Salzbibel · Lesetext · 5. Buch
Das fünfte Buch · S. 211
Berkers Baubericht von 1550 · S. 211 · Bl. 104r · Band 2
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Berkers Baubericht von 1550
S. 103–277 · Bl. 50r–137v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch
S. 211
Bl. 104rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch. Das beide die Söder vnnd Bernner1 hefftigk, vber das abnehmenn der Sohlenn klagenn, derwegenn die Söder, Bernner vnnd Ladeleute2[?] verteilnn, vnnd dann die berner das lanndt vbernehmenn, Den artickell befindet mann klagbar, zu dem weisett es das siedenn vnnd die vbertracht des holtzes vnd feürwergks auß, Ob nun die Sohle abnimmet, oder mit dem wildenn wasser vberladenn, wirdet die Prob vnnterrichtenn, Wir besorgenn aber, dieweil der grundt des Bronns, durch die schwerenn gewaltigenn gebeude vnd schleichtenn also durschellet3, vnnd außgezogenn, das das wilde wasser zu einem einfluß Irgenndt geuhrsacht worden, aber die vhrsachenn hinzuthun, vnnd nun das wilde wasser abzusonndernn, Besorgenn wir vber vnnser vermügen, Erachtenn vnns auch darann mit nicht schuldigk zusein, Derhalbenn wollenn wir dem zuuorkommenn, E.
Das fünfte Buch. Dass beide, die Söder und die Berner, heftig über das Abnehmen der Sole klagen, weshalb sich die Söder, Berner und Ladeleute zerstreuen und die Berner sodann über Land ziehen. — Diesen Artikel findet man klagbar; zudem weisen es das Sieden und der Mehrverbrauch an Holz und Feuerwerk aus. Ob nun die Sole abnimmt oder mit dem wilden Wasser überladen ist, wird die Probe lehren. Wir besorgen aber, weil der Grund des Brunnens durch die schweren, gewaltigen Bauten und Schläge so durchgerüttelt und ausgezogen ist, dass das wilde Wasser irgendwo zu einem Einfluss veranlasst worden ist; aber die Ursachen zu beseitigen und nun das wilde Wasser abzusondern, besorgen wir, geht über unser Vermögen, und wir erachten uns auch mitnichten dazu schuldig. Deshalb wollen wir, um dem zuvorzukommen, E.
G. vnnd Hochgelerten gunstenn ann stadt vnnsers gnedigenn Lanndtfurstenn vnnd Herrnn, die sachenn ohnn vnnser weitter zuthun freundtlich hiemit beuohlenn habenn, Ewer G.
G. und hochgelehrten Gunsten anstelle unseres gnädigen Landesfürsten und Herrn die Sache ohne unser weiteres Zutun hiermit freundlich befohlen haben. Euer G.
Unsichere Lesungen
- Söder vnnd Bernner — Sieder/Brenner, Schreibung unsicher (Z. 2)
- Ladeleute — Anfangsbuchstabe L oder T (Z. 4)
- durschellet — Lesung unsicher (Z. 12)