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Salzbibel · Lesetext · 5. Buch

Das fünfte Buch · S. 229–238

Berkers Baubericht von 1550 · S. 229–238 · Bl. 113r–117v · Band 2

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Berkers Baubericht von 1550

S. 103–277 · Bl. 50r–137v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch

S. 229

Bl. 113rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

Das fünffte Buch. gnugsamb aus dem Saltzbronn, aldieweil dero furthandenn, zuuerschaffenn vnnd dem treulich vnnd vleißigk vorzusein, seiner f.gl.

Das fünfte Buch. genügend aus dem Salzbrunnen, solange sie vorhanden ist, zu verschaffen und dem treulich und fleißig vorzustehen, Seiner f. Gn.

2

schadenn zuwarnenn, bestes zuwerbenn, vnnd alles das Jenige zuthün, das ein treuwer diener seinem Herrnn zuthün schuldigk vnnd pflichtigk ist, Jnmassenn er vnns dann solchs gelobt, geschworn, vnnd seinenn Reuersbrieff darüber gebenn hatt.

Schaden zu warnen, Bestes zu werben und alles dasjenige zu tun, was ein treuer Diener seinem Herrn zu tun schuldig und pflichtig ist, wie er uns dann solches gelobt, geschworen und seinen Reversbrief darüber gegeben hat.

3

Doch soll er zuuor solcher kunstwergk zum erstenn der eins vfschlagenn, vnnd durch vnnser darzu verordente vnnd beider theil Saltzgreuenn die besichtigenn lassenn, zuerkennenn obs dem Saltzwercke nützlicher sey, oder nit, vnnd so solchs also gestadt vnnd zugelassenn wirdet, So soll er Christoffer nach setzung vnnd vfrichtung der kunst zu Jederzeit souiel Sohl aus dem Saltzbronn, als zu allenn gesodenn vonnotenn, vnnd der Saltzbronn ertragenn kann, vnuergerlich zulanngk vnnd zuuerschaffenn schuldigk sein, darann ganntz vnnd gar anndere kein manngell sein lassenn soll, noch will, Vnnd dieweil berurter Christoffer allenn vnkosten

Doch soll er zuvor von solchen Kunstwerken zuerst eines aufschlagen und durch unsere dazu Verordneten und beider Teile Salzgrafen besichtigen lassen, um zu erkennen, ob es dem Salzwerk nützlicher sei oder nicht. Und wenn solches so gestattet und zugelassen wird, so soll er, Christoph, nach Setzung und Aufrichtung der Kunst zu jeder Zeit so viel Sole aus dem Salzbrunnen, wie zu allen Soden vonnöten ist und der Salzbrunnen ertragen kann, unweigerlich zu liefern und zu verschaffen schuldig sein und daran ganz und gar keinen Mangel sein lassen soll noch will. Und weil berührter Christoph alle Unkosten

S. 230

Bl. 113vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

Das fünffte Buch. zu vfrichtung solcher kunst vnnd gebeuwe Jzo selbst vf seinenn eigenn Costenn verlegt vnnd vfgericht, darauf Jme dann viel mühe vnnd vnkostenn gangk vnnd noch weitter Costenn wirdet, So soll er solch obgesezt lohnn vonn Jedem wercke die zeit der Jzigenn Location zwischenn Hochgedachtem vnnserm gnedigenn fürstenn vnnd Herrnn, vnd gemeinenn Pfennernn vfgericht, für sich vfhebenn, die knechte vnnd Leute, vnnd sonnst allenn vnkostenn, daruon verlegenn vnnd erhaltenn, vnnd was vbrigk, dasselbe für seine bestellung, mühe vnnd arbeit, haben vnnd behaltenn, aber nach ausganng der Location stehet solch ampt nach beider Hochgedachts vnnsers gnedigenn fürstenn vnnd Herrnn vnnd gemeiner Pfenner bedennkenn, in anndere wege, da sie Jhnen Christoffernn darbey lennger nit bleibenn lassen woltenn, zubestellenn, vnnd zuuerordenen, Doch das es ein annder vnnd besser kunst, die dieser nit gleich, oder hieuonn genommenn oder erdacht were,

