Salzbibel · Lesetext · 5. Buch
Das fünfte Buch · S. 429–438
Das Bautagebuch 1550/51 · S. 429–438 · Bl. 213r–217v · Band 2
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Das Bautagebuch 1550/51
S. 278–439 · Bl. 138r–218r · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch
S. 429
Bl. 213rBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch. dann mann diese sachenn der Bleÿernn Pfannenn anfiennge, das mann zuuor der Luneburger Saltzsohl, ein halbe mas alhier durch einenn geschicktenn Boder holenn liessenn, der alhanndt absehe vnnd achtung hette, wie sie das saltz daselbst machenn, vnd wie die Pfannenn, vnnd gesöde gemacht werenn, So könnte mann damit probiren, wie gut die Luneburger Sohl Jegenn der vnnsernn ist, vnnd das werck nach bericht des hingeschicktenn, desto bas annstellenn, dann so mann nicht ebenn die grösse vnd artt Jener Pfannenn vnnd siedenns weiß, So ist doch der vnkostenn Jenem nachzurechenn falsch, Das habenn wir also alle dreÿ vf euer schreibenn, für vnnser einfeltigs bedennckenn vnnd gut meinunge, weitter dasselbig wann es vonnötenn, vnnsern gnedigenn herrnn besser vnnd verstenndtlichen daruon zuberichtenn, dann wie es geschriebenn, zur wieder antwort nicht wollen verhalten, vnd seindt euch sonnst freundtlich zudienenn ganntz willigk, Datum Soden den 23 Februarij Anno 52.
Das Fünfte Buch. man diese Sache mit den bleiernen Pfannen anfinge, dass man zuvor von der Lüneburger Salzsole ein halbes Maß hierher durch einen geschickten Boder holen ließe, der alsbald darauf achtgäbe und sähe, wie sie das Salz dort machen und wie die Pfannen und Gesöde gemacht sind. So könnte man damit erproben, wie gut die Lüneburger Sole im Vergleich zu der unsrigen ist, und das Werk nach dem Bericht des Hingeschickten desto besser anstellen. Denn wenn man nicht genau die Größe und Art jener Pfannen und jenes Siedens kennt, so ist doch die Berechnung der Unkosten nach jenem Vorbild falsch.
Das haben wir alle drei auf Euer Schreiben hin als unser einfältiges Bedenken und unsere gute Meinung — mit dem Vorbehalt, unserem gnädigen Herrn, wenn es nötig ist, besser und verständlicher davon zu berichten, als es geschrieben ist — zur Antwort nicht verhalten wollen; und sind Euch sonst freundlich zu dienen ganz willig. Gegeben zu Sooden, den 23. Februar Anno 52.
Valtin Schuldt Saltzgreue, sampt dem Renndtmeister vnd Saltzwarten zum Soden,
Valtin Schuldt, Salzgraf, samt dem Rentmeister und Salzwart zu Sooden.
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Bl. 213vBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch. Diese wochenn Vincula Petri Inn der nebenn Renn, darin der siegk so vnnter Jorgenn Gilen Bodt herfleust Ins gewelbe, Ist ein ausganng gemacht, dem viertenn kastenn gleich vber dem vnnderstenn kastenn, also das mann im vierdtenn kastenn, alles was er1 Sÿhenn, vnnd durch solchenn abganng Ins gewelbe weisenn kann, Damit wann mann im vnnderstenn funfftenn kastenn etwas zubesehenn oder zumachenn hette, das mann solchs sonnder verhinderung des wassers trockenn thun möge, Aus dem Saltzbronn ist ein abganng in den vndersten kastenn mit einer Röhrenn gefurt, vnnd die Renne so zu Jart2[?] zum ausganngk in derselben höhe in anndernn fas gelegt, wieder beÿ gethann, vnnd das Loch am fasse darzu gemacht, verspondt.
