Salzbibel · Lesetext · 5. Buch
Das fünfte Buch · S. 367–376
Das Bautagebuch 1550/51 · S. 367–376 · Bl. 182r–186v · Band 2
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Das Bautagebuch 1550/51
S. 278–439 · Bl. 138r–218r · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch
S. 367
Bl. 182rBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)vber derselbtenn Oberstenn Bruckenn, mit Pompenn geöst1 vnnd gehaltenn werdenn, Die volgennde tage dieser wochenn ann solcher arbeit gemacht vnnd bliebenn, vnnd seindt diese wochenn ann saltz gesotten – 119 werck, Sonntags den 28.
oberhalb dieser obersten Brücke mit Pumpen geschöpft und gehalten werden. Die folgenden Tage dieser Woche an dieser Arbeit gemacht und geblieben; und es sind diese Woche an Salz gesotten worden 119 Werk. Sonntag, den 28.
Septembris habenn die zimmerleute am Baw gearbeit, darnebenn mehr thon getretenn vnnd zugericht, vnnd ist der Sohlgrabe vonn der vnterstenn Bruckenn herann anngefanngenn zu saubernn, vnnd zu reinigenn, vnnd steine zur Oberstenn Bruckenn vber den Sohlgrabenn brechenn lassenn, Diese wochenn ann saltz gesottenn ——— 124 werck, Sonntags nach Michaelis den 5.
September, haben die Zimmerleute am Bau gearbeitet, daneben mehr Ton getreten und hergerichtet. Und der Solgraben ist von der untersten Brücke an zu säubern und zu reinigen angefangen worden, und man hat Steine für die oberste Brücke über den Solgraben brechen lassen. Diese Woche an Salz gesotten ——— 124 Werk. Sonntag nach Michaelis, den 5.
Octobris ann solcher arbeit bliebenn, vnnd ist der Baw vollendt gefertiget, hat aber der Pompenn halbenn als balde nit konnenn gehabenn, noch gesatzt werdenn, Darumb mann hat darmit verziehenn müssenn, vnnd nach dem verabschiedt, das mann nach Michaelis ein Probewerck siedenn solt, So hat doch der Saltzwardt solchs abgeschrieben, wie volgt.
Oktober, an dieser Arbeit geblieben; und der Bau ist vollends fertiggestellt worden. Der Pumpen wegen hat er aber nicht sogleich aufgesetzt und gesetzt werden können, darum hat man damit warten müssen. Und obwohl man verabschiedet hatte, dass man nach Michaelis ein Probewerk sieden solle, so hat doch der Salzwart das abgeschrieben, wie folgt:
Unsichere Lesungen
- geöst — Endung unklar (Z. 1)
S. 368
Bl. 182vBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)Mein ganntzwillig dienst zuvor Lieber Schwager Jost, Ich will euch nit verhaltenn, das ich befinde im Sohlziehenn, das der Bornn nit soviel gibt, als er vor vier oder funff wochenn gethann, dann er wirdt stets ausgezogenn, Dieweil ich demselbenn nu nachdennck, So hab ich altzeit hörenn davonn disputiren, das die Sohl oder der Saltzbronn in der Laubrosse1[?], am schwechstenn sey, Vber das hab ich auch nach dem quellbornne, wie sich der Itzo halte achtung gethann, So befindet sich das derselbe auch wieder aussenn bleibt, Ist gar vngeschafftenn Itzo, Derhalbenn wer gewis, wo der Saltzbronn nitt erbauwet vnnd gefast were, das er dann Itzo ebenn den manngell habenn wurde, wie vorhin, Nach dem ich aber vonn den Bawherrnn vnnd euch verstandenn, diese wochenn die Probwercke zu siedenn, So hab ich derhalbenn mit dem Bornndtmeister davonn geredt, vnnd allerlei bedenckenn gehabt, vnnd woltenn, das solchs lennger nachbliebe, vnnd besser bedacht wurde, damit wir solchs nit zu mercklichem
Meine ganz willigen Dienste zuvor, lieber Schwager Jost. Ich will Euch nicht verhalten, dass ich beim Solziehen finde, dass der Born nicht mehr so viel gibt, wie er es vor vier oder fünf Wochen getan hat; denn er wird ständig ausgezogen. Wenn ich dem nun nachdenke, so habe ich stets darüber disputieren hören, dass die Sole oder der Salzbrunnen zur Zeit des Laubfalls am schwächsten sei.
