Salzbibel · Lesetext · 5. Buch
Das fünfte Buch · S. 377–386
Das Bautagebuch 1550/51 · S. 377–386 · Bl. 187r–191v · Band 2
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Das Bautagebuch 1550/51
S. 278–439 · Bl. 138r–218r · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch
S. 377
Bl. 187rBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)Vnnd dieweil der winter annfelt, sollenn alle bew bis vf den fruling anngestelt werdenn, doch so baldt Christoffer seine Bewe vnnd Kunste verruckt hatt, soll der zimmermann den newenn Baw vf den Saltzbronn vfrichtenn vnnd hebenn, kann in zweyenn tagenn geschehenn, that vngewitters halbenn bisher nit geschehenn konnenn, vnnd dieweil der winter in der erst hart anngefallenn, vnd darnach gantz feucht vnnd naß gewesenn, Ist solche arbeit aller Jngestelt bis vf den fruling, des kunftigenn 51.
Und weil der Winter hereinbricht, sollen alle Bauten bis auf den Frühling eingestellt werden. Doch sobald Christoffer seine Bauten und Künste verrückt hat, soll der Zimmermann den neuen Bau auf dem Salzbrunnen aufrichten und heben; das kann in zwei Tagen geschehen. Es hat aber des Unwetters wegen bisher nicht geschehen können; und weil der Winter zunächst hart hereingebrochen und danach ganz feucht und nass gewesen ist, ist diese Arbeit ganz eingestellt worden bis auf den Frühling des kommenden 51.
Jars, zusehenn wie sich die gebewe, vnd das wilde gewesser vom Berge, vnnd vmb den newen Saltzbronn begebenn vnnd haltenn wollenn, Anno 50.
Jahres, um zu sehen, wie sich die Bauten und das wilde Gewässer vom Berg und um den neuen Salzbrunnen verhalten wollen.
Anno 50,
Michaelis, New geschworn Schetzer zum Saltzwesenn zum Sodenn geordennt vnnd bestelt, zu dienen so lannge vnns gefellig vnd auch Jhnen gelegenn ist, bestetigt vffgericht vnd verkundiget zum Sodenn den 16 Octobris Anno ut supra.
Michaelis: Neue geschworene Schätzer für das Salzwesen zu Sooden angeordnet und bestellt, zu dienen, solange es uns gefällig und auch ihnen gelegen ist; bestätigt, aufgerichtet und verkündigt zu Sooden, den 16. Oktober Anno wie oben.
S. 378
Bl. 187vBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)Jacob Grunewaldt. Ludtwig Vrber1[?] Ludwig Hilwigk Hanns Grunewaldt, Jocheim Schimpff Jacob Jener, Frantz schimpff, Hanns Schreiber, Kerstenn Sperber2[?], 8 Sodermeister.
Jakob Grunewald, Ludwig Urber, Ludwig Hilwig, Hans Grunewald, Jochim Schimpf, Jakob Jener, Franz Schimpf, Hans Schreiber, Kersten Sperber — 8 Sodemeister.
Unsichere Lesungen
- Vrber — Anfangsbuchstabe unsicher (Z. 2)
- Sperber — p/f unsicher, evtl. Sferber (Z. 9)
- Kerstenn Kell — waagerechter Strich durch Namen (Z. 16)
S. 379
Bl. 188rBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)Augustin Mentze. Jorge Mentz, Claus Vrber. Hanns Martin Augustin Scheuffeler, Gunther Sperber1[?] [gestrichen:
Augustin Mentze, Jörg Mentz, Claus Urber, Hans Martin, Augustin Scheuffeler, Gunther Sperber,
Jorge Scheuffeler2] Cutrin3[?] Scheuffeler, Hanns 8. Sodermeister, Jorgius Scheuffeler Hanns Ties4[?] Hanns Roth, Cuntz Deinhardt, Carll Marschalck, Heinrich Sperber5[?] Jocheim Deinhardt, Jacob Muschelmann 8 Boden, Wann das ein abgebrochen Bodt wieder gebauwet wirdt,
Cutrin Scheuffeler, Hans — 8 Sodemeister. Jörg Scheuffeler, Hans Ties, Hans Roth, Cuntz Deinhardt, Carl Marschalck, Heinrich Sperber, Jochim Deinhardt, Jakob Muschelmann — 8 Bothe, wenn das eine abgebrochene Bothe wieder gebaut wird.
