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Salzbibel · Lesetext · 5. Buch

Das fünfte Buch · S. 431–440

Das Bautagebuch 1550/51 · S. 431–440 · Bl. 214r–218v · Band 2

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Das Bautagebuch 1550/51

S. 278–439 · Bl. 138r–218r · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch

S. 431

Bl. 214rBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)
1

Das fünffte Buch. Diese wochenn Laurentij halb gearbeit, hat sehr geregnet, gefült vnnd zugestembt, Item die gerenne gefertiget, Inn diesenn gebeuenn hat mann auch klar vnnd eigenntlich scheinbarlich befundenn, das die eltesten ganntz nieder vnnd vfs aller nechste beÿ den Saltzadernn mit den Bodenn vnnd gesödenn bliebenn sein, aber darnach ist mann als höher fur vnnd fur gestiegenn, vnnd Sohl vnnd wiltwasser Inn die höhe zusteigenn zwingenn wollenn, das dann nit geringenn schadenn gemacht hat, vnnd were noch nutzlich vnnd gut, das die Bode vfs niederste stundenn, vnnd nitt Inn die höhe gebauet wurdenn, Dieweil mann aber doch die Sohl nunmehr hoch gnug bringe kann, das dann die altenn zuthun nit gewust habenn, hats nunmehr kein gefahr oder noth, Diese obbeschriebene gebeue habenn gewerth, vnnd seindt geschehenn In den zweÿenn Jarenn 1550.

Das Fünfte Buch. Diese Woche Laurentii halb gearbeitet; es hat sehr geregnet. Gefüllt und zugedämmt; ebenso die Gerinne fertiggestellt.

Bei diesen Bauten hat man auch klar und deutlich sichtbar befunden, dass die Ältesten mit den Bothen und Gesöden ganz niedrig und aufs allernächste bei den Salzadern geblieben sind; danach aber ist man fort und fort immer höher gestiegen und hat Sole und wildes Wasser in die Höhe zu steigen zwingen wollen, was dann keinen geringen Schaden angerichtet hat. Und es wäre noch nützlich und gut, dass die Bothe aufs niedrigste stünden und nicht in die Höhe gebaut würden. Weil man aber die Sole nunmehr hoch genug bringen kann, was die Alten nicht zu tun wussten, hat es nunmehr keine Gefahr oder Not.

Diese oben beschriebenen Bauten haben gewährt und sind ausgeführt worden in den zwei Jahren 1550

2

vnnd 1551. Habenn gekostet, wie solchs durch den Renndtmeister zum Bodenn Johan Bartholmessen

und 1551. Sie haben gekostet, wie es durch den Rentmeister zu Sooden Johann Bartholomäus

S. 432

Bl. 214vBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)
1

Das fünffte Buch. verlegt, vnnd verrechnet wordenn, zweÿ tausenndt, siebenn hundert, vertzigk ein guldenn 14 alb.

Das Fünfte Buch. ausgelegt und verrechnet worden ist, zweitausendsiebenhunderteinundvierzig Gulden 14 Albus

2

6½ heller, Ohne das was vortheils vonn wegenn vnnsers gnedigenn furstenn vnnd herrnn, ann Holtz, diennstfuhre, vnnd annderst darzu gebraucht worden ist, wirdt auch noch mehr darauf gehenn, die abgebrochenn Bodenn vmb den Saltzbronn wieder vfzurichtenn, vnnd zubauenn, vnnd sonnst alle andere notwenndige beuwe auszufurenn vnnd vollent zufertigenn, wie das volgennt Jar mit der zeitt geschehenn soll, Actum et signatum Bodenn den 20 Octobris Anno 51.

6½ Heller — ohne das, was an Vorteil von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn an Holz, Dienstfuhren und anderem dazu gebraucht worden ist. Es wird auch noch mehr darauf gehen, die abgebrochenen Bothe um den Salzbrunnen wieder aufzurichten und zu bauen und sonst alle anderen notwendigen Bauten auszuführen und vollends fertigzustellen, wie das im folgenden Jahr mit der Zeit geschehen soll. Geschehen und unterzeichnet zu Sooden, den 20. Oktober Anno 51.

