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Salzbibel · Lesetext · 5. Buch

Das fünfte Buch · S. 265–274

Berkers Baubericht von 1550 · S. 265–274 · Bl. 131r–135v · Band 2

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Berkers Baubericht von 1550

S. 103–277 · Bl. 50r–137v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch

S. 265

Bl. 131rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

kann, Er werde sich darin weigernn, bis solanng das E. F. G. sich erklere, wie vnnd welcher gestalt es damit gehaltenn werdenn solt, dann warlich wie E.

kann, werde er sich darin nicht weigern, bis so lange E. F. G. sich erklären, wie und in welcher Gestalt es damit gehalten werden soll. Denn wahrlich, wie E.

2

F. G. wohl wissenn, So hab Ich der sorglichen schwerenn grundtbeuwe keinenn sonnderlichenn verstanndt, vnnd well hierann mercklich vnnd viel gelegenn sein, So wissenn E.

F. G. wohl wissen, so habe ich von den bedenklichen, schweren Grundbauten keinen besonderen Verstand, und es will hieran merklich und viel gelegen sein. So wissen E.

3

F. G., das mann vonn annfanng bis daher des Saltzbronn, als das Heuptgut, vnnd Auge apfell zuerbauwenn viel bedenckens vnnd fursorge gehapt hat, vnnd noch, vnnd stehet solches vielen leuten zuuertrauwenn, allerley vhrsach halbenn in bedenckenn, Welches E.

F. G., dass man von Anfang bis hierher viel Bedenken und Vorsorge gehabt hat und noch hat, den Salzbrunnen als das Hauptgut und den Augapfel zu erbauen, und es steht aus allerlei Ursachen in Bedenken, solches vielen Leuten anzuvertrauen. Welches E.

4

f. gl. Ich in vnnderthenigkeit gestaltenn sachenn nach, mit beschwertem gemüte, nit habenn könnenn verhaltenn, dieselbig Gott dem almechtigenn in seinenn schutz vnnd schirm, vnnd mich Inn vnnderthenigkeit zu gnadenn thue beuehlenn, derselbe sie zum aller furderlichstenn gnediglich zuerledigenn geruhen wolle Datum Cassell den letzten Februarij anno 50.

f. Gn. ich in Untertänigkeit nach Gestalt der Sachen mit beschwertem Gemüt nicht habe vorenthalten können. Dieselben befehle ich Gott dem Allmächtigen in seinen Schutz und Schirm und mich in Untertänigkeit zu Gnaden; derselbe wolle sie zum Allerförderlichsten gnädig freilassen. Datum Kassel, den letzten Februar anno 50.

5

E. F. G. Schuldiger vndganntz vleiswilliger diener Jost Becker von Hombergk

E. F. G. schuldiger und ganz fleißwilliger Diener Jost Becker von Homberg.

S. 266

Bl. 131vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

Dem Erbarnn vnnd Wohlachtparnn Jost Beckernn Saltzgreuenn im Bodenn, Meinem gunstigenn Herrn vnnd freunde, Mein ganntz willig diennst altzeit zuuor Ernnhaffter gunstiger Herr vnnd freundt, Vnnserm Jungst genommenn abschiedt nach hab ich die ding des Saltzwercks halb ann meinenn gnedigenn Herrnn bracht, auch sfgl.1

Dem ehrbaren und wohlachtbaren Jost Becker, Salzgrafen im Soden, meinem günstigen Herrn und Freund. Mein ganz williger Dienst allezeit zuvor, ehrenhafter, günstiger Herr und Freund. Unserem jüngst genommenen Abschied nach habe ich die Dinge des Salzwerks halber an meinen gnädigen Herrn gebracht, auch S. f. Gn.

2

was ehr mich sehenn lassenn, vnnd darneben beuohlenn, berichtett, vnd ist Erstlich sein F.

was er mich hat sehen lassen und daneben befohlen hat, berichtet. Und erstlich sind S. F.

3

G. vmb Muldeners seligen tödtlichenn abganng betrubt, vnnd ganntz gnediglich mitleidigk, Sagt wo er vmb acht tausenndt gulden wieder zubringenn were, die woltenn sfgl.

