Salzbibel · Lesetext · 5. Buch
Das fünfte Buch · S. 9
Die Bestätigungsurkunde von 1586 · S. 9 · Bl. 3r · Band 2
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Die Bestätigungsurkunde von 1586
S. 5–48 · Bl. 1r–22v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch
S. 9
Bl. 3rBd. 25. Buch · Die Bestätigungsurkunde von 1586Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch
Fortsetzung von der vorigen Seitevertreglicher vnnd besser das Saltzwergk versehen kan werdenn, So habenn wir vnns mit zeitigem gutem vorgehabtem Rath vnnd bedennckenn, auch gnugsamer erkundigung, vor vnns, vnnser Erbenn, nachkommennde Furstenn zu Hessenn, mit gedachtem Pfennerm,
…verträglicher und besser das Salzwerk versehen werden kann, so haben wir uns mit rechtzeitig gepflogenem gutem Rat und Bedenken, auch hinreichender Erkundigung, für uns, unsere Erben und nachkommende Fürsten zu Hessen, mit den genannten Pfännern
weitter vnnd insonnderheit vmb Ire theil Saltzwergks, einer Location, vmb eine Järliche Pension, Vff form vnnd maß wie hernach volgt, verglichenn vnnd vereinigt, vnnd thun das Jegennwertigk Inn vnnd mit Crafft dieses brieffs, Nemblich vnnd also.
weiter und insbesondere über ihren Anteil am Salzwerk auf eine Location gegen eine jährliche Pension (Pachtzins) verglichen und vereinigt, in Form und Maß, wie hernach folgt, und tun das gegenwärtig in und mit Kraft dieses Briefes, nämlich also:
Sollenn vnnd wollenn Vielgemelte Pfenner sambtlich vnnd sonnderenn1 vf schierstkunfftige Osternn des nechstkommenndenn Ein vnnd vierzigstenn Jars, die vierzigk vier Bodenn vnnd Pfannenn zu Sodenn, so Ihnen zustehenn,
Es sollen und wollen die vielgenannten Pfänner insgesamt und einzeln zum nächstkünftigen Osterfest des kommenden einundvierzigsten Jahres (1541) die vierundvierzig Böden (Siedehäuser) und Pfannen zu Sooden, die ihnen zustehen,
mit dem virtel2 des Geholtzs, auch Ihre der Pfenner eigenn geholtze, wie die genanndt, vnnd wo die gelegenn seindt, nichts außgeschlossenn, Funffzehen Jahrlanng, die nechstenn nach dato volgennde, welcheLäuft auf der nächsten Seite weiter
samt dem Viertel des Gehölzes, auch ihren, der Pfänner, eigenen Gehölzen — wie sie genannt werden und wo sie gelegen sind, nichts ausgenommen — fünfzehn Jahre lang, die nächsten nach dem Datum folgenden, welche…
Unsichere Lesungen
- sonnderenn — Endung unsicher, evtl. 'sonnderem'
- virtel — gekürzt geschrieben ('virtl' mit Schleife); Viertel des Gehölzes