Salzbibel · Lesetext · 5. Buch
Das fünfte Buch · S. 371–380
Das Bautagebuch 1550/51 · S. 371–380 · Bl. 184r–188v · Band 2
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Das Bautagebuch 1550/51
S. 278–439 · Bl. 138r–218r · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch
S. 371
Bl. 184rBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)Darauf habenn auch die furstlichenn Herrnn Stadthalter vnnd Rethe mit volgennder offener schrifft in allen Stedtenn vnnd amptenn, des Saltzwergks gelegenheit bericht thun lassenn, damit menniglich des wissenns habenn, vnnd sich darnach richten können, also Wir Stadthalter vnnd Rethe zu Cassell, Entbietenn allenn vnnd Jedenn des durchleuchtigenn vnnsers gnedigenn furstenn vnnd Herrnn amptleuthenn, amptverwalternn Bevelchhabernn, vnnd dienernn, auch Burgermeister vnnd Schepffenn, vnnd Rath Jeder Stadt, fleckenn vnnd gemeinenn des Furstenthumbs Hessen, vnnd denn darzu vnnd Ingehörigenn Graueschafftenn, auch allenn vnnd Jedenn zölnernn, zolschebernn1[?], vnderthanenn vnnd verwanttenn derselbenn, nach geburnus eines Jedenn Standts, Vnnser freundtlich diennst, gunstigenn grus, vnnd geneigtenn willenn, vnnd fügenn euch semptlich vnnd einem Jedenn in sonnderheit zuwissenn, Das nach dem ein zeit Jar hero durch lennge der zeit, vnnd viel verflosse
Darauf haben auch die fürstlichen Herren Statthalter und Räte mit folgendem offenen Schreiben in allen Städten und Ämtern über den Stand des Salzwerks Bericht geben lassen, damit jedermann davon Kenntnis habe und sich danach richten könne, nämlich:
Wir, Statthalter und Räte zu Kassel, entbieten allen und jeden Amtleuten, Amtsverwaltern, Befehlshabern und Dienern des durchlauchtigen, unseres gnädigen Fürsten und Herrn, auch den Bürgermeistern, Schöffen und Räten jeder Stadt, jedes Fleckens und jeder Gemeinde des Fürstentums Hessen und der dazu und dahin gehörigen Grafschaften, auch allen und jeden Zöllnern, Zollschreibern, Untertanen und Verwandten derselben, nach Gebühr eines jeden Standes, unseren freundlichen Dienst, günstigen Gruß und geneigten Willen. Und fügen euch sämtlich und einem jeden insbesondere zu wissen, dass, nachdem seit geraumer Zeit durch die Länge der Zeit und die vielen verflossenen
Unsichere Lesungen
- zolschebernn — wohl zolschreibernn (Z. 14)
S. 372
Bl. 184vBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)nenn Jarenn, die altenn gebeude am Saltzbronn zum Sodenn, welchenn Got der almechtigk aus sonnderlicher gnediger vnnd gute miltte, diesem Furstennthumb, Lannden vnnd Leutenn, vnnd vnns allenn gnediglich verliehenn, darumb wir billich danckbar sein sollenn, etwas manngelhafftigk vnnd Baufelligk ist wordenn, Derwegenn dann hochgedachter vnnser gnediger furst vnnd herr aus derselbenn schwerenn Custodien, vnns mehr dann zu einem mahle beuolenn, demselbenn schadenn statlich zuvorkommen, doch das nit vbell erger gemacht wurde, Also habenn wir verschienenn Osternn etlich aus vns den Rethenn, nebenn den verordentenn Saltzgreuen vnnd dienernn zum Sodenn, nebenn der gemeinen Pfennern darzu gemachten volmechtigenn dahin geschickt, vnnd solche alte gebeu eröffnenn, vnnd nach dem manngell vnnd schadenn suchenn lassenn, Dieselbenn habenn den schadenn, vnnd eigenntlich befundenn, das etlich wilt wasser sich in den Saltzbron vf dem grunde, daraus die Saltzadernn enndtspringen,
Jahre die alten Bauten am Salzbrunnen zu Sooden — den Gott der Allmächtige aus besonderer gnädiger Güte und Milde diesem Fürstentum, Land und Leuten und uns allen gnädig verliehen hat, wofür wir billig dankbar sein sollen — etwas mangelhaft und baufällig geworden sind, unser hochgenannter gnädiger Fürst und Herr uns aus seiner schweren Obhut mehr als einmal befohlen hat, diesem Schaden stattlich vorzukommen, doch so, dass nichts verschlimmert würde.
