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Salzbibel · Lesetext · 5. Buch

Das fünfte Buch · S. 249–258

Berkers Baubericht von 1550 · S. 249–258 · Bl. 123r–127v · Band 2

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Berkers Baubericht von 1550

S. 103–277 · Bl. 50r–137v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch

S. 249

Bl. 123rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

So habenn vonn wegenn des durchleuchtigenn Hochgebornenn furstenn vnnd Herrnn, Herrnn Philipsen Landtgrauenn zu Hessenn, Grauenn zu Catzennelnpogk ⁊c.1

so haben von wegen des durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Philipp, Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen etc.,

2

vnnsers gnedigenn furstenn vnnd Herrnn, ffgl2 gedachte Stadthalter vnnd Rethe zu Cassell, vnns nachbenenttenn, Nemblich Sigmundt vonn Boyneburgk Landtvogt ann der Werra, Hermann vonn Hundelshausenn, amptmann zu Reichennbach, Wilhelm vonn Schachtenn Marschalck, Thilemann Gunterodt Doctor vnnd Canntzlar, Johann Nordeck vnnd Valtin Thulde3[?] vogt zu Wannfriedenn, die Beuelchhaber vnnd amptknechte zum Sodenn, Heinrich Muldener, Jost Berker vonn Hombergk, Johann Bartholmes vnnd Christoff Hombergk heut Dato alhier in augennschein verordtnet, darzu auch Gemeine Pfenner beschriebenn, vonn dero vnd Irer selbst wegenn, darbey vnnd mit vnns zum Sodenn in besichtigung erschienenn seindt, mit nahmenn Johann Niedennstein, Johann Schaffnit der Elter, Hanns Neut4, Geiseler Schwannflugell von Gottingk,

unseres gnädigen Fürsten und Herrn, Ihrer f. Gn. gedachte Statthalter und Räte zu Kassel uns Nachbenannte, nämlich Sigmund von Boyneburg, Landvogt an der Werra, Hermann von Hundelshausen, Amtmann zu Reichenbach, Wilhelm von Schachten, Marschall, Tilemann Günterode, Doktor und Kanzler, Johann Nordeck und Valtin Thulde, Vogt zu Wanfried, die Befehlshaber und Amtsknechte zum Soden, Heinrich Muldener, Jost Berker von Homberg, Johann Bartholmes und Christoph Homberg, heute dato hierher zum Augenschein verordnet, dazu auch die gemeinen Pfänner beschrieben, von deren und ihrer selbst wegen dabei und mit uns zum Soden zur Besichtigung erschienen sind, mit Namen Johann Niedenstein, Johann Schaffnit der Ältere, Hans Neut, Geiseler Schwanflügel von Göttingen,

Unsichere Lesungen

  1. ⁊c. — Kürzelschleife für etc. (Z. 3)
  2. ffgl — Kürzel, fürstlich gnädig (Z. 4)
  3. Thulde — Thulde oder Schulde (Z. 11)
  4. Neut — Lesung unsicher (Z. 20)

S. 250

Bl. 123vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

Thias Thorey1, Curt Rulanndt, Bernnhardt Wallis, Christoff Gaugler2[?] vonn Duderstadt, Hanns Frediger vnnd Christoff Baumgart, vnnd habenn anfennglich alle derwegenn ergangnen vorige schrifften Rathschlege vnnd abschiede verlesenn, Darnach den Saltzbronn besichtiget, die vornembstenn Saltzadernn Innsonnderheit geschmeckt, vnnd ann Irer rechten naturlichenn substantz |:

Thias Thorey, Curt Rüland, Bernhard Wallis, Christoph Gaugler von Duderstadt, Hans Prediger und Christoph Baumgart, und haben anfänglich alle deswegen ergangenen vorigen Schriften, Ratschläge und Abschiede verlesen, danach den Salzbrunnen besichtigt, die vornehmsten Salzadern insbesondere geschmeckt und an ihrer rechten natürlichen Substanz —

