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Salzbibel · Lesetext · 5. Buch

Das fünfte Buch · S. 434

Das Bautagebuch 1550/51 · S. 434 · Bl. 215v · Band 2

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Das Bautagebuch 1550/51

S. 278–439 · Bl. 138r–218r · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch

S. 434

Bl. 215vBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)
1

Das fünffte Buch. volgennder seiner Quitanntz vnnd obligation zusehen, Meister Hanns Wetzell des zimmermans Quitantz vnnd obligation.

Das Fünfte Buch. folgenden Quittung und Verpflichtung zu ersehen ist.

Quittung und Verpflichtung Meister Hans Wetzels, des Zimmermanns.

2

Ich Hanns Wetzell zimmermann, thue kundt hieran offenntlich gein allermenniglich bekennende, als Ich diese nehistverschienen zweÿ Jare, am Saltzbronn alhier zum Bodenn gearbeitt, vnnd den vonn neuenn gefast habe, Derwegenn die verordenntenn Bauwherrnn, vnd Saltzgrebenn, mir wochenntlich mein taglohnn, das sie mit mir vberkommenn seindt, gutlich habenn ausrichtenn vnnd bezahlenn lassenn, vnnd Ich dann zuuor daruber zu meiner vnnderhaltung, Nemlich Siebennthalbenn thaler, vnnd zwanntzigk Neun guldenn vfgenommenn, Welche sie mir zu verehrung habenn nachgebenn, vnnd darzu noch zwanntzigk funff guldenn, vnnd vier guldenn vor ein kleidt, mir Itzo bar vber zu enndtlicher

Ich, Hans Wetzel, Zimmermann, tue hiermit öffentlich gegenüber jedermann kund und bekenne: Als ich diese nächstvergangenen zwei Jahre am Salzbrunnen hier zu Sooden gearbeitet und ihn von neuem gefasst habe, haben mir deshalb die verordneten Bauherren und Salzgrafen wöchentlich meinen Tagelohn, den sie mit mir vereinbart haben, gütlich ausrichten und bezahlen lassen. Und ich habe darüber hinaus zuvor zu meinem Unterhalt nämlich siebenthalb Taler und neunundzwanzig Gulden aufgenommen, die sie mir als Verehrung nachgelassen haben; dazu noch fünfundzwanzig Gulden und vier Gulden für ein Kleid, die sie mir jetzt bar zur endgültigen

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