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Salzbibel · Lesetext · 4. Buch

Das vierte Buch · S. 1050

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567 · S. 1050 · Bl. 522v · Band 1

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567

S. 872–1062 · Bl. 433v–528v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch

S. 1050

Bl. 522vBd. 14. Buch · Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567Faksimile (ORKA)

Das Vierdte Buch

1

Das Vierdte Buch. Vnnd wenn schonn das Jar herumb ist, soll doch er nit für sich selbst, weder Inns Saltzwergk gehenn, noch darinnenn sich findenn lassenn, Er thue es denn mit vnnsers Renndtmeisters furwissenn, vnnd habe sich zuvor mit seiner wiederpart genntzlichenn vertragenn, Wurde er solches vberschreitenn, soll Inns gefenngnus gebracht, vnnd als ein freveler gestrafft werdenn, Gebe aber einer vrsach hierzu, vnnd solches könte erwiesenn werdenn, dem soll ebenn so wohl als dem theter Jachrwerck1 zuhaltenn ausgebotten werdenn, Wurde aber einer todt geschlagenn, vnnd der theter enndtkeme, soll derselbige Inner Hundert Jarenn vnnd einem tag, nach ausweisung der altenn Constitution nicht wieder eingelassenn werdenn, darwieder in gantz vnnd gar keine freyheit soll schutzenn, Wurde er aber mitler zeit anngetroffenn, soll Im sein recht wiederfahrenn,

Das Vierte Buch.

Und wenn schon das Jahr herum ist, soll er doch nicht für sich selbst weder ins Salzwerk gehen noch sich darin finden lassen, er tue es denn mit Vorwissen unseres Rentmeisters und habe sich zuvor mit seiner Widerpart gänzlich vertragen. Würde er solches überschreiten, soll er ins Gefängnis gebracht und als ein Frevler gestraft werden. Gäbe aber einer Ursache hierzu, und solches könnte erwiesen werden, dem soll ebenso wohl wie dem Täter aufgeboten werden, Jahrwerk zu halten. Würde aber einer totgeschlagen und der Täter entkäme, soll derselbe innerhalb von hundert Jahren und einem Tag nach Ausweis der alten Constitution nicht wieder eingelassen werden, wogegen ihn ganz und gar keine Freiheit schützen soll. Würde er aber mittlerweile angetroffen, soll ihm sein Recht widerfahren.

Unsichere Lesungen

  1. Jachrwerck — Schreibung des Wortes unklar (Z. 12)

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