Das Fünfte Buch. Diese Woche Vincula Petri ist in der Nebenrenne, in der das Sickerwasser, das unter Jörg Gilles Bothe herfließt, ins Gewölbe läuft, ein Ausgang gemacht worden, dem vierten Kasten gleich über dem untersten Kasten — so dass man im vierten Kasten alles, was er sammelt, durch diesen Abgang ins Gewölbe weisen kann. Damit man, wenn man im untersten, fünften Kasten etwas zu besehen oder zu machen hätte, dies ohne Behinderung durch das Wasser trocken tun kann.
Aus dem Salzbrunnen ist ein Abgang mit einer Röhre in den untersten Kasten geführt worden, und die Renne, die im vorigen Jahr zum Ausgang in derselben Höhe im anderen Fass gelegt worden war, ist wieder beseitigt und das Loch am Fass dafür verspundet worden.
Vorige vnnd Itzige wochenn, Ist zugestemmet vnd gefült, das Loch zum Innganngk des gewelbs vollenntt mit steinenn Inn die höhe gefurt.
Vorige und diese Woche ist zugedämmt und gefüllt und das Loch zum Eingang des Gewölbes vollends mit Steinen in die Höhe geführt worden.
So hat der zimmermann den Trogk in funfftenn kastenn tieffer zusenckenn gearbeit.
So hat der Zimmermann daran gearbeitet, den Trog im fünften Kasten tiefer einzusenken.
Unsichere Lesungen
- was er — wohl wasser (Z. 6)
- zu Jart — Lesung unsicher (Z. 14)
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Bl. 214rBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch. Diese wochenn Laurentij halb gearbeit, hat sehr geregnet, gefült vnnd zugestembt, Item die gerenne gefertiget, Inn diesenn gebeuenn hat mann auch klar vnnd eigenntlich scheinbarlich befundenn, das die eltesten ganntz nieder vnnd vfs aller nechste beÿ den Saltzadernn mit den Bodenn vnnd gesödenn bliebenn sein, aber darnach ist mann als höher fur vnnd fur gestiegenn, vnnd Sohl vnnd wiltwasser Inn die höhe zusteigenn zwingenn wollenn, das dann nit geringenn schadenn gemacht hat, vnnd were noch nutzlich vnnd gut, das die Bode vfs niederste stundenn, vnnd nitt Inn die höhe gebauet wurdenn, Dieweil mann aber doch die Sohl nunmehr hoch gnug bringe kann, das dann die altenn zuthun nit gewust habenn, hats nunmehr kein gefahr oder noth, Diese obbeschriebene gebeue habenn gewerth, vnnd seindt geschehenn In den zweÿenn Jarenn 1550.
Das Fünfte Buch. Diese Woche Laurentii halb gearbeitet; es hat sehr geregnet. Gefüllt und zugedämmt; ebenso die Gerinne fertiggestellt.
Bei diesen Bauten hat man auch klar und deutlich sichtbar befunden, dass die Ältesten mit den Bothen und Gesöden ganz niedrig und aufs allernächste bei den Salzadern geblieben sind; danach aber ist man fort und fort immer höher gestiegen und hat Sole und wildes Wasser in die Höhe zu steigen zwingen wollen, was dann keinen geringen Schaden angerichtet hat. Und es wäre noch nützlich und gut, dass die Bothe aufs niedrigste stünden und nicht in die Höhe gebaut würden. Weil man aber die Sole nunmehr hoch genug bringen kann, was die Alten nicht zu tun wussten, hat es nunmehr keine Gefahr oder Not.
Diese oben beschriebenen Bauten haben gewährt und sind ausgeführt worden in den zwei Jahren 1550
vnnd 1551. Habenn gekostet, wie solchs durch den Renndtmeister zum Bodenn Johan Bartholmessen
und 1551. Sie haben gekostet, wie es durch den Rentmeister zu Sooden Johann Bartholomäus
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Bl. 214vBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch. verlegt, vnnd verrechnet wordenn, zweÿ tausenndt, siebenn hundert, vertzigk ein guldenn 14 alb.