Darüber hinaus habe ich auch achtgegeben, wie sich der Quellborn jetzt verhält; da findet sich, dass auch dieser wieder ausbleibt und jetzt ganz unbeschaffen ist. Deshalb wäre es gewiss, dass der Salzbrunnen, wenn er nicht erbaut und gefasst worden wäre, jetzt eben denselben Mangel haben würde wie zuvor.
Nachdem ich aber von den Bauherren und von Euch verstanden habe, diese Woche die Probewerke zu sieden, so habe ich deshalb mit dem Brunnenmeister davon gesprochen und allerlei Bedenken gehabt; und wir wollten, dass dies noch länger unterbliebe und besser bedacht würde, damit wir es nicht zu merklichem
Unsichere Lesungen
- Laubrosse — Wort unklar (Z. 8)
S. 369
Bl. 183rBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)schadenn vornehmenn, könnenn wir doch sonnst wohl wissenn, wie es darumb stehet, wie ich euch zu ewer annkunfft weitter berichtenn will, Will auch meinem gnedigenn furstenn vnnd Herrnn zum bestenn, vor mich damit lennger zuberuhenn, gebettenn haben, Hab ich euch als dem der dieser zeit die gelegennheit am bestenn weis, vnnangezeigt nit wollenn lassenn, Ir könnt wohl darauf weitter bedacht sein, vnnd in anndere wege abschaffenn, damit annder nit sonnst ein geschwetz davonn hettenn Ich bitt auch Ir wollet Schneide wintten1 einenn Botten schickenn, vnnd euch berichtenn lassenn, wie die arbeit vonn stadt gehe, vnnd mir zuerkennenn gebenn, Euch wieder zu dienenn bin ich altzeit geflissenn vnd willigk, Datum Sodenn Montags Michaelis anno 50 E.
Schaden vornehmen. Wir können ja auch sonst wohl wissen, wie es darum steht, wie ich Euch bei Eurer Ankunft weiter berichten will. Ich will auch meinem gnädigen Fürsten und Herrn zum Besten für meine Person gebeten haben, damit noch länger zu warten. Das wollte ich Euch als demjenigen, der zu dieser Zeit die Lage am besten kennt, nicht unangezeigt lassen. Ihr könnt wohl weiter darauf bedacht sein und es auf andere Weise abstellen, damit andere nicht ein Gerede davon haben.
Ich bitte auch, Ihr wollet nach Schneidewinden einen Boten schicken und Euch berichten lassen, wie die Arbeit vonstatten geht, und es mir zu erkennen geben. Euch wieder zu dienen bin ich allzeit geflissen und willig. Gegeben zu Sooden, Montag Michaelis Anno 50. Euer
Unsichere Lesungen
- Schneide wintten — Name, wohl Schneidewind (Z. 11)
- sst — Unterschriftskürzel (Z. 18)
S. 370
Bl. 183vBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)dieser zeit alle quellenn schwach sein. Diese wochenn ann saltz gesottenn ——— 140 werck. Sonntags nach Dionisy den 12.
dass zu dieser Zeit alle Quellen schwach sind. Diese Woche an Salz gesotten ——— 140 Werk. Sonntag nach Dionysii, den 12.
Octobris diese woch — 10 stemme holtzes gefelt, vnnd beschlagenn, den Sohlgrabenn vnnd das gewelbe vollendt rein gemacht, vnnd gesaubert, vnnd habenn die zimmerleute zwischl1[?] dem eussersten altenn vnnd dem mittelstenn newenn fas die strebenn gemacht, Diese wochenn ann saltz gesottenn ——— 132 werck Vnnd seindt diese wochenn Donnerstags Galli zehenn newe schetzer vnnd Saltzmesser, die mann die geschwornenn nennenn soll geordennt, der Jedem ein new Saltzmas, vnnd ein Rost darauff zugestelt, darauf sich Innhalt der ordenung, vnnd diese nachvolgende artickull einenn leiblichenn eidt zu Gott gelobtt vnnd geschworenn habenn, deswegenn seindt Jedem Saltzmesser oder geschwornenn, acht Söder oder Bodenn, dieselbigenn in seiner verwaltung zuhabenn zugeordenet.
