Salzbibel · Lesetext · 5. Buch
Das fünfte Buch · S. 381–390
Das Bautagebuch 1550/51 · S. 381–390 · Bl. 189r–193v · Band 2
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Das Bautagebuch 1550/51
S. 278–439 · Bl. 138r–218r · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch
S. 381
Bl. 189rBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)Peter Kell. Ties Steffann. Hanns Steffann, Kerstenn Schweitzer Lorentz Vrber Hanntz1[?] Schweitzer Jung hanns Seltzer Martin Scheuffler adam Behr, 8 Bodenn, Hanns Stell.
Peter Kell, Ties Steffan, Hans Steffan, Kersten Schweitzer, Lorenz Urber, Hans Schweitzer, Jung Hans Seltzer, Martin Scheuffler, Adam Behr — 8 Bothe. Hans Stell.
Unsichere Lesungen
- Hanntz — Endung unsicher (Z. 6)
- Schossers — ss/ff unsicher (Z. 17)
- Clarich — Anfangsbuchstabe unsicher (Z. 18)
S. 382
Bl. 189vBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)Kremer Hanns Hanns Jener. Claus Monch. Henckell Spor1[?]. Hanns schlem, Mathias Ludwigk Henckell Jener Benedictus Hill Jorge Rodtfoß.
Kremer Hans, Hans Jener, Claus Mönch, Henckel Spor, Hans Schlem, Matthias Ludwig, Henckel Jener, Benedictus Hill, Jörg Rotfuß —
8 Bodenn, Hieronymus Haderheintz. Mathias Sulgrabenn2[?] Bodt Wernner Köler Henckell Deinhardt, Henckell Schlem, Hanns Bartell Hanns Franck Claus Seltzer, Jung hanns Ties Kremers Bodt, 9. Boden,
8 Bothe. Hieronymus Haderheintz, Matthias Solgraben Bothe, Werner Köler, Henckel Deinhardt, Henckel Schlem, Hans Bartel, Hans Franck, Claus Seltzer, Jung Hans Ties Kremers Bothe — 9 Bothe.
Unsichere Lesungen
- Spor — p/f unsicher, evtl. Sfor (Z. 4)
- Sulgrabenn — Anfangsbuchstabe unsicher (Z. 12)
S. 383
Bl. 190rBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)Jedem des Jars acht guldenn muntz vor besoldung zugebenn, soll Jeder sein maß vnnd den Rost darufft habenn, Jnn seinen Jme zuordentenn acht Bodenn zumessenn, vnnd solchs bey seinem gethanenn eiden vnnd Pflichtenn treulich zuuertrettenn1, Daruber soll dem Pfanmeister vonn seinem ampt noch — 12.
Jedem sind im Jahr acht Gulden Münze als Besoldung zu geben. Jeder soll sein Maß und den Rost darauf haben, in den ihm zugeordneten acht Bothen messen und dies bei seinem geleisteten Eid und seinen Pflichten treulich vertreten.
Darüber hinaus soll dem Pfannenmeister für sein Amt noch 12
guldenn vnnd ein Kleidt enndtrichtet werdenn, Dem Opffermann darzu — 8 fl. 2 achtell Saltzes.
Gulden und ein Kleid entrichtet werden. Dem Opfermann dazu 8 Gulden und 2 Achtel Salz.
Dem Sohlmeister ———— 16 fl. Summarium thut ein Jar zu besoldung —— Hundert vnnd Sechtzehenn gulden Muntz, vnnd gehet Jr2[?] Jar Michaelis Jtzo an, Vnd Anno 51.
Dem Solmeister ———— 16 Gulden. Die Summe macht für ein Jahr an Besoldung hundertsechzehn Gulden Münze; und ihr Jahr geht jetzt Michaelis an und Anno 51
wiederumb aus. Vnnd soll hinfurter das wechterlohnn, als Jars — 20 fl. muntz, vonn den Schatzhellernn, so fernn sie das ertragenn könnenn, auch verlegt werdenn, macht in Summa ——— 136 gulden
wiederum aus. Und es soll künftig auch der Wächterlohn von jährlich 20 Gulden Münze aus den Schatzhellern, soweit diese es tragen können, bestritten werden; macht in Summe ——— 136 Gulden.
