Salzbibel · Lesetext · 5. Buch
Das fünfte Buch · S. 45–54
Die Bestätigungsurkunde von 1586 · S. 45–54 · Bl. 21r–25v · Band 2
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Die Bestätigungsurkunde von 1586
S. 5–48 · Bl. 1r–22v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch
S. 45
Bl. 21rBd. 25. Buch · Die Bestätigungsurkunde von 1586Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch
Fortsetzung von der vorigen Seitedas Jenige so Izo in dieser vnnser newenn verschreibung verleibt, in dieser anndernn Location gleich wie in der erstenn, vnnd bisdaher beschehenn, Furstlich vfrichttigk vnnd vnuerbruchlich zuhalttenn,
…dasjenige, was jetzt in dieser unserer neuen Verschreibung einverleibt ist, in dieser zweiten Verpachtung ebenso wie in der ersten und wie bisher geschehen fürstlich, aufrichtig und unverbrüchlich zu halten
vnnd dem allennthalbenn vfrichtig nachzukommenn vnnd zugelebenn, das darann kein vnbillicher manngell befundenn werdenn soll in keine weise,
und dem allenthalben aufrichtig nachzukommen und nachzuleben, sodass daran in keiner Weise ein unbilliger Mangel befunden werden soll.
Vnnd dessenn zu desto mehrer sicherheit, vnnd das sie auch vf den fall, da wir in zeit dieser newenn Location nach dem willenn Gottes mit Todt abgehenn wurden, alles dings desto gewisser sein mögenn,
Und dessen zu desto größerer Sicherheit — und damit sie auch für den Fall, dass wir während der Zeit dieser neuen Verpachtung nach dem Willen Gottes mit Tod abgehen sollten, in allem desto gewisser sein mögen —
So habenn wir vnsern freundtlichenn liebenn Sohnn Lanndtgraue Morizenn vmb steter, vester halttung willenn, aller verschriebenen dinge nebenn vnns diesenn vnnsern brieff auch vnderschreibenn lassenn, vnnd fortters ihnen diese nachhieuerzeichnete Burgenn vnnd selbstschuldener gesezt,
haben wir unseren freundlichen lieben Sohn, Landgraf Moritz, um steter, fester Einhaltung aller verschriebenen Dinge willen diesen unseren Brief neben uns auch unterschreiben lassen und ihnen ferner die nachfolgend verzeichneten Bürgen und Selbstschuldner gesetzt:
Nemlichenn die Wohlgebornne vnsere liebe Neue vnd Getreuenn Ernst Grauenn zu Solms vnnd Herrn zu Minzembergk, Ludewigenn Grauenn zu Witgennstein vnnd Herrenn zu Hombergk, Franzenn vnnd Josiam beide Grauenn vnnd Herrenn zu Waldeck, Geuetternn,Läuft auf der nächsten Seite weiter
nämlich die Wohlgeborenen, unsere lieben Neffen [Verwandten] und Getreuen: Ernst, Graf zu Solms und Herr zu Münzenberg; Ludwig, Graf zu Wittgenstein und Herr zu Homburg; Franz und Josias, beide Grafen und Herren zu Waldeck, Gevettern; …
S. 46
Bl. 21vBd. 25. Buch · Die Bestätigungsurkunde von 1586Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteDesgleichenn vnnserm Stadthalter Eckbrechtenn1[?] von der Malspurgk, vnnserm Erbmarschalck Georgen Riedteselnn zu Eisembach, vnnserm Lanndtvogt an der Werra Johann Meisembugk, Vnnserm Haubtmann zu Ziegennhain Eyttelnn vom Berlepschenn, vnnserm Ambtmann zu Rotembergk vnnd Sonnttra Bernntt[?] Gudeln[?],
