Salzbibel · Lesetext · 4. Buch
Das vierte Buch · S. 1042
Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567 · S. 1042 · Bl. 518v · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567
S. 872–1062 · Bl. 433v–528v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch
S. 1042
Bl. 518vBd. 14. Buch · Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567Faksimile (ORKA)Das Vierdte Buch
er Jederzeit, nach erforderung der not, könne den annderenn vnnserenn Saltzgrevenn vnnd Beampten bericht thun, welche geholtze am gresbigstenn1 vnnd am bequemlichstenn zuhawenn seyenn, vnd sie sich desto besser darnach zurichtenn habenn, Würdenn sie aber vnverhindert annderer Irer verwaltung selbst vf die Welde ziehenn vnnd zusehenn, Darann thun sie vnns sonnderenn gefallenn, Vber die Gehöltze vnnd Berge soll der Schultheis richtige Register haltenn, vnnd Jerlich davonn das Stambgeldt, so Jederzeit gefelt, vonn den annderenn vnnderfürsternn aufnehmenn, vnnd darvonn weitters vnnserenn Saltzgrevenn durch den Vogt vonn Beilstein2 Clare Rechnung thun lassenn, auf das die Innahme darvonn darvonn3 Inns Renndtmeisters Heupt Register gebracht vnnd vnns verrechnett werde, Was weitters sein befelch vnnd ampt der Flös vnnd Leinenn Pfadts wegenn sey, ist obenn herab gedacht wordenn,
er jederzeit nach Erfordern der Not den anderen unseren Salzgrafen und Beamten Bericht tun könne, welche Gehölze am ergiebigsten und am bequemsten zu hauen seien, und sie sich desto besser danach zu richten haben. Würden sie aber, unverhindert ihrer anderen Verwaltung, selbst auf die Wälder ziehen und zusehen, so tun sie uns daran besonderen Gefallen. Über die Gehölze und Berge soll der Schultheiß richtige Register halten und jährlich davon das Stammgeld, das jeweils anfällt, von den anderen Unterförstern aufnehmen und davon weiter unseren Salzgrafen durch den Vogt von Beilstein klare Rechnung tun lassen, damit die Einnahme davon in des Rentmeisters Hauptregister gebracht und uns verrechnet werde. Was weiter sein Befehl und Amt wegen des Floßes und des Leinpfads sei, ist oben gedacht worden.
Unsichere Lesungen
- gresbigstenn — Lesung unsicher (Z. 3)
- Beilstein — Ortsname, Lesung unsicher (Z. 14)
- darvonn darvonn — Dittographie in Vorlage (Z. 15)