Zum Inhalt
salzbibel.deForschungsprojekt
Darstellung
Darstellung
Schriftgröße
Zeilenabstand
Farben
Kontrast
Bewegung
Schriftart

Alle Einstellungen mit Erläuterung

Salzbibel · Lesetext · 5. Buch

Das fünfte Buch · S. 385–394

Das Bautagebuch 1550/51 · S. 385–394 · Bl. 191r–195v · Band 2

Ansicht
Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Das Bautagebuch 1550/51

S. 278–439 · Bl. 138r–218r · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch

S. 385

Bl. 191rBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)
1

greuenn Bornndtmeister1 vnnd Saltzwarttenn anntzeigenn, derselbe soll sooft vnnd dicke einer das vbertritt, mit einem thaler zubuße zugebenn, gefreuelt habenn, vnnd den zustundt ehr vnnd zuuor Jme wieder zusiedenn gestatt wurde, bezahlenn, Es soll auch kein Sodermeister mehr dann ein achteil Saltz im Bodt zum vorrath habenn, des Schatzwercks halber, darauf die geschwornenn mit vleis sehenn sollenn, wie dann das bisher also gehaltenn wordenn ist, Dieweil auch mit dem vfhebenn des Saltzes vngleicheit gehalttenn, So sollenn die geschwornenn darauff mit ernnst sehenn, das keiner vber ein halb Pfann saltzes vfhebe, noch im Bodt liegenn habe, bey verlust des saltzes, vnnd soll Jme mehr zusiedenn nitt gestat werdenn, aldieweil er im Bodt mehr dann ein halb Pfann hatt.

grafen, dem Bornmeister und dem Salzwart anzeigen. Derselbe soll, sooft und wie oft einer das übertritt, mit einem Taler Buße gefrevelt haben und diese sogleich bezahlen, ehe und bevor ihm wieder zu sieden gestattet wird.

Es soll auch kein Sodemeister mehr als ein Achtel Salz im Bothe auf Vorrat haben, des Schatzwerks wegen; darauf sollen die Geschworenen sorgfältig achten, wie es denn bisher so gehalten worden ist. Weil auch beim Aufheben des Salzes Ungleichheit geherrscht hat, so sollen die Geschworenen mit Ernst darauf sehen, dass keiner mehr als eine halbe Pfanne Salz aufhebt oder im Bothe liegen hat, bei Verlust des Salzes; und es soll ihm nicht mehr zu sieden gestattet werden, solange er im Bothe mehr als eine halbe Pfanne hat.

2

Es sollenn auch die geschwornenn Saltzmesser vnnd Schetzer, Jeder seinenn Jhme zugeordenntenn Sodermeisternn vf der Reige her, nacheinannder, wo lade leute sein, vnnd fur den Bodenn haltenn, messenn,

Es sollen auch die geschworenen Salzmesser und Schätzer, jeder seinen ihm zugeordneten Sodemeistern, der Reihe nach, einer nach dem anderen, wo Ladeleute sind und vor den Bothen halten, messen

Unsichere Lesungen

  1. greuenn Bornndtmeister — Lesung unsicher (Z. 1)

S. 386

Bl. 191vBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)
1

vnnd darin kein Partheilichkeit oder vortheil brauchsonndernn darin gleiche ordenung halttenn, vnnd damit solches vonn stadt gehe, so sollenn sie vf die Lade tage wintter zeit zu vier vhrenn, vnnd nit ehr, vnd im Sommer wann mann die darzu geordennte Klocke leut, zumessenn annfahenn, Wann aber der erste oder annder Sodermeister zu frisch ausgeschlagenn, vnnd das saltz noch nitt gantz trockenn were, So sol er dasselbe saltz nitt messenn, sondernn ann den anndernn nechstenn seinenn meisternn, nach der Ordenung, welches saltz am trockennstenn ist, annfahenn erst zu messen, vnnd so forthann, Was auch die Pfann buße betrifft, soll ein Jeder geschworner in seinenn Jme zugeordenntenn Bodenn, rechnenn vnnd anntzeigenn, aber die Schatzwergk sollenn sie mit vnnd nebenn dem Pfanmeister versehen vnnd annweisung gebenn helffenn, Die geschwornenn Saltzmesser sollenn auch keynem Eseltreiber, Saltz vor fruchte messenn, Sie haben denn die frucht in den Bodenn vnnd gesehenn, das der

und dabei keine Parteilichkeit oder Begünstigung üben, sondern darin gleiche Ordnung halten. Und damit das vonstatten geht, sollen sie an den Ladetagen im Winter um vier Uhr und nicht eher, und im Sommer, wenn man die dazu bestimmte Glocke läutet, zu messen anfangen.

