Salzbibel · Lesetext · 4. Appendix
Der vierte Appendix · S. 811–820
Die Reise von 1568: Halle in Sachsen · S. 811–820 · Bl. 404r–408v · Band 2
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Die Reise von 1568: Halle in Sachsen
S. 794–825 · Bl. 395v–411r · Bd. 2 · Zeitleiste: 4. Appendix
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Bl. 404rBd. 24. Appendix · Die Reise von 1568: Halle in SachsenFaksimile (ORKA)Der Vierdt Appendix
dauonn ein Jeder bezahlt wirdt, Doch wer kein eigenn kodt, oder ein ganntz gerenthe, welches — 12 Pfannenn seindt, hat, darff nicht selbst siedenn, auch nicht siedenn lassenn, Sonndernn mus dieselbigenn Sohlen anndernn, so kode habenn, zu voller erstattung Irer gerenntte, vmbs geldt, wie die Jederzeit gesetzt wirdt, zukommenn lassenn, vnnd weis ein Jeder wohin er sein verdiennte Sohlenn, nach ausweisung der vorschleger liefernn soll, Die Sohle wirdt vonn kodenn zu kodenn, in Zubbernn getragenn, aus einem Jedenn Bronnenn nach seiner anntzahl, Da aber einer nicht seudet, bleibt die vbrige Sohlenn im Brunnen, wie solchs Jederzeit der Bronnennschreiber vnnd Bronnenmeister nach gelegennheit verordenenn, Vnnter des ich auf dem Bronnenn gewesenn, hab ich den full eymer vnnd Zubber einen eichen lassen, helt Jeder füll eymer —— 8 quart der Zuber vier full eymer tregt vf ein werck
wovon ein jeder bezahlt wird. Doch wer keine eigene Kothe oder eine ganze Gerente — das sind 12 Pfannen — hat, darf nicht selbst sieden und auch nicht sieden lassen, sondern muss diese Sole anderen, die Kothen haben, zur vollen Erstattung ihrer Gerente gegen Geld, wie es jeweils festgesetzt wird, zukommen lassen. Und ein jeder weiß, wohin er seine verdiente Sole nach Anweisung der Vorschläger liefern soll.
Die Sole wird von Kothe zu Kothe in Zubern getragen, aus jedem Brunnen nach seiner Anzahl. Wenn aber einer nicht siedet, bleibt die übrige Sole im Brunnen, wie das jeweils der Bornschreiber und der Bornmeister nach Lage der Dinge anordnen.
Während ich auf dem Brunnen war, habe ich den Fülleimer und den Zuber eichen lassen: jeder Fülleimer hält 8 Quart, der Zuber vier Fülleimer. Es trägt auf ein Werk,
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Bl. 404vBd. 24. Appendix · Die Reise von 1568: Halle in SachsenFaksimile (ORKA)Der Vierdt Appendix
wann —— 4½ Zuber eingegossenn werdenn —— 324. quart, seindt —— 54 virtell oder —— 5. Zuber 4½ virteil, Ist nach bey vnns nicht gar ein halb fuder, denn sechsthalb virteil darann manngelnn. Dieweil aber wie drobenn gedacht, Jeder stucke eines Elfftehalb metzenn macht, kann weitters die vergleichung leichtlich gemacht werdenn, wie viel Hellischer Sohl bey vnns ein werck machet. Ich bin auch weitters vf dem Bronnenn bericht wordenn, das niemanndts darauf /: wie auf anndernn Saltzwerckenn beschicht :/ durchs Jar Sohlenn holenn dörffe, weder vmb geldt, oder vmb sonnst, ohnn allein auf den Oster abenndt, als dann magk ein Jeder souiel Sohlenn holenn, als er will, vnd weret die austheilung einenn halbenn tagk, Aber vf dem Gut Jar theilet mann alle Sonntagk morgenn, auf alle mennschenn die es begerenn, ein Pfennig aus, vonn gemeinenn Pfennernn, vnnd des ganntzenn Saltzwergks wegenn.
wenn 4½ Zuber eingegossen werden, 324 Quart, das sind 54 Viertel oder 5 Zuber 4½ Viertel. Das ist bei uns nicht ganz ein halbes Fuder, denn fünfeinhalb Viertel fehlen daran. Weil aber, wie oben gesagt, jedes Stück elfeinhalb Metzen ausmacht, kann weiter leicht der Vergleich gezogen werden, wie viel Hallische Sole bei uns ein Werk macht.