…desgleichen unserem Statthalter Eckbrecht von der Malsburg, unserem Erbmarschall Georg Riedesel zu Eisenbach, unserem Landvogt an der Werra Johann Meysenbug, unserem Hauptmann zu Ziegenhain Eitel von Berlepsch, unserem Amtmann zu Rotenburg und Sontra Bernd Guden,
Reinhardt vom Boyneburgk zu Bischhausenn, Johann Adrian vom Darmbergk, Georgenn vom Schachttenn, Georgk Diedenn, Georgenn vom Papenheim, Diderich von Bergenn vnnd Hermann vom Hundelshausenn,
Reinhard von Boyneburg zu Bischhausen, Johann Adrian von Dörnberg, Georg von Schachten, Georg Diede, Georg von Pappenheim, Dietrich von Bergen und Hermann von Hundelshausen;
Item aus dem Oberfurstennthumb ann der Lohna, Burckhardt vom Cram Stadthalter zu Marpurgk, Johann Riedteselnn zu Eisembach, Rudolph Rauenn zu Holtzhausenn, Caspar Schutzbar gnanndt Milchling Hauptman zu Giessenn, Johann vom Linsingenn Lanndthoffmeistern, Johann Clauern Hoffgerichts Assessorn vnd Obervorstehern der hohenn Hospitalienn,
ferner aus dem Oberfürstentum an der Lahn: Burkhard vom Cram, Statthalter zu Marburg, Johann Riedesel zu Eisenbach, Rudolf Rau zu Holzhausen, Caspar Schutzbar genannt Milchling, Hauptmann zu Gießen, Johann von Linsingen, Landhofmeister, Johann Clauer, Hofgerichtsassessor und Obervorsteher der hohen Hospitäler;
Caspar Magnus Schenckenn zu Schweinsbergk, Alexander Döring, Johann vom Scheuerschlos3[?], Hermann vonn der Rabenaw, Caspar von Breydembach gnanndt Breydennstein, vnnd Lewenstein4 vom Hertzfeldt zum Fleckembuel, DesgleichennLäuft auf der nächsten Seite weiter
Caspar Magnus Schenck zu Schweinsberg, Alexander Döring, Johann vom Scheuerschloss, Hermann von der Rabenau, Caspar von Breidenbach genannt Breidenstein und Lewenstein von Herzfeld zum Fleckenbühl; desgleichen …
Unsichere Lesungen
- Eckbrechtenn — Vorname des Statthalters von der Malsburg nicht ganz sicher (historisch Eckebrecht von der Malsburg)
- Bernntt Gudeln — Name des Amtmanns zu Rotenburg und Sontra unsicher gelesen; Zierstriche erschweren die Lesung (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)
- Scheuerschlos — Familienname unsicher, evtl. Scheuernschloss
- Lewenstein — Name unsicher, evtl. Löwenstein (von Herzfeld zum Fleckenbühl)
S. 47
Bl. 22rBd. 25. Buch · Die Bestätigungsurkunde von 1586Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch
Fortsetzung von der vorigen Seitenachbenenntte vnnsere Stedte des Niedern Furstennthumbs Hessenn, Cassell, Eschwege, Hombergk, Grebennstein Geißmar, Rotembergk, Spanngembergk, Sonntra, Witzennhausenn, Wolfshagenn, Gudennspergk vnnd Milsungk,
… die nachbenannten unsere Städte des niederen Fürstentums Hessen: Kassel, Eschwege, Homberg, Grebenstein, Geismar, Rotenburg, Spangenberg, Sontra, Witzenhausen, Wolfhagen, Gudensberg und Melsungen,
vnnd aus dem Oberfurstennthumb Marpurgk, Giessenn, Grunbergk, Alsfeldt, Nidda, Franckembergk, Rauschembergk, Wetter, Bidenncap, Battembergk, Hombergk ann der Ohm vnnd Kirchhaim,
und aus dem Oberfürstentum: Marburg, Gießen, Grünberg, Alsfeld, Nidda, Frankenberg, Rauschenberg, Wetter, Biedenkopf, Battenberg, Homberg an der Ohm und Kirchhain.