Wenn aber der erste oder ein anderer Sodemeister zu frisch ausgeschlagen hätte und das Salz noch nicht ganz trocken wäre, so soll er dieses Salz nicht messen, sondern bei den anderen, nächsten seiner Meister nach der Ordnung anfangen, und zwar bei dem Salz, das am trockensten ist, und so fortan.

Was auch die Pfannenbuße betrifft, soll ein jeder Geschworener sie in den ihm zugeordneten Bothen berechnen und anzeigen; die Schatzwerke aber sollen sie mit und neben dem Pfannenmeister versehen und die Anweisung geben helfen.

Die geschworenen Salzmesser sollen auch keinem Eseltreiber Salz gegen Frucht messen, sie hätten denn die Frucht in den Bothen und gesehen, dass der

S. 387

Bl. 192rBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)
1

Soder die frucht enndtpfangenn vnnd bekommenn habe. Die vier alb so vnnser gnediger herr hieuor den Sodern vor das trannckgeldt zugelassenn, seindt verordennt vonn Jedem wercke, zu erhaltung des wildenn wassers nun hinfurter zugebrauchenn, Damit aber die Soder sich diesenn wintter wiederumb erholenn, sollenn Jhnenn die halb bleibenn vnnd die annder helfft die Kunst, vnnd das wilde wasser zuerhaltenn, gebraucht werdenn, so fernn es die Herrn Stadthalter vnnd Räthe, also bis vf Osternn, mit verwilligenn, vnnd das bey Jhnenn zuerhaltenn ist, Habenn solchs also Jnenn gefallenn lassenn, doch zu enderung vnnsers gnedigenn furstenn vnnd herrnn, sollenn vonn den 2 alb bezahlt werden sonnst hettenn die vonn Sodenn darann mit bezahlenn mussenn, Hundert Leddernn Eymer seindt zumachenn bestelt, Jtem zehenn feuerhackenn seindt auch zumachenn verdingt, sollenn gleicher gestalt bezahlt werdenn, nitt mehr dann der Centner zwen gulden drey ortt kosten,

Sieder die Frucht empfangen und bekommen hat.

Die vier Albus, die unser gnädiger Herr zuvor den Siedern als Trinkgeld zugestanden hat, sind nun künftig von jedem Werk zur Bewältigung des wilden Wassers zu verwenden bestimmt. Damit sich aber die Sieder diesen Winter wieder erholen, soll ihnen die Hälfte bleiben und die andere Hälfte gebraucht werden, die Kunst zu unterhalten und das wilde Wasser zu bewältigen, soweit es die Herren Statthalter und Räte so bis Ostern mitbewilligen und es bei ihnen zu erhalten ist. Sie haben es sich so gefallen lassen; doch vorbehaltlich der Änderung durch unseren gnädigen Fürsten und Herrn sollen sie von den 2 Albus bezahlt werden, sonst hätten die von Sooden daran mit bezahlen müssen.

Hundert lederne Eimer sind zu machen bestellt. Ebenso sind zehn Feuerhaken zu machen verdungen; sie sollen gleichermaßen bezahlt werden und nicht mehr als zwei Gulden drei Ort der Zentner kosten.

S. 388

Bl. 192vBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)
1

Actum Sodenn am Donnerstage Galli den 16 Octobris Anno 50. Justus Pistoris sst.1 Anno 1551.

Geschehen zu Sooden am Donnerstag Galli, den 16. Oktober Anno 50. Justus Pistoris, selbst.

Anno 1551.

2

Berathschlagt, Welcher massenn die Volnfuhrung der gebewe des Saltzbronns zum Sodenn geschehenn vnnd furgenommenn werden sollenn.

Beratschlagt, auf welche Weise die Vollendung der Bauten des Salzbrunnens zu Sooden geschehen und vorgenommen werden soll.

