Salzbibel · Lesetext · Band 3
Der dritte Band · S. 25–34
Das fürstliche Schreiben · S. 25–34 · Bl. 11–13r · Band 3
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Das fürstliche Schreiben
S. 9–30 · Bl. 5–15 · Bd. 3 · Zeitleiste: Band 3
S. 25
Bd. 3Band 3 · Das fürstliche SchreibenFaksimile (ORKA)leerKein übertragbarer Text; die Seite ist leer oder im Digitalisat nicht lesbar.

S. 26
Bd. 3Band 3 · Das fürstliche SchreibenFaksimile (ORKA)leerKein übertragbarer Text; die Seite ist leer oder im Digitalisat nicht lesbar.
Unsichere Lesungen
- nur spiegelverkehrter Durchschlag oben; unlesbar
S. 27
Bl. 11Bd. 3Band 3 · Das fürstliche SchreibenFaksimile (ORKA)Copia Wilhelm Von Gottes Gnaden Landgraff zu Heßen, Graff zu Catzenelnbogen Lieber getreuer, Du weist welcher maßen der Allmächtig dieß Fürstenthum mit dem Saltzwerck zu Allendorff gnädiglich begabet, und was daßelbige die Zeithero Unsern Herrn Vattern und der gantzen Land=schafft Vor einen trefflichen Nutzen geschaffet.
Abschrift. Wilhelm, von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen. Lieber Getreuer! Du weißt, in welchem Maße der Allmächtige dieses Fürstentum mit dem Salzwerk zu Allendorf gnädig begabt hat und welch trefflichen Nutzen dasselbe seither unserem Herrn Vater und der ganzen Landschaft geschaffen hat.
Dieweil dann daselbig mit sonderer großer mühe, fleiß und Arbeit bis dahero in schwang und brauch erhalten worden, und dann die Vornehmbsten so den Ursprung und alle gelegenheiten des gantzen Saltz handels gewüst nunmehr fast aller mit todt abgegangen / daß deren kaum noch zwene s:1[?] unter welchen du einer bist / Vorhanden;
Weil es nun mit besonders großer Mühe, Fleiß und Arbeit bis hierher in Gang und Gebrauch erhalten worden ist, die Vornehmsten aber, die den Ursprung und alle Umstände des ganzen Salzhandels kannten, nunmehr fast alle gestorben sind — sodass ihrer kaum noch zwei vorhanden sind, unter denen du einer bist —,
Alß hat Unser Herr Vatter und auch Wir Vor gut angesehen, daß man den Ursprung deßelben sambt / allen darin erfolgten Verträgen2[?], Ordnungen, Locationen / und pertinentien, wie derselb bis daher erhalten und im gebrauch gewesen, auch hinfürter in guter beständiger ordnung d:
darum haben unser Herr Vater und auch wir für gut befunden, dass man den Ursprung des Werks samt allen darin ergangenen Verträgen, Ordnungen, Verpachtungen und Zubehörungen — wie es bis hierher erhalten und in Gebrauch gewesen ist und wie es auch künftig in guter, beständiger Ordnung
Gb:[?] derselben nachkommen und der gantzen Landtschafft zum besten, möcht erhalten werden, in ein ordentlich Erbbuch propter ppetuam rei memoriam bringen und richten solle, wie dann solches alles der Pfarrher in Soden
zum Besten der Nachkommen und der ganzen Landschaft erhalten werden möge — in ein ordentliches Erbbuch bringen und einrichten solle, zum immerwährenden Gedächtnis der Sache. Ebendies hat der Pfarrer in Sooden,
Unsichere Lesungen
- zwene s: — Abkürzungszeichen nach 'zwene' unklar, evtl. 'seind'
- Verträgen — Lesung des Wortanfangs unsicher (Verträgen/Verlegungen)
- d: Gb: — Abkürzung unklar, wohl 'der Gebühr' (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)
S. 28
Bd. 3Band 3 · Das fürstliche SchreibenFaksimile (ORKA)M: Johannes Renanus in sonderliche Capita und Articul alhier ufgerichtet und Vollends zu Allendorff ins Werck zubringen Vorhabens ist, .
