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Salzbibel · Lesetext · 4. Appendix

Der vierte Appendix · S. 797–806

Die Reise von 1568: Halle in Sachsen · S. 797–806 · Bl. 397r–401v · Band 2

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Die Reise von 1568: Halle in Sachsen

S. 794–825 · Bl. 395v–411r · Bd. 2 · Zeitleiste: 4. Appendix

S. 797

Bl. 397rBd. 24. Appendix · Die Reise von 1568: Halle in SachsenFaksimile (ORKA)

Der Vierdt Appendix

1

Ob aber die Bronnenn alle vier, Inmassenn sie Itzt gebauenn, in Bau vnnd wesenn gestanndenn seyenn, könne er gleicher gestalt nit sagenn, So finde er auch nichts dauonn beschriebenn, denn etwas weniges bey Agricola vnnd Mathesio. Sieuiel die fassung der Bronnenn vnnd abfuerung des wildenn wassers annlanngt, dauonn wisse er oder niemanndts nichts bestenndigs, Das sey aber nicht ohnn, sonnder war, das der grundt im teuschenn Bronnenn, wie dann auch in den anndernn Grau weisser Sibs1[?] oder Salckgrundt2[?] sey, auf welchem Bronnenn die Schacht mit Kleis3[?] gelegt, vnnd dermassenn wie vermutlich in ein annder gefuegt, vnnd darhinder mit Thonn oder anndernn zehenn Erdtreich verwaret seindt wordenn, das das wilde bey Ihnenn nit einbrech4[?] noch schadenn schaffenn könnte, wie dann solchs ab dem nahenn fliessenndenn flus der Saal |: welche bisweilen auch obenn auf die Bronnenn steige :| were anzunehmen, Sagte auch klar, das Inn vnnd bey Irer Sohlenn kein wilt

Der Vierte Appendix. Ob aber alle vier Brunnen so, wie sie jetzt gebaut sind, in Bau und Wesen gestanden haben, könne er gleichfalls nicht sagen; er finde auch nichts darüber beschrieben außer etwas Weniges bei Agricola und Mathesius.

Soviel die Fassung der Brunnen und die Abführung des wilden Wassers betrifft, davon wisse weder er noch sonst jemand etwas Beständiges. Das sei aber wahr, dass der Grund im Deutschen Born, wie auch in den anderen, grauweißer Gips- oder Salzgrund sei, auf welchen Brunnen die Schächte mit Dichtungen gelegt und dermaßen, wie zu vermuten, ineinandergefügt und dahinter mit Ton oder anderem zähen Erdreich verwahrt worden seien, dass das wilde Wasser bei ihnen nicht einbrechen noch Schaden anrichten könne; wie dies von dem nahe fließenden Fluss der Saale — die bisweilen auch oben auf die Brunnen steige — anzunehmen sei.

Er sagte auch klar, dass in und bei ihrer Sole kein wildes

Unsichere Lesungen

  1. Sibs — Lesung unsicher (Z. 11)
  2. Salckgrundt — evtl. Kalckgrundt (Z. 11)
  3. Kleis — evtl. Kleib (Z. 12)
  4. einbrech — Endung mit Zeichen abgekürzt (Z. 15)

S. 798

Bl. 397vBd. 24. Appendix · Die Reise von 1568: Halle in SachsenFaksimile (ORKA)

Der Vierdt Appendix

1

wasser mehr wehre, vnd als ich darwieder disputirete, bleib er gleichwohl auf seiner gefastenn meinunge, Damit ich dann nach gelegennheit zufriedenn sein muste, Darbenebenn hat er aber auch berichtet, das allennthalbenn im ganntzenn thal, da das Saltzwergk liegt, wo mann einsenncke, sich Sohlenn findenn lasse, auch obenn in der fleche, wie aber solchs zugehe, vnnd woher die kumme, wisse er nicht zusagenn, Es sey aber bey Ihnenn bey hals hennckenn verbottenn, das kein Her1 oder wircker die Sohlenn enndtplössenn, noch versiedenn dorffe, Innhalt des daruber haltenndenn artickels in Irer Ordenung. Vonn der tieffe der Bronnenn hat er nichts berichtenn könnenn, desgleichenn auch der austheilung nicht, vnnd darumb dis fals mich ann die Bronnenmeister, Bronnennknechte, vnnd vorschleger volgenndes tags Irenn bericht anzuhörenn gewiesenn, gleichwol hat er mit hinzu mir das gemeine Lehennbuch nach allenn Bronnenn vnnd Stennenn gezeigt.