3

Zuwissenn, als vonn wegenn Vnnsers gnedigenn Furstenn vnnd herrnn zu Hessenn vnnd gemeyner Pfenner des Saltzwercks zum Sodenn, verordenntte des Baues am Saltzbronn daselbst hieuor sich einmutiglichenn enndtschlossenn vnnd verglichenn, das vor enndtlicher Volnfuhrung des vorigenn anngefangenenn gebeues, das Gewelbe ober dem neuen Saltzbronn vor dem Berge her, mit steinenn vff ein Sohlwerck in dem grundt des Saltzbronns gleich zulegenn, vnnd zuzuwelbenn, vnnd also dasselbe vor dem Berge her zufuhrenn, das es den Bergk ertragenn, das

Zu wissen: Nachdem die von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn zu Hessen und der gemeinen Pfänner des Salzwerks zu Sooden Verordneten des Baus am Salzbrunnen sich zuvor einmütig entschlossen und verglichen hatten, vor endgültiger Vollendung des vorigen angefangenen Baus das Gewölbe über dem neuen Salzbrunnen vor dem Berg her mit Steinen auf ein Sohlwerk im Grund des Salzbrunnens gleich zu legen und zu wölben und es so vor dem Berg her zu führen, dass es den Berg trägt, damit

Unsichere Lesungen

  1. sst. — Kürzel subscripsit (Z. 3)

S. 389

Bl. 193rBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)
1

er mit Innfalle, vnnd dem Bornn schadenn möchtte, vnnd aber mitler zeit bedacht, auch den werckmeistern furgehaltenn, das keins wegs zurathenn, die beschuerung mit dem Sohlwerck vnnd den Steinenn des ortts furzunehmenn, vielweniger einigenn Pfelz1[?] zustossen, oder Innzurammenn, Innsonnderheit dieweil in vorzeitenn das Itzige Gewelbe mit weitter, noch an den Bergk vber dem Bornn her gefurt vnnd gemacht ist, So hat mann heut dato, mit Rathe der verstenndigenn werckmeister sich enndtlich einmutig enndtschlossenn vnnd verglichenn, das diese Itzige notwenndige gebewe, forter mit holtz, vnnd keinenn steinenn vollennts gemacht, vnnd außgefurt werdenn sollenn, Also vnnd dergestalt, das der Itzige furhabennde gebaw, vff vnnsers gnedigenn Furstenn vnnd herrnn verlegenn, verrichttet werdenn soll, vnnd die Register vnnd Rechennschafft, des vorigenn gebaues des Bronns, vnnd was in vorigenn Jare darauff gegangenn, Innsonnderheitt geschlossenn werde, vnnd soll der kostenn des Itzigenn furhabenndenn gebaues auch insonnderheit gerechnet werdenn, Was dann gemeinen Pfennern vermuge des

dieser nicht einfalle und dem Born Schaden zufüge — inzwischen aber ist bedacht und auch den Werkmeistern vorgehalten worden, dass keineswegs zu raten sei, die Beschwerung mit dem Sohlwerk und den Steinen an dieser Stelle vorzunehmen, noch viel weniger einen Pfahl zu stoßen oder einzurammen, insbesondere weil vorzeiten das jetzige Gewölbe nicht weiter noch an den Berg über dem Born her geführt und gemacht worden ist —, so hat man sich heute mit Rat der verständigen Werkmeister endgültig einmütig entschlossen und verglichen, dass diese jetzt notwendigen Bauten künftig mit Holz und nicht mit Steinen vollends gemacht und ausgeführt werden sollen.

Und zwar so, dass der jetzt vorhabende Bau auf Kosten unseres gnädigen Fürsten und Herrn ausgeführt werden soll und dass die Register und Rechenschaft des vorigen Baus des Borns und dessen, was im vorigen Jahr darauf gegangen ist, gesondert abgeschlossen werden; und die Kosten des jetzt vorhabenden Baus sollen ebenfalls gesondert berechnet werden. Was dann den gemeinen Pfännern gemäß dem

