Salzbibel · Lesetext · 5. Buch
Das fünfte Buch · S. 221–230
Berkers Baubericht von 1550 · S. 221–230 · Bl. 109r–113v · Band 2
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Berkers Baubericht von 1550
S. 103–277 · Bl. 50r–137v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch
S. 221
Bl. 109rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch. vnnd vnnsers vnnderthenigenn gütenn willenns, das wir vf Jr f.gl. gnedigs begerenn, Jrenn f.gl.
Das fünfte Buch. und unseres untertänigen guten Willens — dass wir auf Ihrer f. Gn. gnädiges Begehren Ihrer f. Gn.
vnnd der ganntz1 Lanndtschafft zugüt in vnnserm wohlerbautenn Erbe des Saltzwercks, darann sich sonnder zweiuell viele vnnser Voreltternn ehe sie das in so bestenndigenn [übergeschrieben:
und der ganzen Landschaft zugute in unserem wohlerbauten Erbe des Salzwerks, an dem sich ohne Zweifel viele unserer Voreltern, ehe sie es in so beständigen
ge]bauw vnnd nutzung gebracht, zu Betthlern gebauwet, ohne erlegung einicher gebeuw einenn so herlichenn grossen nutzenn zuhabenn, ganntz vnnderthenig vergonnett, vnns derhalbenn zu wieder der Location zu keinenn vnuerpflichtenn gebeuwenn oder rechtfertigung, vnnd sonnst zu keinenn vnbillichenn Costenn nichtt tringenn, Vnnd ist demnach ann E.
Bau und Nutzung gebracht, zu Bettlern gebaut haben, ohne Erlegung irgendeines Baus einen so herrlichen, großen Nutzen zu haben ganz untertänig vergönnt haben — uns deshalb gegen die Location zu keinen unverpflichteten Gebäuden oder Rechtfertigung und sonst zu keinen unbilligen Kosten drängen. Und es ist demnach an E.
G. vnnd hochgelerten Gunsten, vnnser freündtlich, vleißige, vnnderthenige bitt, E. G. vnnd G.
G. und hochgelehrte Gunsten unsere freundliche, fleißige, untertänige Bitte, E. G. und G.
wollenn vnns derhalbenn, das wir E. G. gethane vorschlege, aus erzehltenn vnnd anndernn mehr gegründtenn vrsachenn, nicht annehmen, noch verfolgenn könntenn, günstiglich enndtschuldigt nehmenn, vnnd doch ann stadt Hochgedachts vnnsers gnedigenn fürstenn vnnd Herrnn, vnnd zum fürder
wollen uns deshalb, dass wir E. G. getane Vorschläge aus den erzählten und anderen mehr gegründeten Ursachen nicht annehmen noch verfolgen können, günstig entschuldigt halten und doch anstelle hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn und zum förder
Unsichere Lesungen
- ganntz — Zeilenende mit Zierstrich (Z. 3)
S. 222
Bl. 109vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch. lichstenn mit wohlbedachtenn zeitigenn Rathe verstenndiger Bauleuthe, vnnd werckmeister wie E.
Das fünfte Buch. lichsten mit wohlbedachtem, zeitigem Rat verständiger Bauleute und Werkmeister, wie E.
G. vnnd Hochgl. G. als die verstenndigenn wohl zuthün wissenn, darann sein, das der manngelhafftige Saltzbronn, mit Gottlicher verleyhung, ohne alle geuerliche fürnehmenn, damit nit vbell erger gemacht werde, vnnserm gnedigenn fürstenn vnnd Herrnn, Lanndt vnnd leutenn, vnnd vnns mit zum bestenn wiederumb in wesenntlichen bauw vnd besserung bracht, vnnd behaltenn werdenn, vnnd die theurenn Gotlichenn gabenn des Saltzwercks, vnnd deßelbigenn gedeyenn, durch verseumnus vnd vnvleis nicht verwarlost, vnnd das der Contract der Location gehaltenn werde, Das seindt wir vmb E.
