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Salzbibel · Lesetext · 5. Buch

Das fünfte Buch · S. 215–224

Berkers Baubericht von 1550 · S. 215–224 · Bl. 106r–110v · Band 2

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Berkers Baubericht von 1550

S. 103–277 · Bl. 50r–137v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch

S. 215

Bl. 106rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

Das fünffte Buch. Da aber solchs E. G. vnnd Hochgl. G. nicht annehmlich sein will, vns aber vnnser verstanndt darinnen weitterung zuersuchenn beschwerlich sein, da es aber ohnn vnnser zuthun in ein besserung bracht werdenn kann, das woltenn wir am liebstenn wissenn, dann wir aus vnnser seligenn vorfahrn Bawregister vnnd verwarungenn1 derin nicht geringe besorgk vnd schreckenn habenn, derhalbenn vns die vfgerichte bestanndtnus oder Location in kunfftigenn schadenn den doch Got der Herre gnedigk verhüetenn wolle, nicht dringenn kann, Der Vierdt Artickell.

Das fünfte Buch. Wenn aber solches E. G. und hochgel. G. nicht annehmlich sein will, uns aber unser Verstand darin, weiteres zu ersuchen, beschwerlich sein will — wenn es aber ohne unser Zutun in eine Besserung gebracht werden kann, das wollten wir am liebsten wissen, denn wir haben aus den Bauregistern und Verwahrungen unserer seligen Vorfahren darin nicht geringe Besorgnis und Schrecken; deshalb kann uns das aufgerichtete Bestandsverhältnis oder die Location in künftigen Schaden, den doch Gott der Herr gnädig verhüten wolle, nicht drängen.

Der vierte Artikel.

2

Item So wollenn wir ann stadt vnnd vonn wegenn Hochgedachts vnnsers gnedigenn fürstenn vnnd Herrnn alles das Jenige darzu thun, das die notturfft erfordernn vnnd muglich ist, vnnd soll darann ann Fstl.2

Item, so wollen wir anstelle und von wegen hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn alles dasjenige dazu tun, was die Notdurft erfordert und möglich ist, und es soll daran auf fürstl.

3

theil nichts manngelnn, Aus diesem annschlage habenn wir soltenn Jmgleichen mit gebeuwe benebenn vnnserm gnedigenn Lanndtsfurstenn vnnd Herrnn, den mit außzufurenn, gefordert

Seite nichts mangeln. — Aus diesem Anschlag haben wir zu ermessen, dass wir gleichfalls mit Bauleistung neben unserem gnädigen Landesfürsten und Herrn, um diesen Bau mit auszuführen, gefordert

Unsichere Lesungen

  1. verwarungenn — Lesung unsicher (Z. 8)
  2. Fstl. — Kürzel unsicher (Z. 17)

S. 216

Bl. 106vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

Das fünffte Buch. werdenn zuermessenn, Nun wistenn wir Je nichtt, mit was fugenn, die weil wir hefftigk Jegenn die Roßkunst gebettenn die wieder vnnser güte verwilligung deste weniger nicht als ein vhrsache alles schadenns, dennoch vfgericht, Wir darzu weitter soltenn Baukostenn hinder den vertregenn der Location hin, mit zuerlegenn, gedrungenn soltenn werdenn, vnns zuenndtsinnenn, Der fünfft artickell.

Das fünfte Buch. werden sollten. Nun wüssten wir ja nicht, mit welchem Fug wir — nachdem wir heftig gegen die Rosskunst gebeten haben, die gegen unsere gute Verwilligung, nichtsdestoweniger als eine Ursache allen Schadens, dennoch aufgerichtet wurde — dazu weiter gedrungen werden sollten, Baukosten über die Verträge der Location hinaus mit zu erlegen; das können wir nicht ersinnen.

Der fünfte Artikel.