Unsichere Lesungen

  1. Pfelz — Pfähle? Lesung unsicher (Z. 5)

S. 390

Bl. 193vBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)
1

vorigenn vffgerichttenn vertrege, vnnd sonnst darann zu enndtrichttenn geburenn will, Darumb sollenn vnnd wollenn sie mit Irem gnedigenn furstenn vnnd herrnn sich vnnderthenigk vnnd willigk vergleichenn, Aber des vorigenn gebeues halbenn, wollenn sie sich weitter nicht verpflicht hann, Dann sie in dem baw halbenn vffgerichttenn Recess bewilligt, vnnd bedingkt habenn, vnnd soll meister Hanns Wetzell der Zimmermann zustundtann, die bawholtz zimblich im vorrath furhanndenn, wie mann heut im augennschein gesehenn, das abgeplockt, vnnd nach der furgelegten abreissung, obenn fur dem gewelbe hero, da Itzo die alte abzucht ist, ein newe wanndt, die vonn dem alten eußerstenn faß, vonn den gebrochenn beidenn newen erkenn zusammenn geht, vnnd Ingezapfft werdenn kann, funff schue weit, vonn der Itzigenn fassunge, vonn newem machenn vnnd vfrichtenn, solches wol zuuerstrebenn, vnnd soll der grundt nit tieffer gesucht, oder furgenommenn werdenn, dann der Bodenn im Saltzbronn, vnnd derselbe grundt ist, vnnd soll dieselbe

zuvor aufgerichteten Vertrag und sonst daran zu entrichten gebühren will — darum sollen und wollen sie sich mit ihrem gnädigen Fürsten und Herrn untertänig und willig vergleichen. Wegen des vorigen Baus aber wollen sie sich nicht weiter verpflichtet haben, als sie es im wegen des Baus aufgerichteten Rezess bewilligt und ausbedungen haben.

Und Meister Hans Wetzel, der Zimmermann, soll sogleich das Bauholz, das in ziemlichem Vorrat vorhanden ist, wie man es heute im Augenschein gesehen hat, abplocken und nach der vorgelegten Zeichnung oben vor dem Gewölbe her, wo jetzt die alte Abzucht ist, eine neue Wand von neuem machen und aufrichten, die vom alten äußersten Fass von den gebrochenen beiden neuen Ecken zusammengeht und eingezapft werden kann, fünf Schuh weit von der jetzigen Fassung; die ist gut zu verstreben. Und der Grund soll nicht tiefer gesucht oder vorgenommen werden als der Boden im Salzbrunnen und derselbe Grund ist. Und diese

S. 391

Bl. 194rBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)
1

fassung zweyer werckschue niedriger sein, dann die fassung des rechtenn newenn Saltzbronns, Darnach sich der Zimmermann zurichttenn hat, vnnd damit mann das wilde wasser im vmbgannge, so Itzo mitt Pompenn erhalttenn, vnnd außgeöst wirdt, sonnder schwerenn vncostenn in das gewelbe bringenn könne, So hat mann vor gut anngesehenn, vnnd sich enndtschlossenn, das mann vf den grundt im vmbgange nebenn dem Bornne, ann den enndenn, da die wildenn quellenn seindt, vnnd zutags fliessenn, starcke rennen, mit vfgesetztenn Rörenn legenn, vnnd machenn soll, das die Rörenn solch wilt wasser, Inn die höhe tragen, vnnd dann durch nebenn Rörenn bis Inns gewelbe fliessenn, damit mann die Pompenn zum außösenn nit lennger haltenn dorffe, Wie dann dauonn der Zimmermann sonndernn bescheidt vnnd vnderricht hat, vnnd sonnst der ganntze grundt des vmbgangs, da keine wasser quellenn seindt, allerdinge vnnd ganntz wohl verdemmet werdenn, vnnd soll vor dem gewelbe, ein Kast vonn steinenn oder holtzwergk gemacht werden, darin das wasser aus den Rennenn felt, darin solches stiegk

Fassung soll zwei Werkschuh niedriger sein als die Fassung des rechten neuen Salzbrunnens; danach hat sich der Zimmermann zu richten.

Und damit man das wilde Wasser im Umgang, das jetzt mit Pumpen bewältigt und ausgeschöpft wird, ohne schwere Unkosten ins Gewölbe bringen kann, hat man es für gut befunden und sich entschlossen, dass man auf den Grund im Umgang neben dem Born an den Stellen, wo die wilden Quellen sind und zutage fließen, starke Rennen mit aufgesetzten Röhren legen und machen soll, damit die Röhren dieses wilde Wasser in die Höhe tragen und es dann durch Nebenröhren bis ins Gewölbe fließt, so dass man die Pumpen zum Ausschöpfen nicht länger halten muss — wie der Zimmermann darüber besonderen Bescheid und Unterricht hat.

