Zum Inhalt
salzbibel.deForschungsprojekt
Darstellung
Darstellung
Schriftgröße
Zeilenabstand
Farben
Kontrast
Bewegung
Schriftart

Alle Einstellungen mit Erläuterung

Salzbibel · Lesetext · 5. Buch

Das fünfte Buch · S. 205–214

Berkers Baubericht von 1550 · S. 205–214 · Bl. 101r–105v · Band 2

Ansicht
Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Berkers Baubericht von 1550

S. 103–277 · Bl. 50r–137v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch

S. 205

Bl. 101rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

Edlenn Gestrenngenn vnnd Ernuestenn Hochgelerten Herrnn Stadthalter, Canntzlar vnnd fürstliche Räthe, gebietennde günstige Herrnn, die schrifftenn so E.

Edle, gestrenge und ehrenfeste, hochgelehrte Herren Statthalter, Kanzler und fürstliche Räte, gebietende günstige Herren, die Schriften, die E.

2

G. vf annbringenn Jostenn Berbers vnnd Heinrich Muldeners, manngels vnnd gebrechenns des Saltzbronns auch der Böder vnnd Kerner klage halbenn, ann vnns ausgehenn lassenn, habenn wir mit erbietung vnser schuldigenn willigenn dienste, in vnderthenigkeit endtpfanngenn, vnnd daraus vnnsers gnedigenn fürsten vnd Herrnn beuelch, vnnd E.

G. auf Anbringen Jost Berbers und Heinrich Müldeners wegen des Mangels und Gebrechens des Salzborns, auch der Boder und Kärrner Klage halber an uns haben ausgehen lassen, haben wir mit Erbietung unserer schuldigen, willigen Dienste in Untertänigkeit empfangen und daraus unseres gnädigen Fürsten und Herrn Befehl und E.

3

G. gemüte verstanndenn, Nemlich welcher gestalt der Saltzbronn vom grundt auff mit der Pfenner Rath vnnd willenn, das also, das nitt vbell erger gemacht werde, erneuert vnnd gebessert werdenn solt, vnnd das vnserm derhalbenn vorigenn gethanen Rathschlage als schlichwerck1 nicht zu volgenn, oder etwas damit auszurichtenn sey, mit weitterm annhange, da wir deshalbenn Jnrede oder Jegenn bedennckenn zuhabenn vermeintenn, das als dann E.

G. Gesinnung verstanden, nämlich in welcher Gestalt der Salzborn von Grund auf mit der Pfänner Rat und Willen, und zwar so, dass nicht Übel ärger gemacht werde, erneuert und gebessert werden sollte, und dass unserem deshalb zuvor getanen Ratschlag als Flickwerk nicht zu folgen oder etwas damit auszurichten sei, mit dem weiteren Anhang, dass, wenn wir deshalb Einrede oder Gegenbedenken zu haben vermeinten, alsdann E.

4

G. ann stadt hochgedachts vnnsers gnedigenn furstenn vnnd Herrnn not weisung der fürstlichenn aufgerichtenn vertrege, vor etlichenn des Adels vnnd Stedtenn, erkanndt vns

G. anstatt hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn nach Weisung der fürstlichen aufgerichteten Verträge das Erkenntnis etlicher des Adels und der Städte, uns

Unsichere Lesungen

  1. schlichwerck — auch schlechtwerck lesbar (Z. 15)

S. 206

Bl. 101vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

darumb zugewarttenn, vnnbeschwert, vnd das wir zu der furderung einenn stadtlichenn ausschos, mitt volkommenem gewalte, ohnn hintersich bringenn abfertigenn soltenn, der vnnser meinung vnnd gemüte zuerclerenn, vnnd sampt ewer G.

darum zu erwarten, unbeschwert seien, und dass wir zur Förderung einen stattlichen Ausschuss mit vollkommener Gewalt, ohne Hintersichbringen, abfertigen sollten, der unsere Meinung und Gesinnung zu erklären und samt Euer G.

