Salzbibel · Lesetext · 4. Buch
Das vierte Buch · S. 1036
Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567 · S. 1036 · Bl. 515v · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567
S. 872–1062 · Bl. 433v–528v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch
S. 1036
Bl. 515vBd. 14. Buch · Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567Faksimile (ORKA)Das Vierdte Buch
oder fürgelauffenn, anzeigenn, Damit mann denselbigenn ordenntlich rathschlagenn könte, eins Jeden bedennckenn annhörenn, vnnd was als dann für rathsamb erkennet würdet, Wohin die meistenn stimmenn der Saltzgrevenn gefallenn, dem soll also [gestrichen: gelebt1] gelebt werdenn, doch mit der moderation wie obenngedacht, das niemanndts |: da er ein bessere meinung habenn würde :| soll gewegert werdenn, solchs weitters ann vnns gelangk zulassenn, Dis soll also vnnserer Saltzgrevenn fürnembster vnd gemeiner bevelch vnnd ampt sein, Darnach soll ein Jeder sich nach volgennder vnnser Ordenung verhaltenn, vnnd in den stückenn, so einem Jedenn besonnders bevohlenn, bis vff den fall der not keiner dem annderenn in sein ampt nit fallenn, Vnnser Erster Saltzgreve, soll fürnemlich bevelch habenn, den Saltzhanndell nach Cassell vnd Darmbstadt notturfftiglich zubestellenn, vnnd wie derselbige auffs nutzlichste müge verbessert werden,
oder vorgefallen ist, damit man darüber ordentlich ratschlagen könne, eines jeden Bedenken anhören, und was alsdann für ratsam erkannt wird – wohin die meisten Stimmen der Salzgrafen gefallen sind –, dem soll so nachgelebt werden, doch mit der Maßgabe wie oben gedacht, dass niemandem – wenn er eine bessere Meinung haben würde – verwehrt werden soll, solches weiter an uns gelangen zu lassen. Dies soll also unserer Salzgrafen vornehmster und gemeiner Befehl und Amt sein. Danach soll ein jeder sich nach folgender unserer Ordnung verhalten, und in den Stücken, die einem jeden besonders befohlen sind, soll bis auf den Notfall keiner dem anderen in sein Amt fallen.
Unser erster Salzgraf soll vornehmlich den Befehl haben, den Salzhandel nach Kassel und Darmstadt notdürftig zu bestellen, und wie derselbe aufs Nützlichste verbessert werden möge,
Unsichere Lesungen
- gelebt — erstes gelebt gestrichen (Z. 6)