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Salzbibel · Lesetext · 5. Buch

Das fünfte Buch · S. 95–104

Geyselers Denkschrift von 1489 · S. 95–104 · Bl. 46r–50v · Band 2

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Geyselers Denkschrift von 1489

S. 49–102 · Bl. 23r–49v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch

S. 95

Bl. 46rBd. 25. Buch · Geyselers Denkschrift von 1489Faksimile (ORKA)

Das fünffte Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seitedurch das Plockenn schlagenn, vertemmet, vnnd gemindert seindt wordenn, so das sie kaum zweyer finger dick Jeglich besonnder ausfliessenn, vnnd deshalbenn möchtte mann mit trockenn fuessenn vff den geschlagenn Plockenn gewanndernn,

… durch das Einschlagen der Pflöcke verdämmt und vermindert worden sind, so dass sie kaum zwei Finger dick jede für sich ausfließen; und deshalb konnte man mit trockenen Füßen auf den eingeschlagenen Pflöcken umhergehen.

2

vnnd dis wardt also vollenndet, vff Mittwochenn in der Creuzwochenn, in dem ein vnnd Neunzigstenn Jare,

Und dies wurde so vollendet am Mittwoch in der Kreuzwoche (Bittwoche) im Jahr [14]91.

3

So ist fürbas nach allem gethanenn gebeu keins mehr vber alle noth denn allein, das mann den Sohlgrabenn in wesenn halte, vnnd also tief zu gründe arbeite,

So ist fortan, nach all dem getanen Bau, nichts mehr vor allem nötig, als allein, dass man den Sohlgraben in Stand halte und so tief zu Grunde arbeite,

4

das das gewesser das in dem vmbgange, vnnd auch in dem gewelbe quillet, nicht stehenn bleibe, auch nit zu rücke fliesse zu dem Bornne, sonndernn seinen fall vnnd ausflus im grunde vf den Bolenn1 im Gewelbe Inn den Sohlgrabenn möge gehabenn,

dass das Gewässer, das in dem Umgang und auch in dem Gewölbe quillt, nicht stehen bleibe, auch nicht zum Born zurückfließe, sondern seinen Fall und Ausfluss im Grund auf den Bohlen im Gewölbe in den Sohlgraben haben möge.

5

Wann der Sohlgrabe also in wesenn wirdt gehaltenn, So hatt mann vnnd behelt einenn gutenn gesundenn Salzbronn mit vnuermengter sohle Jn Irer naturlichenn Krafft vnnd stercke, ohnne alles wilden wassers vermischunge,

Wenn der Sohlgraben so in Stand gehalten wird, so hat und behält man einen guten, gesunden Salzbrunnen mit unvermengter Sole in ihrer natürlichen Kraft und Stärke, ohne alle Vermischung mit wildem Wasser.

Unsichere Lesungen

  1. Bolenn — wohl Bohlen; Anfangsbuchstabe auch als S lesbar (Solenn)

S. 96

Bl. 46vBd. 25. Buch · Geyselers Denkschrift von 1489Faksimile (ORKA)

Das fünffte Buch

1

Vonn der danncksagunge Gott dem Herrenn des Gebews XVIII. Capitell.

Von der Danksagung an Gott den Herrn für den Bau. 18. Kapitel.

2

So hatt Gott in diesem gebewe sonnderliche gnade erzeiget, dargegenn sich wohl geburt sonnderliche danncksagung zum erstenn am zeitlichem gewitter, so des gewitters halbenn die arbeit keinenn vffstoß gelittenn hatt,

So hat Gott bei diesem Bau besondere Gnade erwiesen, wofür sich wohl besondere Danksagung gebührt: zum ersten für das günstige Wetter, da die Arbeit des Wetters halber keinen Aufschub erlitten hat;

3

zum anndernn am gutenn gesöde, so des bauwenns halbenn kein schade gespart1 wardt, Sonndernn eine wochenn in der Dominica omnia2,

zum anderen für das gute Gesöde (Siedeergebnis), da des Bauens halber kein Schaden gespürt wurde, außer eine Woche um den Sonntag „omnia“ [Lesung unsicher];

4

vnnd das siedenn was den Sommer also treflich, das binnenn dreyssigk Jarenn nach altem gedechtnusse nicht grosser siedenn Sommers zeit gedacht was,

und das Sieden war den Sommer über so trefflich, dass man sich seit dreißig Jahren nach altem Gedächtnis an kein größeres Sieden zur Sommerszeit erinnerte;

5

Zum drittenn Insonnderlicher Götlicher fursichtigkeit, vnnd bewarunge, So das kein mann oder mennsch seines leibes schadenn hat genommenn, in aller fehrlicheyt, die sich vnter zeitenn begebenn hat,

zum dritten für die besondere göttliche Vorsehung und Bewahrung, so dass kein Mann oder Mensch an seinem Leib Schaden genommen hat in aller Gefährlichkeit, die sich zuweilen begeben hat.