Unsichere Lesungen
- Sperber — p/f unsicher, evtl. Sferber (Z. 6)
- Jorge Scheuffeler — waagerecht durchstrichen (Z. 7)
- Cutrin — Vorname unklar (Z. 8)
- Ties — evtl. Tips (Z. 12)
- Sperber — p/f unsicher, evtl. Sferber (Z. 16)
S. 380
Bl. 188vBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)Philips Klinckerfus. Claus Klinckerfus Hanns Rubigk, Christoff Ludwigk Curt Windtaus Hartmann Rubigk, Claus Roth, anna Gilm, Hader Heintz.
Philipp Klinckerfus, Claus Klinckerfus, Hans Rubig, Christoff Ludwig, Curt Windaus, Hartmann Rubig, Claus Roth, Anna Gilm, Hader Heintz —
Unsichere Lesungen
- Derc — Vorname unklar (Z. 11)
- Gertraudt — Anfangsbuchstabe, u/n unsicher (Z. 16)
- Stoell — Vokal unsicher (Z. 19)
S. 381
Bl. 189rBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)Peter Kell. Ties Steffann. Hanns Steffann, Kerstenn Schweitzer Lorentz Vrber Hanntz1[?] Schweitzer Jung hanns Seltzer Martin Scheuffler adam Behr, 8 Bodenn, Hanns Stell.
Peter Kell, Ties Steffan, Hans Steffan, Kersten Schweitzer, Lorenz Urber, Hans Schweitzer, Jung Hans Seltzer, Martin Scheuffler, Adam Behr — 8 Bothe. Hans Stell.
Unsichere Lesungen
- Hanntz — Endung unsicher (Z. 6)
- Schossers — ss/ff unsicher (Z. 17)
- Clarich — Anfangsbuchstabe unsicher (Z. 18)
S. 382
Bl. 189vBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)Kremer Hanns Hanns Jener. Claus Monch. Henckell Spor1[?]. Hanns schlem, Mathias Ludwigk Henckell Jener Benedictus Hill Jorge Rodtfoß.
Kremer Hans, Hans Jener, Claus Mönch, Henckel Spor, Hans Schlem, Matthias Ludwig, Henckel Jener, Benedictus Hill, Jörg Rotfuß —
8 Bodenn, Hieronymus Haderheintz. Mathias Sulgrabenn2[?] Bodt Wernner Köler Henckell Deinhardt, Henckell Schlem, Hanns Bartell Hanns Franck Claus Seltzer, Jung hanns Ties Kremers Bodt, 9. Boden,
8 Bothe. Hieronymus Haderheintz, Matthias Solgraben Bothe, Werner Köler, Henckel Deinhardt, Henckel Schlem, Hans Bartel, Hans Franck, Claus Seltzer, Jung Hans Ties Kremers Bothe — 9 Bothe.
Unsichere Lesungen
- Spor — p/f unsicher, evtl. Sfor (Z. 4)
- Sulgrabenn — Anfangsbuchstabe unsicher (Z. 12)
S. 383
Bl. 190rBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)Jedem des Jars acht guldenn muntz vor besoldung zugebenn, soll Jeder sein maß vnnd den Rost darufft habenn, Jnn seinen Jme zuordentenn acht Bodenn zumessenn, vnnd solchs bey seinem gethanenn eiden vnnd Pflichtenn treulich zuuertrettenn1, Daruber soll dem Pfanmeister vonn seinem ampt noch — 12.
Jedem sind im Jahr acht Gulden Münze als Besoldung zu geben. Jeder soll sein Maß und den Rost darauf haben, in den ihm zugeordneten acht Bothen messen und dies bei seinem geleisteten Eid und seinen Pflichten treulich vertreten.
Darüber hinaus soll dem Pfannenmeister für sein Amt noch 12
guldenn vnnd ein Kleidt enndtrichtet werdenn, Dem Opffermann darzu — 8 fl. 2 achtell Saltzes.