Ich bin auch weiter auf dem Brunnen berichtet worden, dass dort niemand — wie es auf anderen Salzwerken geschieht — das Jahr über Sole holen darf, weder gegen Geld noch umsonst, außer allein am Osterabend; alsdann mag ein jeder so viel Sole holen, wie er will, und die Austeilung währt einen halben Tag. Aber auf dem Gutjahr teilt man jeden Sonntagmorgen an alle Menschen, die es begehren, einen Pfennig aus, von den gemeinen Pfännern und von wegen des ganzen Salzwerks.
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Bl. 405rBd. 24. Appendix · Die Reise von 1568: Halle in SachsenFaksimile (ORKA)Der Vierdt Appendix
Vnnd damit Je weder in Beuenn, Bestellungenn, vnnd anndernn gemeinenn vnncostenn, Inn die Heupt Rennthe nicht gegriffenn dürffe werden, seindt wie Ich bericht eingenommenn, dartzu fünff besonnder kodt geordennt. Der Saltzgreue aber hat für sein theil den gantzen1[?] Zoll, Nemblich vonn Jedem Saltzwagenn ein groschen2[?] vnnd dartzu alle Buts so im thal felt, ohnn etliche Saltzgerenntte, welchs er doch nicht hoch achttet. Gleicher massenn wirdts auch zu Franckennhausenn, Stasfurt, vnnd grossenn Saltza, mit dem gemeinenn vnncostenn gehaltenn, Volget nun vom siedenn, Wenn ein Herr voll gerenntte, vnnd ein Vierker3[?] voll siedenns hat, magk er wochenntlich — 40 werck siedenn, Dieweil aber etliche nicht voll gerenntte, auch nicht voll siedenns habenn könnenn, Ist der gemein annschlagk —— 70. stück wochenntlich gemacht, welche wann das Saltz wohl abgeht, Inn Jedem
Und damit weder bei Bauten, Bestallungen noch anderen allgemeinen Unkosten in die Hauptrente gegriffen werden muss, sind, wie ich berichtet bekommen habe, dazu fünf besondere Kothen bestimmt. Der Salzgraf aber hat für seinen Teil den ganzen Zoll, nämlich von jedem Salzwagen einen Groschen, und dazu alle Bußen, die im Tal anfallen, außer etlichen Salzgerenten, die er aber nicht hoch achtet. Gleichermaßen wird es auch zu Frankenhausen, Staßfurt und Groß Salza mit den allgemeinen Unkosten gehalten.
Es folgt nun vom Sieden. Wenn ein Herr volle Gerente und ein Wirker volles Sieden hat, mag er wöchentlich 40 Werke sieden. Weil aber etliche nicht volle Gerente und auch nicht volles Sieden haben können, ist der allgemeine Anschlag auf 70 Stück wöchentlich gemacht worden, die, wenn das Salz gut abgeht, in jeder
Unsichere Lesungen
- gantzen — Endung abgekürzt mit Schleife (Z. 6)
- groschen — Endung abgekürzt mit Schleife (Z. 7)
- Vierker — Wort unklar (Z. 15)
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kodt durchs ganntze Jar gesottenn werdenn könnenn, dieselbigenn multipliciret mit — 102. kodenn, so stets im schwangk gehenn, tregts die wochenn vf alle kodt zusammenn. —— 7140. stuck, wiederumb multiplicirt mit wochenn, denn mann kein kaldtleger durchs ganntze Jar nur zwey auf Mitfastenn vmbs Thalsgerichts, vnnd vf Pfingstenn, vmb Irs Pfingstbiers /: wie sie es nennenn :/ willenn helt, thut vfs ganntze Jar, vnnd alle kodenn — 71400 stuck, derenn gilt Jedes ein halbenn thaler, tregt Jerlich —————————— 35700 thaler Welche das Saltzwerck Hall gewislich vnnd ohnne hindersall Jerlich kann ertragenn, Sonnstenn heltet mann auch gebotte kaltleger, wenns Saltz nicht wohl abgehet, oder sonnst mangell fürleufft, Es mus aber der Herr eines Jedenn kodts das Holtz, /: welchs alzeit im kauff vngewis ist :/ Pfannen vnnd anndere Rüstunge, auff seinenn kostenn selbst
Kothe das ganze Jahr hindurch gesotten werden können. Diese mit 102 Kothen multipliziert, die ständig im Gang sind, ergibt für die Woche auf alle Kothen zusammen —— 7140 Stück; wiederum multipliziert mit den Wochen — denn man hält im ganzen Jahr nur zwei Kaltlager, zu Mittfasten wegen des Talgerichts und zu Pfingsten wegen ihres Pfingstbiers, wie sie es nennen — macht das aufs ganze Jahr und alle Kothen 71 400 Stück. Davon gilt jedes einen halben Taler; das trägt jährlich —————————— 35 700 Taler, die das Salzwerk Halle gewiss und ohne Hindernis jährlich tragen kann.