6

solcher vnnd aller wolthatt Gott, sein liebe Mutter Maria mit Sancto Bonifacio zu ewigenn zeitenn wolle gelobt sein, Amen.

Für solche und alle Wohltat wolle Gott, seine liebe Mutter Maria mitsamt Sankt Bonifatius, zu ewigen Zeiten gelobt sein. Amen.

Unsichere Lesungen

  1. gespart — so geschrieben; dem Sinn nach wohl gespuert (gespürt)
  2. Dominica omnia — Bezeichnung des Sonntags unklar; Lesung omnia unsicher

S. 97

Bl. 47rBd. 25. Buch · Geyselers Denkschrift von 1489Faksimile (ORKA)

Das fünffte Buch

1

Vonn der Altenn Constitution zwischenn denn pfennernn, vnnd den gemeinen burgernn des Holtzes halber. XIX Capitell.

Von der alten Konstitution (Vereinbarung) zwischen den Pfennern und den gemeinen Bürgern wegen des Holzes. 19. Kapitel.

2

Sie merck1 was in dem erstenn geschach, Ist hier bis ann das ennde gespart wordenn, vff das solchs desto lennger in gedechtnus möcht pleibenn,

Merke: Was am Anfang geschah, ist hier bis an das Ende aufgespart worden, damit solches desto länger im Gedächtnis bleiben möge.

3

Als die Pfenner woltenn in dem erstenn zureitenn2 zubauwenn ann dem Salzbronn, da baten die gemeine Burger zu Allenndorff, das sie Ihnenn aus der Stadt Gehölze woltenn bauholtz gebenn, zu dem gebeue des Salzbornns,

Als die Pfenner sich zuerst anschickten, an dem Salzbrunnen zu bauen, da baten sie die gemeinen Bürger zu Allendorf, dass sie ihnen aus den Gehölzen der Stadt Bauholz geben wollten für den Bau des Salzborns.

4

Welcher bede die Bürger gütlich haben den Pfennernn gegunt vnnd gewerdenn3 nach alter Constitution,

Diese Bitte haben die Bürger den Pfennern gütlich gegönnt und gewährt nach alter Konstitution,

5

Die da vor alter lanngenn zeitten, zu Cassell vonn vnnsernn Herrenn denn Lanndtgravenn vnnd seinenn erbenn, Erbarnn Räthenn zuschenn4 den gemeinenn Bürgernn zu Allenndorff vnnd den Pfennernn gemacht, vertheidingt vnnd ausgesprochenn5 was,

die vor alters, vor langen Zeiten, zu Kassel von unserem Herrn dem Landgrafen und seinen Erben, [durch] ehrbare Räte, zwischen den gemeinen Bürgern zu Allendorf und den Pfennern gemacht, verteidigt (rechtlich festgestellt) und ausgesprochen war,

6

Nemblich als vmb der Stadt gehöltze, so das der Hegebergk bey den Sodenn, den Pfennernn alleinLäuft auf der nächsten Seite weiter

nämlich wegen der Gehölze der Stadt: dass der Hegeberg bei den Sooden den Pfennern allein …

Unsichere Lesungen

  1. Sie merck — erstes Wort unsicher; auch So merck oder Die merck lesbar
  2. zureitenn — Lesung unsicher; wohl sich zurüsten/anschicken
  3. gewerdenn — Lesung unsicher, auch gezuerden lesbar; dem Sinn nach gewährt
  4. zuschenn — abgekürzt geschrieben, wohl zwischenn
  5. ausgesprochenn — Wortende abgekürzt (ausgesproch mit Kürzungshaken)

S. 98

Bl. 47vBd. 25. Buch · Geyselers Denkschrift von 1489Faksimile (ORKA)

Das fünffte Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seitegehorte, vnnd zustehenn solte, vnnd der Stadt gehölze den Pfennernn vnnd den gemeinenn Bürgernn in gemeine zueignen vnd sein solte,

… gehören und zustehen sollte, und die Gehölze der Stadt den Pfennern und den gemeinen Bürgern gemeinsam zu eigen sein sollten;

2

vnnd wenn die Pfenner holzes zu Irem gebeue in den Sodenn bedürfftenn, So soltenn sie bittenn die gemeine Bürger vmb das gehölze, vnnd als dann soltenn die Bürger gütlichenn dero bittenn den Pfennernn nachgebenn, vnnd nit versagenn,

und wenn die Pfenner Holz für ihren Bau in den Sooden benötigten, so sollten sie die gemeinen Bürger um das Gehölz bitten, und dann sollten die Bürger deren Bitte den Pfennern gütlich nachgeben und sie nicht abschlagen.