Unsichere Lesungen
- zuuertrettenn — Anlaut unsicher (Z. 5)
- Jr — evtl. Er (Z. 14)
S. 384
Bl. 190vBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)aber die meister sollenn nun hinfurter acht heller gebenn, da sie zuuor ein album gebenn habenn zuwachenn, dann die wechtter wachenn nur die halbe nachtt.
Die Meister aber sollen nun künftig acht Heller geben, wo sie zuvor einen Albus fürs Wachen gegeben haben, denn die Wächter wachen nur die halbe Nacht.
Ordenung der Geschwornen Schetzer. Die Geordentenn geschwornenn newenn Saltzmesser vnnd Schetzer, sollenn einem Jedenn Sodermeister zuuor vnnd ehr sie messenn, die Saltzgennse zehlenn vnnd sehenn, das Jeder meister zwenntzigk machl1 gewislich abgestossenn habe, vnnd nit mehr dann ein achteil ann das stuck zuschlagenn gestatten, Was daruber soll er bey seinem gethanen Eide zu stundt ann in seinem Beysein wiederumb zum vorrath Jnn die Pfann werffenn lassenn, Welcher Sodermeister aber mehr ann das stuck geschlagenn, vnnd sein zahlgennse nit gefangenn hette, dem soll der geschwornn messer vnnd schetzer nitt messenn, sondernn den vonn stundtann, den Saltz
Ordnung der geschworenen Schätzer. Die bestellten geschworenen neuen Salzmesser und Schätzer sollen bei einem jeden Sodemeister, bevor sie messen, die Salzgänse zählen und darauf sehen, dass jeder Meister zwanzigmal gewiss abgestoßen hat, und sie sollen nicht mehr als ein Achtel zum Stück zuzuschlagen gestatten. Was darüber ist, soll er bei seinem geleisteten Eid sogleich in ihrem Beisein wieder zum Vorrat in die Pfanne werfen lassen. Welcher Sodemeister aber mehr zum Stück geschlagen und seine Zahlgänse nicht gefangen hätte, dem soll der geschworene Messer und Schätzer nicht messen, sondern ihn sogleich den Salz-
Unsichere Lesungen
- machl — Lesung unsicher (Z. 11)
S. 385
Bl. 191rBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)greuenn Bornndtmeister1 vnnd Saltzwarttenn anntzeigenn, derselbe soll sooft vnnd dicke einer das vbertritt, mit einem thaler zubuße zugebenn, gefreuelt habenn, vnnd den zustundt ehr vnnd zuuor Jme wieder zusiedenn gestatt wurde, bezahlenn, Es soll auch kein Sodermeister mehr dann ein achteil Saltz im Bodt zum vorrath habenn, des Schatzwercks halber, darauf die geschwornenn mit vleis sehenn sollenn, wie dann das bisher also gehaltenn wordenn ist, Dieweil auch mit dem vfhebenn des Saltzes vngleicheit gehalttenn, So sollenn die geschwornenn darauff mit ernnst sehenn, das keiner vber ein halb Pfann saltzes vfhebe, noch im Bodt liegenn habe, bey verlust des saltzes, vnnd soll Jme mehr zusiedenn nitt gestat werdenn, aldieweil er im Bodt mehr dann ein halb Pfann hatt.
grafen, dem Bornmeister und dem Salzwart anzeigen. Derselbe soll, sooft und wie oft einer das übertritt, mit einem Taler Buße gefrevelt haben und diese sogleich bezahlen, ehe und bevor ihm wieder zu sieden gestattet wird.
Es soll auch kein Sodemeister mehr als ein Achtel Salz im Bothe auf Vorrat haben, des Schatzwerks wegen; darauf sollen die Geschworenen sorgfältig achten, wie es denn bisher so gehalten worden ist. Weil auch beim Aufheben des Salzes Ungleichheit geherrscht hat, so sollen die Geschworenen mit Ernst darauf sehen, dass keiner mehr als eine halbe Pfanne Salz aufhebt oder im Bothe liegen hat, bei Verlust des Salzes; und es soll ihm nicht mehr zu sieden gestattet werden, solange er im Bothe mehr als eine halbe Pfanne hat.