3

Anno 54. den letztenn Aprilis hat vnnser gnediger furst vnnd herr Lanndtgraue Philips zu Hessen Graue zu Catzennelnbogenn, Vff vnnderthenigs bitlichs annsuchenn in verhanndtlung der erstorbtenn neuenn dreÿssigk werenden Location gemeinenn Pfennernn die Helffte obberurts Baugeldts, so Ihnen zubezahlenn geburt hette, vonn den vorigenn biß vf diß 54. Jars Exclusiuè, aus

Anno 54, den letzten April, hat unser gnädiger Fürst und Herr Landgraf Philipp zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, auf untertäniges bittliches Ansuchen bei der Verhandlung der erloschenen neuen dreißigjährigen Location den gemeinen Pfännern die Hälfte des genannten Baugeldes, das ihnen zu bezahlen zugestanden hätte, von den vorigen Jahren bis auf dieses Jahr 54 ausschließlich aus

S. 433

Bl. 215rBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)
1

Das fünffte Buch. sonnderenn gnadenn nachgelassenn, daruor der ausschos gemeiner Pfenner Hochgedachtenn vnnserm gnedigen furstenn vnnd herrnn in aller vnnderthenigkeitt hohe vnnd grosse dannksagung gethann habenn, Signatum Allenndorff ann der Werra den 22 Maij Anno 54.

Das Fünfte Buch. besonderen Gnaden erlassen; dafür hat der Ausschuss der gemeinen Pfänner unserem hochgenannten gnädigen Fürsten und Herrn in aller Untertänigkeit hohen und großen Dank gesagt. Unterzeichnet zu Allendorf an der Werra, den 22. Mai Anno 54.

2

Justus Pistoris sst. Abfertigung vnnd Vergleichung des Zimmermanns vnd Werckmeisters. Wiewohl Meister Hanns Wetzell der zimmermann, so den Saltzbronn vf verordenung vnnd Beuelch der Bauwherrnn, gefast, vnnd gemacht, zimblich wohl vnterhaltenn, vnnd Jede wochenn annderthalben guldenn vor kost vnnd lohnn, laut derenn wochennrechnung gehabt vnnd vfgehabenn hat, damitt es dennach mit willenn mit Ime gehaltenn, Habenn die verordenntenn Bauwherrnn Ime die wochen eine mahlzeit oder zwo darzu mit geniessen lassen, vnnd darnach zu verehrung gebenn, wie aus nach

Justus Pistoris, selbst.

Abfertigung und Vergleich des Zimmermanns und Werkmeisters. Wiewohl Meister Hans Wetzel, der Zimmermann, der den Salzbrunnen auf Anordnung und Befehl der Bauherren gefasst und gemacht hat, ziemlich gut unterhalten worden ist und jede Woche anderthalb Gulden für Kost und Lohn laut der Wochenrechnung gehabt und bezogen hat, so haben die verordneten Bauherren — damit es dennoch willig mit ihm gehalten würde — ihn in der Woche noch eine oder zwei Mahlzeiten mit genießen lassen und ihm danach als Verehrung gegeben, wie aus der nach-

S. 434

Bl. 215vBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)
1

Das fünffte Buch. volgennder seiner Quitanntz vnnd obligation zusehen, Meister Hanns Wetzell des zimmermans Quitantz vnnd obligation.

Das Fünfte Buch. folgenden Quittung und Verpflichtung zu ersehen ist.

Quittung und Verpflichtung Meister Hans Wetzels, des Zimmermanns.