2

Gott lob :| gut vnnd gerecht, aber am gebeuwe vmb den Saltzbronn etwas manngell befundenn, Welche gebrechenn etliche aus vnns vonn beidenn theilenn, sampt den Itzo alhie erfordertenn Werckmeisternn, Bauverstenndigenn vnnd Werckleutenn, notturfftiglichenn besichtigenn lassenn, vnnd nach Ingenommenen bericht vnnd allerley vnnderredung vnns einmütiglichenn beschlossenn vnnd verglichenn, das vermöge voriges obanngeregtenn abschiedts nachmahls alle bereitschafft, vnnd was zum Baw vonn nöten sein will, durch hochgedachts vnnsers gnedigen furstenn vnnd Herrnn Beamptenn zum Sodenn, be

Gott sei Lob — gut und gerecht, aber am Gebäude um den Salzbrunnen etwas Mangel befunden. Welche Gebrechen etliche aus uns von beiden Teilen samt den jetzt hierher erforderten Werkmeistern, Bauverständigen und Werkleuten notdürftig haben besichtigen lassen, und wir haben nach eingenommenem Bericht und allerlei Unterredung einmütig beschlossen und uns verglichen, dass gemäß vorigem oben angeregtem Abschied nochmals alle Bereitschaft und was zum Bau vonnöten sein will, durch hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn Beamte zum Soden be

Unsichere Lesungen

  1. Thorey — Lesung unsicher (Z. 1)
  2. Gaugler — Gaugler oder Gangler (Z. 2)

S. 251

Bl. 124rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

stelt vnnd verschafft werdenn, vnnd sollenn zum furderlichenn vmb den Saltzbronn mit abbrechung des Kunsthauses, so Meister Jorge Behem1 erbawet, vnd zweyer oder dreyer Bode, so dem Saltzbronn zu nahe stehenn Raum vnnd platz machenn, als viel die noturfft erfordert, doch soll vonn wegenn hochgedachts vnnsers gnedigenn furstenn vnnd Herrnn Gemeinen Pfennernn ann stadt vnnd vonn wegenn dero darin beerbtenn Pfennernn, dargegenn souiel Bodenn, als der abgebrochenn seindt, vonn Irer f gl.

stellt und verschafft werden soll, und sie sollen zum Förderlichsten um den Salzbrunnen durch Abbruch des Kunsthauses, das Meister Jörg Behm erbaut hat, und zweier oder dreier Boden, die dem Salzbrunnen zu nahe stehen, Raum und Platz machen, so viel die Notdurft erfordert. Doch sollen von wegen hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn den gemeinen Pfännern anstelle und von wegen der darin beerbten Pfänner dagegen so viele Boden, wie abgebrochen sind, von Ihrer f. Gn.

2

Bodenn vf der kleinenn Wistenn, so balde dargegenn vbergebenn, zugestalt, vnnd versichert werdenn, bis so lanng vonn wegenn Irer f gl.

Boden auf der Kleinen Wüste alsbald dagegen übergeben, zugestellt und versichert werden, bis so lange von wegen Ihrer f. Gn.

3

dieselbigenn abgebrochenn Boden wiederumb erbawet, vnnd in ganng bracht worden seindt, als dann sollenn ffgl.

dieselben abgebrochenen Boden wiederum erbaut und in Gang gebracht worden sind; alsdann sollen f. Gn.

4

Ire Bode souiel der seindt, wiederumb zugestelt, vnnd Ingereumbt werdenn, sonnder alle ausflucht vnnd wegerung.

ihre Boden, so viele es sind, wiederum zugestellt und eingeräumt werden, ohne alle Ausflucht und Weigerung.