Das fünfte Buch. zur Aufrichtung solcher Kunst und Gebäude jetzt selbst auf seine eigenen Kosten verlegt und aufgerichtet hat, worauf ihm dann viel Mühe und Unkosten gegangen sind und noch weitere Kosten entstehen werden, so soll er solchen oben festgesetzten Lohn von jedem Werk während der Zeit der jetzigen Location, die zwischen hochgedachtem unserem gnädigen Fürsten und Herrn und den gemeinen Pfännern aufgerichtet ist, für sich aufheben, die Knechte und Leute und sonst alle Unkosten davon bestreiten und erhalten, und was übrig ist, dasselbe für seine Bestellung, Mühe und Arbeit haben und behalten. Aber nach Ausgang der Location steht es nach dem Bedenken beider, hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn und der gemeinen Pfänner, frei, solches Amt auf andere Weise, falls sie ihn, Christoph, dabei nicht länger bleiben lassen wollten, zu bestellen und zu verordnen, doch so, dass es eine andere und bessere Kunst sei, die dieser nicht gleich oder von dieser genommen oder erdacht wäre.

S. 231

Bl. 114rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

Das fünffte Buch. Da aber kein besser oder nützlicher werck erfundenn würde, Sonndernn dis werck vnnd kunst in gannge bliebe, So soll er Christoffer, aldieweil er solchs dermassenn versiehet, das sein vnnd der kunst halben kein werck verseumpt wirdet, vnnd ann der Sohl kein manngell sey, darbey vnnsert halbenn sein lebenn lang bleibenn vnnd gelassenn werdenn Darumb er auch für vnnd für desto vleißiger vnnd treuwlicher solchs versehenn, vnnd verwaltenn soll, vnnd ob sichs ein oder mehr Jare zutrüge, dieweyl Jedes Jars nit gleich gesottenn wirdet, das das Pompengeldt, so die Söder vonn ausbringung der Sohl, Nemblich vonn Jedem wercke, so gesottenn wirdet, drithalben alb.

Das fünfte Buch. Wenn aber kein besseres oder nützlicheres Werk gefunden würde, sondern dieses Werk und diese Kunst im Gange bliebe, so soll er, Christoph, solange er solches dermaßen versieht, dass seinet- und der Kunst wegen kein Werk versäumt wird und an der Sole kein Mangel ist, unsertwegen sein Leben lang dabei bleiben und gelassen werden. Darum soll er auch für und für solches desto fleißiger und treulicher versehen und verwalten. Und wenn es sich ein oder mehrere Jahre zutrüge — weil jedes Jahr nicht gleich gesotten wird —, dass das Pumpengeld, das die Söder für die Hebung der Sole, nämlich von jedem Werk, das gesotten wird, dritthalb Albus,

2

wie obstehet zugebenn, aller vf die arbeiter Leute vnnd knechte, so die kunst, Schliß vnnd anndernn vnkostenn ginge, vnnd nichts vberreichen würde, So sollenn doch die Herrnn Jme weitters darauff zugebenn, nichts schuldigk sein, dann ein Jar Jms annder das vergleichenn soll vnnd muß, Es were dann das der

wie oben steht, zu geben haben, ganz für die Arbeiter, Leute und Knechte, für die Kunst, den Verschleiß und andere Unkosten aufginge und nichts übrig bliebe, so sollen doch die Herren ihm weiter darauf nichts zu geben schuldig sein, denn ein Jahr soll und muss das andere ausgleichen. Es wäre denn, dass der