2

Ich Hanns Wetzell zimmermann, thue kundt hieran offenntlich gein allermenniglich bekennende, als Ich diese nehistverschienen zweÿ Jare, am Saltzbronn alhier zum Bodenn gearbeitt, vnnd den vonn neuenn gefast habe, Derwegenn die verordenntenn Bauwherrnn, vnd Saltzgrebenn, mir wochenntlich mein taglohnn, das sie mit mir vberkommenn seindt, gutlich habenn ausrichtenn vnnd bezahlenn lassenn, vnnd Ich dann zuuor daruber zu meiner vnnderhaltung, Nemlich Siebennthalbenn thaler, vnnd zwanntzigk Neun guldenn vfgenommenn, Welche sie mir zu verehrung habenn nachgebenn, vnnd darzu noch zwanntzigk funff guldenn, vnnd vier guldenn vor ein kleidt, mir Itzo bar vber zu enndtlicher

Ich, Hans Wetzel, Zimmermann, tue hiermit öffentlich gegenüber jedermann kund und bekenne: Als ich diese nächstvergangenen zwei Jahre am Salzbrunnen hier zu Sooden gearbeitet und ihn von neuem gefasst habe, haben mir deshalb die verordneten Bauherren und Salzgrafen wöchentlich meinen Tagelohn, den sie mit mir vereinbart haben, gütlich ausrichten und bezahlen lassen. Und ich habe darüber hinaus zuvor zu meinem Unterhalt nämlich siebenthalb Taler und neunundzwanzig Gulden aufgenommen, die sie mir als Verehrung nachgelassen haben; dazu noch fünfundzwanzig Gulden und vier Gulden für ein Kleid, die sie mir jetzt bar zur endgültigen

S. 435

Bl. 216rBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)
1

Das fünffte Buch. abfertigung vergnugt, Welche alles in einer Summa vertzigk funf guldenn, Neunzehenn alb.

Das Fünfte Buch. Abfertigung vergütet haben. Das alles trägt in einer Summe fünfundvierzig Gulden, neunzehn Albus

2

vier Pfennig tregt, der ich aller genntzlich vergnugtt vnnd bezahlt bin, Darumb so sage Ich fur mich vnnd alle meine erbenn, den Durchleuchtigenn Hochgebornnen furstenn vnnd herrnn, hern Philipsenn Lanndtgrauenn zu Hessenn, Grauenn zu Catzennelnbogenn, meinem gnedigenn fursten vnnd herrnn, sfgl.1[?] verordennte Bauwherrnn vnnd Beamptenn zum Bodenn, desgleichenn gemeine Pfenner vnnd Ire verordennte Saltzgreuenn solcher arbeit, meiner verdienntenn Besoldung, verehrung vnd annders halbenn, hiemit quidt, ledigk, vnd los, Gerede vnnd gelobe derwegenn, ann Hochgedachtenn meinenn gnedigenn furstenn vnnd herrnn, gemeine Pfenner, vnnd die Ihrenn, kein weitter annsprache noch forderung zuhabenn, Inn ganntz keine weise, vnnd will auch alles was Ich in selbenn Bau gesehenn vnnd erfahrenn habe, bis in meine grube verhelenn vnnd verschweigenn, vnd

vier Pfennig, deren ich gänzlich vergnügt und bezahlt bin. Darum sage ich für mich und alle meine Erben den durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Philipp, Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen, meinen gnädigen Fürsten und Herrn, Seiner Fürstlichen Gnaden verordnete Bauherren und Beamte zu Sooden, desgleichen die gemeinen Pfänner und ihre verordneten Salzgrafen wegen dieser Arbeit, meiner verdienten Besoldung, der Verehrung und anderem hiermit quitt, ledig und los. Ich gelobe und verspreche deshalb, an meinen hochgenannten gnädigen Fürsten und Herrn, die gemeinen Pfänner und die Ihren keine weitere Ansprache noch Forderung zu haben, in keinerlei Weise. Und ich will auch alles, was ich bei diesem Bau gesehen und erfahren habe, bis in mein Grab verhehlen und verschweigen und

Unsichere Lesungen

  1. sfgl. — Abkürzung, seiner fürstlichen gnaden (Z. 10)

S. 436

Bl. 216vBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)
1

Das fünffte Buch. dauonn nichts vermeldenn, auch ohnn Ir f. gl. vorwissenn, Inn oder ausserhalb Lanndes keinen Saltzbronn bauenn oder furnehmenn, alles sonnder geuerdt, vnnd des in vrkundt, Hab ich die Erbarnn vnnd wolweisenn herrnn Schultheis, Bürgermeister vnnd Rath zu Allenndorff ann der Werra, Ire ampts vnnd Stadt Siegell, vor mich hier vf diesenn brieff zuthun truckenn, mit vleis erbettenn, Welchs wir Schultheis, Burgermeister vnnd Rath also vmb beschehener bitt willen gethann, doch vnns vnnd gemeiner Stadt ohn schadenn, Gebenn vnnd geschehenn zum Bodenn, den 271[?] Nouembris Anno 51.