3

Mann findet solche Constitution schrifftlichenn vf dem Bruckennthore,

Man findet diese Konstitution schriftlich am Brückentor.

4

Was der Baw gekostet habe XX. Capitell.

Was der Bau gekostet habe. 20. Kapitel.

5

Was nun dieser grosser herlicher Baw des Salzbronns vonn annbeginde bis zum ennde hab gekostet, So ist die Summa aller ausgifft, aus den Registernn vberall zusammenn gezogenn, vnnd gesummiret, Eilff hundert Marck, Siebenn vnnd funffzigk Marck, vierdthalb pfundt1 Neun heller.

Was nun dieser große, herrliche Bau des Salzbrunnens von Anbeginn bis zum Ende gekostet hat: Die Summe aller Ausgaben, aus den Registern überall zusammengezogen und aufsummiert, beträgt elfhundertsiebenundfünfzig Mark, dreieinhalb Pfund und neun Heller.

6

Vnnd so mann dann legt Je drey Marck vor zwen guldenn, als dar zur zeit2 ein gülde vier alte schock galte,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Und wenn man dann je drei Mark für zwei Gulden rechnet – da zu jener Zeit ein Gulden vier alte Schock galt –, …

Unsichere Lesungen

  1. vierdthalb pfundt — vierdthalb = dreieinhalb; Zahlwort sicher, moderne Auflösung beachten
  2. dar zur zeit — Wortfolge unsicher, evtl. da zur zeit

S. 99

Bl. 48rBd. 25. Buch · Geyselers Denkschrift von 1489Faksimile (ORKA)

Das fünffte Buch

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteNemblich siebenn hundert guldenn, siebenntzigk anderthalbenn guldenn1, siebennzehenn ℔. funff heller.

Nämlich siebenhundert Gulden, siebzig anderthalb Gulden (wohl 769½ Gulden insgesamt), siebzehn Pfund, fünf Heller.

2

Darzu soll mann legenn Meister Curts lohnn zwey hundert vnnd vierenn vnnd dreyssigk guldenn, vnnd auch achte guldenn vor die zwey Malter Korns, vnnd ein schwein, damit der Meister die pfenner vbernam, vber die dittelnn2,

Dazu soll man Meister Curts Lohn rechnen, zweihundertvierunddreißig Gulden, und auch acht Gulden für die zwei Malter Korn und ein Schwein, womit der Meister den Pfennern über die Zettel hinaus mehr abverlangte,

3

das denn auch die pfenner verdultetenn, vnnd geschehenn liessenn, vnnd das sie mit guete sich vonn dem Meister schiedenn,

was die Pfenner denn auch duldeten und geschehen ließen, so dass sie sich in Güte von dem Meister schieden;

4

So ist vnnd bleibt alle ausgifft dieses gethanenn Baues, Tausenndt vnnd zwölffthalbenn guldenn, siebenzehenn ℔. vnnd funff heller.

So ist und bleibt die gesamte Ausgabe für diesen ausgeführten Bau tausend und elfeinhalb Gulden, siebzehn Pfund und fünf Heller.

5

Wie lanng der Baw gewerts habe

Wie lange der Bau gewährt habe

6

XXI. Capitell.

21. Kapitel.

7

Vonn dieser gebaw wardt gezeuget vnnd anngehabenn vf Mitwochenn, in der vier None4, Inn dem M° cccc° 89. Jare, vnnd wardt volnendet, mit der berechnung, vf dinstagk nach Exaudi secundo6 Inn dem M° cccc° 91. Jare, alse das vonLäuft auf der nächsten Seite weiter

Zu diesem Bau wurde das Zeug (Material) beschafft und angefangen am Mittwoch in der ‚vier None‘ (wohl Quatemberwoche) im Jahr 1489, und er wurde, samt der Abrechnung, vollendet am Dienstag nach Exaudi darauf im Jahr 1491, so dass von