2

Item So Jr aber darann nachmahls bedennckenn habenn würdet, So mögenn wir ann stadt Hochgedachts vnnsers gnedigenn Herrnn, Inn Crafft der vffgerichtenn vertrege etlicher vom Adell, vnnd der darin benenntenn vonn Stedtenn, erkanndtnus wohl leidenn, Das wir nicht in bedennckenn allein sonndernn auch hohe vnnd hochste beschwerunge in geferliche vnnsers erachtenns nicht schuldige gebeuw, abermahls, vnd den vertragk der Location, nach befindunge des schadenns, zuwiedder vnns zutringenn zulassen haben,

Item, so Ihr aber daran nochmals Bedenken haben werdet, so mögen wir anstelle hochgedachten unseres gnädigen Herrn kraft der aufgerichteten Verträge ein Erkenntnis etlicher vom Adel und der darin benannten von den Städten wohl leiden. — Dass wir nicht allein in Bedenken, sondern auch in hoher und höchster Beschwerung stehen, uns abermals in gefährliche, unseres Erachtens nicht geschuldete Gebäude und gegen den Vertrag der Location, nach Befund des Schadens, drängen zu lassen,

S. 217

Bl. 107rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

Das fünffte Buch. kann ein Jeglicher verstendiger leichtlich ermessenn, vnnd möchtenn wir dennoch des schadenns kein vrsachere sein, Wir Ja billich mit solchenn schwerenn vnncostenn des mitgebeuts1 vnuerschonetenn, das wir aber vff E.

Das fünfte Buch. kann ein jeder Verständiger leicht ermessen; und obwohl wir doch keine Verursacher des Schadens sind, sollten wir dennoch mit solchen schweren Unkosten des Mitbaus nicht verschont bleiben. Dass wir aber auf E.

2

G. begerenn vber die beschwerung vnnd bedennckenn, so vonn wegenn der Location, als eines sonndernn vnnd neuenn Vertrags eruolget, dem welchem Contracto Locationis Inn die Richtter des vorigenn vertrags nicht gewilligt, erkandtnus gewarttenn2 soltenn, Ist vnns in viele wege zubedenckenn, fürnehmlich das der Contract der Location daruonn kein meldung thut, Zu dem so seindt der mehrer vnnd fürnembste theil der vom Adell vnnd Stedten, in anngeregter Location selbst schuldige Bürgenn, vnnd mit fart wordenn, Derowegenn sie dann in diesem fall nicht Richter sein könnenn, oder mügenn, Wir auch Inn sie keins wegs gehelet oder gewilliget haben wollenn, dauonn wir vnns bedingenn, Der Sechst artickell sagt.

G. Begehren über die Beschwerung und Bedenken hinaus, die von wegen der Location als eines besonderen und neuen Vertrags erfolgt sind, in welchen Kontrakt der Location die Richter des vorigen Vertrags nicht eingewilligt haben, ein Erkenntnis erwarten sollten, ist uns in vieler Hinsicht zu bedenken, vornehmlich weil der Kontrakt der Location davon keine Meldung tut. Zudem sind der größere und vornehmste Teil derer vom Adel und der Städte in der angeregten Location selbst schuldige Bürgen und mit verhaftet geworden, weshalb sie in diesem Fall nicht Richter sein können oder mögen; wir wollen auch keineswegs in sie eingewilligt oder sie zugelassen haben, wovon wir uns verwahren.

Der sechste Artikel sagt:

3

Item Was nun Ewer vnnd gemeiner Pfenner endt

Item, was nun Eure und der gemeinen Pfänner end

Unsichere Lesungen

  1. mitgebeuts — Lesung unsicher (Z. 5)
  2. gewarttenn — langer Strich, evtl. gestrichen (Z. 11)

S. 218

Bl. 107vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

Das fünffte Buch. lich beschließlich meinung hieruf sein will, das wollet vnns zum aller furderlichstenn, durch einenn stadtlichenn außschos, der vol kommenn gewalt vnnd beuelch habe, ohnn hindersich bringenn, Mitt vns darin enndtlichenn zuschliessenn verstenndigenn, Dieweil wir in dem annschlage noch zur zeit nach befindung der sachenn, vnnd sonnderlich nach dem wir den schadenn nicht geuhrsacht, aber vleissigk vnnd zum höchstenn Jegenn die gewaltigenn, aufbeuwe vnd Roßkunst gebettenn, nicht wissenn zurathenn, noch zuthatenn1, So achtenn wir einenn sonnderlichen außschos zuuermeidung vieler vnncostenn, nichtt nötigk sein, Darumb wir dann desto weniger nit vnnsere bedennckenn dan einfeltigstenn auffs Papier bringenn, vnnd vbersenndenn lassenn, Der Siebennde Artickell.

