in so wesentlichem Bau und Besserung, wie es zur Zeit der Location angenommen worden ist und gestanden hat, wiederum einräumen und zustellen soll; und wenn darüber hinaus an Boden, Pfannen oder sonst am Salzwerk etwas gebessert wäre, das alles soll den gemeinen Pfännern, ihren Erben und Nachkommen ohne Entgelt zugute kommen, ohne alle Gefährde. Deshalb können wir uns auf E.

2

G. meinung vnnd begerenn dieser zeit ohnn vorwissenn vnnd bewilligung der auslenndisch1[?] Pfenner, vnnd zuwieder der Location, vnns zu einiche gebeuwe, hanndelung, vnnd rechtfertigung nit Jnngelassen, wie E.

G. Meinung und Begehren zu dieser Zeit ohne Vorwissen und Bewilligung der ausländischen Pfänner und zuwider der Location auf keinerlei Gebäude, Handlung und Rechtfertigung einlassen, wie E.

3

G. vnnd menniglich das aus Erbarem billichen verstannde, bey sich selbst zuermessenn habenn [gestrichen:

G. und männiglich das aus ehrbarem, billigem Verstand bei sich selbst zu ermessen haben

4

habenn], Nun seindt wir nicht vngeneigt nach vnnserm bestenn verstannde, vnnd vermügenn, vor alle vorgefallenn beschwerung helffenn zurathenn, Doch das wir dadurch zuwieder der Location, vnnd anndernn vertregenn, nit möchtenn beschwert werdenn, habenn auch derowegen

Nun sind wir nicht ungeneigt, nach unserem besten Verstand und Vermögen zu allen vorgefallenen Beschwerungen helfen zu raten, doch so, dass wir dadurch zuwider der Location und anderen Verträgen nicht beschwert werden möchten; wir haben auch deswegen

Unsichere Lesungen

  1. auslenndisch — Endung gekürzt (Z. 12)

S. 208

Bl. 102vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

Das fünffte Buch. Auff des Gestrengenn vnnd Ernuestenn Sigmundts vonn Beyneburgks Landtvogts ann der Werra, vnnsers gebietendenn Herrenn, Jostenn Berkers1[?] vnnd Heinrich Wuldeners anregenn, der furgefallenn gebrechen des Saltzbronns, vnnd anderer obererzehltenn2 beschwerungk halbenn, alle außlendische Pfenner vf nehistverschienenn dinstagk nach andere, vf vnserm Rathause zuerscheinenn, vnnd nebenn vnns, wie solche schedenn vorkommenn vnnd abgeschafft werdenn mochtenn, zurathschlagenn vnnd zuschliessenn, beschriebenn, tröstlicher hoffnung, sie soltenn in betrachtung der vorstehenden not, stadtlicher annkommenn sein, So seindt doch mehrertheil die vom Adell durch andere mergkliche geschäffte, die zeit zuerscheinenn, behindert wordenn vnnd aussenn bliebenn, Das wir derwegenn der fürstehenndenn gebrechenn halben, vnnd was wir vff E.

Das fünfte Buch. Auf Anregung des gestrengen und ehrenfesten Sigmund von Boyneburg, Landvogts an der Werra, unseres gebietenden Herrn, sowie Jost Berkers und Heinrich Muldeners haben wir wegen der eingetretenen Gebrechen des Salzbrunnens und der anderen oben erzählten Beschwerungen alle auswärtigen Pfänner beschrieben, am nächstvergangenen Dienstag nach Andreae auf unserem Rathaus zu erscheinen und neben uns zu beratschlagen und zu beschließen, wie solchen Schäden vorgebeugt und wie sie abgeschafft werden könnten, in der tröstlichen Hoffnung, sie würden in Anbetracht der bevorstehenden Not stattlich erscheinen. Doch ist der größere Teil derer vom Adel durch andere erhebliche Geschäfte daran gehindert worden, zu der Zeit zu erscheinen, und ausgeblieben, sodass wir deswegen hinsichtlich der bevorstehenden Gebrechen und dessen, was wir auf E.

2

G. weitter erfordernn, zu anntwort gebenn soltenn, nichts habenn schliessenn könntenn, oder mögenn, vnd vns in so wichtigenn sachenn, ohnne bewilligung aller Pfenner, etwas vonn vnns zuschreibenn, nit geziemen noch

G. weiteres Erfordern zur Antwort geben sollten, nichts haben beschließen können oder mögen, und es uns in so wichtigen Sachen ohne Bewilligung aller Pfänner nicht geziemen noch

Unsichere Lesungen

  1. Berkers — Berkers oder Beckers (Z. 4)
  2. obererzehltenn — Lesung unsicher (Z. 6)
  3. meh= — eher mih geschrieben (Z. 13) (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)

S. 209

Bl. 103rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

Das fünffte Buch. gebürenn will, So bittenn wir vnnderthenigs vleisses, E. G. wollenn vnns nachmahls zimbliche geraume zeit, diese dinge ann vnnser miterbenn1 gelanngenn zulassenn, gnediglich vergönnenn, wollenn wir dan furderlichsten Immer muglich, solchs außzurichtenn, vnns befleissigen, vnnd vnnser gemüte, wes vnns in diesem fall auff E.