S. 232

Bl. 114vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

Das fünffte Buch. schade so groß, das sie nach billichem erkanndtnus solchs zuuergleichenn, vhrsach vnnd bewegnus hettenn, könte er auch durch Gottes verleyhung solch kunst, doch in alwege ohn[?]1 schadenn vnnd nachteil des Saltzbronns dermassenn zurichtenn, das Ime weniger vnnkost, dann Itzo darauf ginge, vnnd er die Sieder licher[?]2 erhalten könnte, das soll Ime die zeit seines lebenns, vnnd so lannge er darbey bleibt, nebenn annderer seiner verwaltung zugut kommenn, Da er Christoffer aber, in zeit der Itzigenn stehenndenn Location mit todt abginge, Dieweil er dann Itzo ein gute Summa zuerbawung vnnd anrichtung derselbenn kunst darauf hat verwendenn mussenn, So soll seiner Haußfrauwenn vnnd kindernn vnnd Erbenn, nach billichem erkanndtnus, vor dieselbigenn vfgerichten kunstwercke vnnd gebeuwe, Auch gehapte mühe vnnd arbeit ein zimbliche ablegung vnnd erstattung geschehenn, Wie dann ohne zweiuell die Herschafften

Das fünfte Buch. Schaden so groß wäre, dass sie nach billigem Erkenntnis Ursache und Beweggrund hätten, solches auszugleichen. Könnte er auch durch Gottes Verleihung solche Kunst — doch allewege ohne Schaden und Nachteil des Salzbrunnens — dermaßen einrichten, dass ihm weniger Unkosten als jetzt darauf gingen und er die Sieder leichter erhalten könnte, so soll ihm das die Zeit seines Lebens, und solange er dabei bleibt, neben seiner anderen Verwaltung zugutekommen. Wenn er, Christoph, aber in der Zeit der jetzt bestehenden Location mit Tod abginge, so soll — weil er jetzt eine gute Summe zur Erbauung und Einrichtung derselben Kunst hat aufwenden müssen — seiner Hausfrau, seinen Kindern und Erben nach billigem Erkenntnis für dieselben aufgerichteten Kunstwerke und Gebäude sowie für die gehabte Mühe und Arbeit eine angemessene Ablösung und Erstattung geschehen, wie sich denn ohne Zweifel die Herrschaften

Unsichere Lesungen

  1. in alwege ohn[?] — Wortgrenzen undeutlich (Z. 5)
  2. licher[?] — evtl. liechter (Z. 7)

S. 233

Bl. 115rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

Das fünffte Buch. vff bericht der ampts verwalter vnnd beuelchhaber des orts zu Jederzeit sich in dem aller gebuere wohl zuhaltenn wissenn werdenn, alles sonnder geuerde, Vnd des zu vrkunde habenn wir Stadthalter vnnd Rethe hochgedachts vnnsers gnedigenn furstenn vnnd Herrnn Secret hieruff thun truckenn, vnnd darnebenn die beide ffgl.[?]1 Saltzgreuenn hierunter sich gezeichnet, Gebenn vnnd geschehenn zu Cassell am 14 Octobris Anno 49.

Das fünfte Buch. auf Bericht der Amtsverwalter und Befehlshaber des Ortes zu jeder Zeit darin aller Gebühr nach wohl zu halten wissen werden, alles ohne Gefährde. Und dessen zur Urkunde haben wir, Statthalter und Räte, hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn Sekret hierauf drucken lassen, und daneben haben sich die beiden f. Gn. Salzgrafen hierunter gezeichnet. Gegeben und geschehen zu Kassel am 14. Oktober anno 49.

2

Justus Pistoris sst.[?]2 Den letztenn Decembris des 49. Jars ist vnns den Saltzgreuenn nachuolgende schrifft vom Saltzwarttenn zu kommenn, Wie volgt, Den Erbarnn vnnd Wohlachtparn Heinrich Müldenernn, vnnd Jost Berkernn beidenn Saltzgreuenn zun Sodenn, Meinenn liebenn Schwögernn, Mein ganntzwillig diennst zuuor liebenn Schwöger, dem letztenn abscheide vnnd beuelch nach, hab Ich

Justus Pistoris, sst. Am letzten Dezember des Jahres 49 ist uns, den Salzgrafen, nachfolgende Schrift vom Salzwart zugekommen, wie folgt: Den ehrbaren und wohlachtbaren Heinrich Muldener und Jost Berker, beiden Salzgrafen zum Soden, meinen lieben Schwägern. Mein ganz williger Dienst zuvor, liebe Schwäger. Dem letzten Abschied und Befehl nach habe ich

