Salzbibel · Lesetext · 5. Buch
Das fünfte Buch · S. 208
Berkers Baubericht von 1550 · S. 208 · Bl. 102v · Band 2
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Berkers Baubericht von 1550
S. 103–277 · Bl. 50r–137v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch
S. 208
Bl. 102vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch. Auff des Gestrengenn vnnd Ernuestenn Sigmundts vonn Beyneburgks Landtvogts ann der Werra, vnnsers gebietendenn Herrenn, Jostenn Berkers1[?] vnnd Heinrich Wuldeners anregenn, der furgefallenn gebrechen des Saltzbronns, vnnd anderer obererzehltenn2 beschwerungk halbenn, alle außlendische Pfenner vf nehistverschienenn dinstagk nach andere, vf vnserm Rathause zuerscheinenn, vnnd nebenn vnns, wie solche schedenn vorkommenn vnnd abgeschafft werdenn mochtenn, zurathschlagenn vnnd zuschliessenn, beschriebenn, tröstlicher hoffnung, sie soltenn in betrachtung der vorstehenden not, stadtlicher annkommenn sein, So seindt doch mehrertheil die vom Adell durch andere mergkliche geschäffte, die zeit zuerscheinenn, behindert wordenn vnnd aussenn bliebenn, Das wir derwegenn der fürstehenndenn gebrechenn halben, vnnd was wir vff E.
Das fünfte Buch. Auf Anregung des gestrengen und ehrenfesten Sigmund von Boyneburg, Landvogts an der Werra, unseres gebietenden Herrn, sowie Jost Berkers und Heinrich Muldeners haben wir wegen der eingetretenen Gebrechen des Salzbrunnens und der anderen oben erzählten Beschwerungen alle auswärtigen Pfänner beschrieben, am nächstvergangenen Dienstag nach Andreae auf unserem Rathaus zu erscheinen und neben uns zu beratschlagen und zu beschließen, wie solchen Schäden vorgebeugt und wie sie abgeschafft werden könnten, in der tröstlichen Hoffnung, sie würden in Anbetracht der bevorstehenden Not stattlich erscheinen. Doch ist der größere Teil derer vom Adel durch andere erhebliche Geschäfte daran gehindert worden, zu der Zeit zu erscheinen, und ausgeblieben, sodass wir deswegen hinsichtlich der bevorstehenden Gebrechen und dessen, was wir auf E.
G. weitter erfordernn, zu anntwort gebenn soltenn, nichts habenn schliessenn könntenn, oder mögenn, vnd vns in so wichtigenn sachenn, ohnne bewilligung aller Pfenner, etwas vonn vnns zuschreibenn, nit geziemen noch
G. weiteres Erfordern zur Antwort geben sollten, nichts haben beschließen können oder mögen, und es uns in so wichtigen Sachen ohne Bewilligung aller Pfänner nicht geziemen noch
Unsichere Lesungen
- Berkers — Berkers oder Beckers (Z. 4)
- obererzehltenn — Lesung unsicher (Z. 6)
- meh= — eher mih geschrieben (Z. 13) (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)