So haben wir vergangenes Ostern etliche aus unserer Mitte, den Räten, neben den verordneten Salzgrafen und Dienern zu Sooden und neben den von den gemeinen Pfännern dazu Bevollmächtigten dorthin geschickt und diese alten Bauten öffnen und dem Mangel und Schaden nachsuchen lassen. Diese haben den Schaden gefunden und genau erkannt, dass sich etliches wildes Wasser in den Salzbrunnen auf dem Grund, aus dem die Salzadern entspringen,
S. 373
Bl. 185rBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)mit Ingemischt, vnnd Ingelauffenn ist, Welchenn schadenn sie nu mit vnnserm Rath vnnd mit wissenn wiewohl mit grossem darlegenn vnnd vncostenn, stadtlich vorkommenn, vnnd alle Gebeude so notwendigk vom newenn aus dem grunde gefurt vnnd gemacht habenn, vnnd ist auch sieder der zeit, des Saltzladenns vnnd Maß halber daselbst keine klage noch manngell gewest.
hineingemischt und hineingelaufen ist. Diesem Schaden sind sie nun mit unserem Rat und Wissen, wiewohl mit großer Auslage und Unkosten, stattlich vorgekommen und haben alle Bauten, soweit nötig, von neuem aus dem Grund hochgeführt und gemacht. Und es hat seither wegen des Salzladens und des Maßes dort keine Klage und keinen Mangel gegeben.
Dieweil aber nunmehr die Schlacht zeit anngehet, vnnd ein Jeder vnderthann vnnd Hausmann sich gernn mit saltz vber winter versorgenn vnnd versehen wolt, vnnd die Jenen so bey euch Saltz zu feylem kauff bringenn, vorigs manngels halben keinen behelff oder vorteil suchenn, noch sich einigs betrugs zum Sodenn zuberlagenn1[?], So habenn die verordenntenn Saltzgreuenn Johann Nordeck vnnd Jost Berber2[?] daselbst zum Sodenn die furnembstenn vonn den eltestenn, vermuglichstenn vnnd Gotfurchtigstenn — 10 menner vnnb einenn Jerlichenn soldt bestelt vnnd verordnet, dero Jedem acht Bodenn zuverwaltenn beuohlenn,
Weil aber nunmehr die Schlachtzeit angeht und ein jeder Untertan und Hausvater sich gern mit Salz über den Winter versorgen und versehen möchte, und damit diejenigen, die bei euch Salz zum Verkauf bringen, wegen des früheren Mangels keinen Vorwand oder Vorteil suchen und sich nicht mit einem Betrug zu Sooden herausreden, so haben die verordneten Salzgrafen Johann Nordeck und Jost Becker dort zu Sooden die vornehmsten unter den ältesten, vermögendsten und gottesfürchtigsten — 10 Männer — gegen einen jährlichen Sold bestellt und verordnet; jedem von ihnen ist befohlen, acht Bothe zu verwalten,
Unsichere Lesungen
- zuberlagenn — Wort unklar (Z. 15)
- Berber — Name, r/ck unklar (Z. 16)
S. 374
Bl. 185vBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)alles saltz Inns Lanndt, Jedermann vns gleich geldt eine zeit wie die annder zumessenn, Jederm gleich vnnd recht zuthun, darauf Jedem ein rechtt gleich mas, vnnd ein Rost darauf, dadurch alles saltz gemessenn werdenn soll, vnnd nus1[?] zugestelt, vnnd sie darauf einenn leiblichenn gestabtenn eidt, zu Gott vnnd seinem Göttlichenn worte, habenn schwerenn lassenn, vnnd kann menniglich Jederzeitt des