Magister Johannes Rhenanus, hier in einzelne Kapitel und Artikel gefasst, und er hat vor, es in Allendorf vollends ins Werk zu setzen,
wie du Von ihm ferner zuVernehmen. hast. Dieweil nun du hierVon allen gründlichen bericht des gantzen handels am besten weist;
wie du von ihm weiter erfahren wirst. Weil nun du von all dem den gründlichsten Bericht des ganzen Vorgangs am besten weißt,
Alß ist Unser Gnädiges begehren, du wollest zu beforderung dieses hochnötigen Wercks gedachtem PfarrHerrn hierzu iertig1[?] seyn, und solch buch zum besten neben ihm stellen helffen, und hierin an deinem fleiß nichts laßen erwinden, so zu einem beständigen bericht der posterität und guter ordnung und erhaltung dero Gottes gab mag gedeyen, da sich nun hierin zwiefaltige meinung derer ihr beyder euch unter einander nicht entscheiden könnet zutrügen, alß wollet unß solche auch beyderseits rationes von beyden theilen schriftlich zu erkennen geben, wollen Wir Unß darauff jegen euch hinwider gnädiglichen resolviren.
so ist unser gnädiges Begehren, du wollest zur Förderung dieses hochnötigen Werks dem genannten Pfarrherrn dabei zu Diensten sein, ihm das Buch aufs Beste mit erstellen helfen und es an deinem Fleiß nicht fehlen lassen, damit es der Nachwelt zu beständigem Bericht und dieser Gabe Gottes zu guter Ordnung und Erhaltung gereiche. Solltet ihr beide dabei zu geteilten Meinungen kommen und euch untereinander nicht einigen können, so gebt uns die Gründe beider Seiten schriftlich zu erkennen; wir wollen euch darauf gnädig entscheiden.
Woltest also hierin Unserer gnädigen zuVersicht keinen fleiß sparen, seind Wir hinwider jegen dir in Gnaden zuerkennen.
Du wollest also hierin unserer gnädigen Zuversicht gemäß keinen Fleiß sparen; wir sind dir dafür in Gnaden gewogen.
geneigt Datum Cassell d 24t Februarij Anno Domini– 1567./ Wilhelm LZ Heßen Unserm Saltzgrefen in Soden und Lieben getreuen Christoffel Homberg.
Gegeben zu Kassel, den 24. Februar im Jahr des Herrn 1567. Wilhelm, Landgraf zu Hessen. — An unseren Salzgrafen in Sooden und lieben Getreuen Christoph Homberg.
Hier Von befindet sich das Original in der Söden=AmtsRepositur.
Hiervon befindet sich das Original in der Amtsregistratur Sooden.
Unsichere Lesungen
- iertig — Wort vor 'seyn' unklar; dem Sinn nach 'bereitwillig/erbötig', Lesung unsicher
- Söden=Amts=Repositur — Vermerk jüngerer Hand, Endung von 'Repositur' nicht ganz sicher (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)
S. 29
Bl. 12Bd. 3Band 3 · Das fürstliche SchreibenFaksimile (ORKA)Wilhelm Von Gottes Gnaden Landgraff zu Heßen, Graffen zu Catzenelnbogen. Liebe Getreuen, Wir Vernehmen, daß Von euch über Unsere Ufgerichten Ordnungen, und [übergeschrieben:
Wilhelm, von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen. Liebe Getreue! Wir erfahren, dass ihr euch hinsichtlich unserer erlassenen Ordnungen und
Zug1[?]] fortsetzung Unsers Saltzwercks nicht dermaßen, wie sich Wohl gebührt und die nothdurfft erfordert gehalten würdet / wie dann kürtz[übergeschrieben:
der Fortführung unseres Salzwerks nicht so verhaltet, wie es sich gebührt und die Notdurft erfordert; so sollen erst kürzlich
x] Verschiener Zeit mangel der sool halben Sechzig2[?] Werck Salt3 gelegen seyn sollen, Welches Uns nicht wenig sondern hochlich befrembdet.
aus Mangel an Sole sechzig Werk Salz ausgefallen sein. Das befremdet uns nicht wenig, sondern in hohem Maße.