Das Fünfte Buch. ausgelegt und verrechnet worden ist, zweitausendsiebenhunderteinundvierzig Gulden 14 Albus
6½ heller, Ohne das was vortheils vonn wegenn vnnsers gnedigenn furstenn vnnd herrnn, ann Holtz, diennstfuhre, vnnd annderst darzu gebraucht worden ist, wirdt auch noch mehr darauf gehenn, die abgebrochenn Bodenn vmb den Saltzbronn wieder vfzurichtenn, vnnd zubauenn, vnnd sonnst alle andere notwenndige beuwe auszufurenn vnnd vollent zufertigenn, wie das volgennt Jar mit der zeitt geschehenn soll, Actum et signatum Bodenn den 20 Octobris Anno 51.
6½ Heller — ohne das, was an Vorteil von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn an Holz, Dienstfuhren und anderem dazu gebraucht worden ist. Es wird auch noch mehr darauf gehen, die abgebrochenen Bothe um den Salzbrunnen wieder aufzurichten und zu bauen und sonst alle anderen notwendigen Bauten auszuführen und vollends fertigzustellen, wie das im folgenden Jahr mit der Zeit geschehen soll. Geschehen und unterzeichnet zu Sooden, den 20. Oktober Anno 51.
Anno 54. den letztenn Aprilis hat vnnser gnediger furst vnnd herr Lanndtgraue Philips zu Hessen Graue zu Catzennelnbogenn, Vff vnnderthenigs bitlichs annsuchenn in verhanndtlung der erstorbtenn neuenn dreÿssigk werenden Location gemeinenn Pfennernn die Helffte obberurts Baugeldts, so Ihnen zubezahlenn geburt hette, vonn den vorigenn biß vf diß 54. Jars Exclusiuè, aus
Anno 54, den letzten April, hat unser gnädiger Fürst und Herr Landgraf Philipp zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, auf untertäniges bittliches Ansuchen bei der Verhandlung der erloschenen neuen dreißigjährigen Location den gemeinen Pfännern die Hälfte des genannten Baugeldes, das ihnen zu bezahlen zugestanden hätte, von den vorigen Jahren bis auf dieses Jahr 54 ausschließlich aus
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Bl. 215rBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch. sonnderenn gnadenn nachgelassenn, daruor der ausschos gemeiner Pfenner Hochgedachtenn vnnserm gnedigen furstenn vnnd herrnn in aller vnnderthenigkeitt hohe vnnd grosse dannksagung gethann habenn, Signatum Allenndorff ann der Werra den 22 Maij Anno 54.
Das Fünfte Buch. besonderen Gnaden erlassen; dafür hat der Ausschuss der gemeinen Pfänner unserem hochgenannten gnädigen Fürsten und Herrn in aller Untertänigkeit hohen und großen Dank gesagt. Unterzeichnet zu Allendorf an der Werra, den 22. Mai Anno 54.
Justus Pistoris sst. Abfertigung vnnd Vergleichung des Zimmermanns vnd Werckmeisters. Wiewohl Meister Hanns Wetzell der zimmermann, so den Saltzbronn vf verordenung vnnd Beuelch der Bauwherrnn, gefast, vnnd gemacht, zimblich wohl vnterhaltenn, vnnd Jede wochenn annderthalben guldenn vor kost vnnd lohnn, laut derenn wochennrechnung gehabt vnnd vfgehabenn hat, damitt es dennach mit willenn mit Ime gehaltenn, Habenn die verordenntenn Bauwherrnn Ime die wochen eine mahlzeit oder zwo darzu mit geniessen lassen, vnnd darnach zu verehrung gebenn, wie aus nach
Justus Pistoris, selbst.
