Bd. 1, S. 626 (Bl. 310v), Segment 5 — Übersetzung
je darauf beharren wollten, dass die Pfänner ihre Gerechtigkeit an dem Salzwerk, den Boden und Pfannen und allem, was dazu gehört, ganz und gar abtreten sollten und Seinen Fürstlichen Gnaden
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je darauf beharren wollten, dass die Pfänner ihre Gerechtigkeit an dem Salzwerk, den Boden und Pfannen und allem, was dazu gehört, ganz und gar abtreten sollten und Seinen Fürstlichen Gnaden
je darauf beharren wollten, dass die Pfänner ihre Gerechtigkeit an dem Salzwerk, den Boden und Pfannen und allem, was dazu gehört, ganz und gar abtreten sollten und Seinen Fürstlichen Gnaden
… dass solches geschehen sollte mit den Anhängen, wie oben berührt, allein dass die Pfänner sich kein Dominium (Eigentum) vorbehalten oder von Jahr zu Jahr dem Fürsten den Bestand des Salzwerks antun könnten; denn ewig und eine Zeitlang leidet sich nicht …
… dass solches geschehen sollte mit den Anhängen, wie oben berührt, allein dass die Pfänner sich kein Dominium (Eigentum) vorbehalten oder von Jahr zu Jahr dem Fürsten den Bestand des Salzwerks antun könnten; denn ewig und eine Zeitlang leidet sich nicht …
… dass solches geschehen sollte mit den Anhängen, wie oben berührt, allein dass die Pfänner sich kein Dominium (Eigentum) vorbehalten oder von Jahr zu Jahr dem Fürsten den Bestand des Salzwerks antun könnten; denn ewig und eine Zeitlang leidet sich nicht …
… beliebt, freistehen und sie Macht haben sollen: Erstlich, dass sich alsdann die Pfänner an den Gütern ihrer, der Bürgen, insgesamt oder insbesondere, seien sie liegende oder [übergeschrieben: ab] fahrende, innerhalb oder außerhalb des Landes gelegen, wie sie …
… beliebt, freistehen und sie Macht haben sollen: Erstlich, dass sich alsdann die Pfänner an den Gütern ihrer, der Bürgen, insgesamt oder insbesondere, seien sie liegende oder [übergeschrieben: ab] fahrende, innerhalb oder außerhalb des Landes gelegen, wie sie …
unverbrüchlich und unverrückt; oder zum dritten, wo den Pfännern ihr Gedinge nicht gehalten und ihnen aufgesagt würde, dass sie sich zum Rechten nicht versehen und es anzunehmen auch nicht schuldig sind, dass alsdann den Pfännern ohne alle Einrede und …
… Vertrag“ Vorteil ziehen dürfe, den er selbst bricht. Der umstrittene Revers, den die Pfänner zu siegeln hatten, wird juristisch entwertet: Er sei „nicht ein Artikel oder Punkt des Vertrags“, sondern erst später zugestellt worden; im Vertrag selbst sei er nie …
Im Falle aber, dass keiner der Gegenvorschläge der Pfänner angenommen werden wollte und der Fürst dennoch mit den Pfännern wegen des Bodenzinses und des Salzgeldes in Irrung und Missverständnis stünde, welche die Pfänner, damit sie mit ihrem Gnädigen
Herrn gern in Frieden stünden, vertragen sehen wollten, so achte ich, dass die Pfänner wegen der Artikel und anderer mehr, die in dem Vertrag einverleibt sind, mit Seinen Fürstlichen Gnaden wohl eine Änderung machen und in anderer Gestalt übereinkommen …
Herrn gern in Frieden stünden, vertragen sehen wollten, so achte ich, dass die Pfänner wegen der Artikel und anderer mehr, die in dem Vertrag einverleibt sind, mit Seinen Fürstlichen Gnaden wohl eine Änderung machen und in anderer Gestalt übereinkommen …
Herrn gern in Frieden stünden, vertragen sehen wollten, so achte ich, dass die Pfänner wegen der Artikel und anderer mehr, die in dem Vertrag einverleibt sind, mit Seinen Fürstlichen Gnaden wohl eine Änderung machen und in anderer Gestalt übereinkommen …
Herrn gern in Frieden stünden, vertragen sehen wollten, so achte ich, dass die Pfänner wegen der Artikel und anderer mehr, die in dem Vertrag einverleibt sind, mit Seinen Fürstlichen Gnaden wohl eine Änderung machen und in anderer Gestalt übereinkommen …
Herrn gern in Frieden stünden, vertragen sehen wollten, so achte ich, dass die Pfänner wegen der Artikel und anderer mehr, die in dem Vertrag einverleibt sind, mit Seinen Fürstlichen Gnaden wohl eine Änderung machen und in anderer Gestalt übereinkommen …
Herrn gern in Frieden stünden, vertragen sehen wollten, so achte ich, dass die Pfänner wegen der Artikel und anderer mehr, die in dem Vertrag einverleibt sind, mit Seinen Fürstlichen Gnaden wohl eine Änderung machen und in anderer Gestalt übereinkommen …
… und das Land durch Sterben (Seuche) oder Fehde verderben könnten, weshalb es den Pfännern besser wäre, das Geld zu nehmen und wiederum nützlicher anzulegen, so ist wiederum von den Pfännern auch zu bedenken, dass durch Sterben das Salzwerk und Land nicht ganz …
… und das Land durch Sterben (Seuche) oder Fehde verderben könnten, weshalb es den Pfännern besser wäre, das Geld zu nehmen und wiederum nützlicher anzulegen, so ist wiederum von den Pfännern auch zu bedenken, dass durch Sterben das Salzwerk und Land nicht ganz …
… und das Land durch Sterben (Seuche) oder Fehde verderben könnten, weshalb es den Pfännern besser wäre, das Geld zu nehmen und wiederum nützlicher anzulegen, so ist wiederum von den Pfännern auch zu bedenken, dass durch Sterben das Salzwerk und Land nicht ganz …
… wucherisch angefochten werden könnte. Endlich, wo es die Wege ergriffe, dass die Pfänner des Salzwerks erblich ganz und gar abstehen und es dem Fürsten einräumen wollten, und der Fürst nun die Bezahlung tun wollte nach der Bewertung, wie der Pfänner Güter bei …
… wucherisch angefochten werden könnte. Endlich, wo es die Wege ergriffe, dass die Pfänner des Salzwerks erblich ganz und gar abstehen und es dem Fürsten einräumen wollten, und der Fürst nun die Bezahlung tun wollte nach der Bewertung, wie der Pfänner Güter bei …
so sind Seine Fürstlichen Gnaden zu bitten, die Pfänner bei dem neu aufgerichteten, bewilligten und angenommenen Vertrag gnädig bleiben zu lassen, wie oben gesagt; oder wegen der streitigen Artikel und des Missverständnisses des Vertrags in etlichen Punkten, …
… Philipp, Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen etc., einerseits, und den Pfännern des Salzwerks zu Allendorf in Hessen andererseits, wird in Kürze — doch eines jeden bessere Meinung hiermit unbenommen — geantwortet, und anfänglich auf die erste Frage …
… Philipp, Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen etc., einerseits, und den Pfännern des Salzwerks zu Allendorf in Hessen andererseits, wird in Kürze — doch eines jeden bessere Meinung hiermit unbenommen — geantwortet, und anfänglich auf die erste Frage …
… Philipp, Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen etc., einerseits, und den Pfännern des Salzwerks zu Allendorf in Hessen andererseits, wird in Kürze — doch eines jeden bessere Meinung hiermit unbenommen — geantwortet, und anfänglich auf die erste Frage …
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