Befehlen euch derhalben hiermit ernstlich das ihr hinführo4 mit allem getreuen fleiß darauff sehet, und daran seyd, daß in dem Saltzsieden stetig fort gefahren, und euert halben nichts Versaumpt werde / das 8000 Werck gesotten werden mögen dann Wir jetzo Wohl viel geldes bedürffen Auch über Unsern Ordnungen ernstlich haltet und alle dinge zu beßerung Unsers Saltzwercks in gute richtigkeit bringet, Da ihr auch etwas befindet, so zu beförderung Unsers Saltzwercks dienlich und
Wir befehlen euch deshalb hiermit ernstlich, künftig mit allem treuen Fleiß darauf zu sehen und dafür zu sorgen, dass im Salzsieden ständig fortgefahren und euerseits nichts versäumt wird, sodass 8.000 Werk gesotten werden können — denn wir bedürfen jetzt vielen Geldes. Haltet auch über unseren Ordnungen ernstlich und bringt alles zur Verbesserung unseres Salzwerks in gute Ordnung. Und wenn ihr etwas findet, das der Förderung unseres Salzwerks dienlich und
Unsichere Lesungen
- Zug — Übergeschriebenes Wort über unterstrichenem und nicht sicher lesbar
- Sechzig — Zahlwort nicht ganz sicher, evtl. fünfzig
- Salt — wohl Saltz, Schluss-z nicht ausgeschrieben
- hinführo — Wort überschrieben bzw. mit Strich, Lesung hinführo/Einführo unsicher
S. 30
Bd. 3Band 3 · Das fürstliche SchreibenFaksimile (ORKA)fürtreglich wäre / solches jederzeit für euch selbst ins Werck richtet, und daßelbige nicht allwege / sonderlich aber dieser Zeit, do wir so gar Viel zuschaffen ZuVor an Uns gelangen laßet und Unser resolution darüber erwartet, sondern / Wir Wollen euch sämbtlich in denen / Unsern nutzen Vorzusetzen / Gnädiglich Vertrauen.
zuträglich wäre, so setzt es jederzeit selbst ins Werk und lasst es nicht immer erst an uns gelangen und unsere Entscheidung abwarten — besonders nicht in dieser Zeit, in der wir so überaus viel zu tun haben. Vielmehr wollen wir euch allen gnädig vertrauen, unseren Nutzen voranzustellen.
Das thun3 Wir Uns also zu euch mit Gnaden gewißlich Versehen, Dat: Milsungen am – 16n Julij anno – 1567 / Wilhelm LZ Hessen Unserm Pfarrherrn Saltzgrefen Renthmeister1[?] Schultheißen und anderen Unsern befehls habern in Söden und lieben getreuen Joann Rhenano Georg Ereck2[?] N:
Das versehen wir uns also mit Gnaden gewiss zu euch. Gegeben zu Melsungen am 16. Juli im Jahr 1567. Wilhelm, Landgraf zu Hessen. — An unseren Pfarrherrn, Salzgrafen, Rentmeister, Schultheißen und andere unsere Befehlshaber in Sooden und lieben Getreuen: Johannes Rhenanus, Georg Ereck,
N: und N: N: Hier Von ist das Original bey der Söden Amts=Repositur befindlich.