Unsichere Lesungen

  1. ffgl.[?] — Abkürzung, Lesung unsicher (Z. 8)
  2. sst.[?] — Unterschriftszeichen (Z. 11)

S. 234

Bl. 115vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

Das fünffte Buch. das newe kunstwerck, als gesternn vmb Vesper zeitt eingesetzt vnnd gefertigt, vnnd als es ganngenn, vnd ein virtell einer stunde vngeuerlich, hab Ich die Sohle geschmeckt, vnnd befundenn, das sie gar vnduchtigk am geschmack gewesenn, hab das dem Bornnmeister anngezeigt, auch habenn sie die Söder auch versucht, die dann nit wohl zufriedenn sein, kann aber nit wissenn, Wie es ein gestalt hat, sonndernn Das ich denncke, ob es des schuldt sey, das er diesenn kaldtleger still gestanndenn, dann wo er außgezogenn, vnnd dann mit besser sohle keme, wer es schrecklich, derhalbenn bin ich beschwert, mit meinem werck ohne ewer vorbesichtigung etwas zuhanndelnn, vnnd ist allerley zubesichtigenn hoch nötigk, das ihr vom stundt ann euch anher verfügt, Wolt ich euch nit verhaltenn, vnd bin euch sonnst zudienenn ganntz willigk, Datum Sodenn den letztenn tagk Decembris Anno 49 E. W. S.[?]1 Christoffer Hombergk.

Das fünfte Buch. das neue Kunstwerk gestern um die Vesperzeit eingesetzt und fertiggestellt, und als es gegangen ist, ungefähr eine Viertelstunde, habe ich die Sole geschmeckt und befunden, dass sie im Geschmack ganz untauglich gewesen ist. Das habe ich dem Bornmeister angezeigt; auch die Söder haben sie versucht, die dann nicht recht zufrieden sind. Ich kann aber nicht wissen, wie es sich verhält, außer dass ich denke, ob es dessen Schuld sei, dass er diesen Kaltleger stillgestanden hat; denn wenn er ausgezogen wäre und dann bessere Sole käme, wäre es schrecklich. Deshalb ist es mir beschwerlich, mit meinem Werk ohne Eure vorherige Besichtigung etwas zu handeln, und es ist hoch nötig, allerlei zu besichtigen, sodass Ihr Euch von Stund an hierher verfügt. Das wollte ich Euch nicht vorenthalten, und ich bin Euch sonst zu dienen ganz willig. Datum Soden, den letzten Tag Dezember anno 49. E. W. S. Christoph Homberg.

Unsichere Lesungen

  1. E. W. S.[?] — Kürzel, Zierbuchstaben (Z. 20)

S. 235

Bl. 116rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

Das fünffte Buch. Welcher schrifft wir sehr erschrockenn, darumb wir zu stunde in der nacht dahin zum Sodenn gerittenn, solchs besichtiget, aber als wir vorigenn gebrauche, vnd vnser wissennschafft nach den Saltzbronn geöst, Ist die Sohl wiederumb also gut, Wie zuuor dem kaldtleger gewesenn, habenn aber solchs nit desto weniger als balde den Herrnn Stadthalter vnnd Rethenn anngezeigt, vnnd darauf Rath gehaltenn, Dieweil dann die hohe not erfordert, das solt vnnd must gebawet sein, sonnst wurdt es die lenng am holtz mangelnn, So habenn Stadthalter vnnd Rethe zu Cassell derwegenn gemeiner Pfenner verordenten Saltzgreuen abermahls im augennschein zuerscheinen betagtt, auch darnebenn Hermann vonn Hundelshausenn, Amptman zu Reichennbach, Heintz vonn Lütter Hauptmann zu Ziegennhain, Johann Nordeck, vnnd Valtenn Schülden, zu solcher hanndelung beschriebenn wie volgt.

