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Salzbibel · Lesetext · 5. Buch

Das fünfte Buch · S. 222

Berkers Baubericht von 1550 · S. 222 · Bl. 109v · Band 2

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Berkers Baubericht von 1550

S. 103–277 · Bl. 50r–137v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch

S. 222

Bl. 109vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

Das fünffte Buch. lichstenn mit wohlbedachtenn zeitigenn Rathe verstenndiger Bauleuthe, vnnd werckmeister wie E.

Das fünfte Buch. lichsten mit wohlbedachtem, zeitigem Rat verständiger Bauleute und Werkmeister, wie E.

2

G. vnnd Hochgl. G. als die verstenndigenn wohl zuthün wissenn, darann sein, das der manngelhafftige Saltzbronn, mit Gottlicher verleyhung, ohne alle geuerliche fürnehmenn, damit nit vbell erger gemacht werde, vnnserm gnedigenn fürstenn vnnd Herrnn, Lanndt vnnd leutenn, vnnd vnns mit zum bestenn wiederumb in wesenntlichen bauw vnd besserung bracht, vnnd behaltenn werdenn, vnnd die theurenn Gotlichenn gabenn des Saltzwercks, vnnd deßelbigenn gedeyenn, durch verseumnus vnd vnvleis nicht verwarlost, vnnd das der Contract der Location gehaltenn werde, Das seindt wir vmb E.

G. und hochgel. G. als die Verständigen wohl zu tun wissen, dafür sein, dass der mangelhafte Salzbrunnen mit göttlicher Verleihung ohne alle gefährlichen Vornehmen, damit das Übel nicht ärger gemacht werde, unserem gnädigen Fürsten und Herrn, Land und Leuten und uns mit zum Besten wiederum in wesentlichen Bau und Besserung gebracht und erhalten werde, und die teuren göttlichen Gaben des Salzwerks und dessen Gedeihen durch Versäumnis und Unfleiß nicht verwahrlost, und dass der Kontrakt der Location gehalten werde. Das sind wir um E.

3

G. vnnd Hochgl. günstenn vnnsers höchstenn vleißes in gehorsamer vnnderthenigkeit zuuerdienenn schuldig vnnd ganntz willigk.

G. und hochgel. Gunsten mit unserem höchsten Fleiß in gehorsamer Untertänigkeit zu verdienen schuldig und ganz willig.

4

Datum Sonnabenndts nach Anthonij Anno 49. Saltzgreuenn vnnd Gemeine Pfenner zu Allenndorff ann der Werra.

Datum Sonnabends nach Antonii anno 49. Salzgrafen und gemeine Pfänner zu Allendorf an der Werra.

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