G. und hochgel. G. als die Verständigen wohl zu tun wissen, dafür sein, dass der mangelhafte Salzbrunnen mit göttlicher Verleihung ohne alle gefährlichen Vornehmen, damit das Übel nicht ärger gemacht werde, unserem gnädigen Fürsten und Herrn, Land und Leuten und uns mit zum Besten wiederum in wesentlichen Bau und Besserung gebracht und erhalten werde, und die teuren göttlichen Gaben des Salzwerks und dessen Gedeihen durch Versäumnis und Unfleiß nicht verwahrlost, und dass der Kontrakt der Location gehalten werde. Das sind wir um E.
G. vnnd Hochgl. günstenn vnnsers höchstenn vleißes in gehorsamer vnnderthenigkeit zuuerdienenn schuldig vnnd ganntz willigk.
G. und hochgel. Gunsten mit unserem höchsten Fleiß in gehorsamer Untertänigkeit zu verdienen schuldig und ganz willig.
Datum Sonnabenndts nach Anthonij Anno 49. Saltzgreuenn vnnd Gemeine Pfenner zu Allenndorff ann der Werra.
Datum Sonnabends nach Antonii anno 49. Salzgrafen und gemeine Pfänner zu Allendorf an der Werra.
S. 223
Bl. 110rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch. Vnnd ist die Sohle probirt vnnd fundenn wordenn, wie volgt, Haltung der Sohle, Vff Nicolai anno 48.
Das fünfte Buch. Und die Sole ist geprüft und befunden worden, wie folgt.
Haltung der Sole. Auf Nicolai anno 48
hat ein quart sohle — 3. lot — 2 quenten Saltz gebenn, gehort zu einer Pfannen Saltzes — 16 füder j ohm 62 quart.
hat ein Quart Sole 3 Lot 2 Quentchen Salz gegeben; zu einer Pfanne Salz gehören 16 Fuder 1 Ohm 62 Quart.
Mitwochenn nach Conuersionis pauli Anno 49 Hat ein Quart sohl gebenn — 3 lot 3 q1[?], thut zu einer Pfann — 15 füder j Ohm 2 quart, Montags den 18 Februarij Darnach hat gebenn ein quart sohle — 4 lot 2 quenten, thut zu einer Pfann — 12 füder 3 ohm 98 quart.
Mittwoch nach Conversionis Pauli anno 49 hat ein Quart Sole 3 Lot 3 Quentchen gegeben, macht zu einer Pfanne 15 Fuder 1 Ohm 2 Quart. Montag, den 18. Februar, danach hat ein Quart Sole 4 Lot 2 Quentchen gegeben, macht zu einer Pfanne 12 Fuder 3 Ohm 98 Quart.
Donnerstags den 28 Februarij hat ein quart gebenn — 5 lot Saltzes, thut zu einer Pfann — 11 füder 2 ohm, 32 quart, Nota.
Donnerstag, den 28. Februar, hat ein Quart 5 Lot Salz gegeben, macht zu einer Pfanne 11 Fuder 2 Ohm 32 Quart. Nota.
Wann ein quart 5 loth Saltz gibt, so ist ebenn das achtzehendt lot am sohl saltz, oder das achtzehent theil gut, Darauff es dann mit Rath, wissenn vnnd willenn der
Wenn ein Quart 5 Lot Salz gibt, so ist eben das achtzehnte Lot an der Sole Salz, oder der achtzehnte Teil gut. Darauf ist es dann mit Rat, Wissen und Willen der
Unsichere Lesungen
- q — Kürzel, wohl quenten (Z. 9)
S. 224
Bl. 110vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch. Fürstlichenn Herrnn Stadthalter vnnd Räthe, dieweil sie die Pfenner Stuckweis1[?], vnnd nit vom neuwem zubauwenn willigenn woltenn, Jnn bedennkenn genommenn, dann sich das 49.