Abfertigung und Vergleich des Zimmermanns und Werkmeisters. Wiewohl Meister Hans Wetzel, der Zimmermann, der den Salzbrunnen auf Anordnung und Befehl der Bauherren gefasst und gemacht hat, ziemlich gut unterhalten worden ist und jede Woche anderthalb Gulden für Kost und Lohn laut der Wochenrechnung gehabt und bezogen hat, so haben die verordneten Bauherren — damit es dennoch willig mit ihm gehalten würde — ihn in der Woche noch eine oder zwei Mahlzeiten mit genießen lassen und ihm danach als Verehrung gegeben, wie aus der nach-
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Bl. 215vBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch. volgennder seiner Quitanntz vnnd obligation zusehen, Meister Hanns Wetzell des zimmermans Quitantz vnnd obligation.
Das Fünfte Buch. folgenden Quittung und Verpflichtung zu ersehen ist.
Quittung und Verpflichtung Meister Hans Wetzels, des Zimmermanns.
Ich Hanns Wetzell zimmermann, thue kundt hieran offenntlich gein allermenniglich bekennende, als Ich diese nehistverschienen zweÿ Jare, am Saltzbronn alhier zum Bodenn gearbeitt, vnnd den vonn neuenn gefast habe, Derwegenn die verordenntenn Bauwherrnn, vnd Saltzgrebenn, mir wochenntlich mein taglohnn, das sie mit mir vberkommenn seindt, gutlich habenn ausrichtenn vnnd bezahlenn lassenn, vnnd Ich dann zuuor daruber zu meiner vnnderhaltung, Nemlich Siebennthalbenn thaler, vnnd zwanntzigk Neun guldenn vfgenommenn, Welche sie mir zu verehrung habenn nachgebenn, vnnd darzu noch zwanntzigk funff guldenn, vnnd vier guldenn vor ein kleidt, mir Itzo bar vber zu enndtlicher
Ich, Hans Wetzel, Zimmermann, tue hiermit öffentlich gegenüber jedermann kund und bekenne: Als ich diese nächstvergangenen zwei Jahre am Salzbrunnen hier zu Sooden gearbeitet und ihn von neuem gefasst habe, haben mir deshalb die verordneten Bauherren und Salzgrafen wöchentlich meinen Tagelohn, den sie mit mir vereinbart haben, gütlich ausrichten und bezahlen lassen. Und ich habe darüber hinaus zuvor zu meinem Unterhalt nämlich siebenthalb Taler und neunundzwanzig Gulden aufgenommen, die sie mir als Verehrung nachgelassen haben; dazu noch fünfundzwanzig Gulden und vier Gulden für ein Kleid, die sie mir jetzt bar zur endgültigen
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Bl. 216rBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch. abfertigung vergnugt, Welche alles in einer Summa vertzigk funf guldenn, Neunzehenn alb.
Das Fünfte Buch. Abfertigung vergütet haben. Das alles trägt in einer Summe fünfundvierzig Gulden, neunzehn Albus
vier Pfennig tregt, der ich aller genntzlich vergnugtt vnnd bezahlt bin, Darumb so sage Ich fur mich vnnd alle meine erbenn, den Durchleuchtigenn Hochgebornnen furstenn vnnd herrnn, hern Philipsenn Lanndtgrauenn zu Hessenn, Grauenn zu Catzennelnbogenn, meinem gnedigenn fursten vnnd herrnn, sfgl.1[?] verordennte Bauwherrnn vnnd Beamptenn zum Bodenn, desgleichenn gemeine Pfenner vnnd Ire verordennte Saltzgreuenn solcher arbeit, meiner verdienntenn Besoldung, verehrung vnd annders halbenn, hiemit quidt, ledigk, vnd los, Gerede vnnd gelobe derwegenn, ann Hochgedachtenn meinenn gnedigenn furstenn vnnd herrnn, gemeine Pfenner, vnnd die Ihrenn, kein weitter annsprache noch forderung zuhabenn, Inn ganntz keine weise, vnnd will auch alles was Ich in selbenn Bau gesehenn vnnd erfahrenn habe, bis in meine grube verhelenn vnnd verschweigenn, vnd