Das fünfte Buch. gültige, abschließende Meinung hierauf sein will, das wollet uns zum Allerförderlichsten durch einen stattlichen Ausschuss, der volle Gewalt und Befehl hat, ohne Hintersichbringen mit uns darin endgültig zu schließen, verständigen. — Weil wir bei dem Anschlag zur Zeit nach Befund der Sachen, und besonders nachdem wir den Schaden nicht verursacht, sondern fleißig und aufs Höchste gegen die gewaltigen Aufbauten und die Rosskunst gebeten haben, nichts zu raten noch zu tun wissen, so erachten wir einen besonderen Ausschuss zur Vermeidung vieler Unkosten nicht für nötig. Darum haben wir nichtsdestoweniger unsere Bedenken aufs Einfältigste zu Papier bringen und übersenden lassen.

Der siebente Artikel.

2

Item Dieweil Jörge Behm, wie er aus Ascherßlebenn geschriebenn, vnnd Jr gelesenn hapt kein annder kunst zu außbringung der Sohlenn gedennckt oder weis vfzubringenn, vnnd dann gedachte vnsers

Item, weil Jörg Behm, wie er aus Aschersleben geschrieben und Ihr gelesen habt, keine andere Kunst zur Hebung der Sole ersinnt oder aufzubringen weiß, und dann gedachte unseres

Unsichere Lesungen

  1. zuthatenn — Lesung unsicher (Z. 12)

S. 219

Bl. 108rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

Das fünffte Buch. gnedigenn Herrnn Beuelchaber, vnnd Jr euch Ihnnen Jorgenn zimblich seiner Beuwe1[?], abzulegenn enndtschlossenn, Er auch sich darin etlicher maß, wie ihr wist, begebenn, So lassenn wir vnns gefallenn das es dahin gericht werde, Das wir Jorgenn Behmenn seiner schedtlichenn gebeuw, erlegenn, oder Jme sonnst darfur etwas zugebenn in zeit der Location enndtschlossenn habenn soltenn, Wissenn wir vnns der massenn nicht zuerInnernn wir seindt dessenn auch ann diesem tag wenig geneigt, Hette vnnser gnediger Lanndtsfurst vnd Her Jme aber, das er seine kunst sonnst vnnd nicht vff dem Saltzbronn gebraucht eine güte verehrung geben, die woltenn wir gernne habenn bezahlenn helffenn, Da aber Jegenn vnnd wieder das vngelt so Jorgenn Behmenn vor sein kunst gegebenn Inn annder mittell, damit mann ohne solche gewaltige erschüllung2[?], Reissen vnnd vfziehenn, des grundts, Sohlenn, des Bronns gelanngt vnnd gezogenn werdenn möchte, anngelegtt vnnd gericht, möchtenn wir gernne hörenn, sehenn,

Das fünfte Buch. gnädigen Herrn Befehlshaber und Ihr Euch entschlossen habt, ihm, Jörg, seine Bauten angemessen abzulösen, und er sich auch, wie Ihr wisst, gewissermaßen darauf eingelassen hat, so lassen wir es uns gefallen, dass es dahin gerichtet werde. — Dass wir uns entschlossen haben sollten, Jörg Behm seine schädlichen Gebäude in der Zeit der Location zu bezahlen oder ihm sonst etwas dafür zu geben, wissen wir uns dermaßen nicht zu erinnern; wir sind dessen auch an diesem Tag wenig geneigt. Hätte unser gnädiger Landesfürst und Herr ihm aber, damit er seine Kunst anderswo und nicht auf dem Salzbrunnen gebrauche, eine gute Verehrung gegeben, die hätten wir gern bezahlen helfen. Wäre aber das Geld, das Jörg Behm für seine Kunst gegeben wurde, stattdessen und dagegen in andere Mittel angelegt und gerichtet worden, mit denen ohne solche gewaltige Erschütterung, Reißen und Aufziehen des Grundes die Sole des Brunnens gehoben und gezogen werden könnte, möchten wir das gern hören, sehen

Unsichere Lesungen

  1. Beuwe — Bewe oder Beuwe (Z. 3)
  2. erschüllung — evtl. erschüttung (Z. 18)

S. 220

Bl. 108vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

Das fünffte Buch. vnnd vernehmenn, Das aber solches Jn vnnserm Nathe, vber vorige alte kunst vnnd arbeit so mit den Eimernn beschehenn solt, vnns vnmüglich sein zuendtschliessenn, Darumb müstenn wir da mit in rühen stehenn, vnnd das E.