G. über Muldeners seligen tödlichen Abgang betrübt und ganz gnädig mitleidig; sagen, wenn er um achttausend Gulden wiederzubringen wäre, die wollten S. f. Gn.

4

gernne vmb Inenn gebenn, Darnach ist sfgl. souiel den Bauw am Saltzbronnenn betrifft, auch gnediglich zufriedenn, das mann darmit wercklich furtfahre, wie das abgeredt worden, vnnd Ihrs furhapt, Auch lest sfgl. Ihnenn gefallenn, das Nordeck euch

gern um ihn geben. Danach sind S. f. Gn., soviel den Bau am Salzbrunnen betrifft, auch gnädig zufrieden, dass man damit werklich fortfahre, wie das abgeredet worden ist und Ihr es vorhabt. Auch lassen S. f. Gn. sich gefallen, dass Nordeck Euch

Unsichere Lesungen

  1. sfgl. — Abkürzung (Z. 8)

S. 267

Bl. 132rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

ann Muldeners seligenn stadt, vfs Saltzwergk zuzusehenn, zuuerordennt wordenn, doch das Irs beide bey der vorigenn Ordenung, so Muldener seliger gehaltenn, sollet in alwege bleibenn lassenn, vnnd kein neuwerung ohnne meins gnedigenn Herrnn vorwissen ann die hanndt nehmenn, Das solt ich euch dem ich zudienenn willigk also eroffnenn, datum Vdenardenn den 11[?] Aprilis Anno 50.

an Muldeners seligen Statt zum Aufsehen auf das Salzwerk zugeordnet worden ist, doch dass Ihr beide es bei der vorigen Ordnung, die Muldener selig gehalten hat, in allem sollt bleiben lassen und keine Neuerung ohne meines gnädigen Herrn Vorwissen an die Hand nehmen. Das sollte ich Euch, dem ich zu dienen willig bin, so eröffnen. Datum Oudenaarde, den 1. April anno 50.

2

Reinhardt Abell Darauf den Secretarien dienern bringenn am Osterabenndt den 5 Aprilis zu Cassell mir Jostenn zugestelt Anno 50.

Reinhard Abel. Darauf durch die Sekretariendiener am Osterabend, den 5. April, zu Kassel mir, Jost, zugestellt anno 50:

3

Das Henrich Muldener gestorbenn ist mir treulich leidt, ist not das ihr nebenn Jost Beckernn einenn setzet, der geschickt, treuw vnnd erfahrenn sey, vfzusehenn, vff den Saltzbronn zu Allenndorff.

Dass Heinrich Muldener gestorben ist, ist mir treulich leid; es ist nötig, dass Ihr neben Jost Becker einen setzt, der geschickt, treu und erfahren sei, auf den Salzbrunnen zu Allendorf aufzusehen.

4

Vnnd ladt2 das Saltzwerck in allem wesenn vnnd orde

Und lasst das Salzwerk in allem Wesen und Ord

Unsichere Lesungen

  1. 1 — Tageszahl, Lücke, unsicher (Z. 8)
  2. ladt — Lesung unsicher (Z. 18)

S. 268

Bl. 132vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

nung haltenn, wie es bey Henrich Muldenernn gehaltenn wordenn mit allenn dingenn, desgleichenn mit dem holtzfließenn, holtzkauff vnnd anndernn, mit verschließenn des Saltzkauffs, Vmfuhre herab Inns Lanndt, Saltz wieder hinanfarn[?] Seyne[?], auch mit Vberreichung2[?] des Vbens Im dinsthauß zu Cassell vf dem Platz.

nung halten, wie es bei Heinrich Muldener in allen Dingen gehalten worden ist; desgleichen mit dem Holzflößen, dem Holzkauf und anderem, mit dem Abschluss des Salzkaufs, der Umfuhr herab ins Land, dem Salzfahren wieder hinauf und auch mit der Überreichung der Übung im Diensthaus zu Kassel auf dem Platz.