orts vmb sein geldts Saltz gnug bekommenn, So kann mann dadurch, da ein oder mehr Söder vortheil gebrauchenn, denselbenn erkundenn vnnd furkommenn, ob nu die Saltz verkeuffer oder körner anders zu Irem vorteil sagenn, oder das saltz zutheur gebenn wurdenn, wie sie dann hievor mehr gethan, So habt ihr Jederzeit, nach gelegennheit der zeit, ferre des wegs, theurung des Habbernn, vnd der zehrung, auch des vngewitters, darin zusehenn, vnnd dermassenn zuordenenn, das das armut vnbillicher weise nit vbernommenn, noch beschwert werde, wie Ir dann vom Jegennwertigenn dem Saltzschrey
alles Salz ins Land jedermann für gleiches Geld zu einer Zeit wie zur anderen zuzumessen und jedem gleich und recht zu tun. Dazu ist jedem ein rechtes gleiches Maß und ein Rost darauf zugestellt worden, mit dem alles Salz gemessen werden soll, und man hat sie darauf einen leiblichen gestabten Eid zu Gott und seinem göttlichen Wort schwören lassen. Und jedermann kann jederzeit an diesem Ort für sein Geld Salz genug bekommen.
So kann man dadurch auch, wenn ein oder mehrere Sieder sich Vorteil verschaffen, das erkunden und ihm vorkommen. Ob nun die Salzverkäufer oder Körner anderes zu ihrem Vorteil sagen oder das Salz zu teuer geben würden, wie sie es zuvor öfter getan haben, so habt ihr jederzeit nach Lage der Zeit, der Weite des Wegs, der Teuerung des Hafers und der Zehrung, auch des Unwetters, darauf zu sehen und dermaßen zu ordnen, dass die Armut nicht unbilligerweise übervorteilt oder beschwert wird — wie ihr denn vom Überbringer, dem Salzschrei-
Unsichere Lesungen
- nus — wohl vnns (Z. 5)
S. 375
Bl. 186rBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)ber alle gelegennheit des orts weitter zuvernemen habt, Da auch einer oder mehr sein saltz selbst holenn, vnnd etliche zusammenn spannenn wolten, die könnenn den vorteil darann thun, den die körner vnnd Seltzer suchenn vnnd habenn, Dieweil dann hochgedachter vnnser G.
ber, alles Nähere über den Ort weiter zu vernehmen habt. Wenn auch einer oder mehrere ihr Salz selbst holen und etliche zusammenspannen wollten, so können die den Vorteil daran haben, den die Körner und Salzhändler suchen und haben.
Weil dann unser hochgenannter gnädiger
F. vnnd herr, hievor euch allenn sampt vnnd sonndernn gebotten vnnd beuohlenn, kein frembdt saltz im Lannde zuverkeuffenn zugestattenn, auch da das durchgehenn, vnnd gefurt wurde, vf Jeder ffgl.
Fürst und Herr euch allen zuvor sämtlich und einzeln geboten und befohlen hat, kein fremdes Salz im Land zu verkaufen zu gestatten, und, wenn es durchgeführt wird, an jeder fürstlichen
zollstedt, vonn Jedem Pferde zu zoll, einenn orts güldenn zunehmenn, vnnd ffgl. zuverrechnenn, So wollenn wir ann stadt vnnd vonn wegenn Irer f.
Zollstätte von jedem Pferd einen Ortsgulden Zoll zu nehmen und Seinen Fürstlichen Gnaden zu verrechnen, so wollen wir anstatt und von wegen Ihrer Fürstlichen
gl. euch allenn samptlich, vnnd einem Jedenn besonndernn, bey denenn Pflichttenn, damit ihr ffgl.