Das fünfte Buch. fürstlichen Herren Statthalter und Räte, weil die Pfänner stückweise und nicht von Neuem zu bauen bewilligen wollten, in Bedenken genommen worden; denn im Jahr 49
Jar das siedenn zimlich wohl gehaltenn, Jnnsonnderheit ist der Saltzbronn im Monat Martio bis ann das Loch vf ein zoll nahe hoch gestiegenn, das er zuuor nit gethan hat, vnnd dieweil sich die erledigung hochgedachts vnnsers gnedigenn fürstenn vnnd Herrnn, vber die vielfaltige, vnnderthenigste flehlichste vnnd fleißigst beschene bitt verweilt, hat mann den Bauw das Jar anngestelt, der tröstlichenn hoffnung vnnd zuuersicht, Jr f.gl.
hat sich das Sieden ziemlich gut gehalten. Insbesondere ist der Salzbrunnen im Monat März bis auf einen Zoll nahe an das Loch hoch gestiegen, was er zuvor nicht getan hatte. Und weil sich die Freilassung hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn trotz der vielfältigen, untertänigsten, flehentlichsten und fleißigst getanen Bitten verzögerte, hat man den Bau in dem Jahr eingestellt, in der tröstlichen Hoffnung und Zuversicht, Ihre f. Gn.
soltenn erledigt werdenn, vnnd selbst diesem wercke rathenn helffenn, aber nicht desto weniger ist der vorrath laut vorigs abschiedts darzu verordennt vnnd bestelt wordenn, So hab ich Jost auch das Jar in der Conuention G.
sollten freigelassen werden und selbst diesem Werk raten helfen; aber nichtsdestoweniger ist der Vorrat laut vorigem Abschied dazu verordnet und bestellt worden. So habe ich, Jost, auch das Jahr in der Konvention G.
Nassaw dienenn müssenn, Jnn des habenn Jr f.gl. nachvolgennde erinnerung thün lassenn,
Nassau dienen müssen. Indessen haben Ihre f. Gn. nachfolgende Erinnerung tun lassen:
Unsichere Lesungen
- Stuckweis — evtl. Stuhlweis (Z. 3)
- G. Nassaw — Kürzel vor Nassaw (Z. 18) (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)
S. 225
Bl. 111rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch. Die Saltzgreuenn sollenn zugedenckenn habenn vff Beuelchs vnnsers G. F. vnnd Herrnn Das sie zum vleißigstenn zum Saltzwergk sehenn, das solchs nit in abnehmenn oder verderbenn komme, Solchs habenn fgl.
Das fünfte Buch. Die Salzgrafen sollen zu bedenken haben, auf Befehl unseres g. F. und Herrn, dass sie aufs Fleißigste nach dem Salzwerk sehen, damit solches nicht in Abnahme oder Verderben komme. Solches haben f. Gn.
bey Jrem diener dem Schömwaldenn Jzo annhero ernnstlichenn beuohlen Signatum den 27. Martij Anno 49.
durch ihren Diener, den Schönwald, jetzt hierher ernstlich befohlen. Signatum den 27. März anno 49.
Jm selbenn Jare hat mann das Bornmeister ampt verenndert, vnnd annders bestelt, wie volgt, Vnnd ist Jorge Behem sonnder vorwissenn vnnser der Saltzgreuenn, zuwieder seinenn gethanenn eidenn vnnd pflichtenn, gelobtenn, geschworenenn, vnnd verbürgtenn Vhrphedenn2[?], sampt seinem weibe vnnd hausgesinde heimblich hinwege gezogenn, dauonn dann ein sonndere hanndelung ist, vnnd laut die Jzige bestellung des Sohlziehenns Also Wir des Durchleuchtigenn Hochgebornnenn Furstenn vnnd Herrnn, Herrnn Philipsenn, Lanndtgrauen zu Hessenn, Grauenn zu Catzennelnbogenn, Diz.
Im selben Jahr hat man das Bornmeisteramt verändert und anders bestellt, wie folgt. Und Jörg Behm ist ohne Vorwissen unser, der Salzgrafen, zuwider seinen getanen Eiden und Pflichten, gelobten, geschworenen und verbürgten Urfehden, samt seinem Weib und Hausgesinde heimlich hinweggezogen, worüber es dann eine besondere Handlung gibt. Und die jetzige Bestellung des Soleziehens lautet also: Wir, des durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Philipp, Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen, Diez,
Unsichere Lesungen
- Schöm=waldenn — Name, evtl. Schönwald (Z. 7) (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)
- Vhrphedenn — Anlaut unsicher, Urfehde (Z. 15)
S. 226
Bl. 111vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch. Ziegennhain vnnd Nidda, Vnnsers gnedigenn fürsten vnnd Herrnn verordennte Stadthalter vnnd Räthe zu Cassell, thün kundt hierann offenntlich gein menniglichenn bekennende, als Hochgedachter vnser gnediger fürst vnnd Herr, hieuor im verschienen 47.