Oktober: diese Woche 10 Stämme Holz gefällt und beschlagen, den Solgraben und das Gewölbe vollends rein gemacht und gesäubert; und die Zimmerleute haben zwischen dem äußersten alten und dem mittleren neuen Fass die Streben gemacht. Diese Woche an Salz gesotten ——— 132 Werk.
Und es sind diese Woche am Donnerstag Galli zehn neue Schätzer und Salzmesser, die man die Geschworenen nennen soll, bestellt worden. Jedem von ihnen ist ein neues Salzmaß und ein Rost darauf zugestellt worden, worauf sie nach dem Inhalt der Ordnung und der nachfolgenden Artikel einen leiblichen Eid zu Gott gelobt und geschworen haben. Deshalb sind jedem Salzmesser oder Geschworenen acht Sieder oder Bothe zugeordnet worden, die er in seiner Verwaltung haben soll.
Unsichere Lesungen
- zwischl — Kürzung, wohl zwischen (Z. 6)
S. 371
Bl. 184rBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)Darauf habenn auch die furstlichenn Herrnn Stadthalter vnnd Rethe mit volgennder offener schrifft in allen Stedtenn vnnd amptenn, des Saltzwergks gelegenheit bericht thun lassenn, damit menniglich des wissenns habenn, vnnd sich darnach richten können, also Wir Stadthalter vnnd Rethe zu Cassell, Entbietenn allenn vnnd Jedenn des durchleuchtigenn vnnsers gnedigenn furstenn vnnd Herrnn amptleuthenn, amptverwalternn Bevelchhabernn, vnnd dienernn, auch Burgermeister vnnd Schepffenn, vnnd Rath Jeder Stadt, fleckenn vnnd gemeinenn des Furstenthumbs Hessen, vnnd denn darzu vnnd Ingehörigenn Graueschafftenn, auch allenn vnnd Jedenn zölnernn, zolschebernn1[?], vnderthanenn vnnd verwanttenn derselbenn, nach geburnus eines Jedenn Standts, Vnnser freundtlich diennst, gunstigenn grus, vnnd geneigtenn willenn, vnnd fügenn euch semptlich vnnd einem Jedenn in sonnderheit zuwissenn, Das nach dem ein zeit Jar hero durch lennge der zeit, vnnd viel verflosse
Darauf haben auch die fürstlichen Herren Statthalter und Räte mit folgendem offenen Schreiben in allen Städten und Ämtern über den Stand des Salzwerks Bericht geben lassen, damit jedermann davon Kenntnis habe und sich danach richten könne, nämlich:
Wir, Statthalter und Räte zu Kassel, entbieten allen und jeden Amtleuten, Amtsverwaltern, Befehlshabern und Dienern des durchlauchtigen, unseres gnädigen Fürsten und Herrn, auch den Bürgermeistern, Schöffen und Räten jeder Stadt, jedes Fleckens und jeder Gemeinde des Fürstentums Hessen und der dazu und dahin gehörigen Grafschaften, auch allen und jeden Zöllnern, Zollschreibern, Untertanen und Verwandten derselben, nach Gebühr eines jeden Standes, unseren freundlichen Dienst, günstigen Gruß und geneigten Willen. Und fügen euch sämtlich und einem jeden insbesondere zu wissen, dass, nachdem seit geraumer Zeit durch die Länge der Zeit und die vielen verflossenen
Unsichere Lesungen