Wasser mehr sei; und als ich dagegen disputierte, blieb er gleichwohl bei seiner gefassten Meinung, womit ich mich der Lage nach zufriedengeben musste.

Daneben hat er aber auch berichtet, dass sich allenthalben im ganzen Tal, wo das Salzwerk liegt, wo man einsenke, Sole finden lasse, auch oben in der Fläche; wie das aber zugehe und woher sie komme, wisse er nicht zu sagen. Es sei aber bei ihnen bei Halsstrafe verboten, dass irgendein Herr oder Wirker die Sole entblöße oder versiede, nach dem Inhalt des darüber handelnden Artikels in ihrer Ordnung.

Von der Tiefe der Brunnen hat er nichts berichten können, desgleichen auch von der Verteilung nicht, und hat mich darum in diesem Fall an die Bornmeister, Bornknechte und Vorschläger gewiesen, um am folgenden Tag ihren Bericht anzuhören. Gleichwohl hat er mir dazu das gemeine Lehnbuch nach allen Brunnen und Stellen gezeigt.

Unsichere Lesungen

  1. Her — evtl. Herr (Z. 10)

S. 799

Bl. 398rBd. 24. Appendix · Die Reise von 1568: Halle in SachsenFaksimile (ORKA)

Der Vierdt Appendix

1

Weyl aber die theilung darin vngleich in allenn stuckenn, hab ich mich nicht darin richtenn könnenn, wie dann auch noch nicht, vnnd deshalb gebettenn, das er vnnbeschwert sein wolte, mir aus gedachtem Lehenbuch die Heuptaustheilung durch seinenn Schreiber abschreibenn zulassenn, welchs er dann gutwilligk gethann, vnnd erhelttet sich dieselbige wie folgtt, Teutsche Born Der Teutsche Born hat zwey vnnd dreissigk Stuele, ein Stuel hat vier Verteil, ein Vierteil ist — 12. Pfannenn, vnnd ein Ertzbischoff zu Magdeburgk soll in diesem Borne, vber acht Stuele, vnnd vnter siebenn stuele weniger nicht habenn, Metritz Born Der Metritz Born hat achtzigk virtell, ein virtell ist Siebennzehenn Pfannenn, vnnd in diesem Borne mag ein Ertzbischoff zu Magdeburgk auffs meiste vnnd daruber nicht habenn einenn Stuel.

Weil aber die Teilung darin in allen Stücken ungleich ist, habe ich mich nicht darin zurechtfinden können, wie denn auch noch nicht; und deshalb habe ich gebeten, er wolle unbeschwert sein, mir aus dem genannten Lehnbuch die Hauptverteilung durch seinen Schreiber abschreiben zu lassen, was er dann gutwillig getan hat. Und sie verhält sich wie folgt:

Deutscher Born. Der Deutsche Born hat zweiunddreißig Stühle; ein Stuhl hat vier Viertel, ein Viertel ist 12 Pfannen. Und ein Erzbischof zu Magdeburg soll in diesem Born über acht Stühle und unter sieben Stühlen nicht weniger haben.

Meteritzborn. Der Meteritzborn hat achtzig Viertel, ein Viertel ist siebzehn Pfannen; und in diesem Born mag ein Erzbischof zu Magdeburg höchstens und nicht darüber einen Stuhl haben.

S. 800

Bl. 398vBd. 24. Appendix · Die Reise von 1568: Halle in SachsenFaksimile (ORKA)