5

Furter soll in diesem Frueling zum furderlichstenn zu wetter tagenn der Baw des Saltzbronns nachuolgennder gestalt vorgenommenn vnnd ausgefurtt

Ferner soll in diesem Frühling zum Förderlichsten bei Wettertagen der Bau des Salzbrunnens in nachfolgender Gestalt vorgenommen und ausgeführt

Unsichere Lesungen

  1. Behem — Lesung unsicher (Z. 3)

S. 252

Bl. 124vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

werdenn, darzu dann etliche verstenndige Werckvnnd Baw leute, auch vonn wegenn hochgedachts vnnsers gnedigenn furstenn vnnd Herrnn vnnd Gemeinenn Pfennernn, sechs oder acht personen, die solchs am bestenn verstanndt habenn, denselbigen trew, vleissigk vor, vnnd ob zusein verordenntt, vnnd Innwenndigk Monats frist, den nechstenn nach dato, vonn beider herschafft wegenn nambhafftigk gemacht, vnnd einannder zugeschrieben werdenn, Die sollenn annfenngklich die decken vffm Tam des Saltzbronns zwischenn beiden fassen öffenn, denselbigenn Tam stuckweis vonn obenn herab bis zu grunde, ein stuck nach dem anndern ausnehmenn, das faß im grunde auswenndigk, da es baw oder manngelhafftigk befundenn, mitt dielenn, krumbling, holtz vnnd anndernn, was die notturfft erfordert, vnnd die gelegennheitt annzeigenn wirdt, zum bestenn wohl verbawen, vnnd dann wiederumb mit gutem Thon, der recht wohl mit sonndernn vleis gearbeitt, vnd zubereit,

werden, wozu dann etliche verständige Werk- und Bauleute, auch von wegen hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn und der gemeinen Pfänner sechs oder acht Personen, die davon am besten Verstand haben, verordnet werden sollen, denselben treu und fleißig vor- und obzustehen, und die innerhalb Monatsfrist, dem nächsten nach dato, von beider Herrschaft wegen namhaft gemacht und einander zugeschrieben werden sollen. Die sollen anfänglich die Decken auf dem Damm des Salzbrunnens zwischen beiden Fässern öffnen, denselben Damm stückweise von oben herab bis zum Grund, ein Stück nach dem anderen, herausnehmen, das Fass im Grund auswendig, wo es baufällig oder mangelhaft befunden wird, mit Dielen, Krummlingen, Holz und anderem, was die Notdurft erfordert und die Gelegenheit anzeigen wird, aufs Beste gut verbauen und dann wiederum mit gutem Ton, der recht gut mit besonderem Fleiß gearbeitet und zubereitet ist,

S. 253

Bl. 125rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

vom grunde bis obenn aus vertennenn1[?], vnnd das also gerings vmbher fuerenn, Dergestalt, das mann gewis sey, das zun seittenn her nichts zu oder aus dem Saltzbronn fliessenn kann, vnnd so die arbeit vnnd der Baw also anngefanngenn wirdt, So sollenn die darzu verordennte dem Schultheissenn zu Ziegennhain Meister anthonienn abe vnnd zu zureitenn, auch Jacob Richtern vnnd Hannsenn Scheltbach zu sich beschreibenn, vnnd vmb geburliche belohnung mit zusehenn, vnnd annrathenn helffenn lassenn, damit in dem nichts verseumpt, noch verwarlost werde, vnnd sollenn vor annfanng des bawes vnnd eroffnung der deckenn, vier oder funf reiffe, souiel dero vonnötenn, Innwenndigk Inn das faß des Saltzbronns, Inmassenn wie die hieuor darin gewesenn, gemacht, oder sonnst das faß vnuerruckt starck stehenn bleibe, Wann dann solcher Tam also renouirt vnnd gebessert, vnnd vmb das gantz faß ausgefurt wirdt, So kann mann dann weitter sehenn, da sich das siedenn bessert, wie vnnd welcher

vom Grund bis oben hinaus vertonen und das so rings umher führen, dergestalt, dass man gewiss sei, dass an den Seiten nichts zu oder aus dem Salzbrunnen fließen kann. Und wenn die Arbeit und der Bau so angefangen wird, so sollen die dazu Verordneten den Schultheißen zu Ziegenhain, Meister Anthonius, ab- und zuzureiten, auch Jacob Richter und Hans Scheltbach zu sich beschreiben und sie gegen gebührliche Belohnung mit zusehen und anraten helfen lassen, damit dabei nichts versäumt noch verwahrlost werde. Und sie sollen vor Anfang des Baus und Eröffnung der Decken vier oder fünf Reifen, so viele davon vonnöten sind, inwendig in das Fass des Salzbrunnens, in dem Maße, wie sie zuvor darin gewesen sind, machen, oder sonst dafür sorgen, dass das Fass unverrückt stark stehen bleibe. Wenn dann solcher Damm so renoviert und gebessert und um das ganze Fass ausgeführt ist, so kann man dann weiter sehen, falls sich das Sieden bessert, wie und in welcher