2

sich Jorgenn Behmen vnnd annderer Kunst halbenn zuenndtschliessenn hette, Darauf wollenn wir E.

sich wegen Jorge Behms und anderer Kunst zu entschließen hätte. Darauf wollen wir E.

3

G. in vnderthenigkeit nit verhaltenn, Nach dem in der Location zwischenn hochgemeltenn vnnserm gnedigenn fürstenn vnnd Herrnn, vnnd gemeinenn Pfennernn auffgericht, vnter anndernn ausdrucklichenn abgeredt vnnd verschriebenn, das vnser gnediger fürst vnnd Herr alle gebeuwe am Saltzbron, Bodenn, Sohlgrabenn, Jnn vnnd vmb die Bodenn, vnd allem was darzu gehörigk, die zeit der bewilligtenn Location, vf seiner fgl.

G. in Untertänigkeit nicht verhalten: Nachdem in der Location (dem Pachtvertrag), zwischen hochgemeltem unserem gnädigen Fürsten und Herrn und den gemeinen Pfännern aufgerichtet, unter anderem ausdrücklich abgeredet und verschrieben ist, dass unser gnädiger Fürst und Herr alle Gebäude am Salzborn, an den Boden, am Solgraben, in und um die Boden, und alles, was dazu gehört, für die Zeit der bewilligten Location auf seiner fürstlichen Gnaden

4

kostenn erhaltenn sollen vnd wollenn, Das auch Gemeine Pfenner zu keinem neuenn gebeuenn, die Jhnenn beschwerlich vnnd dem Saltzwerck gefehrlich sein möchtenn, vber Jren willen verstrickt oder obligirt sein sollenn, Jn dem Jst in gedachter Location vnnter anndern1[?] Cler

Kosten erhalten soll und will, dass auch die gemeinen Pfänner zu keinen neuen Gebäuden, die ihnen beschwerlich und dem Salzwerk gefährlich sein möchten, gegen ihren Willen verstrickt oder verpflichtet sein sollen; ferner ist in gedachter Location unter anderem klar-

Unsichere Lesungen

  1. anndern — Wortende korrigiert (Z. 20)

S. 207

Bl. 102rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

lich versehenn, das vnnser gnediger fürst vnnd Herr zu annfanng der Location den Pfennernn Jr ganntzes Saltzwerck, sampt allenn seinenn Jnn vnnd zugehörungenn Jnn so wesenntlichenn baw vnnd besserung, als das in zeit der Location anngenommenn, gestanndenn, wiederumb einreumenn vnnd zustellenn soll, vnnd ob vber das an Bodenn, Pfannenn oder sonnst am Saltzwergk etwas gebessert were, das alles soll gemeinenn Pfennernn, Jren Erbenn vnnd nachkommenn, ohne enndtgeltnus zugute reichenn, ohnne alles geuerde, Derhalbenn so könnenn wir vf E.

lich vorgesehen, dass unser gnädiger Fürst und Herr zu Anfang der Location den Pfännern ihr ganzes Salzwerk samt allen seinen In- und Zugehörungen in so wesentlichem Bau und Besserung, wie es zur Zeit der Location angenommen worden ist und gestanden hat, wiederum einräumen und zustellen soll; und wenn darüber hinaus an Boden, Pfannen oder sonst am Salzwerk etwas gebessert wäre, das alles soll den gemeinen Pfännern, ihren Erben und Nachkommen ohne Entgelt zugute kommen, ohne alle Gefährde. Deshalb können wir uns auf E.

2

G. meinung vnnd begerenn dieser zeit ohnn vorwissenn vnnd bewilligung der auslenndisch1[?] Pfenner, vnnd zuwieder der Location, vnns zu einiche gebeuwe, hanndelung, vnnd rechtfertigung nit Jnngelassen, wie E.