Der Vierdt Appendix

1

Gutiars Born Der Gutiars Born, hat vier vnnd achtzigk virtell, vnnd ein virteil ist — 12 Pfannenn, vnnd in diesem Borne magk ein Ertzbischoff zu Magdeburgk aufs höchste vnnd daruber nicht habenn drey stuele, Hackebornn Der Hackebornn hat drey vnnd dreissigk Nössell vnnd nicht vierteil, ein Nössell ist — 6 ½ Pfanne, Inn diesem Borne magk ein Ertzbischoff zu Magdeburgk aufs höchste vnnd daruber nicht habenn einen halbenn Stuel, Ein Stuel ist vier Nössell. Vnnder des hab ich gefragt, Nach dem wie obenn gehört die theilung in allem vngleich, dem Bischoff in einem Bronnenn mehr dann in anndernn zugeeigenet sey, auch Pfannenn im Lehennbuch genennet werdenn, wie es doch hierumb eine gelegennheit habe, ob der Bischoff alwegenn die theilung gehalt, oder auch mehr theil ann sich bringenn müge, wie es vmb die Lehennschafft geschaffenn, Ob dieselbige mann oder Erb=

Gutjahrsborn. Der Gutjahrsborn hat vierundachtzig Viertel, und ein Viertel ist 12 Pfannen; und in diesem Born mag ein Erzbischof zu Magdeburg höchstens und nicht darüber drei Stühle haben.

Hackeborn. Der Hackeborn hat dreiunddreißig Nößel und nicht Viertel; ein Nößel ist 6½ Pfannen. In diesem Born mag ein Erzbischof zu Magdeburg höchstens und nicht darüber einen halben Stuhl haben; ein Stuhl ist vier Nößel.

Unterdessen habe ich gefragt: nachdem, wie oben gehört, die Teilung in allem ungleich ist und dem Bischof in einem Brunnen mehr als in den anderen zugeeignet ist, auch im Lehnbuch Pfannen genannt werden — wie es sich denn hiermit verhalte, ob der Bischof stets die Teilung einhalte oder auch mehr Anteile an sich bringen möge, wie es um die Lehnschaft beschaffen sei, ob diese Mann- oder Erb-

S. 801

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Der Vierdt Appendix

1

gut sey, vnnd enndtlich was in Irem Saltzwergk ein Pfannenn heisse, auf diese frage hat er mir vnnderschiedtlich geanntwort, vnnd erstlich anngezeigt, Das vonn alters her die Bischoffe nicht mehr dann die Erblehennschafft, Erbrennth1 |: so etwas geringe gewesenn :| hohe Obrigkeit vnnd schutz, ann vnnd in dem Saltzwergk gehabt, biss so lanng das der ErtzBischoff Ernnst, welcher ein gebornner Hertzogk zu Sachssenn, vnnd Lanndtgraue zu Duringenn gewesenn, durch vbermut, pracht, vnnd vngehorsamb der Pfenner zu Hall ein Vrsach genommenn, das er sie nit allein vmb den vierdtenn theil des ganntzenn Saltzwercks gestrafft, dasselbige furters ein gros theil ann Gottes diennst vnnd die armen ausgespenndet, Sonndernn auch dahin enndtlich mit ernnst gehaltenn, das sie vonn Ihm, vnnd allenn nachuolgenden Bischoffenn, souiel die vbrigenn drey virtheil des Saltzwercks annlanngt, die renndtpfannigenn vnnd tragenn habenn müssenn, Solchs werde bis vf diese stunde noch gehaltenn, also das

gut sei, und schließlich, was in ihrem Salzwerk eine Pfanne heiße. Auf diese Frage hat er mir im einzelnen geantwortet und zuerst angezeigt: dass von alters her die Bischöfe nicht mehr als die Erblehnschaft, die Erbrente — die etwas gering gewesen sei —, die hohe Obrigkeit und den Schutz an und in dem Salzwerk gehabt hätten, bis der Erzbischof Ernst, der ein geborener Herzog zu Sachsen und Landgraf zu Thüringen gewesen ist, durch Übermut, Prunk und Ungehorsam der Pfänner zu Halle Anlass genommen habe, sie nicht allein um den vierten Teil des ganzen Salzwerks zu strafen — das er sodann zu einem großen Teil an Gottesdienst und die Armen ausspendete —, sondern es auch endlich mit Ernst dahin gebracht habe, dass sie von ihm und allen nachfolgenden Bischöfen, soviel die übrigen drei Viertel des Salzwerks betrifft, die Rentpfannen zu Lehen nehmen und tragen mussten. Das werde bis auf diese Stunde noch so gehalten, so dass

Unsichere Lesungen

  1. Erbrennth — Lesung unsicher (Z. 5)
  2. renndt=pfannigenn — Lesung unsicher (Z. 19) (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)