Das fünfte Buch. gebühren will, etwas von uns aus zu schreiben. So bitten wir mit untertänigem Fleiß, E. G. wollen uns nochmals eine angemessene, geraume Zeit gnädig vergönnen, diese Dinge an unsere Miterben gelangen zu lassen; wir wollen uns dann aufs Förderlichste, so es immer möglich ist, befleißigen, solches auszurichten, und unsere Meinung, was uns in diesem Fall auf E.

2

G. gnediges gesinnenn zubewilligenn vnnd zuthun sein will, erklerenn vnnd zuerkennenn gebenn, vnnd seindt E.

G. gnädiges Ansinnen zu bewilligen und zu tun sein will, erklären und zu erkennen geben, und sind E.

3

G. in gehorsamer vnnderthenigkeit, vber die Pflichte zuuerdienenn geneigt, Datum Freitags nach Nicolai anno etc.2

G. in gehorsamer Untertänigkeit über die Pflicht hinaus zu dienen geneigt. Datum Freitags nach Nicolai anno etc.

4

48. E. G. Gehorsame vnnderthan. Saltzgreuenn vnnd Gemeine Pfenner zu Allenndorff. Vnd dieweil sie desmahls kein enndtlich anntwortt gebenn, habenn sie hernach diese schrifft vberschickt, Den Edlenn Gestrenngenn, vnnd Ernuestenn Hochge

48. E. G. gehorsame Untertanen, Salzgrafen und gemeine Pfänner zu Allendorf. Und weil sie diesmal keine endgültige Antwort gaben, haben sie hernach diese Schrift übersandt: Den edlen, gestrengen und ehrenfesten, hochge

Unsichere Lesungen

  1. miterbenn — Lesung unsicher (Z. 4)
  2. etc. — Kürzelschleife vor 48 (Z. 12)

S. 210

Bl. 103vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

Das fünffte Buch. lertenn Herrenn Stadthalter Cantzlar vnnd anndernn Fürstlichenn Rethenn zu Cassell, Vnnserenn gebietendenn Herrenn, Edtle, Ernueste, Gestrenngenn, Hochgelertenn vnnd Erbare, Furstliche ehr1[?] Stadthalter vnnd verordennte Rethe, Liebenn Herrn vnnd gunstige güte freünde, E.

Das fünfte Buch. lehrten Herren Statthalter, Kanzler und anderen fürstlichen Räten zu Kassel, unseren gebietenden Herren. Edle, ehrenfeste, gestrenge, hochgelehrte und ehrbare, fürstliche Herren Statthalter und verordnete Räte, liebe Herren und günstige gute Freunde, E.

2

G. seindt vnnsere freundtwillige gehorsame vnnd vnnderthenige diennste zuuor ann bereit, Wir habenn E.

G. sind unsere freundwilligen, gehorsamen und untertänigen Dienste zuvor bereit. Wir haben E.

3

G. vnnd gunstenn, des Saltzbronns vnnd seines gebeudes erhaltung wegenn vielleicht vf des Erbarnn Jost berkers annzeigenn zugeschriebenn bedennckenn verstanndenn, vnnd mügenn E.

G. und Gunsten Bedenken, das wegen der Erhaltung des Salzbrunnens und seines Gebäudes vielleicht auf Anzeige des ehrbaren Jost Berker zugeschrieben wurde, verstanden und mögen E.

4

G. vnnd gunstenn dagegen freündtlicher gehorsamer vnnd vnnderthenniger güter meinung nicht pergenn, aber dieweil dasselbe E.

G. und Gunsten dagegen in freundlicher, gehorsamer und untertäniger guter Meinung nicht verbergen: Weil aber dasselbe E.

5

G. vnnd gunstenn bedennckenn in mancherley artickell verfasset, das wir das notwendigste wiederumb zuerholenn, vnnd dann darauff vnnderschiedtliche antwort thun müssenn, nötig erachtenn, vnnd anfangs sagt E. G. vnnd gunstenn schrifftlich.

G. und Gunsten Bedenken in mancherlei Artikel verfasst ist, erachten wir es für nötig, das Notwendigste wiederum zu wiederholen und dann darauf jeweils gesonderte Antwort zu geben. Und anfangs sagt E. G. und Gunsten Schrift:

Unsichere Lesungen

  1. ehr — kurzes Wort unklar (Z. 6)

Einstellungen auf diesem Gerät speichern?

Damit die gewählte Darstellung beim nächsten Besuch erhalten bleibt, würde ein einzelner Eintrag im lokalen Speicher des Browsers (localStorage) abgelegt. Das ist kein Cookie, und der Eintrag verlässt das Gerät nicht.