Gulden und ein Kleid entrichtet werden. Dem Opfermann dazu 8 Gulden und 2 Achtel Salz.
Dem Sohlmeister ———— 16 fl. Summarium thut ein Jar zu besoldung —— Hundert vnnd Sechtzehenn gulden Muntz, vnnd gehet Jr2[?] Jar Michaelis Jtzo an, Vnd Anno 51.
Dem Solmeister ———— 16 Gulden. Die Summe macht für ein Jahr an Besoldung hundertsechzehn Gulden Münze; und ihr Jahr geht jetzt Michaelis an und Anno 51
wiederumb aus. Vnnd soll hinfurter das wechterlohnn, als Jars — 20 fl. muntz, vonn den Schatzhellernn, so fernn sie das ertragenn könnenn, auch verlegt werdenn, macht in Summa ——— 136 gulden
wiederum aus. Und es soll künftig auch der Wächterlohn von jährlich 20 Gulden Münze aus den Schatzhellern, soweit diese es tragen können, bestritten werden; macht in Summe ——— 136 Gulden.
Unsichere Lesungen
- zuuertrettenn — Anlaut unsicher (Z. 5)
- Jr — evtl. Er (Z. 14)
S. 384
Bl. 190vBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)aber die meister sollenn nun hinfurter acht heller gebenn, da sie zuuor ein album gebenn habenn zuwachenn, dann die wechtter wachenn nur die halbe nachtt.
Die Meister aber sollen nun künftig acht Heller geben, wo sie zuvor einen Albus fürs Wachen gegeben haben, denn die Wächter wachen nur die halbe Nacht.
Ordenung der Geschwornen Schetzer. Die Geordentenn geschwornenn newenn Saltzmesser vnnd Schetzer, sollenn einem Jedenn Sodermeister zuuor vnnd ehr sie messenn, die Saltzgennse zehlenn vnnd sehenn, das Jeder meister zwenntzigk machl1 gewislich abgestossenn habe, vnnd nit mehr dann ein achteil ann das stuck zuschlagenn gestatten, Was daruber soll er bey seinem gethanen Eide zu stundt ann in seinem Beysein wiederumb zum vorrath Jnn die Pfann werffenn lassenn, Welcher Sodermeister aber mehr ann das stuck geschlagenn, vnnd sein zahlgennse nit gefangenn hette, dem soll der geschwornn messer vnnd schetzer nitt messenn, sondernn den vonn stundtann, den Saltz
Ordnung der geschworenen Schätzer. Die bestellten geschworenen neuen Salzmesser und Schätzer sollen bei einem jeden Sodemeister, bevor sie messen, die Salzgänse zählen und darauf sehen, dass jeder Meister zwanzigmal gewiss abgestoßen hat, und sie sollen nicht mehr als ein Achtel zum Stück zuzuschlagen gestatten. Was darüber ist, soll er bei seinem geleisteten Eid sogleich in ihrem Beisein wieder zum Vorrat in die Pfanne werfen lassen. Welcher Sodemeister aber mehr zum Stück geschlagen und seine Zahlgänse nicht gefangen hätte, dem soll der geschworene Messer und Schätzer nicht messen, sondern ihn sogleich den Salz-
Unsichere Lesungen
- machl — Lesung unsicher (Z. 11)
S. 385
Bl. 191rBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)greuenn Bornndtmeister1 vnnd Saltzwarttenn anntzeigenn, derselbe soll sooft vnnd dicke einer das vbertritt, mit einem thaler zubuße zugebenn, gefreuelt habenn, vnnd den zustundt ehr vnnd zuuor Jme wieder zusiedenn gestatt wurde, bezahlenn, Es soll auch kein Sodermeister mehr dann ein achteil Saltz im Bodt zum vorrath habenn, des Schatzwercks halber, darauf die geschwornenn mit vleis sehenn sollenn, wie dann das bisher also gehaltenn wordenn ist, Dieweil auch mit dem vfhebenn des Saltzes vngleicheit gehalttenn, So sollenn die geschwornenn darauff mit ernnst sehenn, das keiner vber ein halb Pfann saltzes vfhebe, noch im Bodt liegenn habe, bey verlust des saltzes, vnnd soll Jme mehr zusiedenn nitt gestat werdenn, aldieweil er im Bodt mehr dann ein halb Pfann hatt.
grafen, dem Bornmeister und dem Salzwart anzeigen. Derselbe soll, sooft und wie oft einer das übertritt, mit einem Taler Buße gefrevelt haben und diese sogleich bezahlen, ehe und bevor ihm wieder zu sieden gestattet wird.