S. 802

Bl. 399vBd. 24. Appendix · Die Reise von 1568: Halle in SachsenFaksimile (ORKA)

Der Vierdt Appendix

1

Itzo der Ertzbischoff mit dem so den Stifftenn zugeordennt ist, bis vf gar ein geringes, das ganntze halbe Saltzwergk allein einhabe, So habe auch die letzte Lehenn eintreferung1[?] dem ErtzBischoff vber Sechs Tausenndt guldenn getragenn, vnnd sey ganntz vnnd gar kein Erbgut vorhanndenn, dann das ein Ertzbischoff ein Furst vonn annhalt gewesen, seiner freundtschafft in Iedem Bronnenn einenn Stul erblich zugeeigenet hatt Sonnstenn sagte der Saltzgreue, damit die Bischoue nit dafur anngesehenn werdenn durfftenn, als woltenn sie das Saltzwergk gar aus der Burger hanndt ann sich bringenn, so pflegenn sie die anngestorbene Pfannenntheil etliche Iar lanng, Irenn wohl verdienetenn dienernn zu leibguth, auch wohl zu Erbmannlehenn auszuthun, vnnd zu leyhenn, vnnd Ire diener damit zubegnadigen, wie dann im selbst wiederfahrenn sey, vom ErtzBischoff Sigismundo hochlöblichster gedechtnus, welcher nicht allein zu erclerunge seiner furst=

Der Vierte Appendix. jetzt der Erzbischof mit dem, was den Stiften zugeordnet ist, bis auf ein ganz Geringes das ganze halbe Salzwerk allein innehat. So habe auch die letzte Lehnserneuerung dem Erzbischof über sechstausend Gulden eingetragen, und es sei ganz und gar kein Erbgut vorhanden, außer dass ein Erzbischof, der ein Fürst von Anhalt gewesen ist, seiner Verwandtschaft in jedem Brunnen einen Stuhl erblich zugeeignet hat.

Sonst sagte der Salzgraf: damit die Bischöfe nicht dafür angesehen werden müssten, als wollten sie das Salzwerk ganz aus der Hand der Bürger an sich bringen, pflegten sie die angestorbenen Pfannteile etliche Jahre lang ihren wohlverdienten Dienern zu Leibgut, auch wohl zu Erbmannlehen auszutun und zu leihen und ihre Diener damit zu begnaden — wie es ihm selbst widerfahren sei vom Erzbischof Sigismund hochlöblichsten Angedenkens, der nicht allein zur Bekundung seiner fürst-

Unsichere Lesungen

  1. eintreferung — evtl. einlieferung (Z. 4)

S. 803

Bl. 400rBd. 24. Appendix · Die Reise von 1568: Halle in SachsenFaksimile (ORKA)

Der Vierdt Appendix

1

lichenn gnedigenn neigunge Iegenn Ihnenn vnnd die seinenn, sich zu einem Geuatternn seines letztenn sohns anngetragenn, Sonndernn auch mit einem annfall der acht oder zehenn tausenndt guldenn werth, begnadiget habe, Mitt den Pfannenn aber habe es die gelegennheitt nicht, wie bey vnns im Saltzwergk Sodenn, wie er dann das albereit in Iegennwertigkeit Meines gl. f. vnnd herrnn berichtet habe, Sonndernn es sey solchs ebenn eintheilung wie auff Bergkwergkenn, die Ganngk1, welche ein Iar mehr dann die anndern tragenn, darnach das feurwergk theur oder wolfeiler sey, vnnd das wohl oder vbell abgehe, Ich hab ihnn auch weitters gefragt, was sie vor gute beschriebene Ordenung habenn, Item wie es vmb Ihr Regiment vnnd verwaltung geschaffenn, auch wer die Personn sein die daruber gesetzt, was sie in beuelch habenn, vnnd ob Ire Empter bestenndige oder wechssell Empter seyenn, Darauff er mir zur antwort gebenn, sie habenn

lichen gnädigen Neigung gegen ihn und die Seinen sich als Pate seines letzten Sohnes angetragen, sondern ihn auch mit einem Anfall im Wert von acht- oder zehntausend Gulden begnadet habe.