Vnnd wir die Jtztgenantte Burgenn vnnd selbstschuldener vom Grauenn, vom Adell, vnnd vonn Stedtenn bekennenn hieran offenntlich vor vnns vnnser Erbenn vnnd nachkommenn,
Und wir, die jetztgenannten Bürgen und Selbstschuldner vom Grafen, vom Adel und von den Städten, bekennen hiermit öffentlich für uns, unsere Erben und Nachkommen,
das wir also vnnd in aller massenn Burgenn vnnd selbstschuldener vor vnns, vnnsere Erbenn vnnd nachkommenn worden seindt,
dass wir in eben dieser Weise Bürgen und Selbstschuldner geworden sind – für uns, unsere Erben und Nachkommen –,
wie in obinserirter Weilanndt vnnsers gnedigen furstenn vnnd herrnn Lanndtgraff Philips hochlöblicher vnd seliger gedechtnus verschreibung vonn den Burgern vnd selbstschuldigernn, geordnet, gesezt, vnnd gemelt ist,
wie es in der oben inserierten Verschreibung weiland unseres gnädigen Fürsten und Herrn, Landgraf Philipps hochlöblichen und seligen Gedächtnisses, von den Bürgen und Selbstschuldnern geordnet, gesetzt und gemeldet ist.
Welche wort wir vmb vermeidung willenn der lenngerung hier zusezenn vnnderlassenn, vnnd doch vonn worttenn zu worttenn repetiren vnnd wiederholenn,
Diese Worte haben wir zur Vermeidung von Weitläufigkeit hier einzusetzen unterlassen, wiederholen sie jedoch von Wort zu Wort,
vnnd geredenn vnnd gelobenn bey vnnsernn Ehrenn vnnd trewenn,Läuft auf der nächsten Seite weiter
und wir versprechen und geloben bei unseren Ehren und Treuen, …
S. 48
Bl. 22vBd. 25. Buch · Die Bestätigungsurkunde von 1586Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch
Fortsetzung von der vorigen Seiteauch am geschwornem Aidtsstadt, das wir alles vnnd Jedes, so darinnenn vonn Ihnenn den Burgern vnd selbstschuldenernn vermeldt ist, vor vnns vnnd vnsere nachkommenn, stet, vest, vnnd vnuerbruchlich halttenn wollenn vnnd sollenn,
… auch an geschworener Eides statt, dass wir alles und jedes, was darin von ihnen, den Bürgen und Selbstschuldnern, vermeldet ist, für uns und unsere Nachkommen stet, fest und unverbrüchlich halten wollen und sollen,
als ob das alles hier inserirt were, alles trewlich vnnd sonnder argelist vnd geuerde,
als ob das alles hier eingerückt wäre – alles treulich und ohne Arglist und Gefährde.
Vnnd des alles zu Vrkundt habenn wir Lanndtgraff Wilhelm vnnser Furstlich Innsiegell hieran hencken lassenn, vnnd vnns mit eigenn Hanndenn vnderschriebenn,
Und dies alles zur Urkund haben wir, Landgraf Wilhelm, unser fürstliches Insiegel hieran hängen lassen und uns mit eigenen Händen unterschrieben,
vnnd wir die vorgenanttenn Burgenn vnnd selbstschuldener, vnnser eigenn Siegell vnnd Pietschier, vnnd wir die Stedt vnnserer Stedt Siegell hierann gehanngkt
und wir, die vorgenannten Bürgen und Selbstschuldner, haben unsere eigenen Siegel und Petschafte, und wir, die Städte, unserer Städte Siegel hieran gehängt.
Gebenn zu Cassell, Dinstags nach Cantate den drittenn Maij Anno Domini Millesimo quingentesimo Octuagesimo sexto.
Gegeben zu Kassel, Dienstag nach Cantate, den dritten Mai im Jahr des Herrn 1586.
Geyselers Denkschrift von 1489
S. 49–102 · Bl. 23r–49v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch
S. 49
Bl. 23rBd. 25. Buch · Geyselers Denkschrift von 1489Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch
Vonn dem Ösenn1 des Wildenn Wassers aus dem Gewelbe,
Vom Ausschöpfen (Ösen) des wilden Wassers aus dem Gewölbe.
Die forme des werckes da der Salzbronn Innstehett.
Die Form des Werkes, in dem der Salzbrunnen steht.
Vonn dem abgange des Bornns in seinem Höchsten stande
Vom Abgang des Borns in seinem höchsten Stand.
