Salzbibel · Lesetext · 4. Appendix
Der vierte Appendix · S. 814
Die Reise von 1568: Halle in Sachsen · S. 814 · Bl. 405v · Band 2
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Die Reise von 1568: Halle in Sachsen
S. 794–825 · Bl. 395v–411r · Bd. 2 · Zeitleiste: 4. Appendix
S. 814
Bl. 405vBd. 24. Appendix · Die Reise von 1568: Halle in SachsenFaksimile (ORKA)Der Vierdt Appendix
kodt durchs ganntze Jar gesottenn werdenn könnenn, dieselbigenn multipliciret mit — 102. kodenn, so stets im schwangk gehenn, tregts die wochenn vf alle kodt zusammenn. —— 7140. stuck, wiederumb multiplicirt mit wochenn, denn mann kein kaldtleger durchs ganntze Jar nur zwey auf Mitfastenn vmbs Thalsgerichts, vnnd vf Pfingstenn, vmb Irs Pfingstbiers /: wie sie es nennenn :/ willenn helt, thut vfs ganntze Jar, vnnd alle kodenn — 71400 stuck, derenn gilt Jedes ein halbenn thaler, tregt Jerlich —————————— 35700 thaler Welche das Saltzwerck Hall gewislich vnnd ohnne hindersall Jerlich kann ertragenn, Sonnstenn heltet mann auch gebotte kaltleger, wenns Saltz nicht wohl abgehet, oder sonnst mangell fürleufft, Es mus aber der Herr eines Jedenn kodts das Holtz, /: welchs alzeit im kauff vngewis ist :/ Pfannen vnnd anndere Rüstunge, auff seinenn kostenn selbst
Kothe das ganze Jahr hindurch gesotten werden können. Diese mit 102 Kothen multipliziert, die ständig im Gang sind, ergibt für die Woche auf alle Kothen zusammen —— 7140 Stück; wiederum multipliziert mit den Wochen — denn man hält im ganzen Jahr nur zwei Kaltlager, zu Mittfasten wegen des Talgerichts und zu Pfingsten wegen ihres Pfingstbiers, wie sie es nennen — macht das aufs ganze Jahr und alle Kothen 71 400 Stück. Davon gilt jedes einen halben Taler; das trägt jährlich —————————— 35 700 Taler, die das Salzwerk Halle gewiss und ohne Hindernis jährlich tragen kann.
Sonst hält man auch gebotene Kaltlager, wenn das Salz nicht gut abgeht oder sonst ein Mangel eintritt. Es muss aber der Herr einer jeden Kothe das Holz — dessen Preis stets ungewiss ist —, die Pfannen und andere Ausrüstung auf seine Kosten selbst