Unsichere Lesungen

  1. siebenntzigk anderthalbenn guldenn — Zahlwort-Deutung unsicher; rechnerisch (Gesamtsumme 1011½ Gulden abzüglich 242 Gulden Meisterlohn) wären 769½ Gulden zu erwarten
  2. dittelnn — Lesung unsicher; vielleicht ‚Zettelnn‘ (Abrechnungszettel)
  3. sieben=zehenn — Erster Wortteil am Zeilenende sieht wie ‚dreben‘ aus; nach dem oben genannten Betrag (siebennzehenn ℔ funff heller) als ‚sieben‘ gelesen (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)
  4. in der vier None — Lesung und Deutung unsicher; wohl liturgische Wochen-/Tagesangabe (Quatember?); Baubeginn passt zu Bauzeit von gut zwei Jahren bis Dienstag nach Exaudi 1491
  5. volnendet [gestrichen: unleserlich] — Nach ‚volnendet‘ zwei bis drei gestrichene, unleserliche Buchstaben (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)
  6. secundo — In der Handschrift ‚secun=do‘ über den Zeilenwechsel; Deutung ‚darauf folgend‘

S. 100

Bl. 48vBd. 25. Buch · Geyselers Denkschrift von 1489Faksimile (ORKA)

Das fünffte Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seiteann begin1 bis zu ennde, hat der baw gewehrett zwey Jar, vnnd ein vnnd zwanzigk wochenn, den Gott wolle volnstendigk bleibennde behaltenn, Zu ewigenn zeitenn, Amenn /

… von Anbeginn bis zum Ende hat der Bau zwei Jahre und einundzwanzig Wochen gewährt; den wolle Gott vollständig und bleibend erhalten, zu ewigen Zeiten, Amen.

2

Vonn dem viereckante Stadt

Von dem viereckigen Stad (Wasserbecken)

3

XXII Capitell.

22. Kapitel.

4

Das Stadt vor dem Gewelbe, das gewesser aufzeugk2, als darvonn hievor berurt wirdt, sonnderlich vonn dem Ösenn des wildenn wassers aus dem gewelbe, das wardt also formirt,

Das Stad (Becken) vor dem Gewölbe, das das Gewässer aufzieht – wie davon zuvor berichtet wird, besonders vom Ösen (Ausschöpfen) des wilden Wassers aus dem Gewölbe –, das wurde folgendermaßen geformt:

5

Nemblich hat es vonn der wellenn ann bis obenn aus siebennthalbenn fusse lanng, So, das vberalle, vonn einem ende bis zum anndernn ennde, mit der wellenn gemessenn, vierzehenn fusse lanngete, das ganntz Stadt behilt3,

Nämlich: Von der Welle an bis oben hinaus ist es siebthalb (sechseinhalb) Fuß lang, so dass es überall, von einem Ende bis zum anderen Ende mit der Welle gemessen, vierzehn Fuß erreichte; diese Länge behielt das ganze Stad.

6

vnnd vonn Innwendig was es einer ehlen weitt, vf das ein mann darein kont gemachenn, was darin not was zu machenn,

Und von innen war es eine Elle weit, damit ein Mann hineinkonnte, um zu machen, was darin zu machen nötig war;

7

vnnd darumb das die weitete zu viel wasser fassete, So mochte das SchuffRadt es nicht ertreibenn, vnnd der sache halberLäuft auf der nächsten Seite weiter

und weil die Weite zu viel Wasser fasste, konnte das Schöpfrad es nicht heraustreiben, und dieser Sache wegen

Unsichere Lesungen

  1. ann begin — Auch ‚am begin‘ lesbar; zusammen mit dem Seitenübergang ‚alse das von‘ als ‚von Anbeginn‘ verstanden
  2. aufzeugk — Lesung des Wortendes unsicher (aufzeugk/aufzuigk)
  3. das ganntz Stadt behilt — ‚ganntz‘ mit verschliffener Endung; ‚behilt‘ = behielt
  4. Schuff[gestrichen: stell]Radt — Der Schreiber setzte nach ‚Schuff‘ zu ‚stell‘ an, strich es und schrieb ‚Radt‘ am Zeilenanfang weiter; Streichung nicht ganz sicher (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)

S. 101

Bl. 49rBd. 25. Buch · Geyselers Denkschrift von 1489Faksimile (ORKA)

Das fünffte Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seitemuste der meister, ann den vier ortenn vom Inwendigk des Stadts, zwenn leiste annegelnn1, vnndt zwerch daruber bretter neglenn, also das das Stadt ann den vier eckenn einer halbenn ehlenn enger wardt,

… musste der Meister an den vier Orten im Inneren des Stads zwei Leisten annageln und quer darüber Bretter nageln, so dass das Stad an den vier Ecken um eine halbe Elle enger wurde,

2

vnnd also mochte alda das schuffelradt das viereckenndt radt ertreibenn2,

und so konnte dort das Schaufelrad das viereckige Stad austreiben (leerschöpfen).