Sonst hält man auch gebotene Kaltlager, wenn das Salz nicht gut abgeht oder sonst ein Mangel eintritt. Es muss aber der Herr einer jeden Kothe das Holz — dessen Preis stets ungewiss ist —, die Pfannen und andere Ausrüstung auf seine Kosten selbst
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Bl. 406rBd. 24. Appendix · Die Reise von 1568: Halle in SachsenFaksimile (ORKA)Der Vierdt Appendix
verschaffenn vnnd bezahlenn, vnnd da er nit gnugsam gerenntte hat, dieselbigenn ann sich wochenntlich keuffenn, dem wircker lohnenn, vnnd fürters warttenn, was gewin oder verlust im daraus eruolge. Doch halttenn die vorschleger den gebrauch, das sie vmb bestenndiges nutzenn willenn, so den Gutherrnn hieraus eruolgenn kann, die Sohlenn vnnd holtz Jederzeit nach gelegennheit im kaufgeldt auff vnnd absetzenn, wie sie dann destenn alle Sonntag, wie es hierin volgennde wochenn gehaltenn werdenn sollenn, ein zettell offenntlich annschlagenn lassenn. Benebenn diesem, vnnd als ich auff den Bronnenn mich wie gehort, aller gelegennheit erfragt gehabt, Hab ich meinenn diener Inns kodt abgefertiget, daselbst sich zuerlernenn, wie die Herde vnnd Gesöde angestellet, wie die Pfannenn aufgesetzt, Wieuiel Pfannennkennn vnnd harkenn gebraucht werdenn, wie mann das Saltz ausbrechtte, wie manns derrette.
beschaffen und bezahlen; und wenn er nicht genug Gerente hat, muss er sie wöchentlich an sich kaufen, dem Wirker lohnen und sodann abwarten, was für Gewinn oder Verlust ihm daraus erwächst.
Doch halten die Vorschläger den Brauch, dass sie um des beständigen Nutzens willen, der den Gutsherren daraus erwachsen kann, die Sole und das Holz jeweils nach Lage der Dinge im Kaufpreis auf- und absetzen; wie sie denn deshalb jeden Sonntag einen Zettel öffentlich anschlagen lassen, wie es in der folgenden Woche gehalten werden soll.
Daneben, und nachdem ich mich, wie gehört, auf dem Brunnen über alle Umstände erkundigt hatte, habe ich meinen Diener in die Kothe geschickt, um dort zu erkunden, wie die Herde und Gesöde eingerichtet sind, wie die Pfannen aufgesetzt werden, wie viele Pfannenketten und Haken gebraucht werden, wie man das Salz ausbringt und wie man es dörrt,
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Wie gros die Pfannenn, Wie offt mann sie fegete, wie lanng ein Pfann stehenn könnte, Was mann vonn Jeder arbeit zu lohne gebe, Item Was für Instrumenta vnnd werck zeugk mann brauche, vnnd wie dieselbigenn genennet würdenn, auch was sonnst in gemein desfals vom siedenn, Sothenn, fegenn, vnnd Saltzmachenn, furnemblich zuwissen vonnötenn, Gemelter mein diener hat mir nachuolgenndenn bericht bracht. Der Herdt wirdt nachuolgennder weise mit Schlotter /: welchs sie foet1[?] nennenn :/ gemacht, ist vntenn einer ehlenn, obenn aber annderthalbenn Elaffter weit, zwo ehlenn tieff, Es wirdt das Pfannloch vonn der erdenn bis ann die Pfann mitt gebackenn steinenn eines schuchs weit, da mann das holtz hinein wirfft, gemacht, Mann steckt auch ein Eisenn zweyer ehlenn lanng, vornne Inns Pfannenn loch, so mann mit dem stro seudet, das es nit vf dem herde zusammenn falle, Sonndern vf dem Eisenn sich zertheile, vnd desto besser brennen müge,
wie groß die Pfannen sind, wie oft man sie fegt, wie lange eine Pfanne stehen kann, was man für jede Arbeit an Lohn gibt, ebenso welche Instrumente und Werkzeuge man gebraucht und wie sie genannt werden, auch was sonst im allgemeinen vom Sieden, Setzen, Fegen und Salzmachen vornehmlich zu wissen nötig ist.