G. Meinung und Begehren zu dieser Zeit ohne Vorwissen und Bewilligung der ausländischen Pfänner und zuwider der Location auf keinerlei Gebäude, Handlung und Rechtfertigung einlassen, wie E.

3

G. vnnd menniglich das aus Erbarem billichen verstannde, bey sich selbst zuermessenn habenn [gestrichen:

G. und männiglich das aus ehrbarem, billigem Verstand bei sich selbst zu ermessen haben

4

habenn], Nun seindt wir nicht vngeneigt nach vnnserm bestenn verstannde, vnnd vermügenn, vor alle vorgefallenn beschwerung helffenn zurathenn, Doch das wir dadurch zuwieder der Location, vnnd anndernn vertregenn, nit möchtenn beschwert werdenn, habenn auch derowegen

Nun sind wir nicht ungeneigt, nach unserem besten Verstand und Vermögen zu allen vorgefallenen Beschwerungen helfen zu raten, doch so, dass wir dadurch zuwider der Location und anderen Verträgen nicht beschwert werden möchten; wir haben auch deswegen

Unsichere Lesungen

  1. auslenndisch — Endung gekürzt (Z. 12)

S. 208

Bl. 102vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

Das fünffte Buch. Auff des Gestrengenn vnnd Ernuestenn Sigmundts vonn Beyneburgks Landtvogts ann der Werra, vnnsers gebietendenn Herrenn, Jostenn Berkers1[?] vnnd Heinrich Wuldeners anregenn, der furgefallenn gebrechen des Saltzbronns, vnnd anderer obererzehltenn2 beschwerungk halbenn, alle außlendische Pfenner vf nehistverschienenn dinstagk nach andere, vf vnserm Rathause zuerscheinenn, vnnd nebenn vnns, wie solche schedenn vorkommenn vnnd abgeschafft werdenn mochtenn, zurathschlagenn vnnd zuschliessenn, beschriebenn, tröstlicher hoffnung, sie soltenn in betrachtung der vorstehenden not, stadtlicher annkommenn sein, So seindt doch mehrertheil die vom Adell durch andere mergkliche geschäffte, die zeit zuerscheinenn, behindert wordenn vnnd aussenn bliebenn, Das wir derwegenn der fürstehenndenn gebrechenn halben, vnnd was wir vff E.

Das fünfte Buch. Auf Anregung des gestrengen und ehrenfesten Sigmund von Boyneburg, Landvogts an der Werra, unseres gebietenden Herrn, sowie Jost Berkers und Heinrich Muldeners haben wir wegen der eingetretenen Gebrechen des Salzbrunnens und der anderen oben erzählten Beschwerungen alle auswärtigen Pfänner beschrieben, am nächstvergangenen Dienstag nach Andreae auf unserem Rathaus zu erscheinen und neben uns zu beratschlagen und zu beschließen, wie solchen Schäden vorgebeugt und wie sie abgeschafft werden könnten, in der tröstlichen Hoffnung, sie würden in Anbetracht der bevorstehenden Not stattlich erscheinen. Doch ist der größere Teil derer vom Adel durch andere erhebliche Geschäfte daran gehindert worden, zu der Zeit zu erscheinen, und ausgeblieben, sodass wir deswegen hinsichtlich der bevorstehenden Gebrechen und dessen, was wir auf E.

2

G. weitter erfordernn, zu anntwort gebenn soltenn, nichts habenn schliessenn könntenn, oder mögenn, vnd vns in so wichtigenn sachenn, ohnne bewilligung aller Pfenner, etwas vonn vnns zuschreibenn, nit geziemen noch

G. weiteres Erfordern zur Antwort geben sollten, nichts haben beschließen können oder mögen, und es uns in so wichtigen Sachen ohne Bewilligung aller Pfänner nicht geziemen noch

Unsichere Lesungen

  1. Berkers — Berkers oder Beckers (Z. 4)
  2. obererzehltenn — Lesung unsicher (Z. 6)
  3. meh= — eher mih geschrieben (Z. 13) (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)

S. 209

Bl. 103rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

Das fünffte Buch. gebürenn will, So bittenn wir vnnderthenigs vleisses, E. G. wollenn vnns nachmahls zimbliche geraume zeit, diese dinge ann vnnser miterbenn1 gelanngenn zulassenn, gnediglich vergönnenn, wollenn wir dan furderlichsten Immer muglich, solchs außzurichtenn, vnns befleissigen, vnnd vnnser gemüte, wes vnns in diesem fall auff E.

