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Salzbibel · Lesetext · 5. Buch

Das fünfte Buch · S. 225–234

Berkers Baubericht von 1550 · S. 225–234 · Bl. 111r–115v · Band 2

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Berkers Baubericht von 1550

S. 103–277 · Bl. 50r–137v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch

S. 225

Bl. 111rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

Das fünffte Buch. Die Saltzgreuenn sollenn zugedenckenn habenn vff Beuelchs vnnsers G. F. vnnd Herrnn Das sie zum vleißigstenn zum Saltzwergk sehenn, das solchs nit in abnehmenn oder verderbenn komme, Solchs habenn fgl.

Das fünfte Buch. Die Salzgrafen sollen zu bedenken haben, auf Befehl unseres g. F. und Herrn, dass sie aufs Fleißigste nach dem Salzwerk sehen, damit solches nicht in Abnahme oder Verderben komme. Solches haben f. Gn.

2

bey Jrem diener dem Schömwaldenn Jzo annhero ernnstlichenn beuohlen Signatum den 27. Martij Anno 49.

durch ihren Diener, den Schönwald, jetzt hierher ernstlich befohlen. Signatum den 27. März anno 49.

3

Jm selbenn Jare hat mann das Bornmeister ampt verenndert, vnnd annders bestelt, wie volgt, Vnnd ist Jorge Behem sonnder vorwissenn vnnser der Saltzgreuenn, zuwieder seinenn gethanenn eidenn vnnd pflichtenn, gelobtenn, geschworenenn, vnnd verbürgtenn Vhrphedenn2[?], sampt seinem weibe vnnd hausgesinde heimblich hinwege gezogenn, dauonn dann ein sonndere hanndelung ist, vnnd laut die Jzige bestellung des Sohlziehenns Also Wir des Durchleuchtigenn Hochgebornnenn Furstenn vnnd Herrnn, Herrnn Philipsenn, Lanndtgrauen zu Hessenn, Grauenn zu Catzennelnbogenn, Diz.

Im selben Jahr hat man das Bornmeisteramt verändert und anders bestellt, wie folgt. Und Jörg Behm ist ohne Vorwissen unser, der Salzgrafen, zuwider seinen getanen Eiden und Pflichten, gelobten, geschworenen und verbürgten Urfehden, samt seinem Weib und Hausgesinde heimlich hinweggezogen, worüber es dann eine besondere Handlung gibt. Und die jetzige Bestellung des Soleziehens lautet also: Wir, des durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Philipp, Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen, Diez,

Unsichere Lesungen

  1. Schöm=waldenn — Name, evtl. Schönwald (Z. 7) (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)
  2. Vhrphedenn — Anlaut unsicher, Urfehde (Z. 15)

S. 226

Bl. 111vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

Das fünffte Buch. Ziegennhain vnnd Nidda, Vnnsers gnedigenn fürsten vnnd Herrnn verordennte Stadthalter vnnd Räthe zu Cassell, thün kundt hierann offenntlich gein menniglichenn bekennende, als Hochgedachter vnser gnediger fürst vnnd Herr, hieuor im verschienen 47.

Das fünfte Buch. Ziegenhain und Nidda, unseres gnädigen Fürsten und Herrn verordnete Statthalter und Räte zu Kassel, tun kund und bekennen hieran öffentlich gegenüber jedermann: Als hochgedachter unser gnädiger Fürst und Herr zuvor im vergangenen Jahr 47

2

Jar ernnstlich beuohlenn, da die Stoßkunst vfm Saltzbronn zum Sodenn dergestalt schedtlich were, wie desmahls durch s.fgl.1

ernstlich befohlen hat, dass, wenn die Stoßkunst auf dem Salzbrunnen zum Soden dergestalt schädlich wäre, wie damals durch S. f. Gn.

