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Salzbibel · Lesetext · 5. Buch

Das fünfte Buch · S. 257

Berkers Baubericht von 1550 · S. 257 · Bl. 127r · Band 2

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Berkers Baubericht von 1550

S. 103–277 · Bl. 50r–137v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch

S. 257

Bl. 127rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

Jungstenn des Saltzbronns erbauung halbenn genommenn abschiedt nach, ernennenn wir ann stadt des durchleuchtigenn Hochgebornenn vnnsers gnedigen furstenn vnnd herrnn, nachuerzeichnete drey Personenn, Nemblich Hermann vonn Hundelshausenn, Amptmann zu Reichennbach, Johann Nordeckenn, vnnd Valten Thuldenn Vogt zu Wennfriedenn1, dieselbenn sollenn vonn wegenn sfgl.2

Dem jüngst wegen der Erbauung des Salzbrunnens genommenen Abschied nach ernennen wir anstelle des durchlauchtigen, hochgeborenen, unseres gnädigen Fürsten und Herrn, nachverzeichnete drei Personen, nämlich Hermann von Hundelshausen, Amtmann zu Reichenbach, Johann Nordeck und Valten Thulde, Vogt zu Wanfried; dieselben sollen von wegen S. f. Gn.

2

mit vnnd nebenn den euernn, vf erforderung der Saltzgreuenn, solchenn Bauw mit vleis furzusehenn, vnnd zusehenn, das nit3[?] vbell erger gemacht werde, Solches woltenn wir euch vermuge obanngeregtes abschiedts guter meinung nit verhaltenn, Dann euch zu gunstigen vnnd freundtlichenn willenn seindt wir geneigt.

mit und neben den Euren auf Erfordern der Salzgrafen solchem Bau mit Fleiß vorstehen und zusehen, dass das Übel nicht ärger gemacht werde. Solches wollten wir Euch gemäß oben angeregtem Abschied in guter Meinung nicht vorenthalten; denn Euch zu günstigem und freundlichem Willen sind wir geneigt.

3

Datum Cassell den 23 Februarij anno 50. Stadthalter, Canntzlar vnnd Räthe zu Cassell Den Erbarnn, Ersamenn vnnd weisenn, vnsern gutenn Gönner vnndfreundenn, Gemeinenn Pfennern vnnd Iren geordentenn Saltzgreuenn zu allenndorff ann der Werra.

Datum Kassel, den 23. Februar anno 50. Statthalter, Kanzler und Räte zu Kassel. Den ehrbaren, ehrsamen und weisen, unseren guten Gönnern und Freunden, gemeinen Pfännern und ihren geordneten Salzgrafen zu Allendorf an der Werra.

Unsichere Lesungen

  1. Wennfriedenn — Lücke im Wort, Lesung unsicher (Z. 7)
  2. sfgl. — Abkürzung (Z. 8)
  3. nit — nit oder mit (Z. 10)

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