Das Fünfte Buch. davon nichts vermelden, auch ohne Ihrer Fürstlichen Gnaden Vorwissen im Land oder außerhalb keinen Salzbrunnen bauen oder vornehmen, alles ohne Gefährde. Und zur Urkunde habe ich die ehrbaren und wohlweisen Herren Schultheiß, Bürgermeister und Rat zu Allendorf an der Werra fleißig gebeten, ihr Amts- und Stadtsiegel für mich hier auf diesen Brief zu drücken; was wir, Schultheiß, Bürgermeister und Rat, um der geschehenen Bitte willen so getan haben, doch uns und der gemeinen Stadt ohne Schaden. Gegeben und geschehen zu Sooden, den 27. November Anno 51.

2

Vnnd damit gedachter zimmermann bis zu erledigung Hochgedachts vnnsers gnedigenn furstenn vnd herrnn Im Lannde bleibe, vnnd diesem Saltzwergk zu nachteil kein annders oder neue Saltzwergk vfm Eichsfelde Creutzburgk, oder sonnst vmbs Furstennthumb Hessenn, vnnd denn darzuge

Und damit der genannte Zimmermann bis zur Erledigung unseres hochgenannten gnädigen Fürsten und Herrn im Land bleibe und diesem Salzwerk zum Nachteil kein anderes oder neues Salzwerk auf dem Eichsfeld, zu Kreuzburg oder sonst um das Fürstentum Hessen und die dazu ge-

Unsichere Lesungen

  1. 27 — Tageszahl mit Zierschnörkel (Z. 14)

S. 437

Bl. 217rBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)
1

Das fünffte Buch. hörigenn Graueschafftenn hero, vffrichtenn, oder sich sonnst Irenn f. g.

Das Fünfte Buch. hörigen Grafschaften herum errichte oder sich sonst Ihren Fürstlichen Gnaden

2

zu nachteil gebrauchenn lasse, Habenn wir die der zeit gewesenn Saltzgreuenn gedachtenn Meister Hannsenn, beÿ vnnsers gnedigenn furstenn vnnd herrenn Stadthalter vnd Räthen zue Cassell nachuerzeichnete bestallung erlanngt, die auch Ihnenn solchs habenn gefallenn lassenn, vnnd darmit versehenn wie volgtt.

zum Nachteil gebrauchen lasse, haben wir, die damals amtierenden Salzgrafen, für den genannten Meister Hans bei den Statthaltern und Räten unseres gnädigen Fürsten und Herrn zu Kassel die nachverzeichnete Bestallung erlangt, die sie sich auch haben gefallen lassen und mit der sie ihn versehen haben, wie folgt.

3

Meister Hannsenn Wetzeln des zimmermans zum Bodenn bestellung. Wir Stadthalter vnnd Rethe zu Cassell Bekennenn, als Meister Hanns Wetzell zimmermann etliche verlauffenn Jare zum Bodenn gearbeitt, vnnd in sonnderheit in dem nechstuerschienenn 50.

