Salzbibel · Lesetext · 5. Buch
Das fünfte Buch · S. 238
Berkers Baubericht von 1550 · S. 238 · Bl. 117v · Band 2
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Berkers Baubericht von 1550
S. 103–277 · Bl. 50r–137v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch
S. 238
Bl. 117vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch. vnnd nutzlich sein könnt, Darumb vonn wegenn vnnsers gnedigenn furstenn vnd herrnn, vnnser begert, vor vnns freundtlich bittennde, Jr wollet bestimbts Montags Jegenn abenndt daselbst zu allenndorff auch annkommenn, vnnd von solchenn sachenn zu vnnsers gnedigenn furstenn vnnd herrnn, vnnd dem Saltzwergk zum bestenn, anrathen helffenn, Das kömpt ffgl.
Das fünfte Buch. und nützlich sein könnt. Darum ist von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn unser Begehren, und wir bitten für uns freundlich, Ihr wollet am bestimmten Montag gegen Abend dort zu Allendorf auch ankommen und über solche Sachen zu unseres gnädigen Fürsten und Herrn und dem Salzwerk zum Besten mit raten helfen. Das gereicht f. Gn.
zu gnedigenn wohlgefallenn, Des wir vnns versehenn, vnnd es freundtlich zuuerdienenn geneigt sein wollenn, Datum Cassell den 12.
zu gnädigem Wohlgefallen; dessen wir uns versehen, und wir wollen es freundlich zu verdienen geneigt sein. Datum Kassel, den 12.
Januarij Anno 50. Stadthalter vnnd anndere verordente Räthe zu Cassell. An Hermann vonn Hundelshausenn, Vnnsernn gunstigenn grus vnnd freundtlichen dienst zuuor, Erbar guter freundt, Nach dem ihr vnd anndere Bawverstenndige, nebenn etlichenn aus vnns hieuor vonn wegenn vnnsers gnedigen fursten
Januar anno 50. Statthalter und andere verordnete Räte zu Kassel. An Hermann von Hundelshausen. Unseren günstigen Gruß und freundlichen Dienst zuvor, ehrbarer guter Freund. Nachdem Ihr und andere Bauverständige neben etlichen aus uns zuvor von wegen unseres gnädigen Fürsten