Mit den Pfannen aber verhalte es sich nicht so wie bei uns im Salzwerk Sooden, wie er das bereits in Gegenwart meines gnädigen Fürsten und Herrn berichtet habe; sondern es sei eben eine Einteilung wie auf Bergwerken: die Gänge, die in einem Jahr mehr tragen als in den anderen, je nachdem, ob das Feuerwerk teuer oder billig ist und ob es gut oder schlecht abgeht.

Ich habe ihn auch weiter gefragt, was sie für gute beschriebene Ordnung haben, ebenso wie es um ihre Verwaltung und Regierung bestellt sei, auch wer die Personen seien, die darüber gesetzt sind, was sie in Befehl haben und ob ihre Ämter beständige oder Wechselämter seien. Darauf hat er mir zur Antwort gegeben, sie hätten

Unsichere Lesungen

  1. Ganngk — Lesung unsicher (Z. 10)

S. 804

Bl. 400vBd. 24. Appendix · Die Reise von 1568: Halle in SachsenFaksimile (ORKA)

Der Vierdt Appendix

1

eine beschriebene Ordenung, welche er der stunden nit bey hanndenn hette, wolte sie aber folgenndes morgenns frue mir zustellenn, mich dieselbigenn durch aus lesenn lassenn, wiewohl er genntzlich wuste, das ich oder niemanndt, so aus frembtenn Saltzwerckenn wehrenn, sich daraus enndtscheiden könttenn, Wiewohl ich aber die Ordenung zuuor bey mir gehabt, vnnd dieselbigenn in der archiuenn zu Cassell furhanndenn ist, Hab ich doch solch erbietung mit freundtlicher dannck sagunge aufgenommenn, vnnd das es morgenns geschehenn möchte, aufs vleissigste begeret, Das Regiment sagt er, sey Erstlich Ime darnach dem Thalvogt, folgenndts zweyenn Obernn Bronnennmeisternn, zweyenn vnternn Bronnenmeistern, vier Beschlagernn, einem Bronnenschreiber, vnnd einem augler1 beuohlenn, das annder sein vnter Empter, welche keinenn beuelch habenn, Ohne das was Ihnenn vonn Itztgemeltenn nach gelegenheit beuohlenn wirdt,

Der Vierte Appendix. eine beschriebene Ordnung, die er zur Stunde nicht zur Hand habe; er wolle sie mir aber am folgenden Morgen früh zustellen und mich sie ganz durchlesen lassen — wiewohl er gewiss wisse, dass ich oder niemand, der aus fremden Salzwerken sei, daraus klug werden könne.

Obwohl ich aber die Ordnung schon zuvor bei mir gehabt habe und sie im Archiv zu Kassel vorhanden ist, habe ich doch dieses Erbieten mit freundlicher Danksagung angenommen und aufs fleißigste begehrt, dass es am Morgen geschehen möchte.

Die Verwaltung, sagte er, sei zuerst ihm, danach dem Talvogt, sodann zwei Oberbornmeistern, zwei Unterbornmeistern, vier Beschlägern, einem Bornschreiber und einem Äugler befohlen; das andere seien Unterämter, die keinen Befehl haben außer dem, was ihnen von den eben genannten je nach Lage befohlen wird.

Unsichere Lesungen

  1. augler — Amtsbezeichnung unsicher (Z. 18)

S. 805

Bl. 401rBd. 24. Appendix · Die Reise von 1568: Halle in SachsenFaksimile (ORKA)

Der Vierdt Appendix

1

Was nun dieser er1 aller vnnd eines Iedenn besonnder beuelch sey, wehre wohl notwenndigk, das dis orts dauonn bericht geschehe, Ich wils aber kurtze willenn vnterlassenn, Doch kan ich Ihrer aller einigkeit, leutseligkeitt, vnnd freundtlichkeit nit gnugsamb lobenn, Bey Itztgedachtenn gesprech, Ist es dieses tags bliebenn, vnnd bin ich in mein Herberge vmb funff vhr zu tisch ganngenn, daselbst hin ich dann einenn Saltzknechtt gefordert habe, der mich aller gelegennheit, wie es vmb das Saltzwerck geschaffenn, berichtet hat, wie druntenn ann seinem ort weitters anngezeigtt soll werdenn, Nachgehenndes tags hat der Saltzgreue mir von neuem ein Bottenn geschickt, vnnd darbenebenn ann mich gesinnenn lassenn, das ich zu mittags sein gast sein wolte, Darauf ich als baldt zu Ime ganngenn, vnd nach wiederholung seiner gesterigenn zusage, die Ordenung zubesehenn begeret, welche er mir gezeiget, vnnd daruber manncherley gesprech, frag vnnd