Es sollenn auch die geschwornenn Saltzmesser vnnd Schetzer, Jeder seinenn Jhme zugeordenntenn Sodermeisternn vf der Reige her, nacheinannder, wo lade leute sein, vnnd fur den Bodenn haltenn, messenn,
Es sollen auch die geschworenen Salzmesser und Schätzer, jeder seinen ihm zugeordneten Sodemeistern, der Reihe nach, einer nach dem anderen, wo Ladeleute sind und vor den Bothen halten, messen
Unsichere Lesungen
- greuenn Bornndtmeister — Lesung unsicher (Z. 1)
S. 386
Bl. 191vBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)vnnd darin kein Partheilichkeit oder vortheil brauchsonndernn darin gleiche ordenung halttenn, vnnd damit solches vonn stadt gehe, so sollenn sie vf die Lade tage wintter zeit zu vier vhrenn, vnnd nit ehr, vnd im Sommer wann mann die darzu geordennte Klocke leut, zumessenn annfahenn, Wann aber der erste oder annder Sodermeister zu frisch ausgeschlagenn, vnnd das saltz noch nitt gantz trockenn were, So sol er dasselbe saltz nitt messenn, sondernn ann den anndernn nechstenn seinenn meisternn, nach der Ordenung, welches saltz am trockennstenn ist, annfahenn erst zu messen, vnnd so forthann, Was auch die Pfann buße betrifft, soll ein Jeder geschworner in seinenn Jme zugeordenntenn Bodenn, rechnenn vnnd anntzeigenn, aber die Schatzwergk sollenn sie mit vnnd nebenn dem Pfanmeister versehen vnnd annweisung gebenn helffenn, Die geschwornenn Saltzmesser sollenn auch keynem Eseltreiber, Saltz vor fruchte messenn, Sie haben denn die frucht in den Bodenn vnnd gesehenn, das der
und dabei keine Parteilichkeit oder Begünstigung üben, sondern darin gleiche Ordnung halten. Und damit das vonstatten geht, sollen sie an den Ladetagen im Winter um vier Uhr und nicht eher, und im Sommer, wenn man die dazu bestimmte Glocke läutet, zu messen anfangen.
Wenn aber der erste oder ein anderer Sodemeister zu frisch ausgeschlagen hätte und das Salz noch nicht ganz trocken wäre, so soll er dieses Salz nicht messen, sondern bei den anderen, nächsten seiner Meister nach der Ordnung anfangen, und zwar bei dem Salz, das am trockensten ist, und so fortan.
Was auch die Pfannenbuße betrifft, soll ein jeder Geschworener sie in den ihm zugeordneten Bothen berechnen und anzeigen; die Schatzwerke aber sollen sie mit und neben dem Pfannenmeister versehen und die Anweisung geben helfen.
Die geschworenen Salzmesser sollen auch keinem Eseltreiber Salz gegen Frucht messen, sie hätten denn die Frucht in den Bothen und gesehen, dass der
S. 387
Bl. 192rBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)Soder die frucht enndtpfangenn vnnd bekommenn habe. Die vier alb so vnnser gnediger herr hieuor den Sodern vor das trannckgeldt zugelassenn, seindt verordennt vonn Jedem wercke, zu erhaltung des wildenn wassers nun hinfurter zugebrauchenn, Damit aber die Soder sich diesenn wintter wiederumb erholenn, sollenn Jhnenn die halb bleibenn vnnd die annder helfft die Kunst, vnnd das wilde wasser zuerhaltenn, gebraucht werdenn, so fernn es die Herrn Stadthalter vnnd Räthe, also bis vf Osternn, mit verwilligenn, vnnd das bey Jhnenn zuerhaltenn ist, Habenn solchs also Jnenn gefallenn lassenn, doch zu enderung vnnsers gnedigenn furstenn vnnd herrnn, sollenn vonn den 2 alb bezahlt werden sonnst hettenn die vonn Sodenn darann mit bezahlenn mussenn, Hundert Leddernn Eymer seindt zumachenn bestelt, Jtem zehenn feuerhackenn seindt auch zumachenn verdingt, sollenn gleicher gestalt bezahlt werdenn, nitt mehr dann der Centner zwen gulden drey ortt kosten,
Sieder die Frucht empfangen und bekommen hat.