Bestallung Meister Hans Wetzels, des Zimmermanns zu Sooden. Wir, Statthalter und Räte zu Kassel, bekennen: Als Meister Hans Wetzel, Zimmermann, etliche verflossene Jahre zu Sooden gearbeitet und insbesondere im nächstvergangenen Jahr 50

4

vnnd diesem 51. Jar den Saltzbronn daselbst vonn newem gefast, vnnd erbawenn helffenn, deswegenn er dann Innhalt seiner vbergebenn Quitanntz mit seinem verdienntenn Lohne, vnnd

und in diesem Jahr 51 den Salzbrunnen dort von neuem fassen und erbauen geholfen hat, weshalb er dann nach dem Inhalt seiner übergebenen Quittung mit seinem verdienten Lohn und

S. 438

Bl. 217vBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)
1

Das fünffte Buch. verehrung abgefertiget vnnd versehenn wordenn, Damit er dann in vnnsers gnedigenn furstenn vnnd herrenn zu Hessenn, Grauenn zu Catzennelnbogenn diennst bleibe, So ist [übergeschrieben:

Das Fünfte Buch. seiner Verehrung abgefertigt und versehen worden ist — damit er dann im Dienst unseres gnädigen Fürsten und Herrn zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen, bleibe, so ist

2

er] vonn wegenn sfgl.1 bestelltt, in allenn sachenn, so Jme bewust, vnnd sfgl. nutzlich sein, vffm Saltzwergk allenn Bergkwerckenn im Lannde Molenn, vnnd anndernn bewenn, Wes er des verstanndt hat, sich gutwillig vnnd vleissigk, vnweigerlich brauchenn zulassenn, vnnd vff erforderung seiner f.

er von wegen Seiner Fürstlichen Gnaden bestellt, sich in allen Sachen, die ihm bekannt und Seinen Fürstlichen Gnaden nützlich sind, am Salzwerk, an allen Bergwerken im Land, an Mühlen und anderen Bauten, wovon er Verstand hat, gutwillig, fleißig und unweigerlich gebrauchen zu lassen und auf Erfordern der von Seiner

3

gl. darunter geordennte beuelchhaber am Jedem ort, nach allem seinem höchstenn verstannde zum bestenn annweisung zuthun, vnnd zurathenn helffenn, doch das er zu volnfuhrung der gebew am Saltzwerck diß nechstkunfftige 52.

Fürstlichen Gnaden darüber gesetzten Befehlshaber an jedem Ort nach seinem höchsten Verstand zum Besten Anweisung zu geben und beraten zu helfen — doch so, dass er zur Vollendung der Bauten am Salzwerk dieses nächstkommende Jahr 52

4

Jar daselbst wonenn bleibe, vnnd solchs vfrichtenn helffe, auch sonnst Irenn f. gl. trew, holdt, gehorsam vnnd gewertig sein soll, Inmassenn ein trewer diener seinem herrenn zuthun schuldigk ist, vnnd er solchs gelobt, vnnd seinenn Reuers brieff dar

dort wohnen bleibe und diese aufrichten helfe, auch sonst Ihren Fürstlichen Gnaden treu, hold, gehorsam und gewärtig sein soll, wie ein treuer Diener seinem Herrn zu tun schuldig ist. Und er hat dies gelobt und seinen Revers darüber gegeben.

Unsichere Lesungen

  1. sfgl. — Kürzel, Lesung der Buchstabenfolge (Z. 5)

S. 439

Bl. 218rBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)
1

Das fünffte Buch. vber gebenn hat, Dargegenn soll Jm Jedes Jars aus den Bodenn 15 fl. Muntz, vnnd vier virtell kornns aus der Molenn daselbst gegebenn werdenn, Darzu ein kleidt zu hoffe des Jars, vnnd damit der gezimmertenn Öfenn halbenn kein verdacht vf Jme erwachsse, So soll er Jedes Jars dauor, dieweil er zum Bodenn ist, zweÿ achtteil saltz habenn, vnnd da er sonnst ann anndernn orttenn, Hochgedachtenn vnnserm gnedigenn Herrenn ann newenn grossenn bewenn arbeitenn wurde, vor die gezimmertenn Öfenn zweÿ virtell kornns habenn, vnnd soll Jme ann denenn ortenn, vf sfgl.

