Salzbibel · Lesetext · 5. Buch
Das fünfte Buch · S. 231
Berkers Baubericht von 1550 · S. 231 · Bl. 114r · Band 2
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Berkers Baubericht von 1550
S. 103–277 · Bl. 50r–137v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch
S. 231
Bl. 114rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch. Da aber kein besser oder nützlicher werck erfundenn würde, Sonndernn dis werck vnnd kunst in gannge bliebe, So soll er Christoffer, aldieweil er solchs dermassenn versiehet, das sein vnnd der kunst halben kein werck verseumpt wirdet, vnnd ann der Sohl kein manngell sey, darbey vnnsert halbenn sein lebenn lang bleibenn vnnd gelassenn werdenn Darumb er auch für vnnd für desto vleißiger vnnd treuwlicher solchs versehenn, vnnd verwaltenn soll, vnnd ob sichs ein oder mehr Jare zutrüge, dieweyl Jedes Jars nit gleich gesottenn wirdet, das das Pompengeldt, so die Söder vonn ausbringung der Sohl, Nemblich vonn Jedem wercke, so gesottenn wirdet, drithalben alb.
Das fünfte Buch. Wenn aber kein besseres oder nützlicheres Werk gefunden würde, sondern dieses Werk und diese Kunst im Gange bliebe, so soll er, Christoph, solange er solches dermaßen versieht, dass seinet- und der Kunst wegen kein Werk versäumt wird und an der Sole kein Mangel ist, unsertwegen sein Leben lang dabei bleiben und gelassen werden. Darum soll er auch für und für solches desto fleißiger und treulicher versehen und verwalten. Und wenn es sich ein oder mehrere Jahre zutrüge — weil jedes Jahr nicht gleich gesotten wird —, dass das Pumpengeld, das die Söder für die Hebung der Sole, nämlich von jedem Werk, das gesotten wird, dritthalb Albus,
wie obstehet zugebenn, aller vf die arbeiter Leute vnnd knechte, so die kunst, Schliß vnnd anndernn vnkostenn ginge, vnnd nichts vberreichen würde, So sollenn doch die Herrnn Jme weitters darauff zugebenn, nichts schuldigk sein, dann ein Jar Jms annder das vergleichenn soll vnnd muß, Es were dann das der
wie oben steht, zu geben haben, ganz für die Arbeiter, Leute und Knechte, für die Kunst, den Verschleiß und andere Unkosten aufginge und nichts übrig bliebe, so sollen doch die Herren ihm weiter darauf nichts zu geben schuldig sein, denn ein Jahr soll und muss das andere ausgleichen. Es wäre denn, dass der