Gnaden euch allen sämtlich und einem jeden besonders bei den Pflichten, mit denen ihr Seinen Fürstlichen Gnaden
zugethann vnnd verwandt seidt hiermit ernstlich beuohlenn habenn, ann keinem ort, Es sey in amptenn, Stedtenn, oder dorffen, annder frembt, dann allein Ihr f.
zugetan und verwandt seid, hiermit ernstlich befohlen haben, an keinem Ort — sei es in Ämtern, Städten oder Dörfern — anderes fremdes Salz als allein Ihrer Fürstlichen
gl. saltz zuverkeufenn, vnnd zuverhandelnn zugestattenn, bey vermeydung Irer f. gl. vngnade, vnnd das der zoll von
Gnaden Salz zu verkaufen und zu handeln zu gestatten, bei Vermeidung Ihrer Fürstlichen Gnaden Ungnade, und dass der Zoll von
Unsichere Lesungen
- Randnotiz Zeile 5–6 — andere Hand, schwer lesbar (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)
S. 376
Bl. 186vBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)frembtem saltz, vonn Jedem Pferde ann Jedem ortte, also genommenn, vfgehabenn, vnnd ffgl. Jerlichs verrechennt werde, Solchs habenn wir euch also des wissenns zuhabenn, vnnd euch zugehaltenn, aus beuelch hochgedachts vnnsers gnedigenn furstenn vnnd Herrnn, sollenn annzeigenn, vnnd thut ihr darann, ffgl.
fremdem Salz von jedem Pferd an jedem Ort so genommen, erhoben und Seinen Fürstlichen Gnaden jährlich verrechnet werde. Das sollten wir euch also auf Befehl unseres hochgenannten gnädigen Fürsten und Herrn anzeigen, damit ihr davon Kenntnis habt und euch danach richtet; und ihr tut daran Seinen Fürstlichen Gnaden
zu gnedigem gefallenn, in gnadenn zuerkennen, des wir vnns genntzlich vnnd gewislich versehenn, aber den vbertretternn werdenn vnnd soll ohn zweiuel Ire straff wohl widerfahrenn, Wollen wir euch den wir zu freundtschafft vnnd willenn geneigt nit verhalttenn, Jnn vrkundt vnter hochgedachts vnnsers gl.
ein gnädiges Gefallen, das in Gnaden zu erkennen ist, wessen wir uns gänzlich und gewiss versehen. Den Übertretern aber wird und soll ohne Zweifel ihre Strafe wohl widerfahren. Das wollen wir euch, denen wir zu Freundschaft und Willen geneigt sind, nicht verhalten. Zur Urkunde unter dem hier aufgedrückten Sekretsiegel unseres hochgenannten gnädigen
fl. vnd Herrnn hierauff getrucktenn Secret, Gebenn zu Cassell den 18. Octobris Anno 50. Sonntags nach Galli den 19 Octobris diese woche still gehaltenn, hat Christoffer der Bornmeister sein kunst vnnd gebeue verruckt vnnd vfgeschlagen1[?]
Fürsten und Herrn. Gegeben zu Kassel, den 18. Oktober Anno 50.
Sonntag nach Galli, den 19. Oktober, diese Woche stillgehalten. Christoffer, der Bornmeister, hat seine Kunst und Bauten verrückt und aufgeschlagen.
Unsichere Lesungen
- vfgeschlagen — Kürzung am Zeilenende (Z. 19)
S. 377
Bl. 187rBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)Vnnd dieweil der winter annfelt, sollenn alle bew bis vf den fruling anngestelt werdenn, doch so baldt Christoffer seine Bewe vnnd Kunste verruckt hatt, soll der zimmermann den newenn Baw vf den Saltzbronn vfrichtenn vnnd hebenn, kann in zweyenn tagenn geschehenn, that vngewitters halbenn bisher nit geschehenn konnenn, vnnd dieweil der winter in der erst hart anngefallenn, vnd darnach gantz feucht vnnd naß gewesenn, Ist solche arbeit aller Jngestelt bis vf den fruling, des kunftigenn 51.
Und weil der Winter hereinbricht, sollen alle Bauten bis auf den Frühling eingestellt werden. Doch sobald Christoffer seine Bauten und Künste verrückt hat, soll der Zimmermann den neuen Bau auf dem Salzbrunnen aufrichten und heben; das kann in zwei Tagen geschehen. Es hat aber des Unwetters wegen bisher nicht geschehen können; und weil der Winter zunächst hart hereingebrochen und danach ganz feucht und nass gewesen ist, ist diese Arbeit ganz eingestellt worden bis auf den Frühling des kommenden 51.