- zolschebernn — wohl zolschreibernn (Z. 14)
S. 372
Bl. 184vBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)nenn Jarenn, die altenn gebeude am Saltzbronn zum Sodenn, welchenn Got der almechtigk aus sonnderlicher gnediger vnnd gute miltte, diesem Furstennthumb, Lannden vnnd Leutenn, vnnd vnns allenn gnediglich verliehenn, darumb wir billich danckbar sein sollenn, etwas manngelhafftigk vnnd Baufelligk ist wordenn, Derwegenn dann hochgedachter vnnser gnediger furst vnnd herr aus derselbenn schwerenn Custodien, vnns mehr dann zu einem mahle beuolenn, demselbenn schadenn statlich zuvorkommen, doch das nit vbell erger gemacht wurde, Also habenn wir verschienenn Osternn etlich aus vns den Rethenn, nebenn den verordentenn Saltzgreuen vnnd dienernn zum Sodenn, nebenn der gemeinen Pfennern darzu gemachten volmechtigenn dahin geschickt, vnnd solche alte gebeu eröffnenn, vnnd nach dem manngell vnnd schadenn suchenn lassenn, Dieselbenn habenn den schadenn, vnnd eigenntlich befundenn, das etlich wilt wasser sich in den Saltzbron vf dem grunde, daraus die Saltzadernn enndtspringen,
Jahre die alten Bauten am Salzbrunnen zu Sooden — den Gott der Allmächtige aus besonderer gnädiger Güte und Milde diesem Fürstentum, Land und Leuten und uns allen gnädig verliehen hat, wofür wir billig dankbar sein sollen — etwas mangelhaft und baufällig geworden sind, unser hochgenannter gnädiger Fürst und Herr uns aus seiner schweren Obhut mehr als einmal befohlen hat, diesem Schaden stattlich vorzukommen, doch so, dass nichts verschlimmert würde.
So haben wir vergangenes Ostern etliche aus unserer Mitte, den Räten, neben den verordneten Salzgrafen und Dienern zu Sooden und neben den von den gemeinen Pfännern dazu Bevollmächtigten dorthin geschickt und diese alten Bauten öffnen und dem Mangel und Schaden nachsuchen lassen. Diese haben den Schaden gefunden und genau erkannt, dass sich etliches wildes Wasser in den Salzbrunnen auf dem Grund, aus dem die Salzadern entspringen,
S. 373
Bl. 185rBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)mit Ingemischt, vnnd Ingelauffenn ist, Welchenn schadenn sie nu mit vnnserm Rath vnnd mit wissenn wiewohl mit grossem darlegenn vnnd vncostenn, stadtlich vorkommenn, vnnd alle Gebeude so notwendigk vom newenn aus dem grunde gefurt vnnd gemacht habenn, vnnd ist auch sieder der zeit, des Saltzladenns vnnd Maß halber daselbst keine klage noch manngell gewest.
hineingemischt und hineingelaufen ist. Diesem Schaden sind sie nun mit unserem Rat und Wissen, wiewohl mit großer Auslage und Unkosten, stattlich vorgekommen und haben alle Bauten, soweit nötig, von neuem aus dem Grund hochgeführt und gemacht. Und es hat seither wegen des Salzladens und des Maßes dort keine Klage und keinen Mangel gegeben.
