Forschung · Personen
Georg von Kolmatsch
Statthalter zu Marburg (an der Lahn) · belegt 1538–1540 (Bd. 1) · belegt 1539–1540 (Bd. 2)
Der Eintrag
Georg von Kolmatsch
Varianten: Jörgen von Kolmetsch, Georg von Colmitsch, Georg vom Kolmitsch, Georg von Colmetsch, Georgs von KolmitzschGruppe: Hofbeamte und Räte · Funktion: Statthalter zu Marburg (an der Lahn) · Zeit: belegt 1538–1540 (Bd. 1) · belegt 1539–1540 (Bd. 2) · Ort: Marburg · Zuordnung: belegt · Quelle: Band 1 und 2Als „Statthalter zu Marburg“ beziehungsweise „Statthalter an der Lahn“ vertritt er die Ritterschaft des Oberfürstentums. Er unterzeichnet mit Hermann von der Malsburg und Bürgermeister und Rat zu Marburg den Vorschlag der Landstände vom Herbst 1539, empfängt im Dezember 1539 das Notariatsinstrument der Pfänner und behält es „etliche Tage“ bei sich, was die Pfänner protokollieren lassen. Bei den Räten des Vertrags von 1538 steht er an zweiter Stelle.
Die Einträge „Georg von Kolmatsch“ (Bd. 1) und „Georg von Kolmitzsch“ (Bd. 2) sind hier als Schreibvarianten desselben Rats zusammengeführt; die Gleichsetzung ist eine Annahme.
Die Einträge „Georg von Kolmatsch“ (Bd. 1) und „Georg von Kolmitzsch“ (Bd. 2) sind hier als Schreibvarianten desselben Rats zusammengeführt; die Gleichsetzung ist eine Annahme.
- Bd. 1, S. 498 Lesetext — Vorschlag der Landstände, Herbst 1539
- Bd. 1, S. 531 Lesetext — Empfang des Notariatsinstruments
- Bd. 1, S. 535 Lesetext — Seine Antwort an die Pfänner
- Bd. 1, S. 660 Lesetext — Unter den Räten von 1538
- Bd. 2, S. 29 Lesetext — Bürge 1540
- Bd. 2, S. 971 Lesetext — Siegelung des Abschieds 1539
- Bd. 2, S. 1001 Lesetext — Urteil der Landschaft
Zuordnung „belegt“: Name und Funktion stehen so in der Quelle. 7 Belege — jeder führt auf das Faksimile bei ORKA und in den Lesetext.
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