Und sonst soll der ganze Grund des Umgangs, wo keine Wasserquellen sind, in jeder Hinsicht und ganz gut verdämmt werden. Und vor dem Gewölbe soll ein Kasten aus Steinen oder Holzwerk gemacht werden, in den das Wasser aus den Rennen fällt, damit es darin steige

S. 392

Bl. 194vBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)
1

vnnd furter durch das gewelbe abfliessenn könne, da man auch Jederzeit sehenn kann, ob manngell da sey oder nit, vnnd muß zu solchem Kastenn, ein Windeltrappen gemacht werdenn, Ob nun solches holtz oder steine sein soll, hat mann sich nach eröffnung des grundts zuuergleichenn, darnach wann die fassung geschehenn, die Renne gelegt, verdeckt, vnnd die störcke1[?] oder Rörenn gesatzt seindt, So soll mann gerings vmbhero alles wohl vnnd vfs beste, mit thon vnnd guter erdenn, wie zuuor geschehenn ist, verdemmenn, vnnd obenn dem gebawe gleich fullenn, vnnd furter mit steinenn Plasternn, oder mit dielenn beschiessenn vnnd verspundenn, das alles Regenn vnnd annder wasser, in das gewelbe gefurt werde, vnnd fur sich selbst darin fliesse, vnnd dieweil solcher baw, vonn beider vnnsers gnedigenn furstenn vnnd herrnn, vnnd gemeiner Pfenner wegenn volnfuhrt werdenn muß, so sollenn vnnd wollenn die verordenntenn der Pfenner, einer vmb den anndernn, selbst nebenn vnnsers gl.

und weiter durch das Gewölbe abfließen könne, wo man auch jederzeit sehen kann, ob dort ein Mangel ist oder nicht. Und zu diesem Kasten muss eine Wendeltreppe gemacht werden. Ob dieser nun aus Holz oder Stein sein soll, hat man sich nach Öffnung des Grundes zu vergleichen.

Danach, wenn die Fassung geschehen, die Renne gelegt und abgedeckt und die Stöcke oder Röhren gesetzt sind, so soll man ringsherum alles gut und aufs beste mit Ton und guter Erde verdämmen, wie es zuvor geschehen ist, und oben dem Bau gleich füllen und weiter mit Steinen pflastern oder mit Dielen beschießen und verspunden, so dass alles Regen- und andere Wasser ins Gewölbe geführt wird und von selbst darin abfließt.

Und weil dieser Bau von wegen sowohl unseres gnädigen Fürsten und Herrn als auch der gemeinen Pfänner vollendet werden muss, so sollen und wollen die Verordneten der Pfänner, einer um den anderen, selbst neben den Dienern unseres gnädigen

2

f. vnnd herrnn, dieners darbey sein, vnnd zusehenn, das vleissigk gearbeit, vnd auch die gebew vfs nutzlichst gemacht werdenn, Sollen vnd

Fürsten und Herrn dabei sein und darauf sehen, dass fleißig gearbeitet und auch die Bauten aufs nützlichste gemacht werden. Sie sollen und

Unsichere Lesungen

  1. störcke — oder stöcke (Z. 7)

S. 393

Bl. 195rBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)
1

wollenn auch Jede wochenn bey abzahlung sein, die wochenrechnung mit vnderschreibenn, vnnd darnach sich mit hochgedachtem vnnserm gnedigenn furstenn vnnd herrnn, wie obstehet, des verlegs halbenn vergleichenn, vnnd da furter einich manngell vorfiele, Hat mann Jederzeit beide vonn wegenn vnnsers gnedigenn furstenn vnnd herrnn, der Rethe, vnnd etliche der elttestenn der Pfenner, nebenn Irenn verordenten, darzu zubeschreibenn vnnd zufordernn, Irenn Rath darin zugebrauchenn, alles ohnn geuerde, Inn vrkundt, vnter vnnser aller hierbey gewesenn Handtschrifft, Gebenn vnnd geschehenn zum Sodenn den 5 Maij Anno 51.

wollen auch jede Woche bei der Abzahlung zugegen sein, die Wochenrechnung mit unterschreiben und sich danach mit unserem hochgenannten gnädigen Fürsten und Herrn, wie oben steht, wegen der Auslage vergleichen. Und wenn künftig ein Mangel vorfiele, so hat man jederzeit sowohl von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn die Räte als auch etliche der Ältesten der Pfänner neben ihren Verordneten dazu zu bescheiden und zu fordern und ihren Rat darin zu gebrauchen, alles ohne Gefährde. Zur Urkunde unter der Handschrift aller von uns, die dabei gewesen sind. Gegeben und geschehen zu Sooden, den 5. Mai Anno 51.