3

Lanndtvogt, Sigmunden von Beyneburgk schrifftlich anngezeigt wordenn, das als dann dieselbige zum furderlichstenn abgeschafft vnnd vf anndere kunst zu anbringung der Sohl gedacht werdenn soll, Dieweil dann wir selbst, vnnd auch die Beuelchhaber des orts befundenn, das sie durch Jörgenn Behmenn hieuor vfgerichte kunst vfm Saltzbronn zu schwer, vnd starck gesezt, mit Jrem grossenn hefftigenn bewegenn, dem Saltzbronn schedtlich ist, auch mit gedachtem Jorgenn in viel wege gehanndelt vnnd geredt, solch kunst in anndere vnnd besser wege, leichtfertiger zuzurichtenn vnnd hinueranndernn2[?], des er dann ver

Landvogt Sigmund von Boyneburg schriftlich angezeigt wurde, dieselbe alsdann zum Förderlichsten abgeschafft und auf eine andere Kunst zur Hebung der Sole gedacht werden soll; und weil wir selbst und auch die Befehlshaber des Ortes befunden haben, dass die durch Jörg Behm zuvor aufgerichtete Kunst auf dem Salzbrunnen zu schwer und stark gesetzt ist und mit ihrer großen, heftigen Bewegung dem Salzbrunnen schädlich ist, und wir auch mit gedachtem Jörg auf viele Weise verhandelt und geredet haben, solche Kunst auf andere und bessere Weise leichter einzurichten und zu verändern, was er dann ver

Unsichere Lesungen

  1. s.fgl. — Kürzel unsicher (Z. 9)
  2. hinueranndernn — Lesung unsicher (Z. 21)

S. 227

Bl. 112rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

Das fünffte Buch. müge seiner hieuor aus aschersleben gethann schrifft zuthün nit gewüst hat, vnnd dann durch beider Hochgedachts vnnsers gnedigenn fürstenn vnd Herrnn vnnd gemeiner Pfenner Saltzgreuenn hieuor geschlossenn vnd abgeredt, das besser, nützlicher, vnnd dem Saltzwercke zutreglicher sey, vf anndere künste zutrachtenn, vnd zuerfindenn, zu ausbringung der Sohl, leute vnnd keine pferde zugebrauchenn, also that hochgedachts vnnsers gnedigenn fürstenn vnnd Herrnn Jziger Saltzwardt zum Sodenn Christoffer Hombergk vff annhaltenn der Saltzgreuenn, zu forderung des Saltzwergks solchenn notwendigenn dingenn, dermassenn nachgetracht, allerley mittell vnnd wege erdacht, vnd versucht, wie vnnd was gestalt solche kunst, könnt oder möchte vfgerichtet vnnd gebraucht werdenn, vnnd daraus souiel raths erfundenn, das er solchen manngell dieselbe kunst zu ausbringung der Sohl mit leutenn zuhaltenn, wie der Pfenner Saltzgreuenn begert, vnnd das die Stoßkunst, abgestelt soll werdenn vfrichtenn vnderhaltenn, vnd darüber sich verpflichtenn soll vnd will, wie nachuolgett.

Das fünfte Buch. möge seiner zuvor aus Aschersleben getanen Schrift nicht zu tun gewusst hat, und dann durch die Salzgrafen beider, hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn und der gemeinen Pfänner, zuvor beschlossen und abgeredet worden ist, dass es besser, nützlicher und dem Salzwerk zuträglicher sei, auf andere Künste zu trachten und sie zu erfinden und zur Hebung der Sole Leute und keine Pferde zu gebrauchen, so hat hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn jetziger Salzwart zum Soden, Christoph Homberg, auf Anhalten der Salzgrafen zur Förderung des Salzwerks solchen notwendigen Dingen dermaßen nachgetrachtet, allerlei Mittel und Wege erdacht und versucht, wie und in welcher Gestalt solche Kunst aufgerichtet und gebraucht werden könnte oder möchte, und daraus so viel Rat gefunden, dass er gegen solchen Mangel dieselbe Kunst zur Hebung der Sole mit Leuten zu halten, wie es der Pfänner Salzgrafen begehrt, und dass die Stoßkunst abgestellt werden soll, aufrichten, unterhalten und sich darüber verpflichten soll und will, wie nachfolgt.