Was nun deren aller und eines jeden besonderer Befehl sei, wäre wohl notwendig, dass an dieser Stelle davon Bericht geschähe; ich will es aber der Kürze halber unterlassen. Doch kann ich ihrer aller Einigkeit, Leutseligkeit und Freundlichkeit nicht genug loben.

Bei diesem Gespräch ist es an diesem Tag geblieben, und ich bin um fünf Uhr in meiner Herberge zu Tisch gegangen. Dorthin habe ich dann einen Salzknecht gefordert, der mich über alle Umstände, wie es um das Salzwerk bestellt ist, berichtet hat, wie weiter unten an seinem Ort angezeigt werden soll.

Am folgenden Tag hat mir der Salzgraf von neuem einen Boten geschickt und daneben an mich sinnen lassen, dass ich zu Mittag sein Gast sein möge. Darauf bin ich sogleich zu ihm gegangen und habe nach Wiederholung seiner gestrigen Zusage begehrt, die Ordnung zu besehen, die er mir gezeigt hat; und wir haben darüber mancherlei Gespräch, Frage und

Unsichere Lesungen

  1. dieser er — so getrennt geschrieben (Z. 1)

S. 806

Bl. 401vBd. 24. Appendix · Die Reise von 1568: Halle in SachsenFaksimile (ORKA)

Der Vierdt Appendix

1

anntwort mit mir gehalttenn, also das die zeitt vngefehr verlauffenn, vnnd der tisch gedeckt wordenn, Er hat aber mir vnnder anndernn anngezeigt, das mein gnediger furst vnnd herr, als sfgl.1[?] daselbst zu Hall gewesenn, mit Ime in beysein des Ertzbischoffs gleicher gestalt auch manncherley frage vnnd anntwortt gepflogenn, ganntz frölich gewesenn, vnnd mit solchl2 vielenn fragenn, dem ErtzBischoff Sigismundo vnd anndernn Vhrsach gegebenn, den sachenn weitters nachzutrachtenn, die Ordenung vleissiger zulesenn, vnnd Iren schanntzenn besser, dann zuuor geschehen, war zunehmenn, Innsonnderheit aber hat er gedacht, das mehr hochermelter mein gl. f. vnnd herr, eine sonnderliche kurtzweilige frölicheit zuwegenn bracht, mit dem Basilisco, vonn dem mann sagt, das er den ganntzenn Bronnenn, vor etlichen vielenn Iarenn, solte verstopfft vnnd verhindert habenn, da doch der Basiliscus so ein geringes thierlein sey, das manns auch in einer hanndt

Antwort miteinander gehalten, so dass die Zeit unversehens verlief und der Tisch gedeckt wurde.

Er hat mir aber unter anderem angezeigt, dass mein gnädiger Fürst und Herr, als Seine Fürstlichen Gnaden dort zu Halle gewesen sind, mit ihm in Beisein des Erzbischofs gleichermaßen mancherlei Frage und Antwort gepflogen habe, ganz fröhlich gewesen sei und mit so vielen Fragen dem Erzbischof Sigismund und anderen Anlass gegeben habe, den Sachen weiter nachzutrachten, die Ordnung fleißiger zu lesen und ihre Vorteile besser als zuvor wahrzunehmen.

Insbesondere aber hat er gedacht, dass mein oft genannter gnädiger Fürst und Herr eine besondere kurzweilige Fröhlichkeit zuwege gebracht habe mit dem Basilisken, von dem man sagt, er habe vor etlichen vielen Jahren den ganzen Brunnen verstopft und behindert — obwohl doch der Basilisk ein so geringes Tierlein sei, dass man es auch in einer Hand

Unsichere Lesungen

  1. sfgl. — Kürzel, wohl S. F. Gl. (Z. 4)
  2. solchl — so, wohl solchen (Z. 7)

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