Das fünfte Buch. Über welche Schrift wir sehr erschrocken sind, weshalb wir zur Stunde in der Nacht dorthin zum Soden geritten sind und solches besichtigt haben. Als wir aber nach vorigem Brauch und unserer Wissenschaft den Salzbrunnen ausgeöst haben, ist die Sole wiederum so gut gewesen wie zuvor vor dem Kaltleger. Wir haben aber solches nichtsdestoweniger alsbald den Herren Statthalter und Räten angezeigt und darauf Rat gehalten. Weil dann die hohe Not erforderte, dass gebaut werden sollte und musste, sonst würde es auf die Länge am Holz mangeln, so haben Statthalter und Räte zu Kassel deswegen der gemeinen Pfänner verordnete Salzgrafen abermals zum Augenschein einbestellt, auch daneben Hermann von Hundelshausen, Amtmann zu Reichenbach, Heinz von Lütter, Hauptmann zu Ziegenhain, Johann Nordeck und Valten Schülde zu solcher Handlung beschrieben, wie folgt.

2

Vnnsernn grus zuuor Erbarnn gute Gönner vnd freunde, Wir habenn Itzo abermahls vnnsers gnedigenn Furstenn vnnd Herrnn zu Hessenn Lanndtvogt Sigmundt

Unseren Gruß zuvor, ehrbare gute Gönner und Freunde. Wir haben jetzt abermals unseres gnädigen Fürsten und Herrn zu Hessen Landvogt Sigmund

S. 236

Bl. 116vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

Das fünffte Buch. vonn Boyneburgk, vnnd ffgl. Saltzgreuenn, Erbawung des Saltzbronns halbenn zum Sodenn, zu vnns erfordert, vnnd vnns allerley darvonn vnnterredt, vnnd dieweil wir nun euch auch hier beschreiben woltenn, So ist doch vor gut anngesehenn, das von solchs gebewenn im augennschein besser dann alhie geredt, vnnd gerathschlagt kann werdenn, Darumb wir verordnet, das gemelter Lanndtvogt, vnnd anndere vnsers gnedigenn furstenn vnnd herrnn Räthe vnnd diener vff schierstkunfftigenn Montage den 3 Februarij gegenn abenndt bey zu allenndorff annkommen, vnnd davonn mit euch enndtlich Rathschlagenn vnd schliessenn sollenn, vonn wegenn hochgedachts vnsers gnedigenn furstenn vnnd herrnn gesinnends, Vor vnd gutlich begerennde, Jr wollet etlich der elttestenn ewer mitpfenner vom Adell vnnd sonnst verstenndige, auch etliche [gestrichen:

Das fünfte Buch. von Boyneburg und f. Gn. Salzgrafen wegen der Erbauung des Salzbrunnens zum Soden zu uns erfordert und uns allerlei darüber unterredet. Und obwohl wir nun Euch auch hierher beschreiben wollten, ist es doch für gut angesehen worden, dass von solchem Bau im Augenschein besser als hier geredet und beratschlagt werden kann. Darum haben wir verordnet, dass gemeldeter Landvogt und andere unseres gnädigen Fürsten und Herrn Räte und Diener am nächstkünftigen Montag, den 3. Februar, gegen Abend zu Allendorf ankommen und darüber mit Euch endgültig beratschlagen und beschließen sollen. Von wegen hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn ist unser Ansinnen und gütliches Begehren, Ihr wollet etliche der Ältesten Eurer Mitpfänner vom Adel und sonst Verständige, auch etliche

2

k[?]] Werckleute vnnd Bawleute, als dann bey euch habenn, vnnd davonn aller gehaptenn vnnterredung vnnd handelung, wie vnnd welcher gestaltt, solchem manngell geholffenn vnd gerathen möchtt.

Werkleute und Bauleute alsdann bei Euch haben und von aller gehabten Unterredung und Handlung, wie und in welcher Gestalt solchem Mangel geholfen und geraten werden möchte,

Unsichere Lesungen

  1. [gestrichen: k[?]] — einzelner getilgter Buchstabe (Z. 18) (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)

S. 237

Bl. 117rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

Das fünffte Buch. schliessenn helffenn, Das woltenn wir euch zu ewernn selbst bestenn, guter meinung nit verhaltenn, Thun vnns des also versehenn, Vnnd seindt euch mit allem gunstigenn willenn geneigtt Datum Cassell den 12 Januarij Anno 50 Stadthalter vnnd Räthe zu Cassell.