3

vnnd daruber das Stadt zuviel wassers fassete, machte der Meister ezliche löcher ann dem Rade, vf das die Last nicht zu schwer wurde,

Und weil das Stad überdies zu viel Wasser fasste, machte der Meister etliche Löcher an dem Rade, damit die Last nicht zu schwer würde.

4

Dieses Radtes forme vnnd exemplar hat gemacht Hennrich Lower3, zu einem gedechtnisse, vnnd mann findet dieselbige vf dem Brückennthore, nach dem exemplar ein Stadt zumachenn, wann das noth wurde,

Die Form und das Modell (Exemplar) dieses Rades hat Heinrich Lower zum Gedächtnis angefertigt, und man findet dieselbe auf dem Brückentor, um nach dem Modell ein Stad zu machen, wenn das nötig würde.

Unsichere Lesungen

  1. zwenn leiste annegelnn — Wortformen leicht verschliffen; ‚zwenn‘ (= zwei) und ‚annegelnn‘ (= annageln) nicht ganz sicher
  2. das viereckenndt radt ertreibenn — So die Buchstaben; gemeint ist wohl das viereckige Stad (Becken), das das Schaufelrad nun leerschöpfen konnte – ‚radt‘ hier möglicherweise Schreiberversehen für ‚Stadt‘
  3. Hennrich Lower — Familienname unsicher; auch ‚Louwer‘/‚Lauer‘ lesbar

S. 102

Bl. 49vBd. 25. Buch · Geyselers Denkschrift von 1489Faksimile (ORKA)leer

Das fünffte Buch

Kein übertragbarer Text; die Seite ist leer oder im Digitalisat nicht lesbar.

Berkers Baubericht von 1550

S. 103–277 · Bl. 50r–137v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch

S. 103

Bl. 50rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)

Das fünffte Buch

1

Jm nahmen des Herrenn Amen,

Im Namen des Herrn, Amen.

2

Dieweil die tage der Mennschenn abnehmenn, vnnd wie der Rauch vergehenn, vnnd ein Jegliche Zeitliche Hanndelung, durch stetlich bewegung1, verfellet vnnd vergessenn wirdet,

Weil die Tage der Menschen abnehmen und wie der Rauch vergehen und ein jedes zeitliches Handeln durch stete Bewegung verfällt und vergessen wird,

3

So ist es vonn nötenn, das die dinge die bey vnnserenn Zeitenn gehanndelt werdenn, durch gezeugnus der schrifft der gedechtnus der zukünfftigenn mennschenn vnnserenn nachkommenn in schrifftlicher annzeigung zuuerstehenn gegebenn werdenn,

so ist es vonnöten, dass die Dinge, die zu unseren Zeiten verhandelt werden, durch das Zeugnis der Schrift dem Gedächtnis der zukünftigen Menschen, unserer Nachkommen, in schriftlicher Aufzeichnung zu verstehen gegeben werden.

4

Darumb sollenn wissenn die zukünfftigenn, also wohl als Jzo die Jegennwertigenn, das die altenn gebeude des Salzbronnens2 zum Sodenn3 dieses scheinendenn 1550 Jars vfgebrochenn, vnnd wiederumb vonn newem aus dem grunde gemacht vnnd gefürt,

Darum sollen die Zukünftigen ebenso wie die jetzt Gegenwärtigen wissen, dass die alten Gebäude des Salzbrunnens zu Sooden in diesem laufenden Jahr 1550 aufgebrochen und wiederum von neuem von Grund auf gebaut und errichtet worden sind,

5

wie vnnd welcherley die fundenn4, vnnd wieder vfgericht sein, vnnd was sich darin für vnnd nach, allennthalbenn zugetragenn, vnd begebenn hat,

wie und in welchem Zustand man sie vorgefunden hat und wie sie wieder aufgerichtet worden sind, und was sich dabei vor und nach allenthalben zugetragen und begeben hat.