Unsichere Lesungen
- Ösenn — Fruehere Lesung 'Losenn'; nach der Kapitelueberschrift PDF-S. 53 ('Von dem ösenn des Wildenn wassers') und 'gelöset' PDF-S. 57 als Ösenn gesichert
- zureitenn — Lesung nicht ganz sicher; wohl 'zureiten' = zurichten/zubereiten
- Lüffttörchernn — Lufttoerchen; Trennung Lüfft=Törchernn, Lesung der Endung nicht ganz sicher
S. 50
Bl. 23vBd. 25. Buch · Geyselers Denkschrift von 1489Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch
Vonn der sache, durch welche die Pfenner zubawenn seindt bewegt wordenn,
Von der Sache, durch welche die Pfänner zu bauen bewegt worden sind.
vonn den Pfölenn vnnd Florbenn1, die da geschlagenn wurdenn in den Vmbgang,
Von den Pfählen und Florben, die in den Umgang geschlagen wurden.
Vonn der danncksagung Gott dem Herrnn dieses gebeues,
Von der Danksagung an Gott den Herrn für dieses Gebäude.
Vonn der altenn Constitution zwischenn den Pfennernn vnnd denn Burgernn,
Von der alten Konstitution zwischen den Pfännern und den Bürgern.
Unsichere Lesungen
- Florbenn — Wort nicht sicher; vielleicht 'Florben' = Bohlen-/Flechtwerk
S. 51
Bl. 24rBd. 25. Buch · Geyselers Denkschrift von 1489Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch
Ein gedechtnus wie der Saltzbron zun Sodenn ist gebawet wordenn Anno 1489.
Eine Denkschrift, wie der Salzbrunnen zu Sooden gebaut worden ist, im Jahr 1489.
Den Erbarnn vnnd Vestenn Wilhelmenn vonn Dorngenbergk1 Jorgenn vonn Botlar2 vnnd Wilhelm von Bischoffshausenn, Denn Erbarnn vnnd achtbarnn Hermann Töbern3 Burgermeisternn, vnnd Cunradt Iringenn Rathmann vnnd Saltzgreuenn,
Den ehrbaren und festen Wilhelm von Dörnberg, Jörg von Buttlar und Wilhelm von Bischoffshausen, dem ehrbaren und achtbaren Hermann Töber, Bürgermeister, und Conrad Iring, Ratsherr und Salzgraf,
vnnd den bestenn insampt allenn gemeinenn Pfennernn zun Sodenn, seinenn Inbesonndernn Junckernn, Gebietenden vnnd gunstigen freundenn,
und den Besten samt allen gemeinen Pfännern zu Sooden, seinen besonderen Junkern, gebietenden und günstigen Freunden,
Conradus Geyseler vnwirdiger Prister vicarius aller apostelnn altar, in des Heyligenn kreutzes kirchenn zu Allendorff, eins armenn Burgers sohnn daselbst, in allenn demutigstenn dienstenn sich selbst bereit.
erbietet sich Conradus Geyseler, unwürdiger Priester, Vikar des Aller-Apostel-Altars in der Heilig-Kreuz-Kirche zu Allendorf, Sohn eines armen Bürgers ebendort, zu allen demütigsten Diensten.
So als mannigfaltigk von den trefflichstenn Pfennernn hitziglich ist begert wordenn, das der gebeuw vnnd widermachung des Saltzbronns zun Sodenn, vmb ewigs gedechtnus willenn, schrifftlichenn verzeichnet were,
Da nun vielfach von den trefflichsten Pfännern eindringlich begehrt worden ist, dass der Bau und die Wiederherstellung des Salzbrunnens zu Sooden um ewigen Gedächtnisses willen schriftlich verzeichnet werde,
dem hochstenn Gott zu lobe, Marien seiner liebenn gebererin mit Sancto Bonifacio vnndLäuft auf der nächsten Seite weiter
dem höchsten Gott zum Lobe, Maria, seiner lieben Mutter, mit Sankt Bonifatius und
Unsichere Lesungen
- Dorngenbergk — Name; wohl von Dörnberg, Schreibung der Silbentrennung Dorn=genbergk auffaellig
- Botlar — Name; wohl von Buttlar
- Töbern — Familienname des Buergermeisters nicht ganz sicher (Toeber/Lober)
S. 52
Bl. 24vBd. 25. Buch · Geyselers Denkschrift von 1489Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch
Fortsetzung von der vorigen Seiteallenn himlischenn Burgernn zu ehren, auch allen nachkommenden Pfennernn zu nutz, vnnd stetlicher anweisung solchs zuthun, in guter zuuersicht, Ich viel mahl bin vermant wordenn,