Es soll auch kein Sodemeister mehr als ein Achtel Salz im Bothe auf Vorrat haben, des Schatzwerks wegen; darauf sollen die Geschworenen sorgfältig achten, wie es denn bisher so gehalten worden ist. Weil auch beim Aufheben des Salzes Ungleichheit geherrscht hat, so sollen die Geschworenen mit Ernst darauf sehen, dass keiner mehr als eine halbe Pfanne Salz aufhebt oder im Bothe liegen hat, bei Verlust des Salzes; und es soll ihm nicht mehr zu sieden gestattet werden, solange er im Bothe mehr als eine halbe Pfanne hat.
Es sollenn auch die geschwornenn Saltzmesser vnnd Schetzer, Jeder seinenn Jhme zugeordenntenn Sodermeisternn vf der Reige her, nacheinannder, wo lade leute sein, vnnd fur den Bodenn haltenn, messenn,
Es sollen auch die geschworenen Salzmesser und Schätzer, jeder seinen ihm zugeordneten Sodemeistern, der Reihe nach, einer nach dem anderen, wo Ladeleute sind und vor den Bothen halten, messen
Unsichere Lesungen
- greuenn Bornndtmeister — Lesung unsicher (Z. 1)
S. 386
Bl. 191vBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)vnnd darin kein Partheilichkeit oder vortheil brauchsonndernn darin gleiche ordenung halttenn, vnnd damit solches vonn stadt gehe, so sollenn sie vf die Lade tage wintter zeit zu vier vhrenn, vnnd nit ehr, vnd im Sommer wann mann die darzu geordennte Klocke leut, zumessenn annfahenn, Wann aber der erste oder annder Sodermeister zu frisch ausgeschlagenn, vnnd das saltz noch nitt gantz trockenn were, So sol er dasselbe saltz nitt messenn, sondernn ann den anndernn nechstenn seinenn meisternn, nach der Ordenung, welches saltz am trockennstenn ist, annfahenn erst zu messen, vnnd so forthann, Was auch die Pfann buße betrifft, soll ein Jeder geschworner in seinenn Jme zugeordenntenn Bodenn, rechnenn vnnd anntzeigenn, aber die Schatzwergk sollenn sie mit vnnd nebenn dem Pfanmeister versehen vnnd annweisung gebenn helffenn, Die geschwornenn Saltzmesser sollenn auch keynem Eseltreiber, Saltz vor fruchte messenn, Sie haben denn die frucht in den Bodenn vnnd gesehenn, das der
und dabei keine Parteilichkeit oder Begünstigung üben, sondern darin gleiche Ordnung halten. Und damit das vonstatten geht, sollen sie an den Ladetagen im Winter um vier Uhr und nicht eher, und im Sommer, wenn man die dazu bestimmte Glocke läutet, zu messen anfangen.
Wenn aber der erste oder ein anderer Sodemeister zu frisch ausgeschlagen hätte und das Salz noch nicht ganz trocken wäre, so soll er dieses Salz nicht messen, sondern bei den anderen, nächsten seiner Meister nach der Ordnung anfangen, und zwar bei dem Salz, das am trockensten ist, und so fortan.
Was auch die Pfannenbuße betrifft, soll ein jeder Geschworener sie in den ihm zugeordneten Bothen berechnen und anzeigen; die Schatzwerke aber sollen sie mit und neben dem Pfannenmeister versehen und die Anweisung geben helfen.
Die geschworenen Salzmesser sollen auch keinem Eseltreiber Salz gegen Frucht messen, sie hätten denn die Frucht in den Bothen und gesehen, dass der