S. 228

Bl. 112vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

Das fünffte Buch Vnnd erstlich, dieweil solch neuwe kunstwerck duppell sein muß, vermüge der erstenn des Bornmeisters ampts bestellung halben, gehabten abrede, vnnd dann Jzo diese kunst das erste hept, aus dem Saltzbronn zwenntzigk vier schue hoch, da dann die Sohl in einer Rennenn vngeuehrlich bey dreißigk schuenn vom Saltzbronn laufft, daselbst dann fürter noch ein mahl Jnn die höhe als hoch es von nötenn, das es in alle vorrath kümpffe vnnd Bodenn, gelauffenn magk gehabenn werdenn muß, Solches alles vf sein Christoffer eigenn Costenn zu vnnterhaltenn, Soll er vom Jedem wercke, so gesottenn wirdet, dritthalbenn alb.

Das fünfte Buch. Und erstlich: Weil solches neue Kunstwerk doppelt sein muss — gemäß der bei der ersten Bestellung des Bornmeisteramts gehabten Abrede — und dann jetzt diese Kunst zum Ersten aus dem Salzbrunnen vierundzwanzig Schuh hoch hebt, wo dann die Sole in einer Rinne ungefähr bei dreißig Schuh vom Salzbrunnen läuft, und dort dann weiter noch einmal so hoch in die Höhe, wie es vonnöten ist, damit sie in alle Vorratskümpfe und Boden laufen mag, gehoben werden muss, und er, Christoph, dies alles auf seine eigenen Kosten zu unterhalten hat, soll er von jedem Werk, das gesotten wird, dritthalb Albus

2

habenn, allermassenn wie die Roßkunst gehabtt hat, Derwegenn er vnns ann stadt Hochgedachtes vnnsers gnedigenn fürstenn vnnd Herrnn, Jzo gelübte, Eide vnnd pflichte gethann, dasselbe Bornnmeister ampt den Saltzbronn vnnd alles was dem annhengt, vnnd zugehört, mit allem treuwenn vleis so tage so nachtt, zuuerwaltenn, den Saltzbronn Jnnsonnderheit in seiner verwarung zuhabenn, die Sohl

haben, in allem Maße, wie es die Rosskunst gehabt hat. Deswegen hat er uns anstelle hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn jetzt Gelübde, Eide und Pflichten getan, dasselbe Bornmeisteramt, den Salzbrunnen und alles, was dem anhängt und zugehört, mit allem treuen Fleiß bei Tag wie bei Nacht zu verwalten, den Salzbrunnen insbesondere in seiner Verwahrung zu haben, die Sole

S. 229

Bl. 113rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

Das fünffte Buch. gnugsamb aus dem Saltzbronn, aldieweil dero furthandenn, zuuerschaffenn vnnd dem treulich vnnd vleißigk vorzusein, seiner f.gl.

Das fünfte Buch. genügend aus dem Salzbrunnen, solange sie vorhanden ist, zu verschaffen und dem treulich und fleißig vorzustehen, Seiner f. Gn.

2

schadenn zuwarnenn, bestes zuwerbenn, vnnd alles das Jenige zuthün, das ein treuwer diener seinem Herrnn zuthün schuldigk vnnd pflichtigk ist, Jnmassenn er vnns dann solchs gelobt, geschworn, vnnd seinenn Reuersbrieff darüber gebenn hatt.

Schaden zu warnen, Bestes zu werben und alles dasjenige zu tun, was ein treuer Diener seinem Herrn zu tun schuldig und pflichtig ist, wie er uns dann solches gelobt, geschworen und seinen Reversbrief darüber gegeben hat.

3

Doch soll er zuuor solcher kunstwergk zum erstenn der eins vfschlagenn, vnnd durch vnnser darzu verordente vnnd beider theil Saltzgreuenn die besichtigenn lassenn, zuerkennenn obs dem Saltzwercke nützlicher sey, oder nit, vnnd so solchs also gestadt vnnd zugelassenn wirdet, So soll er Christoffer nach setzung vnnd vfrichtung der kunst zu Jederzeit souiel Sohl aus dem Saltzbronn, als zu allenn gesodenn vonnotenn, vnnd der Saltzbronn ertragenn kann, vnuergerlich zulanngk vnnd zuuerschaffenn schuldigk sein, darann ganntz vnnd gar anndere kein manngell sein lassenn soll, noch will, Vnnd dieweil berurter Christoffer allenn vnkosten