Das fünfte Buch. Ziegenhain und Nidda, unseres gnädigen Fürsten und Herrn verordnete Statthalter und Räte zu Kassel, tun kund und bekennen hieran öffentlich gegenüber jedermann: Als hochgedachter unser gnädiger Fürst und Herr zuvor im vergangenen Jahr 47
Jar ernnstlich beuohlenn, da die Stoßkunst vfm Saltzbronn zum Sodenn dergestalt schedtlich were, wie desmahls durch s.fgl.1
ernstlich befohlen hat, dass, wenn die Stoßkunst auf dem Salzbrunnen zum Soden dergestalt schädlich wäre, wie damals durch S. f. Gn.
Lanndtvogt, Sigmunden von Beyneburgk schrifftlich anngezeigt wordenn, das als dann dieselbige zum furderlichstenn abgeschafft vnnd vf anndere kunst zu anbringung der Sohl gedacht werdenn soll, Dieweil dann wir selbst, vnnd auch die Beuelchhaber des orts befundenn, das sie durch Jörgenn Behmenn hieuor vfgerichte kunst vfm Saltzbronn zu schwer, vnd starck gesezt, mit Jrem grossenn hefftigenn bewegenn, dem Saltzbronn schedtlich ist, auch mit gedachtem Jorgenn in viel wege gehanndelt vnnd geredt, solch kunst in anndere vnnd besser wege, leichtfertiger zuzurichtenn vnnd hinueranndernn2[?], des er dann ver
Landvogt Sigmund von Boyneburg schriftlich angezeigt wurde, dieselbe alsdann zum Förderlichsten abgeschafft und auf eine andere Kunst zur Hebung der Sole gedacht werden soll; und weil wir selbst und auch die Befehlshaber des Ortes befunden haben, dass die durch Jörg Behm zuvor aufgerichtete Kunst auf dem Salzbrunnen zu schwer und stark gesetzt ist und mit ihrer großen, heftigen Bewegung dem Salzbrunnen schädlich ist, und wir auch mit gedachtem Jörg auf viele Weise verhandelt und geredet haben, solche Kunst auf andere und bessere Weise leichter einzurichten und zu verändern, was er dann ver
Unsichere Lesungen
- s.fgl. — Kürzel unsicher (Z. 9)
- hinueranndernn — Lesung unsicher (Z. 21)
S. 227
Bl. 112rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch. müge seiner hieuor aus aschersleben gethann schrifft zuthün nit gewüst hat, vnnd dann durch beider Hochgedachts vnnsers gnedigenn fürstenn vnd Herrnn vnnd gemeiner Pfenner Saltzgreuenn hieuor geschlossenn vnd abgeredt, das besser, nützlicher, vnnd dem Saltzwercke zutreglicher sey, vf anndere künste zutrachtenn, vnd zuerfindenn, zu ausbringung der Sohl, leute vnnd keine pferde zugebrauchenn, also that hochgedachts vnnsers gnedigenn fürstenn vnnd Herrnn Jziger Saltzwardt zum Sodenn Christoffer Hombergk vff annhaltenn der Saltzgreuenn, zu forderung des Saltzwergks solchenn notwendigenn dingenn, dermassenn nachgetracht, allerley mittell vnnd wege erdacht, vnd versucht, wie vnnd was gestalt solche kunst, könnt oder möchte vfgerichtet vnnd gebraucht werdenn, vnnd daraus souiel raths erfundenn, das er solchen manngell dieselbe kunst zu ausbringung der Sohl mit leutenn zuhaltenn, wie der Pfenner Saltzgreuenn begert, vnnd das die Stoßkunst, abgestelt soll werdenn vfrichtenn vnderhaltenn, vnd darüber sich verpflichtenn soll vnd will, wie nachuolgett.