2

Ich laß mir gefallenn, das Nordeck3[?] ann Henrich Muldeners stadt zu dem Itzigenn Baw des Bronns gesatzt, bisolang ich mich resoluire, wer enndtlich an Muldeners stadt bleibenn soll, vnnd das derselbige so gesetzt wirdet, nach seinem kopff nicht hanndele, Sonnder alle dinge laß bleibenn, wie es Muldener geordnet hatt.

Ich lasse mir gefallen, dass Nordeck an Heinrich Muldeners Stelle zum jetzigen Bau des Brunnens gesetzt wird, bis ich mich entschieden habe, wer endgültig an Muldeners Stelle bleiben soll — und dass derjenige, der eingesetzt wird, nicht nach eigenem Kopf handle, sondern alle Dinge so lasse, wie Muldener sie geordnet hat.

3

Das der Saltzbronn gebauwet, laß ich mir gefallenn, doch wolt vfsehenn, das souiel muglich nichtts böses gemachtt.

Dass der Salzbrunnen gebaut wird, lasse ich mir gefallen; doch wollte ich, dass darauf geachtet werde, dass soviel wie möglich nichts Schlechtes gemacht wird.

4

So habenn habenn die Furstliche Herrnn Stadthalter vnnd Rethe nachuolgendenn offenenn

So haben die fürstlichen Herren Statthalter und Räte den nachfolgenden offenen

Unsichere Lesungen

  1. hinanfarn Seyne — beide Wörter unsicher (Z. 5) (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)
  2. Vberreichung — oder Vberrechnung (Z. 6)
  3. Nordeck — Name, Endung unklar (Z. 8)

S. 269

Bl. 133rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

brieff des Bawes halbenn gebenn Wir des Durchleuchtigenn Hochgebornenn Furstenn vnnd Herrnn, Herrnn Philipsenn Lanndtgrauenn zu Hessenn, Grauenn zu Catzennelnpogenn etc Vnnsers gnedigenn Furstenn vnnd Herrnn verordennte Stadthalter vnnd Räthe zu Cassell, Fugenn hiemit allenn vnd Jedenn ffgl amptknechtenn1[?] vnnd dienernn zu Eschwege Beylstein, Wanfriedt, Allenndorff, Witzennhausenn, Ludwigstein, Reichennbach, vnnd Lichtenaw zuwissenn, das wir vonn hochgedachts vnnsers gnedigenn Furstenn vnnd herrnn wegenn verordnet haben, am Saltzbronn zun Sodenn zubauwenn, vnnd den nach notturfft zubessernn.

Brief wegen des Baus gegeben: Wir, die verordneten Statthalter und Räte zu Kassel des durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Philipp, Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen usw., unseres gnädigen Fürsten und Herrn, tun hiermit allen und jeden fürstlichen Amtsknechten und Dienern zu Eschwege, Beilstein, Wanfried, Allendorf, Witzenhausen, Ludwigstein, Reichenbach und Lichtenau zu wissen, dass wir von wegen unseres hochgenannten gnädigen Fürsten und Herrn angeordnet haben, am Salzbrunnen zu Sooden zu bauen und ihn nach Notdurft auszubessern.

2

Darumb beuehlenn wir euch vonn hochgedachts vnnsers gnedigenn fursten vnd herrnn wegenn, ganntz ernnstlich, vor vnns guetlich begerennde, das ihr alles das Jenige, darumb ihr zu solchem Baw, vonn denenn darzu verordenntenn angesucht werdet, vonn wegenn vnnsers gnedigenn furstenn vnnd herrnn, dahin verschaffet, vnnd darann ganntz vnnd gar nichts manngeln lassett.

Darum befehlen wir euch von wegen unseres hochgenannten gnädigen Fürsten und Herrn ganz ernstlich und begehren es für uns in Güte, dass ihr alles das, worum ihr zu diesem Bau von den dazu Verordneten angegangen werdet, von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn dorthin schafft und daran ganz und gar nichts fehlen lasst.

Unsichere Lesungen

  1. amptknechtenn — oder amptleuthenn (Z. 8)

S. 270

Bl. 133vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

Das kompt hochgedachtenn vnnsernn gnedigenn fursten vnnd herrnn, gemeiner Lanndtschafft vnnd euch selbst zum bestenn.