Das Fünfte Buch. Dagegen sollen ihm jedes Jahr aus den Bothen 15 Gulden Münze und vier Viertel Korn aus der dortigen Mühle gegeben werden, dazu ein Kleid zu Hofe im Jahr. Und damit ihm wegen der gezimmerten Öfen kein Verdacht erwachse, soll er dafür, solange er zu Sooden ist, jedes Jahr zwei Achtel Salz haben; und wenn er sonst an anderen Orten für unseren hochgenannten gnädigen Herrn an neuen großen Bauten arbeiten würde, soll er für die gezimmerten Öfen zwei Viertel Korn haben. Und es soll ihm an diesen Orten auf Seiner Fürstlichen Gnaden

2

kostenn, ein zimblich behausung, dieweil er arbeit, bestelt, vnnd verschafft werdenn, Wes er schuldigk Irenn fgl.

Kosten eine ordentliche Behausung bestellt und verschafft werden, solange er arbeitet. Was er verpflichtet ist, Ihren Fürstlichen Gnaden

3

im taglohnn zuarbeitenn, Jedes tags vor kost vnnd lohnn, ein orts guldenn zugebenn, alles ohnn geuerde.

im Tagelohn zu arbeiten: dafür ist ihm jeden Tag für Kost und Lohn ein Ortsgulden zu geben, alles ohne Gefährde.

4

Vnnd des zu vrkundt vnnder Hochgedachtes vnnsers gnedigenn fursten vnd Herrenn zu Hessenn hieruf getrucktenn Secret Gebenn zu Cassell den letztenn tage Nouembris Anno 51.

Und zur Urkunde unter dem hier aufgedrückten Sekretsiegel unseres hochgenannten gnädigen Fürsten und Herrn zu Hessen. Gegeben zu Kassel, den letzten Tag November Anno 51.

Die Dankpredigt von 1550

S. 440–460 · Bl. 218v–228v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch

S. 440

Bl. 218vBd. 25. Buch · Die Dankpredigt von 1550Faksimile (ORKA)
1

Das fünffte Buch. Vermahnung zur dancksagung fur die Gottes gabe des new erbawetenn Saltzbronns zum Bodenn alhie fur Allenndorff an der Werra Anno Domini 1550.

Das Fünfte Buch. Ermahnung zur Danksagung für die Gottesgabe des neu erbauten Salzbrunnens zu Sooden hier vor Allendorf an der Werra, Anno Domini 1550,

2

Sontags nach Galli den 9.1 Octobris, durch herrnn Seuerinum Kanngiesserum Predicanten Jm Bodenn geschehen.

am Sonntag nach Galli, den 9. Oktober, gehalten durch Herrn Severinus Kanngießer, Prediger in Sooden.

3

Sitemahl vnns das Heilig wort Gottes so offt vnnd ernnstlich vermahnet, das wir Gott vnnserm liebenn herrenn vnnd vattern fur alle seine gabenn, vnnd gnade sollenn danngkbar sein, wie im 147.

Weil uns das heilige Wort Gottes so oft und ernstlich ermahnt, dass wir Gott, unserem lieben Herrn und Vater, für alle seine Gaben und Gnade dankbar sein sollen — wie es im 147.

4

Psalm vermeldet, Lobet den herrenn, denn vnnsern Gott lobenn, ist ein köstlich ding, Solch lob ist lieblich vnnd schönn, vnnd der Apostell, Seidt danckbar in allenn dingenn, So wollenn wir auch Jtzt vor diese gabe des Bronnenns, Gott vnnserm Himlischenn vatter preisenn, vnnd damit wir seiner gabenn erinnert, zulobenn vnnd danckenn anngereitzt werdenn, So wollenn wir fur vns nehmenn, die wortte des 104. Psalmens, vnnd

Psalm heißt: „Lobet den Herrn, denn unseren Gott loben ist ein köstlich Ding; solches Lob ist lieblich und schön“, und der Apostel: „Seid dankbar in allen Dingen“ —, so wollen wir auch jetzt für diese Gabe des Brunnens Gott, unseren himmlischen Vater, preisen. Und damit wir an seine Gaben erinnert und zum Loben und Danken angereizt werden, so wollen wir uns die Worte des 104. Psalms vornehmen; und

Unsichere Lesungen

  1. den 9. — so; Kalender ergäbe 19. (Z. 6)

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