Doch soll er zuvor von solchen Kunstwerken zuerst eines aufschlagen und durch unsere dazu Verordneten und beider Teile Salzgrafen besichtigen lassen, um zu erkennen, ob es dem Salzwerk nützlicher sei oder nicht. Und wenn solches so gestattet und zugelassen wird, so soll er, Christoph, nach Setzung und Aufrichtung der Kunst zu jeder Zeit so viel Sole aus dem Salzbrunnen, wie zu allen Soden vonnöten ist und der Salzbrunnen ertragen kann, unweigerlich zu liefern und zu verschaffen schuldig sein und daran ganz und gar keinen Mangel sein lassen soll noch will. Und weil berührter Christoph alle Unkosten

S. 230

Bl. 113vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

Das fünffte Buch. zu vfrichtung solcher kunst vnnd gebeuwe Jzo selbst vf seinenn eigenn Costenn verlegt vnnd vfgericht, darauf Jme dann viel mühe vnnd vnkostenn gangk vnnd noch weitter Costenn wirdet, So soll er solch obgesezt lohnn vonn Jedem wercke die zeit der Jzigenn Location zwischenn Hochgedachtem vnnserm gnedigenn fürstenn vnnd Herrnn, vnd gemeinenn Pfennernn vfgericht, für sich vfhebenn, die knechte vnnd Leute, vnnd sonnst allenn vnkostenn, daruon verlegenn vnnd erhaltenn, vnnd was vbrigk, dasselbe für seine bestellung, mühe vnnd arbeit, haben vnnd behaltenn, aber nach ausganng der Location stehet solch ampt nach beider Hochgedachts vnnsers gnedigenn fürstenn vnnd Herrnn vnnd gemeiner Pfenner bedennkenn, in anndere wege, da sie Jhnen Christoffernn darbey lennger nit bleibenn lassen woltenn, zubestellenn, vnnd zuuerordenen, Doch das es ein annder vnnd besser kunst, die dieser nit gleich, oder hieuonn genommenn oder erdacht were,

Das fünfte Buch. zur Aufrichtung solcher Kunst und Gebäude jetzt selbst auf seine eigenen Kosten verlegt und aufgerichtet hat, worauf ihm dann viel Mühe und Unkosten gegangen sind und noch weitere Kosten entstehen werden, so soll er solchen oben festgesetzten Lohn von jedem Werk während der Zeit der jetzigen Location, die zwischen hochgedachtem unserem gnädigen Fürsten und Herrn und den gemeinen Pfännern aufgerichtet ist, für sich aufheben, die Knechte und Leute und sonst alle Unkosten davon bestreiten und erhalten, und was übrig ist, dasselbe für seine Bestellung, Mühe und Arbeit haben und behalten. Aber nach Ausgang der Location steht es nach dem Bedenken beider, hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn und der gemeinen Pfänner, frei, solches Amt auf andere Weise, falls sie ihn, Christoph, dabei nicht länger bleiben lassen wollten, zu bestellen und zu verordnen, doch so, dass es eine andere und bessere Kunst sei, die dieser nicht gleich oder von dieser genommen oder erdacht wäre.

S. 231

Bl. 114rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

Das fünffte Buch. Da aber kein besser oder nützlicher werck erfundenn würde, Sonndernn dis werck vnnd kunst in gannge bliebe, So soll er Christoffer, aldieweil er solchs dermassenn versiehet, das sein vnnd der kunst halben kein werck verseumpt wirdet, vnnd ann der Sohl kein manngell sey, darbey vnnsert halbenn sein lebenn lang bleibenn vnnd gelassenn werdenn Darumb er auch für vnnd für desto vleißiger vnnd treuwlicher solchs versehenn, vnnd verwaltenn soll, vnnd ob sichs ein oder mehr Jare zutrüge, dieweyl Jedes Jars nit gleich gesottenn wirdet, das das Pompengeldt, so die Söder vonn ausbringung der Sohl, Nemblich vonn Jedem wercke, so gesottenn wirdet, drithalben alb.