Der genannte Diener hat mir folgenden Bericht gebracht.
Der Herd wird auf folgende Weise mit Schlotter — den sie Fot nennen — gemacht: er ist unten eine Elle, oben aber anderthalb Klafter weit und zwei Ellen tief. Das Pfannenloch, wo man das Holz hineinwirft, wird von der Erde bis an die Pfanne mit gebackenen Steinen einen Schuh weit gemacht. Man steckt auch ein Eisen von zwei Ellen Länge vorn ins Pfannenloch, wenn man mit dem Stroh siedet, damit es nicht auf dem Herd zusammenfällt, sondern sich auf dem Eisen verteilt und desto besser brennen kann.
Unsichere Lesungen
- foet — Fremdwort, Lesung unsicher (Z. 11)
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Bl. 407rBd. 24. Appendix · Die Reise von 1568: Halle in SachsenFaksimile (ORKA)Der Vierdt Appendix
Die Pfannenn so vf Jtztgedachtenn Herdt gesetzt, ist —— 4½ schuch breit —— 6½ schuch lanng, vnnd ein halbenn schuch tieff, zweyer finger hoch, vff dem Herde auff Hornnsteine gesetzt, wirdt darnach etwas vmbhero offenn mit Oseln /: wie sie es genennet :/ rings vmb die Pfann zugelegt, Es werdenn vf Jeder seittenn nebenn der Pfannenn, zwo staffelnn in die Erde gesetzt, darauff werdenn vber die Pfann zwenn Pfannenn beume, /: welche sie Behrstebe1[?] nennenn :/ gelegt, kostenn einen orts thalers, dartzwischenn werdenn zwey Harkscheide gesteckt, welche vber die Pfann hindenn darann zwenn Eiserne Bordtharkenn2[?], welche die Pfannenn haltenn, gehenncket, Vber das sein auch drey kurtze Beumlein, einer ehlenn lanng mitten vber gelegt, darann Nein Pfannenn harkenn, welche die Pfann haltenn, gehenncket. Wenn mann seudet so wirdt eingegossenn alle werck —— 36. Eimer Inn die Pfannenn, vnnd so mann —— 20 gefüllet, thut mann in denn —— 21 Eymer ein Nepflein[?] Rindes farbe[?],
Die Pfanne, die auf diesen Herd gesetzt wird, ist 4½ Schuh breit, 6½ Schuh lang und einen halben Schuh tief. Sie steht zwei Finger hoch auf dem Herd auf Hornsteinen und wird danach ringsherum etwas offen mit Öseln — wie sie es nennen — rings um die Pfanne zugelegt.
Es werden auf jeder Seite neben der Pfanne zwei Ständer in die Erde gesetzt; darauf werden über die Pfanne zwei Pfannenbäume — die sie Bärstäbe nennen — gelegt; sie kosten einen Ortstaler. Dazwischen werden zwei Hakenscheite gesteckt, die über die Pfanne gehen; daran sind zwei eiserne Bordhaken gehängt, die die Pfanne halten. Darüber hinaus sind auch drei kurze Bäumlein von einer Elle Länge quer darübergelegt, an denen neun Pfannenhaken hängen, die die Pfanne halten.