Unsichere Lesungen

  1. vertennenn — evtl. vertemmenn (Z. 1)

S. 254

Bl. 125vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

gestalt auswenndigk vmbher, vnd auch in der abzucht des vmbgangs, denselbigenn auch zu renouiren vnnd zuuerbessernn, vnnd gerings vmbher vmb den Saltzbronn her zufurenn, furzunehmenn sein will, vnnd sollenn vnnd wollenn der ausschos gemeiner Pfenner vnnd Ire verordennte vffseher des Bawes, alles was hierin nutzlich vnnd gut ist, vnnd sie zum bestenn verstehenn könnenn, Jederzeit trewlich mit annrathenn helffenn, ohnn weigerung, doch das sie mit Irem Itzigenn vnnd kunfftigenn trewenn Rath vfsehenn, vnnd befurderung des berurtenn gebawes, den furstlichenn vfgerichtenn vertregenn, der Location vnnd allenn anndernn Irenn gerechtigkeitenn nichts zuwieder wollenn gewilligt, gehanndelt, oder begebenn habenn, das sey Ihnenn hiemit ausdrücklichenn vorbehaltenn, alles sonnder geferde vnnd argeliste, Vnd ist dieser abschiedt heut dato vonn vnns obbenantenn allenn, also einmütiglichenn anngenommenn, belibt vnnd bewilligt, dem also allennthalbenn

Gestalt auswendig umher, und auch in der Abzucht des Umgangs, denselben auch zu renovieren und zu verbessern und rings umher um den Salzbrunnen zu führen, vorzunehmen sein will. Und es sollen und wollen der Ausschuss der gemeinen Pfänner und ihre verordneten Aufseher des Baus alles, was hierin nützlich und gut ist und sie zum Besten verstehen können, jederzeit treulich mit anraten helfen, ohne Weigerung; doch dass sie mit ihrem jetzigen und künftigen treuen Rat, Aufsehen und Beförderung des berührten Baus den fürstlichen aufgerichteten Verträgen, der Location und allen anderen ihren Gerechtigkeiten nichts zuwider gewilligt, gehandelt oder begeben haben wollen; das sei ihnen hiermit ausdrücklich vorbehalten, alles ohne Gefährde und Arglist. Und dieser Abschied ist heute dato von uns allen Obengenannten so einmütig angenommen, beliebt und bewilligt worden, dem also allenthalben

S. 255

Bl. 126rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

nachzukommenn vnnd zugelebenn, Welcher abschiedt duppell1[?] gefertiget, durch vnns obbenenten alle mit eigenn hanndenn vnterzeichnet, vnnd Jedem theile einenn zugestelt, vnnd gebenn wordenn ist zum Sodenn am 6 des Monats Februarij anno 1550.

nachzukommen und danach zu leben. Welcher Abschied doppelt gefertigt, durch uns alle Obengenannten mit eigenen Händen unterzeichnet und jedem Teil einer zugestellt und gegeben worden ist zum Soden am 6. des Monats Februar anno 1550.

2

Justus Pistoris Sigmundt vonn Boyneburgk Hermann vonn Hundelshausenn, Wilhelm vonn Schachten Thilomann Gunterodt Canntzlar, Johann Nordeck, Heinrich Muldener Johann Bartholmes Christoffer Hombergk Johann Nidennstein, Johann Schaffnit.