Das fünfte Buch. beschließen helfen. Das wollten wir Euch zu Eurem eigenen Besten in guter Meinung nicht vorenthalten. Wir tun uns dessen also versehen und sind Euch mit allem günstigen Willen geneigt. Datum Kassel, den 12. Januar anno 50. Statthalter und Räte zu Kassel.

2

Den Erbarnn vnnsernn gutenn Gonnern vnd freunden, Gemeiner Pfenner verordenntenn Saltzgreuen zum Sodenn fur allenndorff an der Werra Vnnser freundtlich diennst zuuor Ernuester freundtlicher lieber Ohm, Schwager vnnd guter freundt, Aus sonnderlichenn furgefallenenn vhrsachenn, habenn wir etliche aus vnns, vnnd anndere, vf schirstkunfftigenn Montage, den 3.

Den ehrbaren, unseren guten Gönnern und Freunden, gemeiner Pfänner verordneten Salzgrafen zum Soden vor Allendorf an der Werra. Unser freundlicher Dienst zuvor, ehrenfester, freundlicher, lieber Oheim, Schwager und guter Freund. Aus besonderen vorgefallenen Ursachen haben wir etliche aus uns und andere auf den nächstkünftigen Montag, den 3.

3

Februarij Jegen abenndt zu allenndorff ann der Werra Jnzukommenn verordennt, daselbst im augennschein vonn erbawung des Saltzbronns zum Sodenn zurathschlagenn vnnd zuschliessenn, darbey ihr dann auch dienlich

Februar, gegen Abend zu Allendorf an der Werra einzukommen verordnet, um dort im Augenschein über die Erbauung des Salzbrunnens zum Soden zu beratschlagen und zu beschließen, wobei Ihr dann auch dienlich

S. 238

Bl. 117vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

Das fünffte Buch. vnnd nutzlich sein könnt, Darumb vonn wegenn vnnsers gnedigenn furstenn vnd herrnn, vnnser begert, vor vnns freundtlich bittennde, Jr wollet bestimbts Montags Jegenn abenndt daselbst zu allenndorff auch annkommenn, vnnd von solchenn sachenn zu vnnsers gnedigenn furstenn vnnd herrnn, vnnd dem Saltzwergk zum bestenn, anrathen helffenn, Das kömpt ffgl.

Das fünfte Buch. und nützlich sein könnt. Darum ist von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn unser Begehren, und wir bitten für uns freundlich, Ihr wollet am bestimmten Montag gegen Abend dort zu Allendorf auch ankommen und über solche Sachen zu unseres gnädigen Fürsten und Herrn und dem Salzwerk zum Besten mit raten helfen. Das gereicht f. Gn.

2

zu gnedigenn wohlgefallenn, Des wir vnns versehenn, vnnd es freundtlich zuuerdienenn geneigt sein wollenn, Datum Cassell den 12.

zu gnädigem Wohlgefallen; dessen wir uns versehen, und wir wollen es freundlich zu verdienen geneigt sein. Datum Kassel, den 12.

3

Januarij Anno 50. Stadthalter vnnd anndere verordente Räthe zu Cassell. An Hermann vonn Hundelshausenn, Vnnsernn gunstigenn grus vnnd freundtlichen dienst zuuor, Erbar guter freundt, Nach dem ihr vnd anndere Bawverstenndige, nebenn etlichenn aus vnns hieuor vonn wegenn vnnsers gnedigen fursten

Januar anno 50. Statthalter und andere verordnete Räte zu Kassel. An Hermann von Hundelshausen. Unseren günstigen Gruß und freundlichen Dienst zuvor, ehrbarer guter Freund. Nachdem Ihr und andere Bauverständige neben etlichen aus uns zuvor von wegen unseres gnädigen Fürsten

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