Jars, zusehenn wie sich die gebewe, vnd das wilde gewesser vom Berge, vnnd vmb den newen Saltzbronn begebenn vnnd haltenn wollenn, Anno 50.
Jahres, um zu sehen, wie sich die Bauten und das wilde Gewässer vom Berg und um den neuen Salzbrunnen verhalten wollen.
Anno 50,
Michaelis, New geschworn Schetzer zum Saltzwesenn zum Sodenn geordennt vnnd bestelt, zu dienen so lannge vnns gefellig vnd auch Jhnen gelegenn ist, bestetigt vffgericht vnd verkundiget zum Sodenn den 16 Octobris Anno ut supra.
Michaelis: Neue geschworene Schätzer für das Salzwesen zu Sooden angeordnet und bestellt, zu dienen, solange es uns gefällig und auch ihnen gelegen ist; bestätigt, aufgerichtet und verkündigt zu Sooden, den 16. Oktober Anno wie oben.
S. 378
Bl. 187vBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)Jacob Grunewaldt. Ludtwig Vrber1[?] Ludwig Hilwigk Hanns Grunewaldt, Jocheim Schimpff Jacob Jener, Frantz schimpff, Hanns Schreiber, Kerstenn Sperber2[?], 8 Sodermeister.
Jakob Grunewald, Ludwig Urber, Ludwig Hilwig, Hans Grunewald, Jochim Schimpf, Jakob Jener, Franz Schimpf, Hans Schreiber, Kersten Sperber — 8 Sodemeister.
Unsichere Lesungen
- Vrber — Anfangsbuchstabe unsicher (Z. 2)
- Sperber — p/f unsicher, evtl. Sferber (Z. 9)
- Kerstenn Kell — waagerechter Strich durch Namen (Z. 16)
S. 379
Bl. 188rBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)Augustin Mentze. Jorge Mentz, Claus Vrber. Hanns Martin Augustin Scheuffeler, Gunther Sperber1[?] [gestrichen:
Augustin Mentze, Jörg Mentz, Claus Urber, Hans Martin, Augustin Scheuffeler, Gunther Sperber,
Jorge Scheuffeler2] Cutrin3[?] Scheuffeler, Hanns 8. Sodermeister, Jorgius Scheuffeler Hanns Ties4[?] Hanns Roth, Cuntz Deinhardt, Carll Marschalck, Heinrich Sperber5[?] Jocheim Deinhardt, Jacob Muschelmann 8 Boden, Wann das ein abgebrochen Bodt wieder gebauwet wirdt,
Cutrin Scheuffeler, Hans — 8 Sodemeister. Jörg Scheuffeler, Hans Ties, Hans Roth, Cuntz Deinhardt, Carl Marschalck, Heinrich Sperber, Jochim Deinhardt, Jakob Muschelmann — 8 Bothe, wenn das eine abgebrochene Bothe wieder gebaut wird.
Unsichere Lesungen
- Sperber — p/f unsicher, evtl. Sferber (Z. 6)
- Jorge Scheuffeler — waagerecht durchstrichen (Z. 7)
- Cutrin — Vorname unklar (Z. 8)
- Ties — evtl. Tips (Z. 12)
- Sperber — p/f unsicher, evtl. Sferber (Z. 16)
S. 380
Bl. 188vBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)Philips Klinckerfus. Claus Klinckerfus Hanns Rubigk, Christoff Ludwigk Curt Windtaus Hartmann Rubigk, Claus Roth, anna Gilm, Hader Heintz.
Philipp Klinckerfus, Claus Klinckerfus, Hans Rubig, Christoff Ludwig, Curt Windaus, Hartmann Rubig, Claus Roth, Anna Gilm, Hader Heintz —
Unsichere Lesungen
- Derc — Vorname unklar (Z. 11)
- Gertraudt — Anfangsbuchstabe, u/n unsicher (Z. 16)
- Stoell — Vokal unsicher (Z. 19)