Wenn man siedet, so werden jedes Werk 36 Eimer in die Pfanne gegossen; und wenn man 20 eingefüllt hat, tut man in den 21. Eimer ein Näpflein Rinderblut,
Unsichere Lesungen
- Behrstebe — Fachwort, Lesung unsicher (Z. 10)
- Bordtharkenn — Anfangsbuchstabe B/V unklar (Z. 13)
- Nepflein Rindes farbe — Wortlaut unsicher (Z. 21) (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)
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Bl. 407vBd. 24. Appendix · Die Reise von 1568: Halle in SachsenFaksimile (ORKA)Der Vierdt Appendix
Welchs die Sohlenn klar reiniget, vnnd wanns aufgewellet, scheumet manns, darnach seudett mann drey virteil stundt, bis zum voll schütten, vnnd vfschlagenn gehenn zwo stundtenn, thut zusammenn ——1 stundenn, darin ein werck volkomblich bereitet wirdt, darnach tregt mann die stück ab, setzt die obenn auff die da zubereitetenn Saltzstedte, damit das Saltz recht trockenn werde, vnd Je lennger es darauf stehet, Je herter vnnd trockener es wirdt. Es werdenn aber die Pfannenn, dauonn drobenn anngezeigt, Jede wochenn dreymahl abgezogenn, vnd gereiniget, vnnd wann mann abziehenn will, mus der Saltztreger, vnnd des meisters knecht sie vom herde ziehenn, hinaus ans kodt richtenn, Nimpt ein Schüssell, schwemmket2[?] darein, darnach leget er sie nieder, vnndersetzet sie vf einer seittenn mit einer stebbelnn, macht mit einem bundt stro ein feur darunder, störet mit einer stanngen zu, bis es gnug ist, darnach müssenn sie die knechte wie=
was die Sole klar reinigt. Und wenn es aufgewallt ist, schäumt man es ab; danach siedet man drei Viertelstunden bis zum Vollschütten, und zum Aufschlagen gehen zwei Stunden — macht zusammen — Stunden, in denen ein Werk vollständig bereitet wird. Danach trägt man die Stücke ab und setzt sie oben auf die dafür bereiteten Salzstätten, damit das Salz recht trocken wird; und je länger es darauf steht, desto härter und trockener wird es.
Es werden aber die Pfannen, wovon oben die Rede war, jede Woche dreimal abgezogen und gereinigt. Und wenn man abziehen will, müssen der Salzträger und der Knecht des Meisters sie vom Herd ziehen und hinaus an die Kothe richten. Er nimmt eine Schüssel, schwenkt darin, danach legt er sie nieder, unterstützt sie auf einer Seite mit einem Stab, macht mit einem Bund Stroh ein Feuer darunter und schürt mit einer Stange zu, bis es genug ist. Danach müssen die Knechte sie wie-
Unsichere Lesungen
- —— — Zahl nach Strich ausgelassen (Z. 5)
- schwemmket — Wort unklar (Z. 16)
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Bl. 408rBd. 24. Appendix · Die Reise von 1568: Halle in SachsenFaksimile (ORKA)Der Vierdt Appendix.
Der Vierdt Appendix. derumb anns bodt aufrichttenn, vnnd was noch von Schebenn, vnnd vnreints darann, klopfft der Wirt[?]er mit einem eiser hemmerlein, vnnd einem holtzernn Instrument, welchs ein Heigenn genenndt wirdt vollents ab, vnnd wann sie gar rein ist, bestreicht er sie mit kleister, damit sie nicht außlauffe, lesset sie wieder auff den Herdt tragenn, hat auch ein Holtzern Bordt hanngenn2[?], damit er die Bortte zu rechte rucket, vnnd stellet die Pfann also wiederumb auf den Herdt zu rechte, Solcher Pfann kann eine ein virtell Jars stehenn, vnnd gebraucht werdenn, kostet ein neue Pfann zu machenn — 18 fl. zu zwanntzigk groschenn, wie mich die knechte berichttet habenn, Die bode seindt anngestellet, eins ist ann dreyenn ortenn vnderscheidenn, ann einem welchs zu vnderst, wirdt die stro stedte genennet, dahin das Stro, holtz, vnnd feurwergk gelegt, zum anndernn da die Pfannenn stehet, vnnd am drittenn vnd höchstenn ortte, da das Saltz gederret, die Saltzstette.