Das fünfte Buch. gebühren will, etwas von uns aus zu schreiben. So bitten wir mit untertänigem Fleiß, E. G. wollen uns nochmals eine angemessene, geraume Zeit gnädig vergönnen, diese Dinge an unsere Miterben gelangen zu lassen; wir wollen uns dann aufs Förderlichste, so es immer möglich ist, befleißigen, solches auszurichten, und unsere Meinung, was uns in diesem Fall auf E.

2

G. gnediges gesinnenn zubewilligenn vnnd zuthun sein will, erklerenn vnnd zuerkennenn gebenn, vnnd seindt E.

G. gnädiges Ansinnen zu bewilligen und zu tun sein will, erklären und zu erkennen geben, und sind E.

3

G. in gehorsamer vnnderthenigkeit, vber die Pflichte zuuerdienenn geneigt, Datum Freitags nach Nicolai anno etc.2

G. in gehorsamer Untertänigkeit über die Pflicht hinaus zu dienen geneigt. Datum Freitags nach Nicolai anno etc.

4

48. E. G. Gehorsame vnnderthan. Saltzgreuenn vnnd Gemeine Pfenner zu Allenndorff. Vnd dieweil sie desmahls kein enndtlich anntwortt gebenn, habenn sie hernach diese schrifft vberschickt, Den Edlenn Gestrenngenn, vnnd Ernuestenn Hochge

48. E. G. gehorsame Untertanen, Salzgrafen und gemeine Pfänner zu Allendorf. Und weil sie diesmal keine endgültige Antwort gaben, haben sie hernach diese Schrift übersandt: Den edlen, gestrengen und ehrenfesten, hochge

Unsichere Lesungen

  1. miterbenn — Lesung unsicher (Z. 4)
  2. etc. — Kürzelschleife vor 48 (Z. 12)

S. 210

Bl. 103vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

Das fünffte Buch. lertenn Herrenn Stadthalter Cantzlar vnnd anndernn Fürstlichenn Rethenn zu Cassell, Vnnserenn gebietendenn Herrenn, Edtle, Ernueste, Gestrenngenn, Hochgelertenn vnnd Erbare, Furstliche ehr1[?] Stadthalter vnnd verordennte Rethe, Liebenn Herrn vnnd gunstige güte freünde, E.

Das fünfte Buch. lehrten Herren Statthalter, Kanzler und anderen fürstlichen Räten zu Kassel, unseren gebietenden Herren. Edle, ehrenfeste, gestrenge, hochgelehrte und ehrbare, fürstliche Herren Statthalter und verordnete Räte, liebe Herren und günstige gute Freunde, E.

2

G. seindt vnnsere freundtwillige gehorsame vnnd vnnderthenige diennste zuuor ann bereit, Wir habenn E.

G. sind unsere freundwilligen, gehorsamen und untertänigen Dienste zuvor bereit. Wir haben E.

3

G. vnnd gunstenn, des Saltzbronns vnnd seines gebeudes erhaltung wegenn vielleicht vf des Erbarnn Jost berkers annzeigenn zugeschriebenn bedennckenn verstanndenn, vnnd mügenn E.

G. und Gunsten Bedenken, das wegen der Erhaltung des Salzbrunnens und seines Gebäudes vielleicht auf Anzeige des ehrbaren Jost Berker zugeschrieben wurde, verstanden und mögen E.