Dieweil aber nunmehr die Schlacht zeit anngehet, vnnd ein Jeder vnderthann vnnd Hausmann sich gernn mit saltz vber winter versorgenn vnnd versehen wolt, vnnd die Jenen so bey euch Saltz zu feylem kauff bringenn, vorigs manngels halben keinen behelff oder vorteil suchenn, noch sich einigs betrugs zum Sodenn zuberlagenn1[?], So habenn die verordenntenn Saltzgreuenn Johann Nordeck vnnd Jost Berber2[?] daselbst zum Sodenn die furnembstenn vonn den eltestenn, vermuglichstenn vnnd Gotfurchtigstenn — 10 menner vnnb einenn Jerlichenn soldt bestelt vnnd verordnet, dero Jedem acht Bodenn zuverwaltenn beuohlenn,
Weil aber nunmehr die Schlachtzeit angeht und ein jeder Untertan und Hausvater sich gern mit Salz über den Winter versorgen und versehen möchte, und damit diejenigen, die bei euch Salz zum Verkauf bringen, wegen des früheren Mangels keinen Vorwand oder Vorteil suchen und sich nicht mit einem Betrug zu Sooden herausreden, so haben die verordneten Salzgrafen Johann Nordeck und Jost Becker dort zu Sooden die vornehmsten unter den ältesten, vermögendsten und gottesfürchtigsten — 10 Männer — gegen einen jährlichen Sold bestellt und verordnet; jedem von ihnen ist befohlen, acht Bothe zu verwalten,
Unsichere Lesungen
- zuberlagenn — Wort unklar (Z. 15)
- Berber — Name, r/ck unklar (Z. 16)
S. 374
Bl. 185vBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)alles saltz Inns Lanndt, Jedermann vns gleich geldt eine zeit wie die annder zumessenn, Jederm gleich vnnd recht zuthun, darauf Jedem ein rechtt gleich mas, vnnd ein Rost darauf, dadurch alles saltz gemessenn werdenn soll, vnnd nus1[?] zugestelt, vnnd sie darauf einenn leiblichenn gestabtenn eidt, zu Gott vnnd seinem Göttlichenn worte, habenn schwerenn lassenn, vnnd kann menniglich Jederzeitt des orts vmb sein geldts Saltz gnug bekommenn, So kann mann dadurch, da ein oder mehr Söder vortheil gebrauchenn, denselbenn erkundenn vnnd furkommenn, ob nu die Saltz verkeuffer oder körner anders zu Irem vorteil sagenn, oder das saltz zutheur gebenn wurdenn, wie sie dann hievor mehr gethan, So habt ihr Jederzeit, nach gelegennheit der zeit, ferre des wegs, theurung des Habbernn, vnd der zehrung, auch des vngewitters, darin zusehenn, vnnd dermassenn zuordenenn, das das armut vnbillicher weise nit vbernommenn, noch beschwert werde, wie Ir dann vom Jegennwertigenn dem Saltzschrey
alles Salz ins Land jedermann für gleiches Geld zu einer Zeit wie zur anderen zuzumessen und jedem gleich und recht zu tun. Dazu ist jedem ein rechtes gleiches Maß und ein Rost darauf zugestellt worden, mit dem alles Salz gemessen werden soll, und man hat sie darauf einen leiblichen gestabten Eid zu Gott und seinem göttlichen Wort schwören lassen. Und jedermann kann jederzeit an diesem Ort für sein Geld Salz genug bekommen.
So kann man dadurch auch, wenn ein oder mehrere Sieder sich Vorteil verschaffen, das erkunden und ihm vorkommen. Ob nun die Salzverkäufer oder Körner anderes zu ihrem Vorteil sagen oder das Salz zu teuer geben würden, wie sie es zuvor öfter getan haben, so habt ihr jederzeit nach Lage der Zeit, der Weite des Wegs, der Teuerung des Hafers und der Zehrung, auch des Unwetters, darauf zu sehen und dermaßen zu ordnen, dass die Armut nicht unbilligerweise übervorteilt oder beschwert wird — wie ihr denn vom Überbringer, dem Salzschrei-
Unsichere Lesungen
- nus — wohl vnns (Z. 5)
S. 375
Bl. 186rBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)ber alle gelegennheit des orts weitter zuvernemen habt, Da auch einer oder mehr sein saltz selbst holenn, vnnd etliche zusammenn spannenn wolten, die könnenn den vorteil darann thun, den die körner vnnd Seltzer suchenn vnnd habenn, Dieweil dann hochgedachter vnnser G.
ber, alles Nähere über den Ort weiter zu vernehmen habt. Wenn auch einer oder mehrere ihr Salz selbst holen und etliche zusammenspannen wollten, so können die den Vorteil daran haben, den die Körner und Salzhändler suchen und haben.
Weil dann unser hochgenannter gnädiger
F. vnnd herr, hievor euch allenn sampt vnnd sonndernn gebotten vnnd beuohlenn, kein frembdt saltz im Lannde zuverkeuffenn zugestattenn, auch da das durchgehenn, vnnd gefurt wurde, vf Jeder ffgl.