Das fünfte Buch. Wenn aber kein besseres oder nützlicheres Werk gefunden würde, sondern dieses Werk und diese Kunst im Gange bliebe, so soll er, Christoph, solange er solches dermaßen versieht, dass seinet- und der Kunst wegen kein Werk versäumt wird und an der Sole kein Mangel ist, unsertwegen sein Leben lang dabei bleiben und gelassen werden. Darum soll er auch für und für solches desto fleißiger und treulicher versehen und verwalten. Und wenn es sich ein oder mehrere Jahre zutrüge — weil jedes Jahr nicht gleich gesotten wird —, dass das Pumpengeld, das die Söder für die Hebung der Sole, nämlich von jedem Werk, das gesotten wird, dritthalb Albus,

2

wie obstehet zugebenn, aller vf die arbeiter Leute vnnd knechte, so die kunst, Schliß vnnd anndernn vnkostenn ginge, vnnd nichts vberreichen würde, So sollenn doch die Herrnn Jme weitters darauff zugebenn, nichts schuldigk sein, dann ein Jar Jms annder das vergleichenn soll vnnd muß, Es were dann das der

wie oben steht, zu geben haben, ganz für die Arbeiter, Leute und Knechte, für die Kunst, den Verschleiß und andere Unkosten aufginge und nichts übrig bliebe, so sollen doch die Herren ihm weiter darauf nichts zu geben schuldig sein, denn ein Jahr soll und muss das andere ausgleichen. Es wäre denn, dass der

S. 232

Bl. 114vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

Das fünffte Buch. schade so groß, das sie nach billichem erkanndtnus solchs zuuergleichenn, vhrsach vnnd bewegnus hettenn, könte er auch durch Gottes verleyhung solch kunst, doch in alwege ohn[?]1 schadenn vnnd nachteil des Saltzbronns dermassenn zurichtenn, das Ime weniger vnnkost, dann Itzo darauf ginge, vnnd er die Sieder licher[?]2 erhalten könnte, das soll Ime die zeit seines lebenns, vnnd so lannge er darbey bleibt, nebenn annderer seiner verwaltung zugut kommenn, Da er Christoffer aber, in zeit der Itzigenn stehenndenn Location mit todt abginge, Dieweil er dann Itzo ein gute Summa zuerbawung vnnd anrichtung derselbenn kunst darauf hat verwendenn mussenn, So soll seiner Haußfrauwenn vnnd kindernn vnnd Erbenn, nach billichem erkanndtnus, vor dieselbigenn vfgerichten kunstwercke vnnd gebeuwe, Auch gehapte mühe vnnd arbeit ein zimbliche ablegung vnnd erstattung geschehenn, Wie dann ohne zweiuell die Herschafften

Das fünfte Buch. Schaden so groß wäre, dass sie nach billigem Erkenntnis Ursache und Beweggrund hätten, solches auszugleichen. Könnte er auch durch Gottes Verleihung solche Kunst — doch allewege ohne Schaden und Nachteil des Salzbrunnens — dermaßen einrichten, dass ihm weniger Unkosten als jetzt darauf gingen und er die Sieder leichter erhalten könnte, so soll ihm das die Zeit seines Lebens, und solange er dabei bleibt, neben seiner anderen Verwaltung zugutekommen. Wenn er, Christoph, aber in der Zeit der jetzt bestehenden Location mit Tod abginge, so soll — weil er jetzt eine gute Summe zur Erbauung und Einrichtung derselben Kunst hat aufwenden müssen — seiner Hausfrau, seinen Kindern und Erben nach billigem Erkenntnis für dieselben aufgerichteten Kunstwerke und Gebäude sowie für die gehabte Mühe und Arbeit eine angemessene Ablösung und Erstattung geschehen, wie sich denn ohne Zweifel die Herrschaften

Unsichere Lesungen

  1. in alwege ohn[?] — Wortgrenzen undeutlich (Z. 5)
  2. licher[?] — evtl. liechter (Z. 7)

S. 233

Bl. 115rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

Das fünffte Buch. vff bericht der ampts verwalter vnnd beuelchhaber des orts zu Jederzeit sich in dem aller gebuere wohl zuhaltenn wissenn werdenn, alles sonnder geuerde, Vnd des zu vrkunde habenn wir Stadthalter vnnd Rethe hochgedachts vnnsers gnedigenn furstenn vnnd Herrnn Secret hieruff thun truckenn, vnnd darnebenn die beide ffgl.[?]1 Saltzgreuenn hierunter sich gezeichnet, Gebenn vnnd geschehenn zu Cassell am 14 Octobris Anno 49.