4

G. vnnd gunstenn dagegen freündtlicher gehorsamer vnnd vnnderthenniger güter meinung nicht pergenn, aber dieweil dasselbe E.

G. und Gunsten dagegen in freundlicher, gehorsamer und untertäniger guter Meinung nicht verbergen: Weil aber dasselbe E.

5

G. vnnd gunstenn bedennckenn in mancherley artickell verfasset, das wir das notwendigste wiederumb zuerholenn, vnnd dann darauff vnnderschiedtliche antwort thun müssenn, nötig erachtenn, vnnd anfangs sagt E. G. vnnd gunstenn schrifftlich.

G. und Gunsten Bedenken in mancherlei Artikel verfasst ist, erachten wir es für nötig, das Notwendigste wiederum zu wiederholen und dann darauf jeweils gesonderte Antwort zu geben. Und anfangs sagt E. G. und Gunsten Schrift:

Unsichere Lesungen

  1. ehr — kurzes Wort unklar (Z. 6)

S. 211

Bl. 104rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

Das fünffte Buch. Das beide die Söder vnnd Bernner1 hefftigk, vber das abnehmenn der Sohlenn klagenn, derwegenn die Söder, Bernner vnnd Ladeleute2[?] verteilnn, vnnd dann die berner das lanndt vbernehmenn, Den artickell befindet mann klagbar, zu dem weisett es das siedenn vnnd die vbertracht des holtzes vnd feürwergks auß, Ob nun die Sohle abnimmet, oder mit dem wildenn wasser vberladenn, wirdet die Prob vnnterrichtenn, Wir besorgenn aber, dieweil der grundt des Bronns, durch die schwerenn gewaltigenn gebeude vnd schleichtenn also durschellet3, vnnd außgezogenn, das das wilde wasser zu einem einfluß Irgenndt geuhrsacht worden, aber die vhrsachenn hinzuthun, vnnd nun das wilde wasser abzusonndernn, Besorgenn wir vber vnnser vermügen, Erachtenn vnns auch darann mit nicht schuldigk zusein, Derhalbenn wollenn wir dem zuuorkommenn, E.

Das fünfte Buch. Dass beide, die Söder und die Berner, heftig über das Abnehmen der Sole klagen, weshalb sich die Söder, Berner und Ladeleute zerstreuen und die Berner sodann über Land ziehen. — Diesen Artikel findet man klagbar; zudem weisen es das Sieden und der Mehrverbrauch an Holz und Feuerwerk aus. Ob nun die Sole abnimmt oder mit dem wilden Wasser überladen ist, wird die Probe lehren. Wir besorgen aber, weil der Grund des Brunnens durch die schweren, gewaltigen Bauten und Schläge so durchgerüttelt und ausgezogen ist, dass das wilde Wasser irgendwo zu einem Einfluss veranlasst worden ist; aber die Ursachen zu beseitigen und nun das wilde Wasser abzusondern, besorgen wir, geht über unser Vermögen, und wir erachten uns auch mitnichten dazu schuldig. Deshalb wollen wir, um dem zuvorzukommen, E.

2

G. vnnd Hochgelerten gunstenn ann stadt vnnsers gnedigenn Lanndtfurstenn vnnd Herrnn, die sachenn ohnn vnnser weitter zuthun freundtlich hiemit beuohlenn habenn, Ewer G.

G. und hochgelehrten Gunsten anstelle unseres gnädigen Landesfürsten und Herrn die Sache ohne unser weiteres Zutun hiermit freundlich befohlen haben. Euer G.

3

vnd Hochgelerten Gunstenn annder Artickull.

und hochgelehrten Gunsten anderer Artikel.