N. N. und N. N. — Hiervon befindet sich das Original in der Amtsregistratur Sooden.
Unsichere Lesungen
- Renthmeister — Amtsbezeichnung in der Adresse nicht sicher lesbar, dem Formular nach Rentmeister
- Ereck — Familienname nach Georg unsicher (Ereck/Erck)
- Das thun — auch Lesung 'Des thun' möglich
Weitere Seiten
Seiten ohne Zuordnung zu einem Teil · Bd. 3 · Zeitleiste: Band 3
S. 31
Bl. 12aBd. 3Band 3Faksimile (ORKA)Wilhelm[?] Von[?] Gottes[?] Gnaden[?] [unlesbar] [unlesbar] Catzenelnbogen[?] Lieber getreuer[?], [unlesbar] [unlesbar] dato Cassell[?] d 24[?] Februarij[?] [unlesbar] [unlesbar] geschrieben[?], [unlesbar] Unser[?] Herr Vatter[?] und Wir Vor gut[?] [unlesbar] angesehen[?], daß man den Ursprung[?] [unlesbar] [unlesbar] allen darin erfolgten[?] Ver[unlesbar] Ordnungen[?], Locationen[?] und pertinen[unlesbar] [unlesbar] [unlesbar] [unlesbar] [unlesbar] [unlesbar] [unlesbar] [unlesbar]
Wilhelm, von Gottes Gnaden … zu Katzenelnbogen. Lieber Getreuer, … unter dem Datum Kassel, den 24. Februar … geschrieben … unser Herr Vater und wir haben für gut … angesehen, dass man den Ursprung … allen darin ergangenen Ver… Ordnungen, Verpachtungen und Zubehör… …
(Die Seite ist stark verblasst; nur diese Bruchstücke sind noch zu lesen.)
Unsichere Lesungen
- gesamte Seite — Tinte fast vollständig verblasst (blasse blaugrüne Schrift); nur einzelne Wörter mit Mühe lesbar, der größte Teil der etwa 17 Zeilen ist unlesbar
- dato Cassell d 24 Februarij — Rückverweis auf das Schreiben vom 24. Februar 1567 vermutet, Lesung von Ort und Tageszahl unsicher (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)
- Ursprung / erfolgten / Locationen / pertinen... — Wortlaut parallel zum Schreiben auf PDF-Seite 27 vermutet, im Einzelnen unsicher (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)
S. 32
Bd. 3Band 3Faksimile (ORKA)leerUnsichere Lesungen
- gesamte Seite — Tinte fast vollständig verblasst; keine zusammenhängende Lesung möglich. Der Text dieser Versoseite ist als Durchschlag auf der (leeren) PDF-Seite 31 sichtbar, dort ebenfalls unleserlich.
S. 33
Bl. 13rBd. 3Band 3Faksimile (ORKA)Wilhelm Von Gottes Gnaden Landtgraff zu Heßen, Graff zu Catzenelnbogen: Zc. Lieber getreuer, Nachdem Wir dir unterm dato Caßell d.
Wilhelm, von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen usw. Lieber Getreuer! Nachdem wir dir unter dem Datum Kassel, den
24.t Februarij jüngst verschienen geschrieben, Welcher maßen Unser Herr Vatter, und Wir vor gut angesehen, daß man den Ursprung des Saltzwercks und allen darin erfolgten Vertragen, Ordnungen, Locationen und pertinentien Wie dieselb bis dahero erhalten, und im gebrauch gewesen, auch hinfürter in guter beständiger Ordnung F:
24. Februar jüngstvergangen geschrieben haben, in welchem Maße unser Herr Vater und wir für gut befunden haben, dass man den Ursprung des Salzwerks und alle darin ergangenen Verträge, Ordnungen, Verpachtungen und Zubehörungen — wie sie bis hierher erhalten und in Gebrauch gewesen sind und auch künftig in guter, beständiger Ordnung
G:[?] derselben nachkommen, und der gantzen landschaft Zum besten möcht erhalten werden, so ein Ordentlich Erbbuch Zu Künftigem2[?] gedächtnüß bringen und richten solle, und derwegen an Dich gnediglichen begehrt, daß du dem Pfarrherr M.
zum Besten der Nachkommen und der ganzen Landschaft erhalten werden mögen — in ein ordentliches Erbbuch zu künftigem Gedächtnis bringen und einrichten solle, und wir deswegen gnädig von dir begehrt haben, dass du dem Pfarrherrn
Johanni Renano5 alß dem solches Buch Zu stellen und Zu Verfertigen uferlegt und befohlen, hier[?] Jhme[?]3 woltest Zum besten inräthig4[?] und behülflich seyn.