allen himmlischen Bürgern zu Ehren, auch allen nachkommenden Pfännern zu Nutzen und zu steter Anweisung, solches zu tun, bin ich in guter Zuversicht viele Male ermahnt worden,
Das ich denn Gebaw Inmassenn er geschehenn vnnd volnbrachtt ist, verzeichnet gebe,
dass ich den Bau, so wie er geschehen und vollbracht ist, verzeichnet wiedergebe,
vff das, ob nach vielenn Jaren mehr vnnd aber eins not sein werde, des Saltzbrons gebeuw wieder machenn, vnnd zuuerenndernn1,
damit, falls es nach vielen Jahren abermals nötig sein wird, den Bau des Salzbrunnens wiederherzustellen und zu verändern,
das dann die nachkommene Pfennere, aus der schrifftlichenn Modeln vnnd forme das geschehenn vnd gethane gebeues, grundtliche gewisse anweisung, ob ein bessers vnnd bequemlichers daraus kiesenn2 vnd nehmenn möchtenn,
die nachkommenden Pfänner dann aus dem schriftlichen Muster und der Form des geschehenen und ausgeführten Baues eine gründliche, sichere Anweisung haben, ob sie ein Besseres und Bequemeres daraus wählen und übernehmen möchten,
auch viel schedtlicher vnd vnnutzer kostenn vnnd arbeit Jtzundt geschehenn, darumb das der grundt des Saltzbronns mit seine wercke den Pfennernn vnbewust, vnnd vnuerzeichnett, Was furter zuuermeidenn,
auch sind jetzt viele schädliche und unnütze Kosten und Arbeiten entstanden, weil der Grund des Salzbrunnens mit seinem Werk den Pfännern unbekannt und unverzeichnet war – was künftig zu vermeiden ist.
Hierumb durch wirckunge Gotlicher gnade, der gedachtenn Pfennernn begerung bewegtt, Hab ich mich, Wiewohl vngnugsambLäuft auf der nächsten Seite weiter
Darum habe ich mich, durch die Wirkung göttlicher Gnade vom Begehren der besagten Pfänner bewegt, wiewohl unzulänglich,
Unsichere Lesungen
- zuuerenndernn — Lesung nicht ganz sicher; auch zuuerbessernn denkbar
- kiesenn — Anfangsbuchstabe k unsicher; kiesen (waehlen) passt zu erkieset auf Blatt 25r
S. 53
Bl. 25rBd. 25. Buch · Geyselers Denkschrift von 1489Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch
Fortsetzung von der vorigen Seitevnderwundenn, des Saltzbronns gebeuw, vnnd wiedermachung, Inmassenn er in grunde wordenn1, zuschreiben, vnnd vberzugebenn,
unterfangen, den Bau und die Wiederherstellung des Salzbrunnens, so wie er von Grund auf entstanden ist, aufzuschreiben und zu übergeben,
Jedoch vleislichenn vnnd demutiglichenn bittennde, Ob darin was guts nutzes erschienennde Jemanndt erkieset, Wolle dem liebenn Gott vnnd seiner gebererin, vnnd Sancto bonifacio, vor allenn dingenn darinn lob vnnd ehr erbieten,
jedoch fleißig und demütig bittend: Wenn jemand darin etwas Gutes und Nützliches erscheinen sieht und auswählt, möge er vor allen Dingen dem lieben Gott und seiner Mutter und Sankt Bonifatius dafür Lob und Ehre erbieten;
Wes aber vnnutzlichs, vnnd nicht wohl, oder vf das beste gesatzt, darin findenn wurde, Wollenn meiner vnngnugsambkeit, grobheit vnnd vnerfahrennheitt, Zulegenn, achtenn, straffenn, vnnd bessernn,
was er aber an Unnützem, nicht gut oder nicht aufs Beste Gesetztem darin finden würde, möge er meiner Unzulänglichkeit, Grobheit und Unerfahrenheit zurechnen, beurteilen, tadeln und verbessern,
Nach demmahl ich mich alzeit vnterwerffe, den Jehnenn die mehr, vnnd das besser wissenn,
da ich mich allezeit denjenigen unterwerfe, die mehr und es besser wissen;
auch mein schreibenn wenig Innbrechte2, Wann der gethane Baw nicht also den Jehnenn die in mit vnterstehenn vnnd volnbracht habenn, bewust were,
auch brächte mein Schreiben wenig ein, wenn der ausgeführte Bau nicht ebenso denjenigen bekannt wäre, die ihn mit unternommen und vollbracht haben.