Das fünfte Buch. auf Bericht der Amtsverwalter und Befehlshaber des Ortes zu jeder Zeit darin aller Gebühr nach wohl zu halten wissen werden, alles ohne Gefährde. Und dessen zur Urkunde haben wir, Statthalter und Räte, hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn Sekret hierauf drucken lassen, und daneben haben sich die beiden f. Gn. Salzgrafen hierunter gezeichnet. Gegeben und geschehen zu Kassel am 14. Oktober anno 49.

2

Justus Pistoris sst.[?]2 Den letztenn Decembris des 49. Jars ist vnns den Saltzgreuenn nachuolgende schrifft vom Saltzwarttenn zu kommenn, Wie volgt, Den Erbarnn vnnd Wohlachtparn Heinrich Müldenernn, vnnd Jost Berkernn beidenn Saltzgreuenn zun Sodenn, Meinenn liebenn Schwögernn, Mein ganntzwillig diennst zuuor liebenn Schwöger, dem letztenn abscheide vnnd beuelch nach, hab Ich

Justus Pistoris, sst. Am letzten Dezember des Jahres 49 ist uns, den Salzgrafen, nachfolgende Schrift vom Salzwart zugekommen, wie folgt: Den ehrbaren und wohlachtbaren Heinrich Muldener und Jost Berker, beiden Salzgrafen zum Soden, meinen lieben Schwägern. Mein ganz williger Dienst zuvor, liebe Schwäger. Dem letzten Abschied und Befehl nach habe ich

Unsichere Lesungen

  1. ffgl.[?] — Abkürzung, Lesung unsicher (Z. 8)
  2. sst.[?] — Unterschriftszeichen (Z. 11)

S. 234

Bl. 115vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

Das fünffte Buch. das newe kunstwerck, als gesternn vmb Vesper zeitt eingesetzt vnnd gefertigt, vnnd als es ganngenn, vnd ein virtell einer stunde vngeuerlich, hab Ich die Sohle geschmeckt, vnnd befundenn, das sie gar vnduchtigk am geschmack gewesenn, hab das dem Bornnmeister anngezeigt, auch habenn sie die Söder auch versucht, die dann nit wohl zufriedenn sein, kann aber nit wissenn, Wie es ein gestalt hat, sonndernn Das ich denncke, ob es des schuldt sey, das er diesenn kaldtleger still gestanndenn, dann wo er außgezogenn, vnnd dann mit besser sohle keme, wer es schrecklich, derhalbenn bin ich beschwert, mit meinem werck ohne ewer vorbesichtigung etwas zuhanndelnn, vnnd ist allerley zubesichtigenn hoch nötigk, das ihr vom stundt ann euch anher verfügt, Wolt ich euch nit verhaltenn, vnd bin euch sonnst zudienenn ganntz willigk, Datum Sodenn den letztenn tagk Decembris Anno 49 E. W. S.[?]1 Christoffer Hombergk.

Das fünfte Buch. das neue Kunstwerk gestern um die Vesperzeit eingesetzt und fertiggestellt, und als es gegangen ist, ungefähr eine Viertelstunde, habe ich die Sole geschmeckt und befunden, dass sie im Geschmack ganz untauglich gewesen ist. Das habe ich dem Bornmeister angezeigt; auch die Söder haben sie versucht, die dann nicht recht zufrieden sind. Ich kann aber nicht wissen, wie es sich verhält, außer dass ich denke, ob es dessen Schuld sei, dass er diesen Kaltleger stillgestanden hat; denn wenn er ausgezogen wäre und dann bessere Sole käme, wäre es schrecklich. Deshalb ist es mir beschwerlich, mit meinem Werk ohne Eure vorherige Besichtigung etwas zu handeln, und es ist hoch nötig, allerlei zu besichtigen, sodass Ihr Euch von Stund an hierher verfügt. Das wollte ich Euch nicht vorenthalten, und ich bin Euch sonst zu dienen ganz willig. Datum Soden, den letzten Tag Dezember anno 49. E. W. S. Christoph Homberg.

Unsichere Lesungen

  1. E. W. S.[?] — Kürzel, Zierbuchstaben (Z. 20)

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