Das fünfte Buch. möge seiner zuvor aus Aschersleben getanen Schrift nicht zu tun gewusst hat, und dann durch die Salzgrafen beider, hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn und der gemeinen Pfänner, zuvor beschlossen und abgeredet worden ist, dass es besser, nützlicher und dem Salzwerk zuträglicher sei, auf andere Künste zu trachten und sie zu erfinden und zur Hebung der Sole Leute und keine Pferde zu gebrauchen, so hat hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn jetziger Salzwart zum Soden, Christoph Homberg, auf Anhalten der Salzgrafen zur Förderung des Salzwerks solchen notwendigen Dingen dermaßen nachgetrachtet, allerlei Mittel und Wege erdacht und versucht, wie und in welcher Gestalt solche Kunst aufgerichtet und gebraucht werden könnte oder möchte, und daraus so viel Rat gefunden, dass er gegen solchen Mangel dieselbe Kunst zur Hebung der Sole mit Leuten zu halten, wie es der Pfänner Salzgrafen begehrt, und dass die Stoßkunst abgestellt werden soll, aufrichten, unterhalten und sich darüber verpflichten soll und will, wie nachfolgt.
S. 228
Bl. 112vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch Vnnd erstlich, dieweil solch neuwe kunstwerck duppell sein muß, vermüge der erstenn des Bornmeisters ampts bestellung halben, gehabten abrede, vnnd dann Jzo diese kunst das erste hept, aus dem Saltzbronn zwenntzigk vier schue hoch, da dann die Sohl in einer Rennenn vngeuehrlich bey dreißigk schuenn vom Saltzbronn laufft, daselbst dann fürter noch ein mahl Jnn die höhe als hoch es von nötenn, das es in alle vorrath kümpffe vnnd Bodenn, gelauffenn magk gehabenn werdenn muß, Solches alles vf sein Christoffer eigenn Costenn zu vnnterhaltenn, Soll er vom Jedem wercke, so gesottenn wirdet, dritthalbenn alb.
Das fünfte Buch. Und erstlich: Weil solches neue Kunstwerk doppelt sein muss — gemäß der bei der ersten Bestellung des Bornmeisteramts gehabten Abrede — und dann jetzt diese Kunst zum Ersten aus dem Salzbrunnen vierundzwanzig Schuh hoch hebt, wo dann die Sole in einer Rinne ungefähr bei dreißig Schuh vom Salzbrunnen läuft, und dort dann weiter noch einmal so hoch in die Höhe, wie es vonnöten ist, damit sie in alle Vorratskümpfe und Boden laufen mag, gehoben werden muss, und er, Christoph, dies alles auf seine eigenen Kosten zu unterhalten hat, soll er von jedem Werk, das gesotten wird, dritthalb Albus
habenn, allermassenn wie die Roßkunst gehabtt hat, Derwegenn er vnns ann stadt Hochgedachtes vnnsers gnedigenn fürstenn vnnd Herrnn, Jzo gelübte, Eide vnnd pflichte gethann, dasselbe Bornnmeister ampt den Saltzbronn vnnd alles was dem annhengt, vnnd zugehört, mit allem treuwenn vleis so tage so nachtt, zuuerwaltenn, den Saltzbronn Jnnsonnderheit in seiner verwarung zuhabenn, die Sohl
haben, in allem Maße, wie es die Rosskunst gehabt hat. Deswegen hat er uns anstelle hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn jetzt Gelübde, Eide und Pflichten getan, dasselbe Bornmeisteramt, den Salzbrunnen und alles, was dem anhängt und zugehört, mit allem treuen Fleiß bei Tag wie bei Nacht zu verwalten, den Salzbrunnen insbesondere in seiner Verwahrung zu haben, die Sole
S. 229
Bl. 113rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch. gnugsamb aus dem Saltzbronn, aldieweil dero furthandenn, zuuerschaffenn vnnd dem treulich vnnd vleißigk vorzusein, seiner f.gl.
Das fünfte Buch. genügend aus dem Salzbrunnen, solange sie vorhanden ist, zu verschaffen und dem treulich und fleißig vorzustehen, Seiner f. Gn.
schadenn zuwarnenn, bestes zuwerbenn, vnnd alles das Jenige zuthün, das ein treuwer diener seinem Herrnn zuthün schuldigk vnnd pflichtigk ist, Jnmassenn er vnns dann solchs gelobt, geschworn, vnnd seinenn Reuersbrieff darüber gebenn hatt.