Magister Johannes Rhenanus, dem dieses Buch zu erstellen und zu vollenden auferlegt und befohlen ist, dabei aufs Beste mit Rat und Hilfe zur Seite stehen wollest —
Unsichere Lesungen
- F: G:[?] — Abbreviatur nach „Ordnung“ nicht sicher aufzulösen (vielleicht „F[ürstlichen] G[naden]“); Übersetzung umgeht die Abbreviatur. (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)
- Künftigem — Wortende verschliffen; Vorlage eher „Künftiget“ verschrieben, gemeint „zu künftigem Gedächtnis“.
- hier[?] Jhme[?] — Zeilenübergang „befohlen, hier / Jhme woltest“ unsicher; möglich auch „hierJnn woltest“.
- inräthig — Lesung unsicher; wohl für „(bey)räthig“ — mit Rat förderlich; vgl. Formel „räthig und behülflich seyn“.
- Renano — Latinisierte Namensform „M. Johanni Renano“ = Magister Johannes Rhenanus.
S. 34
Bd. 3Band 3Faksimile (ORKA)Ob Wir Uns nun wohl versehen, du solltest an dem was Unserm Herrn Vattern, und der gantzen postoritet1 Zum besten möchte gereichen, an dir je nichts haben erwinden laßen;
und wir uns nun wohl versehen hätten, du werdest es an dem, was unserem Herrn Vater und der ganzen Nachwelt zum Besten gereichen möchte, deinerseits nicht fehlen lassen,
So seindt Wir doch seithero von ermeltem Pfarrher / berichtet worden / daß du dich solchem Werck widersetzen und das buch Verfertigen Zu helfen n[?]2 Beschwerung3[?] Vorwenden solltest, Welches Uns dann von dir thut Verwundern4.
so sind wir seither von dem genannten Pfarrherrn berichtet worden, dass du dich diesem Werk widersetzt und vorgibst, es sei dir beschwerlich, das Buch fertigen zu helfen. Das nimmt uns von dir wunder.
Ist derwegen Unser befehl an dich in Gnaden, daß / du Uns berichtest was dich hierzu bewegt, und Warum du dem Pfarrherr Zu diesem Werck nicht wilt gerathen seyn, Dann Wir es je dafür achten, daß du alß Unsers Herrn Vatters Diener gleichwohl schuldig wehrest, in allewege des Saltzwercks Wohlfarth und gedeylichen Nutzen Zu befördern. Wolten Wir dir unangezeigt5[?] nicht
Darum ist unser gnädiger Befehl an dich, du berichtest uns, was dich dazu bewegt und warum du dem Pfarrherrn bei diesem Werk nicht behilflich sein willst. Denn wir halten dafür, dass du als Diener unseres Herrn Vaters gleichwohl schuldig wärst, in jeder Hinsicht die Wohlfahrt und den gedeihlichen Nutzen des Salzwerks zu fördern. Das wollten wir dir nicht unangezeigt
Unsichere Lesungen
- postoritet — so in der Vorlage (Verschreibung des Kopisten) für „Posterität“ — Nachkommenschaft.
- n[?] — einzelner Buchstabe/Häkchen am Zeilenende nach „Zu helfen“, wohl Füll- oder Trennzeichen.
- Beschwerung — Lesung unsicher; auch „Beschuldigung“ oder „Entschuldigung“ möglich — gemeint: Ausflüchte/Einwände vorwenden.
- thut Verwundern — „thut“ verschliffen; Formel „Welches Uns dann von dir thut verwundern“.
- unangezeigt — Wort stark verschliffen; Formel „nicht unangezeigt lassen“ legt diese Lesung nahe.