Justus Pistoris, Sigmund von Boyneburg, Hermann von Hundelshausen, Wilhelm von Schachten, Tilemann Günterode, Kanzler, Johann Nordeck, Heinrich Muldener, Johann Bartholmes, Christoph Homberg, Johann Niedenstein, Johann Schaffnit,

3

Geiseler Schwannflugell Thias Thorey, Christoff Baumgart, Hanns Neuth2

Geiseler Schwanflügel, Thias Thorey, Christoph Baumgart, Hans Neuth,

Unsichere Lesungen

  1. duppell — duppell oder zuppell (Z. 2)
  2. Neuth — Lesung unsicher (Z. 21)

S. 256

Bl. 126vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

Bernnt Waldis Churt Wulandt1 Hanns Prediger Vff Jtzt Inserirten abschiedt vnnd beschene Relation habenn die Furstlichenn Herrenn Stadthalter vnnd Räthe, vermuge desselbigenn abschiedts, von wegenn hochgedachts vnnsers gnedigenn furstenn vnd herrnn, sfgl.2

Bernd Waldis, Curt Wuland, Hans Prediger. Auf den jetzt eingefügten Abschied und die geschehene Relation haben die fürstlichen Herren Statthalter und Räte gemäß demselben Abschied von wegen hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn S. f. Gn.

2

Rethe vnnd diener, als drey personn mit nahmenn, die Edtlenn Ernvestenn, Wolachtparn vnnd Erbarnn Juncker Hermann vonn Hundelshausenn zu Cromin3[?], Amptmann zu Reichennbach, Johan Nordeckenn vnnd Valtin Thuldenn Vogt zu Wenfriedenn solchenn Bauw benebenn den Beambtenn zum Bodenn, vnnd den dreyenn Personenn, so die Pfenner darzu ordenenn werdenn, fur zusein verordennt vnnd beschriebenn, vnnd solchs den Pfennern anngezeigt, auch wiederumb vonn Ihnenn beantworttet wordenn, wie volgt, Vnsernn gunstigenn grus zuuor, Erbar, Ersamenn vnnd Weysenn gute Gönner vnnd freunde.

Räte und Diener, nämlich drei Personen mit Namen, die edlen, ehrenfesten, wohlachtbaren und ehrbaren Junker Hermann von Hundelshausen zu Cromin, Amtmann zu Reichenbach, Johann Nordeck und Valtin Thulde, Vogt zu Wanfried, dazu verordnet und beschrieben, solchem Bau neben den Beamten zum Soden und den drei Personen, die die Pfänner dazu verordnen werden, vorzustehen, und solches den Pfännern angezeigt, was auch wiederum von ihnen beantwortet worden ist, wie folgt: Unseren günstigen Gruß zuvor, ehrbare, ehrsame und weise gute Gönner und Freunde.

Unsichere Lesungen

  1. Wulandt — Wulandt oder Wielandt (Z. 2)
  2. sfgl. — Abkürzung, Lesung unsicher (Z. 8)
  3. Cromin — Ortsname unsicher (Z. 11)

S. 257

Bl. 127rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

Jungstenn des Saltzbronns erbauung halbenn genommenn abschiedt nach, ernennenn wir ann stadt des durchleuchtigenn Hochgebornenn vnnsers gnedigen furstenn vnnd herrnn, nachuerzeichnete drey Personenn, Nemblich Hermann vonn Hundelshausenn, Amptmann zu Reichennbach, Johann Nordeckenn, vnnd Valten Thuldenn Vogt zu Wennfriedenn1, dieselbenn sollenn vonn wegenn sfgl.2

Dem jüngst wegen der Erbauung des Salzbrunnens genommenen Abschied nach ernennen wir anstelle des durchlauchtigen, hochgeborenen, unseres gnädigen Fürsten und Herrn, nachverzeichnete drei Personen, nämlich Hermann von Hundelshausen, Amtmann zu Reichenbach, Johann Nordeck und Valten Thulde, Vogt zu Wanfried; dieselben sollen von wegen S. f. Gn.