2

Mitt Rath vnnd beysein Sigmundt vonn Boynebergk Lanndtvogt ann der Werra, Johann Nordeck, vnd vnnser vndenn benenntten, abgeredt vnd vfgericht, Jobst Becker Johann Bartholmes Rent.1

Mit Rat und in Beisein Sigmunds von Boyneburg, Landvogt an der Werra, Johann Nordecks und von uns unten Benannten verabredet und aufgerichtet. Jobst Becker. Johann Bartholomäus, Rentmeister.

3

Christoff Hombergk Saltzwardt. Johan Schaffnit senior Johan Niedennstein Curt Nulandt2 Henrich Iring Bastiann Thuldt, Bernt Waldis Johan Nidenstein

Christoff Homberg, Salzwart. Johann Schaffnit senior. Johann Niedenstein. Curt Nuland. Heinrich Iring. Bastian Thuldt. Bernd Waldis. Johann Niedenstein.

Unsichere Lesungen

  1. Rent. — Kürzel Rentmeister (Z. 18)
  2. Nulandt — Neulandt? u mit Haken (Z. 23)

S. 394

Bl. 195vBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)
1

Der abredt nach, wie vnnd welcher gestalt Meister Hanns der Zimmermann den Baw der eußersten wandt vmb den Saltzbronn Jegenn dem Berge machenn, vnnd fertigenn soll, Hat er solches also vollenndet, vnnd fertig gemacht.

Der Verabredung nach, wie und auf welche Weise Meister Hans, der Zimmermann, den Bau der äußersten Wand um den Salzbrunnen gegen den Berg machen und fertigstellen soll, hat er dies vollendet und fertiggemacht.

2

Seindt darauff die verordenntenn Bawherrnn, Juncker Hermann vonn Hundelßhausenn, Johann Nordeck, Valtin Thuldt, vnnd wir die Beamptenn zum Soden, vonn wegenn vnsers gl.

Darauf sind die verordneten Bauherren, Junker Hermann von Hundelshausen, Johann Nordeck, Valtin Thuldt und wir, die Beamten zu Sooden, von wegen unseres gnädigen

3

f. vnnd herrnn, vnnd von der Pfenner wegenn Johann Schaffnit der elter, Thias Thorey, vnnd Johann Schaffnit der Junger, dieweil Johann Niedennstein verrittenn gewest ist heut den 6.

Fürsten und Herrn, und von wegen der Pfänner Johann Schaffnit der Ältere, Thias Thorey und Johann Schaffnit der Jüngere — weil Johann Niedenstein weggeritten war — heute, den 6.

4

Julij zum Sodenn erschienenn, vnnd ist der Raum des grundts vmb den Bornn gefertigt, vnd bis vf den gries außgefuert, vnnd rein gemacht also hat der Zimmermann die schwellenn derselbenn wanndt, vf den grieß vnnd nit so tieff als die schwellenn der mittelstenn wanndt, die liegt tieffer, vnnd Inn den gries gelegt, darnach die Wanndt vnnd funff Kasten vonn — 25 seulenn ann der wanndt, vnnd den

Juli, zu Sooden erschienen. Und der Raum des Grundes um den Born ist hergerichtet, bis auf den Gries ausgefahren und rein gemacht worden. So hat der Zimmermann die Schwellen dieser Wand auf den Gries gelegt, und nicht so tief wie die Schwellen der mittleren Wand, die tiefer und in den Gries gelegt sind. Danach die Wand und fünf Kasten aus 25 Säulen an der Wand und den

Einstellungen auf diesem Gerät speichern?

Damit die gewählte Darstellung beim nächsten Besuch erhalten bleibt, würde ein einzelner Eintrag im lokalen Speicher des Browsers (localStorage) abgelegt. Das ist kein Cookie, und der Eintrag verlässt das Gerät nicht.