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Salzbibel · Lesetext · 5. Buch

Das fünfte Buch · S. 373

Das Bautagebuch 1550/51 · S. 373 · Bl. 185r · Band 2

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Das Bautagebuch 1550/51

S. 278–439 · Bl. 138r–218r · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch

S. 373

Bl. 185rBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)
1

mit Ingemischt, vnnd Ingelauffenn ist, Welchenn schadenn sie nu mit vnnserm Rath vnnd mit wissenn wiewohl mit grossem darlegenn vnnd vncostenn, stadtlich vorkommenn, vnnd alle Gebeude so notwendigk vom newenn aus dem grunde gefurt vnnd gemacht habenn, vnnd ist auch sieder der zeit, des Saltzladenns vnnd Maß halber daselbst keine klage noch manngell gewest.

hineingemischt und hineingelaufen ist. Diesem Schaden sind sie nun mit unserem Rat und Wissen, wiewohl mit großer Auslage und Unkosten, stattlich vorgekommen und haben alle Bauten, soweit nötig, von neuem aus dem Grund hochgeführt und gemacht. Und es hat seither wegen des Salzladens und des Maßes dort keine Klage und keinen Mangel gegeben.

2

Dieweil aber nunmehr die Schlacht zeit anngehet, vnnd ein Jeder vnderthann vnnd Hausmann sich gernn mit saltz vber winter versorgenn vnnd versehen wolt, vnnd die Jenen so bey euch Saltz zu feylem kauff bringenn, vorigs manngels halben keinen behelff oder vorteil suchenn, noch sich einigs betrugs zum Sodenn zuberlagenn1[?], So habenn die verordenntenn Saltzgreuenn Johann Nordeck vnnd Jost Berber2[?] daselbst zum Sodenn die furnembstenn vonn den eltestenn, vermuglichstenn vnnd Gotfurchtigstenn — 10 menner vnnb einenn Jerlichenn soldt bestelt vnnd verordnet, dero Jedem acht Bodenn zuverwaltenn beuohlenn,

Weil aber nunmehr die Schlachtzeit angeht und ein jeder Untertan und Hausvater sich gern mit Salz über den Winter versorgen und versehen möchte, und damit diejenigen, die bei euch Salz zum Verkauf bringen, wegen des früheren Mangels keinen Vorwand oder Vorteil suchen und sich nicht mit einem Betrug zu Sooden herausreden, so haben die verordneten Salzgrafen Johann Nordeck und Jost Becker dort zu Sooden die vornehmsten unter den ältesten, vermögendsten und gottesfürchtigsten — 10 Männer — gegen einen jährlichen Sold bestellt und verordnet; jedem von ihnen ist befohlen, acht Bothe zu verwalten,

Unsichere Lesungen

  1. zuberlagenn — Wort unklar (Z. 15)
  2. Berber — Name, r/ck unklar (Z. 16)

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