Unsichere Lesungen

  1. Söder vnnd Bernner — Sieder/Brenner, Schreibung unsicher (Z. 2)
  2. Ladeleute — Anfangsbuchstabe L oder T (Z. 4)
  3. durschellet — Lesung unsicher (Z. 12)

S. 212

Bl. 104vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

Das fünffte Buch. Item dieweil dann der manngell augennscheinlich befundenn, vnnd Ihr selbst wist das die fassung des Saltzbronns durch lennge der zeit manngelhafftigk, auch vnnsers gnedigenn furstenn vnnd Herrnn Lanndtgraf Philipsenn zu Hessenn, den zu bauenn beuelch vnnd meinunge, doch das nit vbell erger gemacht werde, vnnd solchs mit ewerm Rath vnnd verwissen geschehe, Diesem artickell könnenn wir schwerlich gleubenn, dann die fassung des Bronns ein vberaus lannge zeitt vor vnnd ehr der gefehrlichenn Roßkunst1 vnuersehrt ann dem grunde vnnd fundament gestanndenn, das daraus wohl noch vber vnnser menschenn gedennckenn, den Bronn ann seiner fassung also zubleibenn, nicht allein zuuerhelffenn, Besonnder auch zubeschliessenn gewesen, Wes aber vf vnnser weigerung vnnd embsigs bittenn, die beschwerliche Roßkunst, die nicht annders dann dieses augennscheinlichenn schadenns, ein gewisse vhrsach ist, außgebliebenn, vnnd dann oder darnach der Bronn ann seiner fassung, vonn dem wir zuuor Sohlen schepffen, Inn diesenn anngebenn gerathenn, Hettenn wir das

Das fünfte Buch. Item: Weil der Mangel augenscheinlich befunden worden ist und Ihr selbst wisst, dass die Fassung des Salzbrunnens durch die Länge der Zeit mangelhaft ist, und auch unser gnädiger Fürst und Herr Landgraf Philipp zu Hessen den Befehl und die Meinung hat, zu bauen, doch so, dass das Übel nicht ärger gemacht werde, und dass solches mit Eurem Rat und Vorwissen geschehe. — Diesem Artikel können wir schwerlich glauben, denn die Fassung des Brunnens hat eine überaus lange Zeit vor der gefährlichen Rosskunst unversehrt an Grund und Fundament gestanden, sodass daraus wohl noch über Menschengedenken hinaus dem Brunnen nicht allein zu verhelfen gewesen wäre, in seiner Fassung so zu bleiben, sondern dies sogar zu beschließen gewesen wäre. Wäre aber auf unsere Weigerung und unser emsiges Bitten die beschwerliche Rosskunst, die nichts anderes als eine gewisse Ursache dieses augenscheinlichen Schadens ist, ausgeblieben, und wäre dann oder danach der Brunnen an seiner Fassung, aus der wir zuvor Sole schöpften, in diesen angegebenen Zustand geraten, hätten wir das

Unsichere Lesungen

  1. Roßkunst — oder Rothkunst (Z. 11)

S. 213

Bl. 105rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

Das fünffte Buch beydenn, dann lennge der zeit, zuerkennenn mögenn, Vnnd wollenn derhalbenn E.

Das fünfte Buch beides der Länge der Zeit zuschreiben mögen. Und wollen deshalb E.

2

G. vnnd Hochgelertenn gunstenn, werdenn vor mehr1[?] der gewilligtenn anngenommenn vnnd eingetrettenn Location, ann stadt vnnsers gnedigenn Lanndtsfurstenn vnnd Herrnn, darfür sein, das solcher verschliß des grundts, in wesentlichenn Baw ohnne vnnsernn kostenn bracht vnnd erhaltenn werde, genntzlichenn versehenn vnnd vertröstenn, Wir könnenn aber nun nicht vf was weise solches beschehenn möchte, vor vnnser Person, damit vbell nicht erger gemacht werde, wissenn, dieweil wir dann Jegenn die Pompenn, auch Roßkunst, nicht soltenn gehört werdenn, Müssenn wir solchen Rath, weg vnnd weise, den schliß in wesenntlichenn Baw zuenndthaltenn, vnnd das der Bronn, nach außganng der Location, so gut wie er empfanngenn, geliefert werde, E.