Der Vierte Appendix. derum an der Kothe aufrichten; und was noch an Scheiben und Unreinem daran ist, klopft der Wirker mit einem eisernen Hämmerlein und einem hölzernen Gerät, das ein Heige genannt wird, vollends ab. Und wenn sie ganz rein ist, bestreicht er sie mit Kleister, damit sie nicht ausläuft, und lässt sie wieder auf den Herd tragen; er hat auch ein hölzernes Bordholz zur Hand, mit dem er die Borte zurechtrückt, und stellt die Pfanne so wieder auf dem Herd zurecht.
Eine solche Pfanne kann ein Vierteljahr stehen und gebraucht werden; eine neue Pfanne zu machen kostet 18 Gulden zu zwanzig Groschen, wie mir die Knechte berichtet haben.
Die Bothe sind so eingerichtet: eines ist an drei Stellen unterschieden. An der einen, die zuunterst liegt, wird die Strohstätte genannt, dorthin werden Stroh, Holz und Feuerwerk gelegt; die zweite ist, wo die Pfanne steht; und an der dritten und höchsten Stelle, wo das Salz gedörrt wird, ist die Salzstätte.
Unsichere Lesungen
- Wirt= — Wirt/Wirck, Trennung unklar (Z. 3) (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)
- hanngenn — Anfangsbuchstabe h/d (Z. 9)
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Bl. 408vBd. 24. Appendix · Die Reise von 1568: Halle in SachsenFaksimile (ORKA)Der Vierdt Appendix.
Der Vierdt Appendix. Es ist auch vber der Pfann ein holtzernn deck, vonn dunnenn1[?] Bretternn gelegt, damit nichts vnreynes Inn die Pfann fallenn magk, Die Wergkzeugk so zum Saltzmachenn gebraucht, seindt diese wie volgt, Erstlich hat mann ein groß2[?] Sohlfaß, welchs einestheils zum bodt hinaus gehet, also das die Sohlenntreger auswendigk dem bode, einschuttenn konnenn, daselbst ist ein geflachtent3[?] weidenn hort aufgelegt, das nicht stro oder vnreinigkeit, muge hinein kommenn, einenn full eimer, mit einem darann gemachtenn langen harkenn, ein Gabbelnn, einenn harkenn, Saltzkorbe, Saltzschauffelnn, werdenn Soegstiele4[?] genennet, fege hemer vnnd Heigenn, Schuffenn vnnd Aschenn krukenn, ein Schrapteisenn5[?], ein hanndtfaß, ein Hoselein6[?], Es muß auch ein Jeder wercker in seinem bodt, ein grosse messingt oder kupfferne sprutzenn habenn, vnnd ein Pfannenn breth, Arbeiter lohnn, vnnd was mann vonn Jeder arbeit
Der Vierte Appendix. Es ist auch über der Pfanne eine hölzerne Decke aus dünnen Brettern gelegt, damit nichts Unreines in die Pfanne fallen kann.
Die Werkzeuge, die zum Salzmachen gebraucht werden, sind diese, wie folgt: Erstens hat man ein großes Solfass, das zum Teil aus der Kothe hinausgeht, so dass die Soleträger von außen in die Kothe einschütten können; dort ist eine geflochtene Weidenhorde aufgelegt, damit kein Stroh oder Unreinigkeit hineinkommen kann. Ferner einen Fülleimer mit einem daran gemachten langen Haken, eine Gabel, einen Haken, Salzkörbe, Salzschaufeln — die Sogstiele genannt werden —, Fegehämmer und Heigen, Schippen und Aschenkrücken, ein Schrapeisen, ein Handfass, ein Häslein. Es muss auch ein jeder Wirker in seiner Kothe eine große messingene oder kupferne Spritze haben und ein Pfannenbrett.
Arbeiterlohn und was man für jede Arbeit
Unsichere Lesungen
- dunnenn — dunnenn/dennenn (Z. 3)
- groß — groß/grob (Z. 6)
- tent — Wortende unklar (Z. 10)
- Soegstiele — Vokale unsicher (Z. 14)
- Schrapteisenn — t unsicher (Z. 16)
- Hoselein — Lesung unsicher (Z. 17)