vier Pfennig, deren ich gänzlich vergnügt und bezahlt bin. Darum sage ich für mich und alle meine Erben den durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Philipp, Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen, meinen gnädigen Fürsten und Herrn, Seiner Fürstlichen Gnaden verordnete Bauherren und Beamte zu Sooden, desgleichen die gemeinen Pfänner und ihre verordneten Salzgrafen wegen dieser Arbeit, meiner verdienten Besoldung, der Verehrung und anderem hiermit quitt, ledig und los. Ich gelobe und verspreche deshalb, an meinen hochgenannten gnädigen Fürsten und Herrn, die gemeinen Pfänner und die Ihren keine weitere Ansprache noch Forderung zu haben, in keinerlei Weise. Und ich will auch alles, was ich bei diesem Bau gesehen und erfahren habe, bis in mein Grab verhehlen und verschweigen und
Unsichere Lesungen
- sfgl. — Abkürzung, seiner fürstlichen gnaden (Z. 10)
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Bl. 216vBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch. dauonn nichts vermeldenn, auch ohnn Ir f. gl. vorwissenn, Inn oder ausserhalb Lanndes keinen Saltzbronn bauenn oder furnehmenn, alles sonnder geuerdt, vnnd des in vrkundt, Hab ich die Erbarnn vnnd wolweisenn herrnn Schultheis, Bürgermeister vnnd Rath zu Allenndorff ann der Werra, Ire ampts vnnd Stadt Siegell, vor mich hier vf diesenn brieff zuthun truckenn, mit vleis erbettenn, Welchs wir Schultheis, Burgermeister vnnd Rath also vmb beschehener bitt willen gethann, doch vnns vnnd gemeiner Stadt ohn schadenn, Gebenn vnnd geschehenn zum Bodenn, den 271[?] Nouembris Anno 51.
Das Fünfte Buch. davon nichts vermelden, auch ohne Ihrer Fürstlichen Gnaden Vorwissen im Land oder außerhalb keinen Salzbrunnen bauen oder vornehmen, alles ohne Gefährde. Und zur Urkunde habe ich die ehrbaren und wohlweisen Herren Schultheiß, Bürgermeister und Rat zu Allendorf an der Werra fleißig gebeten, ihr Amts- und Stadtsiegel für mich hier auf diesen Brief zu drücken; was wir, Schultheiß, Bürgermeister und Rat, um der geschehenen Bitte willen so getan haben, doch uns und der gemeinen Stadt ohne Schaden. Gegeben und geschehen zu Sooden, den 27. November Anno 51.
Vnnd damit gedachter zimmermann bis zu erledigung Hochgedachts vnnsers gnedigenn furstenn vnd herrnn Im Lannde bleibe, vnnd diesem Saltzwergk zu nachteil kein annders oder neue Saltzwergk vfm Eichsfelde Creutzburgk, oder sonnst vmbs Furstennthumb Hessenn, vnnd denn darzuge
Und damit der genannte Zimmermann bis zur Erledigung unseres hochgenannten gnädigen Fürsten und Herrn im Land bleibe und diesem Salzwerk zum Nachteil kein anderes oder neues Salzwerk auf dem Eichsfeld, zu Kreuzburg oder sonst um das Fürstentum Hessen und die dazu ge-
Unsichere Lesungen
- 27 — Tageszahl mit Zierschnörkel (Z. 14)
S. 437
Bl. 217rBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch. hörigenn Graueschafftenn hero, vffrichtenn, oder sich sonnst Irenn f. g.
Das Fünfte Buch. hörigen Grafschaften herum errichte oder sich sonst Ihren Fürstlichen Gnaden
zu nachteil gebrauchenn lasse, Habenn wir die der zeit gewesenn Saltzgreuenn gedachtenn Meister Hannsenn, beÿ vnnsers gnedigenn furstenn vnnd herrenn Stadthalter vnd Räthen zue Cassell nachuerzeichnete bestallung erlanngt, die auch Ihnenn solchs habenn gefallenn lassenn, vnnd darmit versehenn wie volgtt.
zum Nachteil gebrauchen lasse, haben wir, die damals amtierenden Salzgrafen, für den genannten Meister Hans bei den Statthaltern und Räten unseres gnädigen Fürsten und Herrn zu Kassel die nachverzeichnete Bestallung erlangt, die sie sich auch haben gefallen lassen und mit der sie ihn versehen haben, wie folgt.
