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Salzbibel · Lesetext · 4. Buch

Das vierte Buch · S. 1012

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567 · S. 1012 · Bl. 503v · Band 1

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567

S. 872–1062 · Bl. 433v–528v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch

S. 1012

Bl. 503vBd. 14. Buch · Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567Faksimile (ORKA)

Das Vierdte Buch.

1

Auch sollenn sie Innhalt Irer bestellunge alles saltz, so nicht bey ganntzenn Pfannenn vnnd achteilenn verzollet, vnnd offenntlich geladenn wordenn, sondernn heimlich zuuerpartirenn mit eintzelnn genngstenn1 in korbenn, seckenn, beuttelnn, Eimernn oder sonnstenn, wie das zuuerdenckenn, vnnd Ihnenn am Thore fur kömpt, zu sich nehmenn, dem Renndtmeister als baldt

Auch sollen sie nach dem Inhalt ihrer Bestallung alles Salz, das nicht in ganzen Pfannen und Achteln verzollt und offen geladen worden ist, sondern heimlich zum Vertauschen mit einzelnen Gängen in Körben, Säcken, Beuteln, Eimern oder sonstwie, wie es zu vermuten steht und ihnen am Tor vorkommt, an sich nehmen und dem Rentmeister sogleich

Unsichere Lesungen

  1. genngstenn — Lesung unsicher (Z. 4)

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