Das kommt unserem hochgenannten gnädigen Fürsten und Herrn, der gemeinen Landschaft und euch selbst zum Besten.

2

Das wir vnns genntzlich versehenn, vnnd wollens fur vnns gernn beschuldenn, Inn Vrkunde Vnnter hochgedachts vnnsers gnedigen furstenn vnnd herrnn hieraufgetrucktenn Secret Gebenn zu Cassell den 14.

Dessen versehen wir uns gänzlich und wollen es für uns gern vergelten. Zur Urkunde unter dem hier aufgedrückten Sekretsiegel unseres hochgenannten gnädigen Fürsten und Herrn. Gegeben zu Kassel, den 14.

3

Aprilis Anno 50. Cammermeister Vnnd ist darauff durch die verordenntenn berathschlagt zu Allenndorff ann der Werra, den 11.

April im Jahr 50. Kammermeister. Und darauf ist durch die Verordneten zu Allendorf an der Werra am 11.

4

Aprilis Anno 50. wie volgt, Anno 1550 den 11. tag Aprilis vff schrifftlichenn beueles der Herrn Stadthalter vnnd Rethe zu Cassell.

April im Jahr 50 beratschlagt worden wie folgt: Anno 1550, am 11. Tag April, auf schriftlichen Befehl der Herren Statthalter und Räte zu Kassel.

5

Habenn sich die Nachuerzeichnete verordenntenn zu dem Baw des Saltzbronns, vf nachuolgennde Articul vnnderredt, vnnd verglichenn wie nachstehett, also, wir verordenntenn seindt Hermann vonn Hundelshausenn, Johann Nordeck, Valtin Schuldt1[?], Jobst

Haben sich die nachverzeichneten Verordneten zum Bau des Salzbrunnens über die nachfolgenden Artikel besprochen und verglichen, wie hier folgt. Wir Verordneten sind: Hermann von Hundelshausen, Johann Nordeck, Valtin Schuldt, Jobst

Unsichere Lesungen

  1. Schuldt — oder Thuldt (Z. 19)

S. 271

Bl. 134rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

Becker, vnnd die amptknechte zun Sodenn vonn wegen vnnsers gnedigenn herrnn, vnnd dann die Burgermeister zu Allenndorff, Schaffnit[?], Niedernstein[?], vnnd Mathias Thorey2[?], als Saltzgreuenn vnnd verordennte vonn wegenn gemeiner Pfenner vnnd Irer selbst.

Becker und die Amtsknechte zu Sooden von wegen unseres gnädigen Herrn, und ferner die Bürgermeister zu Allendorf, Schaffnit, Niedenstein und Matthias Thorey als Salzgrafen und Verordnete von wegen der gemeinen Pfänner und ihrer selbst.

2

Erstlich ist allenn vmbstenndenn vnnd gelegennheiten, nach allem furgehabtenn notturfftigenn Rathschlage vnnd bedennckenn fur gut anngesehenn, das der Baw vf den nehistkunfftigenn Montage nach Jubilate Im nahmenn des herrnn, mit gutem stattenn angefanngenn werdenn soll, darzu dann nachuolgende werckleute bestelt werdenn, vnnd sollenn obbenente verordennte, vf donnerstags nach Jubilate Jegenn abenndt als dann gewißlich wiederumb zun Soden annkommenn.

Erstens ist nach allen Umständen und Gegebenheiten und nach vorangegangener notwendiger Beratung und Erwägung für gut befunden worden, dass der Bau am nächstkommenden Montag nach Jubilate im Namen des Herrn mit gutem Bedacht angefangen werden soll. Dazu werden die nachfolgenden Werkleute bestellt, und die obengenannten Verordneten sollen am Donnerstag nach Jubilate gegen Abend gewiss wieder zu Sooden eintreffen.