Das fünfte Buch. und vernehmen. Dass aber solches nach unserem Rat über die vorige alte Kunst und Arbeit hinaus, die mit den Eimern geschehen ist, sein sollte, ist uns unmöglich zu beschließen; darum müssen wir es damit in Ruhe stehen lassen und das E.

2

G. vnnd Hochgl. G. Als Gott lob den verstenndigenn, freündtlichen vnnd vnnderthenig heim gebenn vnnd beuehlen, Vnnd nach dem dann vnnser gnediger fürst vnnd Herr, sich in anngenommener Location, anstrengklich1[?] verpflicht, das Ihr f.gl.

G. und hochgel. G. als, Gott sei Lob, den Verständigen freundlich und untertänig anheimgeben und befehlen. Und nachdem sich unser gnädiger Fürst und Herr in der angenommenen Location ausdrücklich verpflichtet hat, dass Ihre f. Gn.

3

die zeit derselbenn alle gebeuw des ganntzenn Saltzwergks in wesenntlichem bauwe vf Jrer f.gl.

während dieser Zeit alle Gebäude des ganzen Salzwerks in wesentlichem Bau auf Ihrer f. Gn.

4

Costenn, ohne zuthün gemeiner Pfenner, auch zu ausganng der Location Jnen den Pfennern in so wesenntlichenn bauwe vnnd besserung, als Jre f.gl.

Kosten, ohne Zutun der gemeinen Pfänner, halten und auch bei Ausgang der Location ihnen, den Pfännern, in so wesentlichem Bau und Besserung, wie Ihre f. Gn.

5

das anngenommenn, ohnne erlegung einicher gebeuwe, wiederumb einreümenn vnnd vberantwortenn sollenn vnnd wollenn, So seindt wir der vnnderthenigenn tröstlichenn hofnung, E.

es angenommen haben, ohne Erlegung irgendeiner Bauleistung wiederum einräumen und überantworten sollen und wollen, so sind wir der untertänigen, tröstlichen Hoffnung, E.

6

G. vnnd Hochgl. G. ann stadt hochgedachts vnnsers gnedigenn fürsten vnnd Herrnn, werdenn in betrachtung der billicheit

G. und hochgel. G. werden anstelle hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn in Betrachtung der Billigkeit

Unsichere Lesungen

  1. anstrengklich — Lesung unsicher (Z. 10)

S. 221

Bl. 109rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

Das fünffte Buch. vnnd vnnsers vnnderthenigenn gütenn willenns, das wir vf Jr f.gl. gnedigs begerenn, Jrenn f.gl.

Das fünfte Buch. und unseres untertänigen guten Willens — dass wir auf Ihrer f. Gn. gnädiges Begehren Ihrer f. Gn.

2

vnnd der ganntz1 Lanndtschafft zugüt in vnnserm wohlerbautenn Erbe des Saltzwercks, darann sich sonnder zweiuell viele vnnser Voreltternn ehe sie das in so bestenndigenn [übergeschrieben:

und der ganzen Landschaft zugute in unserem wohlerbauten Erbe des Salzwerks, an dem sich ohne Zweifel viele unserer Voreltern, ehe sie es in so beständigen

3

ge]bauw vnnd nutzung gebracht, zu Betthlern gebauwet, ohne erlegung einicher gebeuw einenn so herlichenn grossen nutzenn zuhabenn, ganntz vnnderthenig vergonnett, vnns derhalbenn zu wieder der Location zu keinenn vnuerpflichtenn gebeuwenn oder rechtfertigung, vnnd sonnst zu keinenn vnbillichenn Costenn nichtt tringenn, Vnnd ist demnach ann E.

Bau und Nutzung gebracht, zu Bettlern gebaut haben, ohne Erlegung irgendeines Baus einen so herrlichen, großen Nutzen zu haben ganz untertänig vergönnt haben — uns deshalb gegen die Location zu keinen unverpflichteten Gebäuden oder Rechtfertigung und sonst zu keinen unbilligen Kosten drängen. Und es ist demnach an E.