Meister Hannsenn Wetzeln des zimmermans zum Bodenn bestellung. Wir Stadthalter vnnd Rethe zu Cassell Bekennenn, als Meister Hanns Wetzell zimmermann etliche verlauffenn Jare zum Bodenn gearbeitt, vnnd in sonnderheit in dem nechstuerschienenn 50.
Bestallung Meister Hans Wetzels, des Zimmermanns zu Sooden. Wir, Statthalter und Räte zu Kassel, bekennen: Als Meister Hans Wetzel, Zimmermann, etliche verflossene Jahre zu Sooden gearbeitet und insbesondere im nächstvergangenen Jahr 50
vnnd diesem 51. Jar den Saltzbronn daselbst vonn newem gefast, vnnd erbawenn helffenn, deswegenn er dann Innhalt seiner vbergebenn Quitanntz mit seinem verdienntenn Lohne, vnnd
und in diesem Jahr 51 den Salzbrunnen dort von neuem fassen und erbauen geholfen hat, weshalb er dann nach dem Inhalt seiner übergebenen Quittung mit seinem verdienten Lohn und
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Bl. 217vBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch. verehrung abgefertiget vnnd versehenn wordenn, Damit er dann in vnnsers gnedigenn furstenn vnnd herrenn zu Hessenn, Grauenn zu Catzennelnbogenn diennst bleibe, So ist [übergeschrieben:
Das Fünfte Buch. seiner Verehrung abgefertigt und versehen worden ist — damit er dann im Dienst unseres gnädigen Fürsten und Herrn zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen, bleibe, so ist
er] vonn wegenn sfgl.1 bestelltt, in allenn sachenn, so Jme bewust, vnnd sfgl. nutzlich sein, vffm Saltzwergk allenn Bergkwerckenn im Lannde Molenn, vnnd anndernn bewenn, Wes er des verstanndt hat, sich gutwillig vnnd vleissigk, vnweigerlich brauchenn zulassenn, vnnd vff erforderung seiner f.
er von wegen Seiner Fürstlichen Gnaden bestellt, sich in allen Sachen, die ihm bekannt und Seinen Fürstlichen Gnaden nützlich sind, am Salzwerk, an allen Bergwerken im Land, an Mühlen und anderen Bauten, wovon er Verstand hat, gutwillig, fleißig und unweigerlich gebrauchen zu lassen und auf Erfordern der von Seiner
gl. darunter geordennte beuelchhaber am Jedem ort, nach allem seinem höchstenn verstannde zum bestenn annweisung zuthun, vnnd zurathenn helffenn, doch das er zu volnfuhrung der gebew am Saltzwerck diß nechstkunfftige 52.
Fürstlichen Gnaden darüber gesetzten Befehlshaber an jedem Ort nach seinem höchsten Verstand zum Besten Anweisung zu geben und beraten zu helfen — doch so, dass er zur Vollendung der Bauten am Salzwerk dieses nächstkommende Jahr 52
Jar daselbst wonenn bleibe, vnnd solchs vfrichtenn helffe, auch sonnst Irenn f. gl. trew, holdt, gehorsam vnnd gewertig sein soll, Inmassenn ein trewer diener seinem herrenn zuthun schuldigk ist, vnnd er solchs gelobt, vnnd seinenn Reuers brieff dar
dort wohnen bleibe und diese aufrichten helfe, auch sonst Ihren Fürstlichen Gnaden treu, hold, gehorsam und gewärtig sein soll, wie ein treuer Diener seinem Herrn zu tun schuldig ist. Und er hat dies gelobt und seinen Revers darüber gegeben.
Unsichere Lesungen
- sfgl. — Kürzel, Lesung der Buchstabenfolge (Z. 5)