Von dem ösenn des Wildenn wassers aus dem Gewölbe
Vom Ausschöpfen (Ösen) des wilden Wassers aus dem Gewölbe
Nach Gottesgeburt Tausenndt vierhundert vnd NeunLäuft auf der nächsten Seite weiter
Nach Gottes Geburt im Jahr tausendvierhundertneun-
Unsichere Lesungen
- in grunde wordenn — Wendung unsicher; wohl im Sinne von: von Grund auf geworden/ergruendet
- Innbrechte — Lesung unsicher; wohl einbraechte
S. 54
Bl. 25vBd. 25. Buch · Geyselers Denkschrift von 1489Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch
Fortsetzung von der vorigen Seitevnnd achtzigk Jar, vff vnnser liebenn Frauwenn tags Lichtmeß, wardt geschickt nach Meister Curt Mardorff vonn den Saltzgreuenn, da zur zeit Hanns Iringk dem Elternn vnnd Hermann Touwir, sampt den anndern Pfennernn,
-undachtzig (1489), am Tag Unserer Lieben Frau Lichtmess (2. Februar), wurde von den Salzgrafen – damals Hans Iring dem Älteren und Hermann Touwir – samt den anderen Pfännern nach Meister Curt Mardorff geschickt,
vnnd mit Ime vbersprochenn vnnd vberkommenn, Jedoch sonndern gedinge, das er solt ausösenn, das wasser aus dem gewelbe, das mann mochte bey dem Saltzbronn kommenn,
und mit ihm verhandelt und übereingekommen – jedoch unter der besonderen Bedingung, dass er das Wasser aus dem Gewölbe ausschöpfen sollte, damit man an den Salzbrunnen gelangen könnte,
vnnd den furter des Borns gebrech, bauwenn vnnd bessernn, darzu mann Ime haltenn solte arbeiter vnnd gereitschafft verandelagen,
und dass er sodann die Schäden des Brunnens beheben, bauen und bessern sollte; dazu sollte man ihm Arbeiter halten und Gerätschaft bereitstellen.
Des that der Meister anngehabenn zugrabenn vonn den Gewelbe ann, bis ann den Schwebbogen, Jegenn Chunterans Huschennbecks2 hobe, bey dem Hilgennhause,
Daraufhin begann der Meister zu graben, vom Gewölbe an bis an den Schwibbogen, gegenüber Chunteran Huschenbecks Hof, bei dem Heiligenhaus,
vnnd furter furtann vor den Hobenn, vnnd nach der Werra, In meinung die Werra also In den grabenn zubringenn vor das gewelbe,
und weiter fortan vor den Höfen entlang und zur Werra hin, in der Absicht, die Werra auf diese Weise in den Graben vor das Gewölbe zu bringen,
vnnd mit der Werra, vnd mit den ausbrugenn3, den Sohlgrabenn zusaubernn, also lanng vnnd also tiefft, das das wasser aus dem gewelbe sich darmit ösenn vnnd schlissenn4 nach notturfftLäuft auf der nächsten Seite weiter
und mit der Werra und mit den Ausflüssen den Sohlgraben zu säubern, so lang und so tief, dass das Wasser aus dem Gewölbe sich damit nach Notdurft ausschöpfen und ableiten
Unsichere Lesungen
- Touwir / Lower — Familienname des zweiten Salzgrafen unsicher; uebergeschriebene Korrektur Lower ebenfalls unsicher (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)
- Chunterans Huschennbecks — Personenname vor hobe nicht sicher lesbar
- ausbrugenn — Lesung unsicher; vielleicht ausbruechen (Wasseraustritte)
- schlissenn — Lesung unsicher; Sinn wohl: ablaufen/abfliessen