3

Zimmerleute. Zu werckleutenn sollenn gebraucht werdenn, Meister Hanns Wetzell, soll sich mit verstenndigenn zunechtenn geschickt machenn, denenn soll mann geburliche taglohnn, vnnd Ime Meister Hannsenn Jedes tags

Zimmerleute. Als Werkleute sollen gebraucht werden: Meister Hans Wetzel, der sich mit verständigen Knechten bereithalten soll; diesen soll man gebührenden Tagelohn geben und ihm, Meister Hans, jeden Tag,

Unsichere Lesungen

  1. Schaffnit, Niedernstein — Namen, Lesung unsicher (Z. 3) (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)
  2. Thorey — Name, Lesung unsicher (Z. 4)

S. 272

Bl. 134vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

wenn er arbeit vor kost vnnd lohnn Ein ortts guldenn1 Muntz gebenn, Desgleichenn den Sonntage ein Malzeit, Wurde er aber des Sonntags auch arbeitenn mussenn, so soll im obberurt taglohnn zur Malzeit auch gebenn werdenn, vnnd soll Ime noch ein geschickter vnnd erfahrner zimmermann zugeordent werdenn, Desgleichenn ein verstenndiger Werckmann, die vf wasser vnnd zimmer verstanndt haben, Mit denenn soll mann sich auch vor kost vnnd Lohn des taglohnns vergleichenn.

wenn er arbeitet, für Kost und Lohn einen Ortsgulden Münze. Desgleichen am Sonntag eine Mahlzeit; müsste er aber auch sonntags arbeiten, so soll ihm der genannte Tagelohn zusätzlich zur Mahlzeit gegeben werden. Und es soll ihm noch ein geschickter und erfahrener Zimmermann zugeordnet werden, desgleichen ein verständiger Werkmann, die von Wasserbau und Zimmerwerk Verstand haben; mit denen soll man sich ebenfalls über Kost und Lohn des Tagelohns vergleichen.

2

Da mann auch den zimmermann vnnd schultheißenn zu Ziegenhain habenn kann, sollenn sie dabey sein, vermuge des abschiedts, Derwegenn sie zur notturfft hieher zubeschreibenn sein Vor ainenn Walmeister soll vonn Cassell Meister Curt sich mit zehenn gutenn knechttenn, die Inn Irer arbeit bestenndig verharrenn, vnnd treulich arbeitenn, gefast machenn, vnnd das sie Ire Spadenn mit sich bringenn, doch sollenn zum vorrath auch

Wenn man auch den Zimmermann und den Schultheißen zu Ziegenhain haben kann, sollen sie laut Abschied dabei sein; deshalb sind sie bei Bedarf hierher zu bescheiden. Als Wallmeister soll sich von Kassel Meister Kurt mit zehn guten Knechten bereithalten, die bei ihrer Arbeit beständig ausharren und treu arbeiten, und sie sollen ihre Spaten mitbringen. Doch sollen zum Vorrat auch

Unsichere Lesungen

  1. ortts guldenn — rot unterstrichen, Wortgrenze unklar (Z. 1)

S. 273

Bl. 135rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

etlich Spadenn, Inn vorrath alhie verschafft werdenn, vnnd soll mann zur kost vnnd lohnn dem Meister die wochenn einenn thaler gebenn, vnnd einem Jeden knechte des tags vor kost vnnd lohnn, vfs meiste — 4 alb, vnd sollenn verpflicht sein, nach gelegennheit der notgebeuw, außerhalb der zeit vnnd stunde, wie sie zu arbeitenn pflegenn, sich tage vnnd nacht gutwillig brauchen lassenn.

etliche Spaten hier auf Vorrat beschafft werden. Und man soll dem Meister für Kost und Lohn die Woche einen Taler geben und jedem Knecht am Tag für Kost und Lohn höchstens 4 Albus. Und sie sollen verpflichtet sein, je nach Lage der notwendigen Bauten sich auch außerhalb der Zeit und Stunden, zu denen sie zu arbeiten pflegen, Tag und Nacht gutwillig gebrauchen zu lassen.

2

Dargegenn soll mann Ihnenn vergleichung oder vf anndere stunde enntsetzung thun. Der Thon Meister soll sein.