2

mit vnnd nebenn den euernn, vf erforderung der Saltzgreuenn, solchenn Bauw mit vleis furzusehenn, vnnd zusehenn, das nit3[?] vbell erger gemacht werde, Solches woltenn wir euch vermuge obanngeregtes abschiedts guter meinung nit verhaltenn, Dann euch zu gunstigen vnnd freundtlichenn willenn seindt wir geneigt.

mit und neben den Euren auf Erfordern der Salzgrafen solchem Bau mit Fleiß vorstehen und zusehen, dass das Übel nicht ärger gemacht werde. Solches wollten wir Euch gemäß oben angeregtem Abschied in guter Meinung nicht vorenthalten; denn Euch zu günstigem und freundlichem Willen sind wir geneigt.

3

Datum Cassell den 23 Februarij anno 50. Stadthalter, Canntzlar vnnd Räthe zu Cassell Den Erbarnn, Ersamenn vnnd weisenn, vnsern gutenn Gönner vnndfreundenn, Gemeinenn Pfennern vnnd Iren geordentenn Saltzgreuenn zu allenndorff ann der Werra.

Datum Kassel, den 23. Februar anno 50. Statthalter, Kanzler und Räte zu Kassel. Den ehrbaren, ehrsamen und weisen, unseren guten Gönnern und Freunden, gemeinen Pfännern und ihren geordneten Salzgrafen zu Allendorf an der Werra.

Unsichere Lesungen

  1. Wennfriedenn — Lücke im Wort, Lesung unsicher (Z. 7)
  2. sfgl. — Abkürzung (Z. 8)
  3. nit — nit oder mit (Z. 10)

S. 258

Bl. 127vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

Den Erbarnn vnnd Wohlachtparnn Jostenn Beckern, Saltzgreuenn sampt anndernn vnnsers gnedigenn furstenn vnnd herrnn Beuelhabern zum Bodenn, vnnsernn gutenn Gönnernn, Vnnser freundtlich diennst zuuor Erbarnn vnnd Wohlachtparnn gute Gönner vnnd freunde, Nach dem vnns Itzo die Edtlenn Gestrenngenn vnnd Ernuesten Herrnn Stadthalter, Canntzlar vnnd anndere Rethe zu Cassell, des letzt genommenen abschiedts, erbauung des Saltzbronns halbenn, Im nahmenn vnnsers gl.

Den ehrbaren und wohlachtbaren Jost Becker, Salzgrafen, samt anderen unseres gnädigen Fürsten und Herrn Befehlshabern zum Soden, unseren guten Gönnern. Unser freundlicher Dienst zuvor, ehrbare und wohlachtbare gute Gönner und Freunde. Nachdem uns jetzt die edlen, gestrengen und ehrenfesten Herren Statthalter, Kanzler und andere Räte zu Kassel wegen des zuletzt genommenen Abschieds, die Erbauung des Salzbrunnens betreffend, im Namen unseres gn.

2

fl. vnnd herrnn zu Hessenn geschriebenn, vnd drey Personenn, welche vonn sfgl.1 zu solchenn bauw verordennt, Nemblich Hermann vonn Hundelshausenn, amptmann zu Reichennbach, Johann Nordecken, vnnd Valtin Thuldenn Vogt zu Wennfriedenn, So habenn gemeine Pfenner, vonn Irer wegenn zu solchenn Bauw Johann Niedennstein, Johann Schaff[gestrichen:

F. und Herrn zu Hessen geschrieben und drei Personen benannt haben, die von S. f. Gn. zu solchem Bau verordnet sind, nämlich Hermann von Hundelshausen, Amtmann zu Reichenbach, Johann Nordeck und Valtin Thulde, Vogt zu Wanfried, so haben die gemeinen Pfänner ihrerseits zu solchem Bau Johann Niedenstein, Johann Schaff

3

nit]nit den Elternn vnnd Thias Thorey verordennt verordennt, Solches wollenn wir euch vermöge des abschiedts guter wohlmeinung nit verhalten

nit den Älteren und Thias Thorey verordnet. Solches wollten wir Euch gemäß dem Abschied in guter Wohlmeinung nicht vorenthalten

Unsichere Lesungen

  1. sfgl. — Abkürzung (Z. 12)
  2. [gestrichen: nit] — gestrichene Buchstaben unsicher (Z. 17) (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)

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