Salzbibel · Lesetext · 4. Buch
Das vierte Buch · S. 1020
Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567 · S. 1020 · Bl. 507v · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567
S. 872–1062 · Bl. 433v–528v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch
S. 1020
Bl. 507vBd. 14. Buch · Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567Faksimile (ORKA)Das Vierdte Buch
Zimmerlohn —— Fuhrlohn dem ambt Beylstein1 —— Zu kleibenn —— Zu deckenn —— Zu Forstenn —— Thürenn darann zu machenn —— Fur sonnst gemeinenn kostenn, —— Wann aber sonnstenn ann Bewenn etwas zu bessernn vnnd zuflickenn, Es sey gleich ann vnnser Beamptenn wonungenn, vnnsernn Saltzkastenn, Saltzbothenn, Strobothenn, Rennenn, Sohlgrabenn, oder sonnst gemeinen Bewenn, Soll solchs nicht ohne vnnserer Saltzgreuenn Rath vnnd mitwissenn furgenommenn werdenn, vnd ob sie nicht Jederzeit aller zur stette sein könnenn, sollenn doch die so zu Jegenn zu rath gezogenn, vnnd Ires beuelchs gelebt werdenn, Vnnser Renndtmeister, Jegennschreiber, Brunnen vnd wegemeister /: dieweil die stetigs beim Saltzwerck bleibenn :/ sollenn vleissigk darauf sehenn, das die arbeiter vnnd taglöhner zu rechtter zeitt zu vnd
Zimmerlohn ——— Fuhrlohn dem Amt Beilstein ——— zum Kleiben ——— zum Decken ——— für die Firste ——— Türen daran zu machen ——— für sonstige allgemeine Kosten ———.
Wenn aber sonst an Bauten etwas zu bessern und zu flicken ist — sei es an den Wohnungen unserer Beamten, an unseren Salzkasten, Salzbothen, Strohbothen, Rennen, Solgräben oder sonstigen allgemeinen Bauten —, so soll das nicht ohne Rat und Mitwissen unserer Salzgrafen vorgenommen werden. Und wenn sie auch nicht jederzeit alle zur Stelle sein können, so sollen doch die anwesenden zu Rate gezogen und ihrem Befehl nachgelebt werden.
Unser Rentmeister, Gegenschreiber, Brunnen- und Wegemeister — weil diese ständig beim Salzwerk bleiben — sollen sorgfältig darauf achten, dass die Arbeiter und Tagelöhner zur rechten Zeit zur und
Unsichere Lesungen
- Beylstein — Ortsname, Lesung unsicher (Z. 2)