Fürst und Herr euch allen zuvor sämtlich und einzeln geboten und befohlen hat, kein fremdes Salz im Land zu verkaufen zu gestatten, und, wenn es durchgeführt wird, an jeder fürstlichen
zollstedt, vonn Jedem Pferde zu zoll, einenn orts güldenn zunehmenn, vnnd ffgl. zuverrechnenn, So wollenn wir ann stadt vnnd vonn wegenn Irer f.
Zollstätte von jedem Pferd einen Ortsgulden Zoll zu nehmen und Seinen Fürstlichen Gnaden zu verrechnen, so wollen wir anstatt und von wegen Ihrer Fürstlichen
gl. euch allenn samptlich, vnnd einem Jedenn besonndernn, bey denenn Pflichttenn, damit ihr ffgl.
Gnaden euch allen sämtlich und einem jeden besonders bei den Pflichten, mit denen ihr Seinen Fürstlichen Gnaden
zugethann vnnd verwandt seidt hiermit ernstlich beuohlenn habenn, ann keinem ort, Es sey in amptenn, Stedtenn, oder dorffen, annder frembt, dann allein Ihr f.
zugetan und verwandt seid, hiermit ernstlich befohlen haben, an keinem Ort — sei es in Ämtern, Städten oder Dörfern — anderes fremdes Salz als allein Ihrer Fürstlichen
gl. saltz zuverkeufenn, vnnd zuverhandelnn zugestattenn, bey vermeydung Irer f. gl. vngnade, vnnd das der zoll von
Gnaden Salz zu verkaufen und zu handeln zu gestatten, bei Vermeidung Ihrer Fürstlichen Gnaden Ungnade, und dass der Zoll von
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- Randnotiz Zeile 5–6 — andere Hand, schwer lesbar (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)
S. 376
Bl. 186vBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)frembtem saltz, vonn Jedem Pferde ann Jedem ortte, also genommenn, vfgehabenn, vnnd ffgl. Jerlichs verrechennt werde, Solchs habenn wir euch also des wissenns zuhabenn, vnnd euch zugehaltenn, aus beuelch hochgedachts vnnsers gnedigenn furstenn vnnd Herrnn, sollenn annzeigenn, vnnd thut ihr darann, ffgl.
fremdem Salz von jedem Pferd an jedem Ort so genommen, erhoben und Seinen Fürstlichen Gnaden jährlich verrechnet werde. Das sollten wir euch also auf Befehl unseres hochgenannten gnädigen Fürsten und Herrn anzeigen, damit ihr davon Kenntnis habt und euch danach richtet; und ihr tut daran Seinen Fürstlichen Gnaden
zu gnedigem gefallenn, in gnadenn zuerkennen, des wir vnns genntzlich vnnd gewislich versehenn, aber den vbertretternn werdenn vnnd soll ohn zweiuel Ire straff wohl widerfahrenn, Wollen wir euch den wir zu freundtschafft vnnd willenn geneigt nit verhalttenn, Jnn vrkundt vnter hochgedachts vnnsers gl.
ein gnädiges Gefallen, das in Gnaden zu erkennen ist, wessen wir uns gänzlich und gewiss versehen. Den Übertretern aber wird und soll ohne Zweifel ihre Strafe wohl widerfahren. Das wollen wir euch, denen wir zu Freundschaft und Willen geneigt sind, nicht verhalten. Zur Urkunde unter dem hier aufgedrückten Sekretsiegel unseres hochgenannten gnädigen
fl. vnd Herrnn hierauff getrucktenn Secret, Gebenn zu Cassell den 18. Octobris Anno 50. Sonntags nach Galli den 19 Octobris diese woche still gehaltenn, hat Christoffer der Bornmeister sein kunst vnnd gebeue verruckt vnnd vfgeschlagen1[?]
Fürsten und Herrn. Gegeben zu Kassel, den 18. Oktober Anno 50.
Sonntag nach Galli, den 19. Oktober, diese Woche stillgehalten. Christoffer, der Bornmeister, hat seine Kunst und Bauten verrückt und aufgeschlagen.
Unsichere Lesungen
- vfgeschlagen — Kürzung am Zeilenende (Z. 19)