4

G. vnnd hochgelerten Gunsten, vnnser freündtlich, vleißige, vnnderthenige bitt, E. G. vnnd G.

G. und hochgelehrte Gunsten unsere freundliche, fleißige, untertänige Bitte, E. G. und G.

5

wollenn vnns derhalbenn, das wir E. G. gethane vorschlege, aus erzehltenn vnnd anndernn mehr gegründtenn vrsachenn, nicht annehmen, noch verfolgenn könntenn, günstiglich enndtschuldigt nehmenn, vnnd doch ann stadt Hochgedachts vnnsers gnedigenn fürstenn vnnd Herrnn, vnnd zum fürder

wollen uns deshalb, dass wir E. G. getane Vorschläge aus den erzählten und anderen mehr gegründeten Ursachen nicht annehmen noch verfolgen können, günstig entschuldigt halten und doch anstelle hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn und zum förder

Unsichere Lesungen

  1. ganntz — Zeilenende mit Zierstrich (Z. 3)

S. 222

Bl. 109vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

Das fünffte Buch. lichstenn mit wohlbedachtenn zeitigenn Rathe verstenndiger Bauleuthe, vnnd werckmeister wie E.

Das fünfte Buch. lichsten mit wohlbedachtem, zeitigem Rat verständiger Bauleute und Werkmeister, wie E.

2

G. vnnd Hochgl. G. als die verstenndigenn wohl zuthün wissenn, darann sein, das der manngelhafftige Saltzbronn, mit Gottlicher verleyhung, ohne alle geuerliche fürnehmenn, damit nit vbell erger gemacht werde, vnnserm gnedigenn fürstenn vnnd Herrnn, Lanndt vnnd leutenn, vnnd vnns mit zum bestenn wiederumb in wesenntlichen bauw vnd besserung bracht, vnnd behaltenn werdenn, vnnd die theurenn Gotlichenn gabenn des Saltzwercks, vnnd deßelbigenn gedeyenn, durch verseumnus vnd vnvleis nicht verwarlost, vnnd das der Contract der Location gehaltenn werde, Das seindt wir vmb E.

G. und hochgel. G. als die Verständigen wohl zu tun wissen, dafür sein, dass der mangelhafte Salzbrunnen mit göttlicher Verleihung ohne alle gefährlichen Vornehmen, damit das Übel nicht ärger gemacht werde, unserem gnädigen Fürsten und Herrn, Land und Leuten und uns mit zum Besten wiederum in wesentlichen Bau und Besserung gebracht und erhalten werde, und die teuren göttlichen Gaben des Salzwerks und dessen Gedeihen durch Versäumnis und Unfleiß nicht verwahrlost, und dass der Kontrakt der Location gehalten werde. Das sind wir um E.

3

G. vnnd Hochgl. günstenn vnnsers höchstenn vleißes in gehorsamer vnnderthenigkeit zuuerdienenn schuldig vnnd ganntz willigk.

G. und hochgel. Gunsten mit unserem höchsten Fleiß in gehorsamer Untertänigkeit zu verdienen schuldig und ganz willig.

4

Datum Sonnabenndts nach Anthonij Anno 49. Saltzgreuenn vnnd Gemeine Pfenner zu Allenndorff ann der Werra.

Datum Sonnabends nach Antonii anno 49. Salzgrafen und gemeine Pfänner zu Allendorf an der Werra.

S. 223

Bl. 110rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

Das fünffte Buch. Vnnd ist die Sohle probirt vnnd fundenn wordenn, wie volgt, Haltung der Sohle, Vff Nicolai anno 48.

Das fünfte Buch. Und die Sole ist geprüft und befunden worden, wie folgt.

Haltung der Sole. Auf Nicolai anno 48

2

hat ein quart sohle — 3. lot — 2 quenten Saltz gebenn, gehort zu einer Pfannen Saltzes — 16 füder j ohm 62 quart.

hat ein Quart Sole 3 Lot 2 Quentchen Salz gegeben; zu einer Pfanne Salz gehören 16 Fuder 1 Ohm 62 Quart.