Dagegen soll man ihnen einen Ausgleich gewähren oder sie zu anderer Stunde freistellen. Der Tonmeister soll sein:

3

Heintz Horchappell, der soll den Thonn schlagenn vnnd bereitenn mit Hanns Schilpachs Rath vnnd zuthun, vnnd den Lam aus dem grunde wohl setzenn, einschlagenn vnnd verwarenn, vnnd soll der deupffer1 Hanns Frannck2[?] zu Cassell vff Donnerstagk nach Jubilate, auch hieruber beschriebenn werdenn, vnnd soll Heintz Horchappelnn vor kost vnnd Lohnn die wochenn ein guldenn Muntz gebenn werdenn, vnd was er vor bereitschafft bedarff, soll Ime alsbaldt verschafft werdenn, Soll mit Thongrabenn als

Heintz Horchappel; der soll den Ton schlagen und bereiten mit Rat und Zutun des Hans Schilpach und den Lehm aus dem Grund gut setzen, einschlagen und verwahren. Und der Töpfer Hans Franck zu Kassel soll am Donnerstag nach Jubilate ebenfalls hierher beschieden werden. Und dem Heintz Horchappel soll für Kost und Lohn die Woche ein Gulden Münze gegeben werden, und was er an Gerät braucht, soll ihm sogleich beschafft werden. Er soll mit dem Tongraben so-

Unsichere Lesungen

  1. deupffer — Lesung unsicher (Z. 14)
  2. Frannck — Name, Endung unklar (Z. 15)

S. 274

Bl. 135vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

baldt vff nehistkunfftigenn Mitwochenn, nach Quasimodogeniti vffenn Dickennberge1 annfahenn zugrabenn.

gleich am nächstkommenden Mittwoch nach Quasimodogeniti auf dem Dickenberg zu graben anfangen.

2

derwegenn Bernnt vonn Bischoffshausenn Itzo geschriebenn, vnnder solchs zugestattenn, gewilliget hat, doch das ann der Sat kein schaden thue, Item Jacob Richternn vnnd Gallenn auch hier zubeschreibenn, Wann es die notturfft erfordert, vnnd etwa sonnst nach einem verstenndigenn Werckmann vonn Iba oder Elmbach2[?] wann in grundt kömpt, Vnnd ob es die notturfft erfordert, das mann Meurer habenn muste, So soll mann vf Hannsenn vonn Franckfurdt, vnnd sonnst nach einem geschicktenn Meister sonnderlich der vf grundtbeuwe im wasser gearbeitt habe, vnnd wo es vonn nötenn, Inn die vier hundertt fuder steine in vorrath brechenn zulassenn, das man die in der eyle, habenn vnnd brauchenn könne, Vnnd furs aller erste, sollenn zwischenn hie vnnd Jubilate Innwenndigk Inn den Saltzbronn vier Reiffe vonn Krömbling gemacht werdenn, wie der abschiedt vermagk, die das faß steiff haltenn, vnnd derwegen

Deshalb ist an Bernd von Bischoffshausen jetzt geschrieben worden; der hat eingewilligt, dies zu gestatten, jedoch so, dass der Saat kein Schaden geschieht. Ebenso sind Jakob Richter und Galle hierher zu bescheiden, wenn es die Notdurft erfordert, und sonst nach einem verständigen Werkmann von Iba oder Elmbach zu schicken, wenn man in den Grund kommt. Und wenn es die Notdurft erfordert, dass man Maurer haben müsste, so soll man nach Hans von Frankfurt und sonst nach einem geschickten Meister schicken, besonders nach einem, der an Grundbauten im Wasser gearbeitet hat, und, wo es nötig ist, gegen vierhundert Fuder Steine auf Vorrat brechen lassen, damit man sie in der Eile haben und gebrauchen kann. Und allererst sollen zwischen jetzt und Jubilate innen im Salzbrunnen vier Reifen aus Krümmling gefertigt werden, wie es der Abschied besagt, die das Fass steif halten, und deshalb

Unsichere Lesungen

  1. Dickennberge — Ortsname, Lesung unsicher (Z. 2)
  2. Elmbach — Ortsname, Lesung unsicher (Z. 9)

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