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Salzbibel · Lesetext · 5. Buch

Das fünfte Buch · S. 258

Berkers Baubericht von 1550 · S. 258 · Bl. 127v · Band 2

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Berkers Baubericht von 1550

S. 103–277 · Bl. 50r–137v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch

S. 258

Bl. 127vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

Den Erbarnn vnnd Wohlachtparnn Jostenn Beckern, Saltzgreuenn sampt anndernn vnnsers gnedigenn furstenn vnnd herrnn Beuelhabern zum Bodenn, vnnsernn gutenn Gönnernn, Vnnser freundtlich diennst zuuor Erbarnn vnnd Wohlachtparnn gute Gönner vnnd freunde, Nach dem vnns Itzo die Edtlenn Gestrenngenn vnnd Ernuesten Herrnn Stadthalter, Canntzlar vnnd anndere Rethe zu Cassell, des letzt genommenen abschiedts, erbauung des Saltzbronns halbenn, Im nahmenn vnnsers gl.

Den ehrbaren und wohlachtbaren Jost Becker, Salzgrafen, samt anderen unseres gnädigen Fürsten und Herrn Befehlshabern zum Soden, unseren guten Gönnern. Unser freundlicher Dienst zuvor, ehrbare und wohlachtbare gute Gönner und Freunde. Nachdem uns jetzt die edlen, gestrengen und ehrenfesten Herren Statthalter, Kanzler und andere Räte zu Kassel wegen des zuletzt genommenen Abschieds, die Erbauung des Salzbrunnens betreffend, im Namen unseres gn.

2

fl. vnnd herrnn zu Hessenn geschriebenn, vnd drey Personenn, welche vonn sfgl.1 zu solchenn bauw verordennt, Nemblich Hermann vonn Hundelshausenn, amptmann zu Reichennbach, Johann Nordecken, vnnd Valtin Thuldenn Vogt zu Wennfriedenn, So habenn gemeine Pfenner, vonn Irer wegenn zu solchenn Bauw Johann Niedennstein, Johann Schaff[gestrichen:

F. und Herrn zu Hessen geschrieben und drei Personen benannt haben, die von S. f. Gn. zu solchem Bau verordnet sind, nämlich Hermann von Hundelshausen, Amtmann zu Reichenbach, Johann Nordeck und Valtin Thulde, Vogt zu Wanfried, so haben die gemeinen Pfänner ihrerseits zu solchem Bau Johann Niedenstein, Johann Schaff

3

nit]nit den Elternn vnnd Thias Thorey verordennt verordennt, Solches wollenn wir euch vermöge des abschiedts guter wohlmeinung nit verhalten

nit den Älteren und Thias Thorey verordnet. Solches wollten wir Euch gemäß dem Abschied in guter Wohlmeinung nicht vorenthalten

Unsichere Lesungen

  1. sfgl. — Abkürzung (Z. 12)
  2. [gestrichen: nit] — gestrichene Buchstaben unsicher (Z. 17) (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)

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