Zum Inhalt
salzbibel.deForschungsprojekt
Darstellung
Darstellung
Schriftgröße
Zeilenabstand
Farben
Kontrast
Bewegung
Schriftart

Alle Einstellungen mit Erläuterung

Salzbibel · Lesetext · Band 3

Der dritte Band · S. 16

Das fürstliche Schreiben · S. 16 · Bl. 5v · Band 3

Ansicht
Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Das fürstliche Schreiben

S. 9–30 · Bl. 5–15 · Bd. 3 · Zeitleiste: Band 3

S. 16

Bl. 5vBd. 3Band 3 · Das fürstliche SchreibenFaksimile (ORKA)
1

zeigts erlegenn / ehe sie außer Rendtcammer weichenn / Vnnd mögenn darnach vonn zeigern wieder einfordernn. Holtz Ordnung. darwider[?] soltenn vnsere Ambtleute[?] sich haltn alle wochenn die höltze wiediger[?]2 darnach hawen die verbrecher straffenn / einen Jedenn darnach er verbrüchlich ist vmb Einen. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 20. 30. 40. 50. 100. 200. mehr od weniger guldenn. Die Bußen vnnachleßig einziehenn / gantz vnd gahr Niemants deßfals verschonenn / auch allen Monat vnnserm gnedigenn F. vnd Herrn ein verzeichnuß zuschickenn / wer Aufgesetzt[?]3 wordenn vnd warumb / Auch wie hoch [gestrichen: erdiesen[?]4 Bußen] halbenn [gestrichen: gestra] ist soll ein sonderer Tytull Inn den Jahr rechnung gesetzt werdenn. Buchhaltten. Soll vleißig beschehenn vnd alle wochenn einmal derwegenn[?]5 Innß Buch pracht werdenn

auslegen, bevor sie die Rentkammer verlassen, und mögen sie danach von den Anweisern wieder einfordern.

Holzordnung. Danach sollen sich unsere Amtleute richten: jede Woche die Hölzer besichtigen, danach schlagen lassen und die Übertreter bestrafen, jeden nach dem Maß seines Vergehens — um einen, zwei, drei, vier, fünf, sechs, sieben, acht, neun, zehn, zwanzig, dreißig, vierzig, fünfzig, hundert, zweihundert Gulden, mehr oder weniger.

Die Bußen sind unnachsichtlich einzuziehen, ganz und gar, und niemand ist dabei zu verschonen. Auch ist jeden Monat unserem gnädigen Fürsten und Herrn ein Verzeichnis zu schicken, wer bestraft wurde und warum, und wie hoch. Dafür soll in der Jahresrechnung ein eigener Titel eingerichtet werden.

Buchhaltung. Sie soll sorgfältig geführt und alles einmal in der Woche ins Buch eingetragen werden —

Unsichere Lesungen

  1. darwider[?] Ambtleute[?] — unsicher (Z. 5) (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)
  2. wiediger[?] — unklar (Z. 6)
  3. Aufgesetzt[?] — Wort unterstrichen/gestrichen? (Z. 15)
  4. erdiesen[?] — gestrichene Zeile, unklar (Z. 17)
  5. derwegenn[?] — unsicher (Z. 22)

Einstellungen auf diesem Gerät speichern?

Damit die gewählte Darstellung beim nächsten Besuch erhalten bleibt, würde ein einzelner Eintrag im lokalen Speicher des Browsers (localStorage) abgelegt. Das ist kein Cookie, und der Eintrag verlässt das Gerät nicht.