G. und hochgelehrte Gunsten — die vermöge der gewilligten, angenommenen und eingetretenen Location anstelle unseres gnädigen Landesfürsten und Herrn dafür sein werden, dass solcher Verschleiß des Grundes ohne unsere Kosten in wesentlichen Bau gebracht und erhalten werde — uns gänzlich versehen und vertrösten. Wir können aber nun für unsere Person nicht wissen, auf welche Weise solches geschehen möchte, damit das Übel nicht ärger gemacht werde, weil wir gegen die Pumpen und auch die Rosskunst nicht gehört werden sollten. Wir müssen solchen Rat, Weg und Weise, den Verschleiß in wesentlichem Bau zu halten und dass der Brunnen nach Ausgang der Location so gut, wie er empfangen wurde, geliefert werde, E.

3

G. vnnd Hochgl. G. aus derenn Rath diesem geuhrsachtenn schadenn vorkommenn werden kann, freündtlichenn heimstellen,

G. und hochgel. G., aus deren Rat diesem verursachten Schaden vorgebeugt werden kann, freundlich anheimstellen.

Unsichere Lesungen

  1. vor mehr — vielleicht vermöge (Z. 4)

S. 214

Bl. 105vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

Das fünffte Buch. Auff E. G. vnnd Hochgl. G. drittenn Artickell. Item so ist vnnser enndtlich Rath vnnd bedennckenn, das der Saltzbronn vfs vleissigst vnnd beste zum aller furderlichstenn erneuert, vnnd gefasset werde, dann solt mann wie vorm Jar dauonn geschlossenn darann etwas flickenn vnnd Lappenn, vnnd nicht auß dem grunde bauenn, So were zubesorgenn, das darmitt dem wercke doch nit geholffenn, Den Rath vnnd bedennckenn wissenn wir nicht, wo sich der im wercke, vnnd der geschichte begebenn will, zuermessenn, Wir woltenn aber mann hette sich zuuor mit allem vleis des geuhrsachtenn schadens erkündet, vnnd mit verstenndigernn werckmeistern, daraus geredt, Irenn Rath anngehört, vnnd sich dann fernner nach gelegennheit des anngewertigen1 gebawes, das der dem schadenn zum fürschube bliebe, vnnd dann der grundtschlies wiederumb in wesenntliche gebeuwe bracht, darinnenn bleibenn vnnd behaltenn werden möcht, vnnderrichtenn lassenn gerathenn haben,

Das fünfte Buch. Auf E. G. und hochgel. G. dritten Artikel: Item, so ist unser endlicher Rat und Bedenken, dass der Salzbrunnen aufs Fleißigste und Beste zum Allerförderlichsten erneuert und gefasst werde; denn sollte man, wie voriges Jahr davon beschlossen, daran etwas flicken und lappen und nicht von Grund auf bauen, so wäre zu besorgen, dass damit dem Werk doch nicht geholfen sei. — Den Rat und das Bedenken wissen wir nicht zu ermessen, wo es sich im Werk und in der Tat begeben will. Wir wollten aber, man hätte sich zuvor mit allem Fleiß über den verursachten Schaden erkundigt und mit verständigeren Werkmeistern darüber geredet, ihren Rat angehört und sich dann weiter nach Gelegenheit des vorhandenen Gebäudes unterrichten lassen, damit dieses dem Schaden zur Abhilfe bliebe und dann der Grundverschleiß wiederum in wesentliches Gebäude gebracht, darin bleiben und erhalten werden möchte, und danach geraten haben.

Unsichere Lesungen

  1. anngewertigen — Lesung unsicher (Z. 17)

Einstellungen auf diesem Gerät speichern?

Damit die gewählte Darstellung beim nächsten Besuch erhalten bleibt, würde ein einzelner Eintrag im lokalen Speicher des Browsers (localStorage) abgelegt. Das ist kein Cookie, und der Eintrag verlässt das Gerät nicht.