6

Damit solchs künfftiglich, ob man wiederumb darann bawenn müste, wisslich sey, Ist solchs dem Durchleuchtigsten Hochgebornenn Fürsten vnnd Herrenn, Herrenn Philipsenn Lanndtgrauen zu Hessenn Grauenn zu Catzennelnpogenn, Dietz, Ziegen=Läuft auf der nächsten Seite weiter

Damit dies künftig, falls man wieder daran bauen müsste, bekannt sei, ist dies dem durchlauchtigsten, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Philipp, Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, Dietz, Ziegen…

Unsichere Lesungen

  1. stetlich bewegung — auch 'stetliche' möglich; Endung undeutlich
  2. Salzbronnens — tz-Ligatur undeutlich, evtl. 'Saltzbronnens'
  3. zum Sodenn — Anfangsbuchstabe S wie in 'Salzbronnens' geformt; 'Bodenn' paläographisch ähnlich, 'Sodenn' (Sooden) nach Kontext
  4. die fundenn — Lesung 'fundenn' (= vorgefunden); Wortanfang f/s mehrdeutig

S. 104

Bl. 50vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)

Das fünffte Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seitehain, vnnd Nidda, Meinem gnedigenn fürsten vnd Herrenn, zu vnderthenigem dienste, Ehren, vnd gefallenn, Gemeinen Pfennern zu nuzenn, Hiernach sich Jederzeit zurichtenn wissenn,

…hain und Nidda, meinem gnädigen Fürsten und Herrn, zu untertänigem Dienst, zu Ehren und Gefallen, den gemeinen Pfennern zum Nutzen, damit sie sich jederzeit danach zu richten wissen,

2

mit allen vmbstenndenn durch mich Jostenn Berkern von Hombergk1, dieser Zeit f. gl.2 mit verordentenn Salzgreue daselbst zum Sodenn für Allenndorff an der Werra,

mit allen Umständen durch mich, Jost Berker von Homberg, zurzeit Ihrer fürstlichen Gnaden mitverordneter Salzgraf daselbst zu Sooden vor Allendorf an der Werra,

3

dieweil Jch vom anfang, sieder Jrer f. gl. des orts vnnd dahin benebenn die gemeinenn Pfenner in Krafft eines derwegenn vfgerichtenn vertrags, gebawett hat3 Inn Jrer f. gl. diennste gewesenn, vnnd noch bin, eigenntlich verzeichnet wordenn,

— weil ich von Anfang an, seit Ihre fürstliche Gnaden an diesem Ort neben den gemeinen Pfennern kraft eines deswegen aufgerichteten Vertrags gebaut hat, in Ihrer fürstlichen Gnaden Diensten gewesen bin und es noch bin — eigentlich verzeichnet worden,

4

Damit künfftiglich viel vnnuzenn kostenns vermittenn, vnnd der grundt des Salzbronnens, des mann Jzo kein wissentschafft hat habenn könnenn4, aber Jzo durch diese beschehene bewe5, erfahrenn wordenn, in gedechtnus bleibe,

damit künftig viel unnütze Kosten vermieden werden und der Grund des Salzbrunnens — von dem man bisher keine Kenntnis haben konnte, der aber jetzt durch diese geschehenen Bauarbeiten erkundet worden ist — im Gedächtnis bleibe,

5

vnnd wir allesampt Gott dem almechtigenn darvor ewigenn danck sagenn,

und wir allesamt Gott dem Allmächtigen dafür ewigen Dank sagen.

6

Als verschienenn 1546. Jare durch die Söder, Berner6 vnnd annder viel Klagenns enndtstanndenn, das der Salz=Läuft auf der nächsten Seite weiter

Als im vergangenen Jahr 1546 durch die Sieder, Börner und andere viele Klagen entstanden, dass der Salz…

Unsichere Lesungen

  1. Jostenn Berkern von Hombergk — Nachname auch als 'Beckern' lesbar (ck-Ligatur/r mehrdeutig)
  2. f. gl. — Abkürzung wie in Zeile 8/11 gelesen als 'fürstlichen Gnaden'; Schriftbild eher 'ſtgl'
  3. gebawett hat — Strich durch tt als Zierstrich gedeutet, nicht als Tilgung
  4. kein wissentschafft hat habenn könnenn — Striche durch 'kein' und 'könnenn' als Zierstriche (k/ck) gedeutet, nicht als Streichung
  5. bewe — Lesung 'bewe' (= Baue, Bauarbeiten)
  6. Söder, Berner — Berufs-/Personenbezeichnungen; 'Berner' evtl. 'Börner' (Bornleute), 'Söder' wohl Sieder

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