Die vier Albus, die unser gnädiger Herr zuvor den Siedern als Trinkgeld zugestanden hat, sind nun künftig von jedem Werk zur Bewältigung des wilden Wassers zu verwenden bestimmt. Damit sich aber die Sieder diesen Winter wieder erholen, soll ihnen die Hälfte bleiben und die andere Hälfte gebraucht werden, die Kunst zu unterhalten und das wilde Wasser zu bewältigen, soweit es die Herren Statthalter und Räte so bis Ostern mitbewilligen und es bei ihnen zu erhalten ist. Sie haben es sich so gefallen lassen; doch vorbehaltlich der Änderung durch unseren gnädigen Fürsten und Herrn sollen sie von den 2 Albus bezahlt werden, sonst hätten die von Sooden daran mit bezahlen müssen.
Hundert lederne Eimer sind zu machen bestellt. Ebenso sind zehn Feuerhaken zu machen verdungen; sie sollen gleichermaßen bezahlt werden und nicht mehr als zwei Gulden drei Ort der Zentner kosten.
S. 388
Bl. 192vBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)Actum Sodenn am Donnerstage Galli den 16 Octobris Anno 50. Justus Pistoris sst.1 Anno 1551.
Geschehen zu Sooden am Donnerstag Galli, den 16. Oktober Anno 50. Justus Pistoris, selbst.
Anno 1551.
Berathschlagt, Welcher massenn die Volnfuhrung der gebewe des Saltzbronns zum Sodenn geschehenn vnnd furgenommenn werden sollenn.
Beratschlagt, auf welche Weise die Vollendung der Bauten des Salzbrunnens zu Sooden geschehen und vorgenommen werden soll.
Zuwissenn, als vonn wegenn Vnnsers gnedigenn Furstenn vnnd herrnn zu Hessenn vnnd gemeyner Pfenner des Saltzwercks zum Sodenn, verordenntte des Baues am Saltzbronn daselbst hieuor sich einmutiglichenn enndtschlossenn vnnd verglichenn, das vor enndtlicher Volnfuhrung des vorigenn anngefangenenn gebeues, das Gewelbe ober dem neuen Saltzbronn vor dem Berge her, mit steinenn vff ein Sohlwerck in dem grundt des Saltzbronns gleich zulegenn, vnnd zuzuwelbenn, vnnd also dasselbe vor dem Berge her zufuhrenn, das es den Bergk ertragenn, das
Zu wissen: Nachdem die von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn zu Hessen und der gemeinen Pfänner des Salzwerks zu Sooden Verordneten des Baus am Salzbrunnen sich zuvor einmütig entschlossen und verglichen hatten, vor endgültiger Vollendung des vorigen angefangenen Baus das Gewölbe über dem neuen Salzbrunnen vor dem Berg her mit Steinen auf ein Sohlwerk im Grund des Salzbrunnens gleich zu legen und zu wölben und es so vor dem Berg her zu führen, dass es den Berg trägt, damit
Unsichere Lesungen
- sst. — Kürzel subscripsit (Z. 3)
S. 389
Bl. 193rBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)er mit Innfalle, vnnd dem Bornn schadenn möchtte, vnnd aber mitler zeit bedacht, auch den werckmeistern furgehaltenn, das keins wegs zurathenn, die beschuerung mit dem Sohlwerck vnnd den Steinenn des ortts furzunehmenn, vielweniger einigenn Pfelz1[?] zustossen, oder Innzurammenn, Innsonnderheit dieweil in vorzeitenn das Itzige Gewelbe mit weitter, noch an den Bergk vber dem Bornn her gefurt vnnd gemacht ist, So hat mann heut dato, mit Rathe der verstenndigenn werckmeister sich enndtlich einmutig enndtschlossenn vnnd verglichenn, das diese Itzige notwenndige gebewe, forter mit holtz, vnnd keinenn steinenn vollennts gemacht, vnnd außgefurt werdenn sollenn, Also vnnd dergestalt, das der Itzige furhabennde gebaw, vff vnnsers gnedigenn Furstenn vnnd herrnn verlegenn, verrichttet werdenn soll, vnnd die Register vnnd Rechennschafft, des vorigenn gebaues des Bronns, vnnd was in vorigenn Jare darauff gegangenn, Innsonnderheitt geschlossenn werde, vnnd soll der kostenn des Itzigenn furhabenndenn gebaues auch insonnderheit gerechnet werdenn, Was dann gemeinen Pfennern vermuge des
dieser nicht einfalle und dem Born Schaden zufüge — inzwischen aber ist bedacht und auch den Werkmeistern vorgehalten worden, dass keineswegs zu raten sei, die Beschwerung mit dem Sohlwerk und den Steinen an dieser Stelle vorzunehmen, noch viel weniger einen Pfahl zu stoßen oder einzurammen, insbesondere weil vorzeiten das jetzige Gewölbe nicht weiter noch an den Berg über dem Born her geführt und gemacht worden ist —, so hat man sich heute mit Rat der verständigen Werkmeister endgültig einmütig entschlossen und verglichen, dass diese jetzt notwendigen Bauten künftig mit Holz und nicht mit Steinen vollends gemacht und ausgeführt werden sollen.