3

Mitwochenn nach Conuersionis pauli Anno 49 Hat ein Quart sohl gebenn — 3 lot 3 q1[?], thut zu einer Pfann — 15 füder j Ohm 2 quart, Montags den 18 Februarij Darnach hat gebenn ein quart sohle — 4 lot 2 quenten, thut zu einer Pfann — 12 füder 3 ohm 98 quart.

Mittwoch nach Conversionis Pauli anno 49 hat ein Quart Sole 3 Lot 3 Quentchen gegeben, macht zu einer Pfanne 15 Fuder 1 Ohm 2 Quart. Montag, den 18. Februar, danach hat ein Quart Sole 4 Lot 2 Quentchen gegeben, macht zu einer Pfanne 12 Fuder 3 Ohm 98 Quart.

4

Donnerstags den 28 Februarij hat ein quart gebenn — 5 lot Saltzes, thut zu einer Pfann — 11 füder 2 ohm, 32 quart, Nota.

Donnerstag, den 28. Februar, hat ein Quart 5 Lot Salz gegeben, macht zu einer Pfanne 11 Fuder 2 Ohm 32 Quart. Nota.

5

Wann ein quart 5 loth Saltz gibt, so ist ebenn das achtzehendt lot am sohl saltz, oder das achtzehent theil gut, Darauff es dann mit Rath, wissenn vnnd willenn der

Wenn ein Quart 5 Lot Salz gibt, so ist eben das achtzehnte Lot an der Sole Salz, oder der achtzehnte Teil gut. Darauf ist es dann mit Rat, Wissen und Willen der

Unsichere Lesungen

  1. q — Kürzel, wohl quenten (Z. 9)

S. 224

Bl. 110vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

Das fünffte Buch. Fürstlichenn Herrnn Stadthalter vnnd Räthe, dieweil sie die Pfenner Stuckweis1[?], vnnd nit vom neuwem zubauwenn willigenn woltenn, Jnn bedennkenn genommenn, dann sich das 49.

Das fünfte Buch. fürstlichen Herren Statthalter und Räte, weil die Pfänner stückweise und nicht von Neuem zu bauen bewilligen wollten, in Bedenken genommen worden; denn im Jahr 49

2

Jar das siedenn zimlich wohl gehaltenn, Jnnsonnderheit ist der Saltzbronn im Monat Martio bis ann das Loch vf ein zoll nahe hoch gestiegenn, das er zuuor nit gethan hat, vnnd dieweil sich die erledigung hochgedachts vnnsers gnedigenn fürstenn vnnd Herrnn, vber die vielfaltige, vnnderthenigste flehlichste vnnd fleißigst beschene bitt verweilt, hat mann den Bauw das Jar anngestelt, der tröstlichenn hoffnung vnnd zuuersicht, Jr f.gl.

hat sich das Sieden ziemlich gut gehalten. Insbesondere ist der Salzbrunnen im Monat März bis auf einen Zoll nahe an das Loch hoch gestiegen, was er zuvor nicht getan hatte. Und weil sich die Freilassung hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn trotz der vielfältigen, untertänigsten, flehentlichsten und fleißigst getanen Bitten verzögerte, hat man den Bau in dem Jahr eingestellt, in der tröstlichen Hoffnung und Zuversicht, Ihre f. Gn.

3

soltenn erledigt werdenn, vnnd selbst diesem wercke rathenn helffenn, aber nicht desto weniger ist der vorrath laut vorigs abschiedts darzu verordennt vnnd bestelt wordenn, So hab ich Jost auch das Jar in der Conuention G.

sollten freigelassen werden und selbst diesem Werk raten helfen; aber nichtsdestoweniger ist der Vorrat laut vorigem Abschied dazu verordnet und bestellt worden. So habe ich, Jost, auch das Jahr in der Konvention G.

4

Nassaw dienenn müssenn, Jnn des habenn Jr f.gl. nachvolgennde erinnerung thün lassenn,

Nassau dienen müssen. Indessen haben Ihre f. Gn. nachfolgende Erinnerung tun lassen:

Unsichere Lesungen

  1. Stuckweis — evtl. Stuhlweis (Z. 3)
  2. G. Nassaw — Kürzel vor Nassaw (Z. 18) (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)

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