Schaden zu warnen, Bestes zu werben und alles dasjenige zu tun, was ein treuer Diener seinem Herrn zu tun schuldig und pflichtig ist, wie er uns dann solches gelobt, geschworen und seinen Reversbrief darüber gegeben hat.
Doch soll er zuuor solcher kunstwergk zum erstenn der eins vfschlagenn, vnnd durch vnnser darzu verordente vnnd beider theil Saltzgreuenn die besichtigenn lassenn, zuerkennenn obs dem Saltzwercke nützlicher sey, oder nit, vnnd so solchs also gestadt vnnd zugelassenn wirdet, So soll er Christoffer nach setzung vnnd vfrichtung der kunst zu Jederzeit souiel Sohl aus dem Saltzbronn, als zu allenn gesodenn vonnotenn, vnnd der Saltzbronn ertragenn kann, vnuergerlich zulanngk vnnd zuuerschaffenn schuldigk sein, darann ganntz vnnd gar anndere kein manngell sein lassenn soll, noch will, Vnnd dieweil berurter Christoffer allenn vnkosten
Doch soll er zuvor von solchen Kunstwerken zuerst eines aufschlagen und durch unsere dazu Verordneten und beider Teile Salzgrafen besichtigen lassen, um zu erkennen, ob es dem Salzwerk nützlicher sei oder nicht. Und wenn solches so gestattet und zugelassen wird, so soll er, Christoph, nach Setzung und Aufrichtung der Kunst zu jeder Zeit so viel Sole aus dem Salzbrunnen, wie zu allen Soden vonnöten ist und der Salzbrunnen ertragen kann, unweigerlich zu liefern und zu verschaffen schuldig sein und daran ganz und gar keinen Mangel sein lassen soll noch will. Und weil berührter Christoph alle Unkosten
S. 230
Bl. 113vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch. zu vfrichtung solcher kunst vnnd gebeuwe Jzo selbst vf seinenn eigenn Costenn verlegt vnnd vfgericht, darauf Jme dann viel mühe vnnd vnkostenn gangk vnnd noch weitter Costenn wirdet, So soll er solch obgesezt lohnn vonn Jedem wercke die zeit der Jzigenn Location zwischenn Hochgedachtem vnnserm gnedigenn fürstenn vnnd Herrnn, vnd gemeinenn Pfennernn vfgericht, für sich vfhebenn, die knechte vnnd Leute, vnnd sonnst allenn vnkostenn, daruon verlegenn vnnd erhaltenn, vnnd was vbrigk, dasselbe für seine bestellung, mühe vnnd arbeit, haben vnnd behaltenn, aber nach ausganng der Location stehet solch ampt nach beider Hochgedachts vnnsers gnedigenn fürstenn vnnd Herrnn vnnd gemeiner Pfenner bedennkenn, in anndere wege, da sie Jhnen Christoffernn darbey lennger nit bleibenn lassen woltenn, zubestellenn, vnnd zuuerordenen, Doch das es ein annder vnnd besser kunst, die dieser nit gleich, oder hieuonn genommenn oder erdacht were,
Das fünfte Buch. zur Aufrichtung solcher Kunst und Gebäude jetzt selbst auf seine eigenen Kosten verlegt und aufgerichtet hat, worauf ihm dann viel Mühe und Unkosten gegangen sind und noch weitere Kosten entstehen werden, so soll er solchen oben festgesetzten Lohn von jedem Werk während der Zeit der jetzigen Location, die zwischen hochgedachtem unserem gnädigen Fürsten und Herrn und den gemeinen Pfännern aufgerichtet ist, für sich aufheben, die Knechte und Leute und sonst alle Unkosten davon bestreiten und erhalten, und was übrig ist, dasselbe für seine Bestellung, Mühe und Arbeit haben und behalten. Aber nach Ausgang der Location steht es nach dem Bedenken beider, hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn und der gemeinen Pfänner, frei, solches Amt auf andere Weise, falls sie ihn, Christoph, dabei nicht länger bleiben lassen wollten, zu bestellen und zu verordnen, doch so, dass es eine andere und bessere Kunst sei, die dieser nicht gleich oder von dieser genommen oder erdacht wäre.