Und zwar so, dass der jetzt vorhabende Bau auf Kosten unseres gnädigen Fürsten und Herrn ausgeführt werden soll und dass die Register und Rechenschaft des vorigen Baus des Borns und dessen, was im vorigen Jahr darauf gegangen ist, gesondert abgeschlossen werden; und die Kosten des jetzt vorhabenden Baus sollen ebenfalls gesondert berechnet werden. Was dann den gemeinen Pfännern gemäß dem
Unsichere Lesungen
- Pfelz — Pfähle? Lesung unsicher (Z. 5)
S. 390
Bl. 193vBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)vorigenn vffgerichttenn vertrege, vnnd sonnst darann zu enndtrichttenn geburenn will, Darumb sollenn vnnd wollenn sie mit Irem gnedigenn furstenn vnnd herrnn sich vnnderthenigk vnnd willigk vergleichenn, Aber des vorigenn gebeues halbenn, wollenn sie sich weitter nicht verpflicht hann, Dann sie in dem baw halbenn vffgerichttenn Recess bewilligt, vnnd bedingkt habenn, vnnd soll meister Hanns Wetzell der Zimmermann zustundtann, die bawholtz zimblich im vorrath furhanndenn, wie mann heut im augennschein gesehenn, das abgeplockt, vnnd nach der furgelegten abreissung, obenn fur dem gewelbe hero, da Itzo die alte abzucht ist, ein newe wanndt, die vonn dem alten eußerstenn faß, vonn den gebrochenn beidenn newen erkenn zusammenn geht, vnnd Ingezapfft werdenn kann, funff schue weit, vonn der Itzigenn fassunge, vonn newem machenn vnnd vfrichtenn, solches wol zuuerstrebenn, vnnd soll der grundt nit tieffer gesucht, oder furgenommenn werdenn, dann der Bodenn im Saltzbronn, vnnd derselbe grundt ist, vnnd soll dieselbe
zuvor aufgerichteten Vertrag und sonst daran zu entrichten gebühren will — darum sollen und wollen sie sich mit ihrem gnädigen Fürsten und Herrn untertänig und willig vergleichen. Wegen des vorigen Baus aber wollen sie sich nicht weiter verpflichtet haben, als sie es im wegen des Baus aufgerichteten Rezess bewilligt und ausbedungen haben.
Und Meister Hans Wetzel, der Zimmermann, soll sogleich das Bauholz, das in ziemlichem Vorrat vorhanden ist, wie man es heute im Augenschein gesehen hat, abplocken und nach der vorgelegten Zeichnung oben vor dem Gewölbe her, wo jetzt die alte Abzucht ist, eine neue Wand von neuem machen und aufrichten, die vom alten äußersten Fass von den gebrochenen beiden neuen Ecken zusammengeht und eingezapft werden kann, fünf Schuh weit von der jetzigen Fassung; die ist gut zu verstreben. Und der Grund soll nicht tiefer gesucht oder vorgenommen werden als der Boden im Salzbrunnen und derselbe Grund ist. Und diese